Welche Berufe werden gefördert?
| Bereich | Beispiele | Förderung |
|---|---|---|
| Meister (Handwerk, IHK) | Industriemeister, Kfz-Meister, Dachdecker-Meister | Grundsätzlich möglich |
| Staatlich anerkannte Techniker | Staatl. Techniker Maschinenbau, Elektrotechnik | Grundsätzlich möglich |
| Kaufmännische Aufstiege | Geprüfter Betriebswirt, Fachwirt (IHK) | Grundsätzlich möglich |
| Pädagogische Aufstiege | Erzieher/in, Heilpädagog/in | Einzelfallprüfung |
| IT-Aufstiegsfortbildungen | Geprüfte/r IT-Berater/in (IHK) | Einzelfallprüfung |
| Gesundheitsberufe | Fachwirt/in, anerkannte Aufstiegsfortbildung | Einzelfallprüfung |
Aufstiegs-BAföG vs. Bildungsgutschein: Was nehme ich?
| Kriterium | Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein |
|---|---|---|
| Für wen? | Beschäftigte & Nicht-Beschäftigte | Arbeitslose / Arbeitssuchende |
| Einkommensprüfung? | Nicht beim Maßnahmebeitrag; beim Unterhalt schon | Individuelle Förderprüfung |
| Ziel? | Aufstieg im Beruf | Umschulung / Neuqualifizierung |
| Lehrgangskosten | Bis 15.000 €: 50 % Zuschuss, Rest als mögliches Darlehen | Im bewilligten Umfang |
| Lebensunterhalt? | Bei Vollzeit einkommensabhängig, vollständig als Zuschuss | Abhängig vom individuellen Leistungsanspruch |
Wo und wie beantragen?
Das Aufstiegs-BAföG wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (meist beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadteverwaltung) oder bei den zuständigen Stellen der Länder beantragt. Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – ein Beginn ohne bewilligten Antrag ist riskant.
Passt das Aufstiegs-BAföG zu dir?
Jiggo hilft dir herauszufinden, welche Förderung für deine konkrete Weiterbildung in Frage kommt – Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz oder Kombination.