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Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit

Geprüft von Kursweg Team · Stand 24. Mai 2026

Auf einen Blick

Max. Förderung

individuell

Förderquote

75 %

Antragsdauer

ca. 4-8 Wochen

Bei wem beantragen?

Agentur für Arbeit (Antrag durch Arbeitgeber)

Förderung von Weiterbildung für Beschäftigte, deren Tätigkeit vom digitalen oder strukturellen Wandel betroffen ist.

Wer kann diese Förderung beantragen?

Beschäftigte
Unternehmen

Details zur Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Beschäftigte (nicht Arbeitslose) und deren Arbeitgeber. Es fördert Weiterbildungen für Tätigkeitsfelder, die durch Digitalisierung oder Strukturwandel beeinträchtigt sind.

Was wird gefördert?

  • Lehrgangskosten (bis zu 100% je nach Unternehmensgröße)
  • Arbeitsentgelt-Zuschüsse während der Weiterbildung

Förderquote je nach Unternehmensgröße:

  • Kleinstunternehmen (<10 MA): 75% Lehrgangskosten, 75% Arbeitsentgelt
  • Kleine Unternehmen (<250 MA): 50% / 50%
  • Mittlere Unternehmen (<2500 MA): 25-50% / 25%
  • Große Unternehmen: 15-25%

Voraussetzungen:

  • Beschäftigung im Unternehmen
  • Tätigkeit durch Wandel betroffen (z.B. Digitalisierung)
  • AZAV-zertifizierter Anbieter
  • Antrag durch den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit

Jetzt Qualifizierungschancengesetz (QCG) nutzen

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Kurse mit Qualifizierungschancengesetz (QCG) förderbar

Eine Auswahl aktuell beliebter Weiterbildungen, die du mit dieser Förderung finanzieren kannst.

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Häufige Fragen zu Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Wer beantragt das QCG?

Der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit — nicht der Beschäftigte selbst.

Wie hoch ist die QCG-Förderung?

Je nach Unternehmensgröße zwischen 15% (Großunternehmen) und 100% (Kleinstunternehmen) der Lehrgangskosten plus anteilige Arbeitsentgelt-Zuschüsse.

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Veröffentlicht 24.5.2026 · Zuletzt geprüft 24. Mai 2026 · Datenquellen: Bundesagentur für Arbeit, AZAV-Verzeichnis, Kursweg-Redaktion

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr — bitte offiziell beim Bundesagentur für Arbeit prüfen lassen. Bewilligung erfolgt einzelfallabhängig.