Überblick
Personalverantwortung bedeutet mehr als die Verwaltung von Arbeitsverträgen und Gehältern. Wer als Führungskraft oder HR-Manager agiert, muss das komplexe Geflecht aus Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien kennen, das Arbeitsverhältnisse in Deutschland reguliert. Dieses Aufbaumodul verlässt die reine Sachbearbeiterebene und vermittelt strategisch handelnden Personalverantwortlichen einen fundierten Überblick über die wichtigsten Gesetze und Richtlinien des kollektiven und übergreifenden Arbeitsrechts. Themen wie das Betriebsverfassungsgesetz, das Tarifrecht, die Arbeitsgerichtsbarkeit, das AGG, Mutterschutz und Elternzeit sowie die Sozialgesetzbücher werden kompakt und praxisnah aufbereitet. Vorausgesetzt werden solide Kenntnisse des Individual-Arbeitsrechts aus den vorangegangenen Modulen der Reihe.
Kursinhalte & Lernziele
Das erste Modul befasst sich mit dem kollektiven Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt stehen das Betriebsverfassungsgesetz, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie das Tarifrecht. Personalverantwortliche lernen, wann und wie der Betriebsrat zu informieren oder zu beteiligen ist und welche Konsequenzen Verstöße haben können. Tarifverträge und ihre Rangfolge im Verhältnis zu Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen werden systematisch erläutert.
- Betriebsverfassungsgesetz: Aufbau, Geltungsbereich und Betriebsratswahl
- Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte des Betriebsrats
- Betriebsvereinbarungen: Abschluss, Inhalt und Nachwirkung
- Tarifrecht: Tarifverträge, Tarifbindung und Günstigkeitsprinzip
- Verhältnis Tarifvertrag — Betriebsvereinbarung — Arbeitsvertrag
- Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in der Praxis
Das zweite Modul behandelt die Arbeitsgerichtsbarkeit und arbeitsrechtliche Haftungsfragen. Es zeigt, wie Streitigkeiten entstehen, welche Instanzen zuständig sind und wie Unternehmen sich präventiv schützen können. Darüber hinaus werden Betriebsübergänge nach § 613a BGB und die damit verbundenen Rechte und Pflichten erläutert.
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit: Arbeitsgericht, LAG, BAG
- Güteverfahren, Kammertermin und Urteil
- Typische Streitigkeiten und Vergleichsstrategien
- Arbeitnehmerhaftung bei Fahrlässigkeit und Vorsatz
- § 613a BGB: Betriebsübergang und Informationspflichten
- Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer
Das dritte Modul richtet den Blick auf besondere Beschäftigungsgruppen. Ausbildungsverhältnisse, Jugendliche, schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitnehmerinnen während Schwangerschaft und Elternzeit unterliegen besonderen Schutzregelungen, die Personalverantwortliche kennen und einhalten müssen. Das AGG als horizontales Antidiskriminierungsgesetz schließt das Modul ab.
- Berufsausbildung: BBiG, Ausbildungsvertrag, Probezeit, Kündigung
- Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Wahl und Rechte
- Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeiten, Verbote, Ausnahmen
- AGG: Benachteiligungsverbote, Beschwerderecht, Haftungsrisiken
- Schwerbehindertenrecht: SGB IX, Integrationsamt, Kündigungsschutz
- Mutterschutz: Beschäftigungsverbote, Mutterschaftsgeld, Kündigungsschutz
- Elternzeit: BEEG, Anspruch, Teilzeitmöglichkeiten, Rückkehrrecht
Praxisblock — Anwendungsfälle und Fallstudien Die nachfolgenden Fallstudien bilden typische HR-Situationen nach, mit denen Personalverantwortliche täglich konfrontiert werden.
