Details zur Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Beschäftigte (nicht Arbeitslose) und deren Arbeitgeber. Es fördert Weiterbildungen für Tätigkeitsfelder, die durch Digitalisierung oder Strukturwandel beeinträchtigt sind.
Was wird gefördert?
- Lehrgangskosten (bis zu 100% je nach Unternehmensgröße)
- Arbeitsentgelt-Zuschüsse während der Weiterbildung
Förderquote je nach Unternehmensgröße:
- Kleinstunternehmen (<10 MA): 75% Lehrgangskosten, 75% Arbeitsentgelt
- Kleine Unternehmen (<250 MA): 50% / 50%
- Mittlere Unternehmen (<2500 MA): 25-50% / 25%
- Große Unternehmen: 15-25%
Voraussetzungen:
- Beschäftigung im Unternehmen
- Tätigkeit durch Wandel betroffen (z.B. Digitalisierung)
- AZAV-zertifizierter Anbieter
- Antrag durch den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit