Überblick
Nichtwohngebäude — Bürokomplexe, Schulen, Krankenhäuser, Hallenbäder und Industriegebäude — verursachen mehr als ein Drittel des gebäudebezogenen Endenergieverbrauchs in Deutschland, obwohl sie weniger als 15 Prozent des Gebäudebestandes ausmachen. Trotz dieses enormen Gewichts auf der Verbrauchsseite ist dieser Sektor im Bereich professioneller Energieberatung nach wie vor deutlich unterversorgt. Qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater für Nichtwohngebäude sind deshalb am Markt stark gefragt. Diese Weiterbildung schließt die Qualifikationslücke für Fachleute, die bereits über die Grundqualifikation im Sinne des §88 GEG verfügen und ihren Beratungsradius auf gewerbliche und institutionelle Bestandsgebäude erweitern möchten. Der Kurs entspricht dem Vertiefungsmodul für Nichtwohngebäude gemäß den Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und berechtigt nach Abschluss zur Ausstellung von Energieausweisen nach §88 GEG sowie — bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen — zur Eintragung in die Energieeffizienzexperten-Liste des Bundes für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Nichtwohngebäude).
Kursinhalte & Lernziele
Rechtlicher und normativer Rahmen Der erste thematische Block legt die regulatorische Grundlage der gesamten Weiterbildung. Die Teilnehmenden erarbeiten den aktuellen Stand des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der relevanten EU-Gebäuderichtlinien und verstehen deren Bedeutung für Planung, Sanierung und Bewirtschaftung von Nichtwohngebäuden. Ergänzend werden das EDL-Gesetz und seine Anforderungen an Energieaudits behandelt.
- Aufbau und Anforderungen des GEG für Nichtwohngebäude
- EU-Gebäuderichtlinie und nationale Umsetzung
- EDL-Gesetz: Pflichten und Fristen für Energieaudits
- Normenhierarchie und Schnittstellen: DIN V 18599 im Gesamtgefüge
- Energieausweis für Nichtwohngebäude: Pflicht, Ausstellungsberechtigung, Inhalte
Bilanzierung und Gebäudehülle nach DIN V 18599 Dieser Block bildet das methodische Kernstück der Weiterbildung. Die Teilnehmenden erlernen die vollständige Bilanzierungssystematik für Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599, von der Zonenbildung über die Bestimmung nutzungsspezifischer Randwerte bis zur Gesamtbilanz. Wärmedämmung, Fassadensysteme und konstruktive Details werden praxisnah behandelt.
- Grundlagen der Bilanzierung von Nichtwohngebäuden
- Zonenmodell und Nutzungsrandbedingungen nach DIN V 18599
- Wärmedämmstoffe: Typen, Kennwerte, Anwendungsbereiche
- Fassadensysteme und Wärmebrückenberechnung
- Transparente Bauteile, Sonnenschutz und Tageslichtnutzung
- Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und Überprüfung der GEG-Anforderungen
Anlagentechnik: Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kälte und Beleuchtung Hier werden alle relevanten technischen Systeme der Gebäudetechnik für Nichtwohngebäude systematisch analysiert. Die Teilnehmenden lernen, Systemkennwerte zu ermitteln, Schwachstellen zu identifizieren und Optimierungsmaßnahmen technisch und wirtschaftlich zu bewerten. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Interaktion zwischen Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung.
- Heizungssysteme in Nichtwohngebäuden: Kessel, Wärmepumpen, Nah- und Fernwärme
- Warmwasserbereitung und Trinkwassererwärmung in Gewerbe und Institutionen
- Lüftungsanlagen: Wärmerückgewinnung, Volumenstromregelung, Hygieneaspekte
- Überblick Kältetechnik und Kältebedarf in Nichtwohngebäuden
- Beleuchtungssysteme: Effizienzklassen, Tageslichtlenkung, Steuerung
- Erneuerbare Energien im Bestand: Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse, Geothermie
Praxis: Energieberaterbericht, Ausschreibung und Abnahme Der Praxisblock verbindet alle Wissensbausteine zu einem vollständigen Beratungsprozess. Die Teilnehmenden entwickeln einen realen oder fallbasierten Energieberaterbericht und erleben so den gesamten Ablauf von der Begehung über die Maßnahmenbewertung bis zur Präsentation der Ergebnisse vor einem Gremium.
