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Qualifizierungschancengesetz 2026: Weiterbildung vom Staat gefördert

Du bist noch beschäftigt, willst dich aber weiterbilden – ohne Kündigung, ohne Bildungsgutschein? Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) kann dein Arbeitgeber für dich beantragen. Kleine Betriebe bekommen bis zu 100% erstattet.

7 Min Lesezeit
Für Beschäftigte & Betriebe
Geprüft vonKursweg Team· Stand 01. Juli 2026

QCG auf einen Blick

AntragstellerArbeitgeber (im Auftrag des Beschäftigten)
LehrgangskostenBis 100% (je nach Betriebsgröße)
LohnkostenersatzBis 100% für Kleinstbetriebe
Wann verfügbarVor Beginn der Weiterbildung beantragen
Zusätzlich möglich150€/Monat Weiterbildungsgeld für Beschäftigte

Förderanteile nach Betriebsgröße

BetriebsgrößeLehrgangskostenLohnkostenzuschuss
Kleinst (< 10 MA)Bis 100%Bis 100%
Klein (10–249 MA)Bis 50%25–50%
Mittel (250–2.499 MA)Bis 25%20%
Groß (≥ 2.500 MA)Bis 15%10%
Für Beschäftigte ohne Abschluss+10% Aufschlag+10% Aufschlag

Tipp: So nutzt du das als Arbeitnehmer

Der Antrag läuft über deinen Arbeitgeber. Du kannst aber aktiv werden: Sprich deinen Vorgesetzten an, nenne eine konkrete Weiterbildung und erkläre, dass die Agentur für Arbeit die Mehrheit der Kosten übernimmt. Viele Arbeitgeber wissen nicht, wie einfach das geht.

Wer profitiert besonders?

  • Beschäftigte, deren Job durch Digitalisierung, KI oder Automatisierung bedroht ist
  • Beschäftigte ohne formalen Berufsabschluss (erhalten höhere Förderquote)
  • Beschäftigte in Transformationsbranchen (Automobil, Logistik, Handel)
  • Mitarbeiter in Kleinstbetrieben (beste Förderquoten)

Kombination mit anderen Förderungen

Das QCG lässt sich mit weiteren Instrumenten kombinieren:

  • Zusätzlich: 150€ Weiterbildungsgeld für die Dauer der Maßnahme
  • Zusätzlich: Weiterbildungsprämie bei Prüfungsabschluss (1.000€ + 1.500€)
  • Nicht kombinierbar mit: Bildungsgutschein für dieselbe Maßnahme

Passende Weiterbildung finden

Erstelle ein Konto und lass dich neutral beraten, welche Weiterbildung über das QCG förderfähig ist – und wie du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber führst.

Weitere Förderungen kennenlernen

  • Bildungsgutschein – für Arbeitssuchende
  • Aufstiegs-BAföG – für Meister & Techniker
  • Weiterbildung neben dem Beruf

Häufige Fragen

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) erlaubt es Betrieben, Weiterbildungskosten und Lohnkosten für Beschäftigte, die sich weiterbilden, von der Bundesagentur für Arbeit gefördert zu bekommen. Beschäftigte werden während der Weiterbildungszeit freigestellt, der Arbeitgeber bekommt die Lohnkosten kompensiert – je nach Betriebsgröße bis zu 100%.

Wer kann das Qualifizierungschancengesetz nutzen?

Grundsätzlich alle Beschäftigten. Besonders gefördert werden Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Transformation bedroht ist, Beschäftigte in Kleinstbetrieben (unter 10 Mitarbeiter), und Beschäftigte ohne Berufsabschluss.

Wie hoch ist die Förderung beim Qualifizierungschancengesetz?

Die Förderanteile variieren nach Betriebsgröße: Betriebe unter 10 Mitarbeiter: bis 100% der Lehr- und Lohnkosten. 10–249 Mitarbeiter: bis 50% der Lehrgangskosten, 25–50% Lohnkostenzuschuss. Über 2.500 Mitarbeiter: bis 25% Lehrgangskosten. Je kleiner der Betrieb und je strategischer die Weiterbildung, desto höher die Förderquote.

Kurse mit QCG förderbar

Aktuell nachgefragte Weiterbildungen aus unserer Datenbank, die du als Beschäftigte/r über deinen Arbeitgeber via Qualifizierungschancengesetz finanzieren lassen kannst.

microsoft_office
QCG

Back Office Einkauf mit Microsoft Office

Büro- und Einkaufsqualifizierung auf Basis von Microsoft Office: sichere PC- und Office-Kenntnisse verbunden mit den Wertschöpfungsprozessen vom Angebot bis zur Rechnung und der Arbeit mit ERP-Software.

104 AnbieterKurs ansehen
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QCG

QM-Kompaktqualifikation — QMB bis Qualitätsmanager (mit Vorkenntnissen)

Kompakte Mehrfachqualifikation im Qualitätsmanagement: QMB, Interner Auditor und Qualitätsmanager in einer Weiterbildung mit TÜV-Zertifizierung nach bestandener Prüfung.

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projekt_qm
QCG

Qualitätsmanagement Kompaktqualifikation — von QMB bis Qualitätsmanager/in (ohne Vorkenntnisse)

Umfassende QM-Kompaktqualifikation ohne Vorkenntnisse: vom Qualitätsmanagementbeauftragten über den internen Auditor bis zum Qualitätsmanager — mit TÜV-Zertifizierungsmöglichkeit.

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QCG

QM-Gesamtqualifikation — QMB bis Auditor/in (intern und extern)

Umfassende Qualifizierungsreihe vom Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) über den internen und externen Auditor bis hin zum Qualitätsmanager — aufbauend auf DIN EN ISO 9001:2015 und TÜV-Zertifizierung.

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microsoft_office
QCG

EDV in der Buchhaltung mit Microsoft Office

EDV-Grundlagen für das Rechnungswesen: sicherer Umgang mit Windows und Microsoft Office (Word, Excel, PowerPoint, Outlook), GIMP sowie Grundlagen der Finanzbuchhaltung mit kaufmännischem Rechnen und doppelter Buchführung.

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QCG

QM-Basisqualifikation: QMB plus interne/r Auditor/in (ohne Vorkenntnisse)

Kompletteinstieg ins Qualitätsmanagement: QMB-Basisqualifikation nach DIN EN ISO 9001:2015 inklusive interner Auditor — ohne Vorkenntnisse, mit TÜV-Zertifizierungsmöglichkeit.

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Datenquellen: Bundesagentur für Arbeit (§§ 82, 82a SGB III), Kursweg-Redaktion · Zuletzt geprüft 01. Juli 2026

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr — Antrag und Bewilligung erfolgen über den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit. Keine Rechtsberatung.

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