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SP-Wiederholungsschulung § 29 StVZO für Prüfer

Wiederholungsschulung für anerkannte Sicherheitsprüfer nach § 29 StVZO: Auffrischung von Prüftechnik, Vorschriften und Prüfgeräten für Bremsen- und Fahrwerkskontrollen.

Redaktion: Kursweg Redaktion · Inhalt aktualisiert:

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Kurzantworten zum Kurs

Einordnung: Berufliche Fachweiterbildung

Wie lange dauert der Kurs?
Als Wiederholungsschulung ist der Kurs deutlich kompakter angelegt als eine Erstausbildung zum Sicherheitsprüfer und konzentriert sich auf die fristgerechte Auffrischung der bestehenden Berechtigung. Der genaue zeitliche Umfang richtet sich nach den Vorgaben des Anbieters und der jeweiligen… Details
Welcher Abschluss ist vorgesehen?
Die Schulung schließt mit einer Teilnahmebescheinigung und einem Zertifikat der TAK, der Akademie des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, ab. Dieses Zertifikat dokumentiert die fristgerechte Auffrischung der Prüfberechtigung nach § 29 StVZO und ist Voraussetzung für die weitere Ausübung der… Details
Welche Voraussetzungen gelten?
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine bereits bestehende Anerkennung als Sicherheitsprüfer nach § 29 StVZO, da die Schulung ausdrücklich der Wiederholung und Auffrischung dient und keine Erstausbildung ersetzt. Praktische Erfahrung in der Durchführung von Sicherheitsprüfungen an Nutzfahrzeugen… Details

Worum geht es in diesem Kurs?

Diese Wiederholungsschulung richtet sich an bereits anerkannte Sicherheitsprüfer nach § 29 StVZO und dient der regelmäßigen Auffrischung ihrer fachlichen Berechtigung. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Prüfvorschriften, der korrekte Umgang mit Prüfgeräten wie Bremsenprüfstand, Fußkraft- und Handkraftmessgerät sowie Lehren für Zugösen, und die praxisnahe Wiederholung typischer Prüfabläufe an Nutzfahrzeugen. Die Schulung schließt mit einem Zertifikat der TAK, der Akademie des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, ab.

Was lernst du in diesem Kurs?

Modul 1 wiederholt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO.

  • Rechtlicher Rahmen und Anwendungsbereich der Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge
  • Abgrenzung zur Hauptuntersuchung und weiteren Fahrzeugprüfungen
  • Aktuelle Änderungen in Prüfvorschriften und Prüfrichtlinien
  • Pflichten und Verantwortung anerkannter Sicherheitsprüfer
  • Anforderungen an Prüfstützpunkte und Prüfausstattung
  • Fristen und Turnus der Wiederholungsschulung im Überblick

Modul 2 vertieft die praktische Arbeit mit den zentralen Prüfgeräten der Sicherheitsprüfung.

  • Aufbau, Kalibrierung und Bedienung des Bremsenprüfstands
  • Auswertung von Bremskraft- und Bremswerteverteilung an der Achse
  • Einsatz von Fußkraft- und Handkraftmessgerät bei der Betriebs- und Feststellbremse
  • Anwendung der Lehren für Zugösen an Anhängerkupplungen
  • Schließkraftmessung an Bordwänden, Türen und weiteren Verschlüssen
  • Einbindung des SP-Adapters in die Prüf- und Dokumentationssoftware

Modul 3 behandelt die systematische Mängelerkennung und -bewertung an Fahrwerk und Aufbauten.

  • Sichtprüfung und Funktionsprüfung von Achsen, Federung und Lenkung
  • Erkennung von Verschleiß und Beschädigungen an sicherheitsrelevanten Bauteilen
  • Einstufung festgestellter Mängel nach Schwere und Handlungsbedarf
  • Dokumentation von Mängeln im Prüfprotokoll
  • Kommunikation von Prüfergebnissen gegenüber Fahrzeughaltern und Werkstatt
  • Umgang mit Grenzfällen zwischen geringem und erheblichem Mangel

Modul 4 wiederholt Dokumentation, Qualitätssicherung und digitale Prüfhilfen.