- Begehung und Bestandsaufnahme von Nichtwohngebäuden
- Identifikation und Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen
- Wirtschaftlichkeitsberechnung und Amortisationsanalyse
- Fördermittelberatung: BEG, BAFA, KfW, Bundesländer-Programme
- Erstellung und Gliederung eines Energieberaterberichts nach BAFA-Standard
- Ausschreibungsunterlagen für Energieeffizienzmaßnahmen formulieren
- Vergabeverfahren und Beauftragung von Ausführenden
- Qualitätskontrolle und Baubegleitung während der Sanierung
- Abnahme und Dokumentation fertiggestellter Maßnahmen
- Vorbereitung der mündlichen Abschlussprüfung
- Schriftliche Abschlussprüfung: Aufbau und typische Aufgabenformate
- Eintragung als Energieeffizienzexperte für BEG-Nichtwohngebäude: Voraussetzungen und Verfahren
Die Weiterbildung schließt mit einer mündlichen Präsentation des erarbeiteten Energieberaterberichts sowie einer schriftlichen Prüfung. Beide Prüfungsleistungen zusammen dokumentieren die erworbene Fachkompetenz und bilden die Grundlage für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.
Lernziele:
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Weiterbildung können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgende Kompetenzen nachweisen.
- Sie kennen die aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der EU-Gebäuderichtlinie im Hinblick auf Nichtwohngebäude und wenden sie sicher an
- Sie beherrschen die Bilanzierungsmethodik nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude vollständig, einschließlich der Zonierung und der Berechnung nutzungsspezifischer Kennwerte
- Sie analysieren und bewerten Heizungs-, Warmwasserbereitungs- und Lüftungsanlagen in gewerblichen Bestandsgebäuden hinsichtlich ihrer Energieeffizienz
- Sie beurteilen Beleuchtungssysteme und Kältetechnik nach energetischen und wirtschaftlichen Kriterien
- Sie identifizieren technisch und wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen und priorisieren sie im Rahmen eines Energieberaterberichts
- Sie kennen die aktuellen Förderprogramme (BEG, BAFA, KfW) für Nichtwohngebäude und beraten Bauherren und Betreiber zielgerichtet dazu
- Sie erstellen rechtssichere Energieausweise für bestehende Nichtwohngebäude gemäß §88 GEG
- Sie planen und begleiten Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik
- Sie überwachen Qualität und Ausführung von Sanierungsmaßnahmen und nehmen Leistungen fachgerecht ab
- Sie erläutern den Einsatz erneuerbarer Energien im gewerblichen Bestand und bewerten Wirtschaftlichkeit sowie Förderfähigkeit der Varianten
- Sie verfassen einen vollständigen Energieberaterbericht für ein reales oder praxisnahes Referenzobjekt und präsentieren ihre Ergebnisse in einer mündlichen Abschlussprüfung
Zielgruppe & Voraussetzungen
Die Weiterbildung richtet sich an Fachleute, die bereits die berufliche Grundqualifikation nach §88 Absatz 1 GEG besitzen und ihre Energieberatungskompetenz auf den Bereich Nichtwohngebäude ausdehnen möchten.
- Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure technischer oder naturwissenschaftlicher Fachrichtungen
- Meisterinnen und Meister sowie staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker aus dem Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Handwerk
- Energieberaterinnen und Energieberater, die bereits für Wohngebäude tätig sind und ihr Portfolio erweitern möchten
- Fachplanende und Sachverständige aus dem Bereich Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
- Bauleiterinnen und Bauleiter, die verstärkt im Sanierungsbereich tätig werden wollen
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene berufliche Qualifikation im Sinne des §88 Absatz 1 GEG. Dies umfasst typischerweise ein Studium der Architektur, des Bauingenieurwesens oder eines verwandten technischen Studiengangs, aber auch Meister- oder Technikerabschlüsse in einschlägigen Handwerksberufen. Wer sich als Energieeffizienzexperte für BEG-Nichtwohngebäude eintragen lassen möchte, muss je nach Qualifikationsgruppe zusätzlich die Basismodulinhalte gemäß dem aktuellen Regelheft zur EEE-Liste nachweisen können, was über das Modul Energieberater Professional oder das Modul Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude möglich ist. Gute PC-Kenntnisse und fließende Deutschkenntnisse auf mindestens C1-Niveau werden vorausgesetzt. Berufserfahrung in der Energieberatung oder im Bauwesen ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs wird im Format Combined Learning durchgeführt, das Online-Selbstlernphasen mit synchronen Präsenz- oder Videokonferenz-Einheiten verbindet. Theoretische Grundlagen werden über digitale Lernmaterialien, Skripte und aufgezeichnete Vorlesungseinheiten vermittelt. In den synchronen Sitzungen stehen Fallstudien, Gruppenübungen und die Bearbeitung realer Berechnungsbeispiele im Vordergrund. Die Erstellung des eigenen Energieberaterberichts bildet den roten Faden durch den gesamten Kurs und wird in begleiteten Tutoriumsstunden schrittweise entwickelt. Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Komponente.
