Überblick
Die Weiterbildung zur Energieberaterin bzw. zum Energieberater Professional richtet sich an Architektinnen, Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure technischer oder naturwissenschaftlicher Fachgebiete, die ihre berufliche Qualifikation nach § 88 GEG mitbringen und dieses Wissen nun auf die spezialisierte Energieberatung für Wohngebäude ausrichten möchten. Der wachsende Bedarf an fachgerechter Energieberatung — ausgelöst durch die Energieausweispflicht, steigende Energiepreise und ambitionierte Klimaschutzziele — schafft eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Beraterinnen und Beratern. Dieser Kurs ist ein strukturierter Baustein auf dem Weg zur anerkannten Zusatzqualifikation, wie sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefordert wird. Nach Abschluss können die Teilnehmenden zudem anstreben, sich als Energieeffizienzexperte in der Liste für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eintragen zu lassen und Energieausweise gemäß § 88 GEG ausstellen zu dürfen.
Kursinhalte & Lernziele
Der Kurs deckt die fachliche Bandbreite ab, die für eine kompetente Energieberatung an Wohngebäuden erforderlich ist. Die Inhalte entsprechen dem Basismodul der Weiterbildung zum Energieeffizienzexperten für Wohngebäude nach dem Regelheft zur EEE-Liste gemäß Anlage 1. Die Verbindung aus Rechtsnormen, bautechnischen Grundlagen und praxisnaher Beratungsmethodik macht den Kurs zu einer vollständigen Vorbereitung auf die Berufspraxis. Ein erster Themenschwerpunkt sind die gesetzlichen Grundlagen. Das Gebäudeenergiegesetz ist das zentrale Regelwerk, das Anforderungen an den Energiebedarf von Neubauten und den Bestand definiert. Die Teilnehmenden lernen, dieses Gesetz und seine Verbindung zur EU-Gebäuderichtlinie in der Beratungspraxis anzuwenden.
- Aufbau und Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Bezüge zur EU-Gebäuderichtlinie und deren Umsetzungsanforderungen
- Berechnungsnorm DIN V 18599 als Grundlage der Energiebedarfsermittlung
- Energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude im Überblick
- Pflicht zur Energieausweiserstellung und deren gesetzliche Grundlagen nach § 88 GEG
Der zweite Themenblock befasst sich mit Anlagentechnik im Bestand und Neubau. Heizungsanlagen, Lüftungssysteme und erneuerbare Energiequellen sind zentrale Bestandteile jedes energetischen Sanierungskonzepts.
- Heizungsanlagen: Typen, Betriebsweisen, Effizienzkriterien und Austauschpotenziale
- Lüftungstechnik: kontrollierte Wohnraumlüftung als Bestandteil des energetischen Konzepts
- Erneuerbare Energien in der Anlagentechnik: Wärmepumpe, Solarthermie, Photovoltaik
- Kombination verschiedener Energieträger und Anlagentechniken im Sanierungsfahrplan
- Warmwasserversorgung: Systeme, Einsparpotenziale und Effizienzanforderungen
Der dritte Bereich widmet sich dem baulichen Wärmeschutz. Die Gebäudehülle ist der physikalische Träger der Energieeffizienz eines Gebäudes, und ihre richtige Beurteilung ist eine Kernkompetenz jeder Energieberaterin.
- Wärmedämmstoffe: Eigenschaften, Anwendungsfelder, Vergleich und Auswahl
- Außenwanddämmung: Wärmedämmverbundsystem, vorgehängte Fassade, Innendämmung
- Dachdämmung: Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung, Flachdach
- Schwachstellen der Gebäudehülle: Wärmebrücken, Luftdichtigkeitsmängel, Kellerwände
- Sommerlicher Wärmeschutz: Anforderungen, bauliche Maßnahmen und Beurteilungskriterien
Ein vierter Block widmet sich Förderprogrammen und dem praktischen Beratungsprozess, der die Vermittlung zwischen Eigentümern, Handwerkern und Förderstellen umfasst.
- Förderprogramme der BAFA: Vor-Ort-Energieberatung, Einzelmaßnahmen
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Systematik, Anforderungen, Antragsstellung
- KFW-Förderprogramme: Kredit- und Zuschussvarianten für Sanierung und Neubau
- Ablauf der Vor-Ort-Beratung: Begehung, Datenerhebung, Aufnahme des Ist-Zustands
Im abschließenden Praxismodul erstellen die Teilnehmenden einen vollständigen Energieberaterbericht an einem realen Objekt und stellen diesen in einer mündlichen Prüfung vor.