- Betriebsratsanhörung bei einer beabsichtigten Kündigung korrekt durchführen
- Tarifgebundene Gehaltserhöhung im Arbeitsvertrag rechtssicher formulieren
- Betriebsübergang nach § 613a BGB: Unterrichtungsschreiben erstellen
- AGG-konformes Stelleninserat entwickeln und prüfen
- Elternzeitantrag prüfen und Teilzeitregelung rechtskonform umsetzen
- Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzgesetz einleiten und dokumentieren
- Ausbildungsvertrag auf Vollständigkeit und BBiG-Konformität prüfen
- Anfrage des Integrationsamts bei schwerbehindertem Arbeitnehmer bearbeiten
- Arbeitnehmerhaftung bei einem Schaden durch leichte Fahrlässigkeit bewerten
- Klagefrist und Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung im Arbeitsstreit abwägen
- Sozialgesetzbücher SGB 3–12 einordnen und für konkrete Fragen nutzen
- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag auf Wesentlichkeit prüfen
Die Fallstudien basieren auf typischen HR-Situationen, denen Personalverantwortliche im Arbeitsalltag begegnen. Ziel ist nicht die Ausbildung zum Rechtsanwalt, sondern das Erkennen rechtlicher Risiken und die kompetente Zusammenarbeit mit Rechts- und Steuerabteilungen.
Lernziele:
- Die Struktur und Rechte der Arbeitnehmervertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz kennen und im Alltag berücksichtigen
- Das Verhältnis von Tarifrecht und betrieblicher Praxis verstehen und anwenden
- Den Ablauf von Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht nachvollziehen und präventiv handeln
- Haftungsfragen bei Arbeitnehmerverschulden und die Regeln beim Betriebsübergang kennen
- Ausbildungsverhältnisse rechtssicher gestalten und die Jugend- und Auszubildendenvertretung einbeziehen
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz in der betrieblichen Praxis anwenden
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und Diskriminierungsrisiken im Unternehmen minimieren
- Rechte und Pflichten gegenüber schwerbehinderten Beschäftigten korrekt umsetzen
- Mutterschutz und Elternzeit rechtlich einwandfrei handhaben
- Einen strukturierten Überblick über die relevanten Sozialgesetzbücher (SGB 3–12) gewinnen
- Regelungen zur Arbeitssicherheit und betrieblichen Gesundheitsförderung kennen
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) einordnen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Dieses Aufbaumodul richtet sich an Personalverantwortliche, die bereits Grundlagen des Individual-Arbeitsrechts kennen und ihre Kompetenz auf die Ebene des kollektiven und übergreifenden Arbeitsrechts erweitern wollen.
- HR-Manager und Personalleiter mit mehrjähriger Berufserfahrung
- Personalreferenten, die in die strategische HR-Arbeit aufsteigen
- Führungskräfte mit Personalverantwortung in mittelständischen und großen Unternehmen
- Mitarbeitende in Stabsstellen, die Betriebsräte und Geschäftsführung beraten
- Personen, die einen HR-Fachmann-Abschluss oder eine Zertifizierung anstreben
Vorausgesetzt werden gute Grundlagen in der Personalorganisation und -verwaltung sowie solide Kenntnisse des Sozialversicherungsrechts und des Individual-Arbeitsrechts (z. B. aus den Vorgängermodulen I und II der Reihe). PC- und MS-Office-Grundlagen sowie Online-Grundlagen sind ebenfalls erforderlich. Deutschkenntnisse auf C1-Niveau sind notwendig, da die Inhalte eine hohe Sprachkompetenz bei der Lektüre von Gesetzestexten erfordern. Erste einschlägige Berufserfahrung im Personalbereich ist unabdingbar.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs wird als Combined Learning durchgeführt, bei dem Präsenz- oder Online-Lehrstunden mit selbstgesteuertem Lesen und Fallstudienarbeit kombiniert werden. Gesetzestexte, Kommentierungen und Musterformulare werden als Arbeitsmaterialien eingesetzt. Praxisfälle werden in Gruppen diskutiert und anschließend gemeinsam ausgewertet. Der Fokus liegt auf dem anwendbaren Verstehen der Rechtslage, nicht auf juristischer Detailtiefe.
Das Modul hat eine Dauer von mehr als einer Woche bis zu einem Monat bei Vollzeitunterricht. Es ist auf die Vorgängermodule der Reihe abgestimmt und kann im Anschluss an diese nahtlos absolviert werden. Die genaue Stundenzahl variiert je nach Bildungsträger.
