Prämie
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Bildungsprämie

Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Geprüft von Kursweg Team · Stand 24. Mai 2026

Auf einen Blick

Max. Förderung

500 €

Förderquote

50 %

Antragsdauer

ca. 2-4 Wochen

Bei wem beantragen?

Bildungsprämien-Beratungsstellen

Förderung für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen: bis zu 500 EUR pro Jahr für Weiterbildungskosten.

Wer kann diese Förderung beantragen?

Beschäftigte
Selbstständige

Details zur Bildungsprämie

Die Bildungsprämie (auch Prämiengutschein) finanziert bis zu 50% der Weiterbildungskosten, maximal 500 EUR, für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen.

Wer kann die Bildungsprämie nutzen?

  • Erwerbstätige (auch Selbstständige) mit mind. 15h/Woche
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 20.000 EUR (Singles) bzw. 40.000 EUR (Verheiratete)
  • Über 25 Jahre

Was wird gefördert?

  • Berufsbezogene Weiterbildungen
  • Aufstiegsfortbildungen
  • Sprachkurse mit beruflichem Bezug
  • IT-Zertifikate

Voraussetzungen: Vor Anmeldung zum Kurs Beratung in einer Bildungsprämien-Beratungsstelle.

Jetzt Bildungsprämie nutzen

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Veröffentlicht 24.5.2026 · Zuletzt geprüft 24. Mai 2026 · Datenquellen: Bundesministerium für Bildung und Forschung, AZAV-Verzeichnis, Kursweg-Redaktion

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr — bitte offiziell beim Bundesministerium für Bildung und Forschung prüfen lassen. Bewilligung erfolgt einzelfallabhängig.