- Einsatz von Energieberatungssoftware: Berechnungen, Eingabemasken, Plausibilisierung
- Erstellung des Energieberaterberichts: Struktur, Inhalt, normative Anforderungen
- Sanierungsfahrplan: Maßnahmen priorisieren, Kosten und Einsparungen gegenüberstellen
- Bauüberwachung und Qualitätskontrolle energetischer Maßnahmen im Bauprozess
- Dokumentation und Abnahme nach Sanierungsabschluss
- Mündliche Präsentation des Energieberaterberichts für das eigene Objekt
- Kommunikation der Beratungsergebnisse gegenüber Eigentümern und Investoren
- Erstellen eines Energieausweises: Voraussetzungen, Pflichtangaben, Ausstellungsbefugnis
- Umgang mit typischen Fragen und Einwänden aus der Praxis der Gebäudeberatung
- Prüfung der Fördermittelvoraussetzungen für das beratene Objekt
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Amortisationszeiten und energetische Einsparungen
- Qualitätssicherung im Beratungsprozess: Dokumentationspflichten und Haftungsfragen
Die Praxisorientierung des Kurses stellt sicher, dass die Teilnehmenden nach Abschluss unmittelbar in der Lage sind, eigenständig Energieberatungen durchzuführen und Berichte zu erstellen, die den Anforderungen der Förderstellen entsprechen.
Lernziele:
- Gesetzliche Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der EU-Gebäuderichtlinie und der DIN V 18599 kennen und anwenden
- Energetische Kenngrößen korrekt ermitteln, interpretieren und kommunizieren
- Anlagentechnik im Bestand und Neubau systematisch bewerten: Heizung, Lüftung und erneuerbare Energien
- Wärmedämmstoffe und -systeme fachgerecht auswählen und in das Energiekonzept integrieren
- Schwachstellen der Gebäudehülle identifizieren und Maßnahmen zur energetischen Sanierung empfehlen
- Förderprogramme von BAFA, KFW und BEG kennen, korrekt zuordnen und in der Beratung einsetzen
- Vor-Ort-Beratung strukturiert durchführen: Begehung, Messung, Datenerhebung
- Energieberatungssoftware praxisnah einsetzen und Berechnungen nachvollziehbar dokumentieren
- Einen vollständigen Energieberaterbericht für ein reales Objekt erstellen
- Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich und energetisch bewerten und priorisieren
- Sommerlichen Wärmeschutz als Planungsparameter berücksichtigen und erläutern
- Bauüberwachung und Qualitätskontrolle energetischer Sanierungsmaßnahmen unterstützen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Die Weiterbildung richtet sich an Fachleute mit einer beruflichen Qualifikation im Sinne des § 88 Absatz 1 Nr. 2 GEG, also insbesondere an Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure technischer oder naturwissenschaftlicher Fachgebiete. Die folgenden Profile sind besonders geeignet.
- ihre vorhandene Fachqualifikation gezielt um die Energieberatung für Wohngebäude erweitern möchten
- planen, sich als Energieeffizienzexpertin oder -experte in die dena- oder BAFA-Liste eintragen zu lassen
- als freiberufliche Planende oder angestellte Fachkräfte in Architekturbüros, Ingenieurbüros oder Energieagenturen tätig sind
- einen sicheren Umgang mit dem PC mitbringen und über Deutschkenntnisse auf C1-Niveau verfügen
- Berufserfahrung im Bauwesen, in der Gebäudetechnik oder in der Umwelttechnik besitzen
Die Zugangsvoraussetzung ist eine berufliche Qualifikation im Sinne des § 88 Absatz 1 Nr. 2 GEG, wie sie Architekten und Ingenieure technischer oder naturwissenschaftlicher Fachgebiete in der Regel mitbringen. Personen, die eine Qualifikation nach § 88 Absatz 1 Nr. 3 oder 4 GEG besitzen, müssen in einem anderen Kursmodul einsteigen. Grundlegende PC-Kenntnisse werden erwartet, da Energieberatungssoftware eingesetzt wird. Deutschkenntnisse auf C1-Niveau sind erforderlich.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs wird im kombinierten Lernformat angeboten, das Präsenzphasen und digitale Lerneinheiten verbindet. Fachvorträge vermitteln das theoretische Fundament aus Normkunde, Bautechnik und Förderwesen. Softwareübungen, Berechnungsaufgaben und die Erstellung eines realen Energieberaterberichts mit mündlicher Abschlusspräsentation sorgen für den praktischen Transfer. Der Unterricht richtet sich an berufserfahrene Fachkräfte und setzt ein entsprechendes Lerntempo voraus.