Die Weiterbildung dauert in der Regel mehr als einen Monat und bis zu drei Monate. Sie wird überwiegend in Vollzeit angeboten, sodass Teilnehmende in kurzer Zeit die vollständige Qualifikation erwerben können. Der genaue zeitliche Umfang in Unterrichtsstunden variiert je nach Anbieter; er liegt erfahrungsgemäß zwischen 120 und 180 Unterrichtseinheiten. Neben der reinen Kurszeit ist zusätzlicher Aufwand für die Erstellung des Energieberaterberichts einzuplanen.
Nach Bestehen der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung bzw. ein trägerinternes Zertifikat des jeweiligen Bildungsträgers. Diese Bescheinigung dokumentiert die erfolgreiche Absolvierung des BAFA-anerkannten Vertiefungsmoduls für Nichtwohngebäude und berechtigt, Energieausweise für bestehende Nichtwohngebäude nach §88 GEG auszustellen. Bei Erfüllung der Listenvoraussetzungen ist zudem die Beantragung der Eintragung als Energieeffizienzexperte (EEE) für das Förderprogramm BEG-Nichtwohngebäude beim Deutschen Energie-Experten-Verband (DEEV) möglich. Es handelt sich nicht um ein staatliches Abschlusszeugnis, sondern um eine anerkannte Weiterbildungsbescheinigung im Kontext des deutschen Fördersystems.
Nutzen & Perspektiven
Der erfolgreiche Abschluss dieser Weiterbildung erschließt unmittelbar ein wachsendes Marktsegment. Nichtwohngebäude stehen in Deutschland zunehmend im Fokus von Klimaschutzpolitik und Energieeffizienzregulierung. Die Bundesregierung hat mit dem GEG und den BEG-Förderprogrammen klare Sanierungsanreize gesetzt, für deren professionelle Begleitung qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater benötigt werden. Wer diese Weiterbildung abschließt, kann Betreiber von Schulen, Krankenhäusern, Verwaltungsgebäuden und Industrieanlagen vollumfänglich beraten — von der Bestandsanalyse über die Fördermittelbeantragung bis zur Baubegleitung. Die Möglichkeit zur Eintragung in die Energieeffizienzexperten-Liste des Bundes eröffnet darüber hinaus die Voraussetzung für eine Tätigkeit im Zusammenhang mit BEG-Förderanträgen, die seit 2021 zwingend einen eingetragenen Energieeffizienzexperten erfordern. Damit verbessert sich nicht nur das berufliche Profil, sondern es entstehen auch konkrete Mandatsmöglichkeiten in der Förderberatung. Auftraggeber aus der Immobilienwirtschaft, Kommunen und Gewerbebetriebe sind auf solche Fachleute aktiv angewiesen. Bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern ist diese Weiterbildung in der Regel über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters förderbar. Je nach individueller Situation kommen auch Mittel aus dem Qualifizierungschancengesetz, der Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr, Leistungen zur Rehabilitation sowie Förderungen der Deutschen Rentenversicherung in Frage. Die Weiterbildung amortisiert sich durch die erschlossenen Beratungsmandate typischerweise innerhalb kurzer Zeit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für wen ist diese Weiterbildung geeignet?
Die Weiterbildung richtet sich an Personen mit einer beruflichen Qualifikation nach §88 GEG — also Architektinnen, Ingenieure, Meister oder Techniker aus dem Bau- und TGA-Bereich. Sie setzt voraus, dass die Grundlagen der Energieberatung bereits bekannt sind und baut darauf auf.
Welchen Abschluss erhalte ich?
Nach Bestehen der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung erhalten Sie eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung des Bildungsträgers. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Ausstellung von Energieausweisen nach §88 GEG und kann als Grundlage für die Eintragung als Energieeffizienzexperte beim DEEV genutzt werden.
Kann ich mich nach dem Kurs als Energieeffizienzexperte listen lassen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Die Eintragung in die EEE-Liste für BEG-Nichtwohngebäude erfordert je nach Qualifikationsgruppe zusätzlich den Nachweis von Basismodulinhalten. Welches Modul Sie dafür vorab absolvieren müssen, hängt von Ihrer beruflichen Ausgangsqualifikation ab.
Wie kann ich die Weiterbildung finanzieren?
Bei AZAV-zertifizierten Trägern ist die Weiterbildung häufig über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters förderbar. Daneben kommen das Qualifizierungschancengesetz, die Berufsförderung der Bundeswehr sowie Förderungen der Deutschen Rentenversicherung in Frage.
In welchem Format und in welcher Zeit kann ich den Kurs absolvieren?
Der Kurs wird im Combined-Learning-Format angeboten und dauert typischerweise ein bis drei Monate in Vollzeit. Online-Selbstlernphasen wechseln mit synchronen Einheiten ab, in denen Fallstudien und die Bearbeitung realer Gebäudebeispiele im Mittelpunkt stehen.
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- Energieeffizienzexperte/in4 Stellen