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls erhalten Teilnehmende ein trägerinternes Zertifikat bzw. eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung des Bildungsträgers. Das Zertifikat bestätigt die erworbenen Kenntnisse im kollektiven und übergreifenden Arbeitsrecht für Personalverantwortliche. Staatliche oder Kammer-Abschlüsse sind nicht Bestandteil dieses Moduls.
Nutzen & Perspektiven
Personalverantwortliche, die neben dem Individual-Arbeitsrecht auch das kollektive Recht und die wichtigsten Schutzgesetze sicher beherrschen, sind in Unternehmen unverzichtbare Ansprechpartner. Sie erkennen rechtliche Risiken frühzeitig, kommunizieren kompetent mit Betriebsrat, Rechtsabteilung und externen Beratern und minimieren so das Haftungsrisiko des Unternehmens. Das breite Themenspektrum dieses Moduls bereitet auf genau die Situationen vor, die im Arbeitsalltag immer wieder auftauchen und erhebliche Konsequenzen haben können. Wer die gesamte Reihe „Recht in der Personalarbeit" absolviert, verfügt über ein Wissensportfolio, das sonst nur durch langjährige Berufserfahrung oder kostspieligen Seminarbetrieb erworben wird. Das kompakte Format ermöglicht eine schnelle Qualifizierung und eröffnet den Weg in anspruchsvollere Positionen im HR-Bereich — vom Personalreferenten bis hin zur Personalleiterin. Bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern ist diese Weiterbildung in der Regel über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters förderbar. Darüber hinaus kommen je nach persönlicher Situation das Qualifizierungschancengesetz, die Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie Förderangebote der Deutschen Rentenversicherung in Betracht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Vorkenntnisse sind für dieses Aufbaumodul erforderlich?
Vorausgesetzt werden solide Kenntnisse des Individual-Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts, wie sie typischerweise in den Vorgängermodulen I und II der Reihe „Recht in der Personalarbeit" vermittelt werden. Außerdem werden erste Berufserfahrung im HR-Bereich sowie Deutschkenntnisse auf C1-Niveau erwartet, da die Lektüre von Gesetzestexten ein hohes Sprachverständnis voraussetzt.
Was ist der Unterschied zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht?
Das Individual-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen einzelnem Arbeitnehmer und Arbeitgeber (z. B. Arbeitsvertrag, Kündigung, Urlaub). Das Kollektivarbeitsrecht behandelt dagegen das Zusammenspiel zwischen Arbeitgebern und organisierten Arbeitnehmergruppen — also Betriebsrat, Gewerkschaften und Tarifverträge. Dieses Modul konzentriert sich auf die kollektive und übergreifende Ebene.
Welche Themen aus dem AGG werden behandelt?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird hinsichtlich der zentralen Benachteiligungsverbote (Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung, sexuelle Orientierung), des betrieblichen Beschwerderechts und der Haftungsrisiken für Unternehmen behandelt. Fallstudien zeigen, wie AGG-konforme Stellenanzeigen, Auswahlverfahren und Betriebsvereinbarungen gestaltet werden.
Erhalte ich ein staatlich anerkanntes Zertifikat?
Nach Abschluss des Moduls erhalten Sie ein trägerinternes Zertifikat bzw. eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung des Bildungsträgers. Kammer-Zertifikate oder staatliche Abschlüsse sind nicht Bestandteil des Moduls. Das Zertifikat ist jedoch zusammen mit dem Wissensnachweis im HR-Arbeitsmarkt gut verwertbar, insbesondere in Kombination mit den anderen Modulen der Reihe.
Kann dieses Modul separat oder muss es im Rahmen der gesamten Reihe absolviert werden?
Das Modul kann grundsätzlich separat belegt werden, setzt jedoch die Kenntnisse der Vorgängermodule voraus. Wer diese Vorkenntnisse durch Berufserfahrung oder anderweitige Qualifizierungen mitbringt, kann direkt einsteigen. Für maximalen Lernerfolg empfiehlt sich jedoch der Durchlauf der gesamten Reihe in der vorgesehenen Reihenfolge.
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