Die Weiterbildung dauert im Vollzeitformat mehr als einen Monat und bis zu drei Monate. Die konkrete Kurslänge variiert je nach Anbieter und berücksichtigt sowohl Präsenzphasen als auch Selbstlernzeiten. Die Vollzeitstruktur ermöglicht einen konzentrierten und zeitlich effizienten Kompetenzerwerb.
Nach erfolgreichem Abschluss — einschließlich der mündlichen Prüfung des Energieberaterberichts — erhalten die Teilnehmenden ein trägerinternes Zertifikat bzw. eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung. Dieses Dokument belegt die fachliche Qualifikation als Grundlage für die Eintragung in die Energieeffizienzexperten-Liste. Es dient als Nachweis gegenüber Förderstellen, Arbeitgebern und Kunden.
Nutzen & Perspektiven
Die Energieberatung für Wohngebäude ist ein Berufsfeld mit substanziellem Wachstumspotenzial. Die politischen Ziele zur Energieeinsparung im Gebäudesektor — formuliert im GEG, in der EU-Gebäuderichtlinie und in den nationalen Klimaschutzprogrammen — erhöhen den Beratungsbedarf strukturell und dauerhaft. Wer nach dem Kurs die Voraussetzungen für die dena- oder BAFA-Energieeffizienzexperten-Liste erfüllt, hat direkten Zugang zu einem breiten Kundenkreis aus Eigentümern, Wohnungsgesellschaften und Kommunen. Die Ausstellungsbefugnis für Energieausweise nach § 88 GEG eröffnet eine eigenständige Einnahmequelle. Die Kenntnis der aktuellen Förderprogramme — BEG, BAFA, KFW — macht Energieberaterinnen und -berater zu gefragten Ansprechpartnern, die nicht nur technisches Wissen liefern, sondern auch die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen begleiten können. Die Förderung des Kurses ist bei AZAV-zertifizierten Trägern in der Regel über einen Bildungsgutschein möglich. Zusätzlich kommen das Qualifizierungschancengesetz, die Berufsförderung der Bundeswehr oder Leistungen der Deutschen Rentenversicherung in Betracht. Eine individuelle Förderberatung beim Bildungsträger klärt, welche Finanzierungswege im persönlichen Fall offenstehen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer darf diesen Kurs belegen?
Zugelassen sind Personen mit einer beruflichen Qualifikation nach § 88 Absatz 1 Nr. 2 GEG, also insbesondere Architekten und Ingenieure technischer oder naturwissenschaftlicher Fachgebiete. Wer eine Qualifikation nach Nr. 3 oder 4 GEG besitzt, muss in einem anderen Kursmodul einsteigen. Bitte klären Sie Ihre individuelle Zugangsvoraussetzung vorab beim Anbieter.
Berechtigt der Kurs zur Ausstellung von Energieausweisen?
Der Kurs schafft in Kombination mit der erforderlichen Grundqualifikation die Voraussetzungen, um sich in die Energieeffizienzexperten-Liste eintragen zu lassen und Energieausweise nach § 88 GEG ausstellen zu dürfen. Die formale Ausstellungsbefugnis setzt die Erfüllung aller normativen Voraussetzungen voraus, die im Beratungsgespräch geprüft werden sollten.
Gibt es eine Abschlussprüfung?
Ja, der Kurs schließt mit der Erstellung eines Energieberaterberichts an einem realen Objekt ab, der in einer mündlichen Prüfung vorgestellt wird. Diese Praxisaufgabe ist zentraler Bestandteil der Qualifikation und belegt die eigenständige Handlungskompetenz der Teilnehmenden.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für diesen Kurs?
Bei AZAV-zertifizierten Trägern ist die Weiterbildung in der Regel über einen Bildungsgutschein förderbar. Darüber hinaus kommen das Qualifizierungschancengesetz, die Berufsförderung der Bundeswehr und Leistungen der Deutschen Rentenversicherung in Betracht. Die genauen Möglichkeiten klären Sie individuell mit dem Anbieter und der zuständigen Förderstelle.
Welche Software wird im Kurs eingesetzt?
Im Kurs werden branchenübliche Softwareprogramme für Energieberatung, Bauüberwachung, Qualitätskontrolle und Abnahme eingesetzt. Die genauen Programme variieren je nach Anbieter. Grundlegende PC-Kenntnisse werden erwartet, da der Schwerpunkt auf der fachlichen Anwendung und nicht auf der Einführung in Computerprogramme liegt.
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