  • Vollständiges und rechtssicheres Ausfüllen von Prüfprotokollen
  • Digitale Erfassung von Prüfergebnissen über die eingesetzte Prüfsoftware
  • Nutzung des ASA-Livestreams für begleitete Auffrischungseinheiten
  • Interne Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit durchgeführter Prüfungen
  • Archivierung und Aufbewahrungspflichten von Prüfunterlagen
  • Vorbereitung auf mögliche Kontrollen der Prüftätigkeit

Der praktische Teil der Wiederholungsschulung stellt die unmittelbare Anwendung an realitätsnahen Prüfsituationen in den Vordergrund.

  • Durchführung einer vollständigen Sicherheitsprüfung an einem Beispielfahrzeug
  • Einsatz des Bremsenprüfstands mit anschließender Werteauswertung
  • Messung der Handbremskraft mit dem Handkraftmessgerät und Bewertung des Ergebnisses
  • Prüfung einer Anhängerkupplung mit den vorgesehenen Zugösen-Lehren
  • Schließkraftmessung an einer Aufbautür mit dem entsprechenden Prüfgerät
  • Vollständiges Ausfüllen eines Prüfprotokolls zum durchgeführten Prüfszenario
  • Erkennung eingebauter Mängel an Fahrwerk und Bremsanlage im Übungsfahrzeug
  • Einstufung der gefundenen Mängel nach dem vorgesehenen Bewertungsschema
  • Nutzung des SP-Adapters zur Übertragung der Prüfdaten in die Dokumentation
  • Fallbesprechung eines Grenzfalls zwischen bestandener und nicht bestandener Prüfung
  • Wiederholung typischer Fehlerquellen aus der bisherigen Prüfpraxis
  • Abschließender Praxistest zur Auffrischung der gesamten Prüfroutine

Die Wiederholungsschulung ist bewusst so aufgebaut, dass sie nicht bei null beginnt, sondern gezielt an bestehender Prüfpraxis ansetzt. Änderungen seit der letzten Schulung, neue Prüfgeräte-Generationen und aktualisierte Vorschriften stehen im Vordergrund, damit die tägliche Prüftätigkeit auf einem aktuellen und rechtssicheren Stand bleibt. Besonderer Wert liegt auf der praktischen Wiederholung an konkreten Prüfgeräten, da gerade seltener genutzte Werkzeuge wie Zugösen-Lehren oder Schließkraft-Prüfgeräte im Alltag schnell in Vergessenheit geraten können, obwohl sie für die Prüfsicherheit unverzichtbar sind.

Lernziele:

  • Die rechtlichen Grundlagen der Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO für Nutzfahrzeuge sicher wiedergeben
  • Änderungen der Prüfvorschriften und Prüfrichtlinien seit der letzten Schulung einordnen
  • Den fachgerechten Einsatz des Bremsenprüfstands zur Kontrolle der Bremsanlage auffrischen
  • Fußkraft- und Handkraftmessgeräte korrekt anwenden und Messwerte richtig interpretieren
  • Lehren für Zugösen zur Prüfung von Anhängerkupplungen sachgerecht einsetzen
  • Prüfgeräte zur Schließkraftmessung an Aufbauten und Verschlüssen fehlerfrei bedienen
  • Den SP-Adapter zur Einbindung in Prüfsoftware und Dokumentation anwenden
  • Prüfprotokolle vollständig, nachvollziehbar und rechtssicher ausfüllen
  • Mängel an Fahrwerk, Bremsanlage und Aufbauten systematisch erkennen und einstufen
  • Die Nutzung des ASA-Livestreams für begleitete Fortbildungseinheiten sicher anwenden
  • Typische Fehlerquellen bei der praktischen Prüfdurchführung vermeiden
  • Die eigene Prüftätigkeit im Abgleich mit aktuellen Vorgaben kritisch einordnen

Für wen ist der Kurs geeignet?

Die Schulung richtet sich an bereits anerkannte Sicherheitsprüfer nach § 29 StVZO, die ihre Berechtigung fristgerecht verlängern und ihre Prüfpraxis auf den aktuellen Stand bringen möchten.

  • Anerkannte Sicherheitsprüfer nach § 29 StVZO
  • Fahrzeugtechniker*innen mit Prüfberechtigung für Nutzfahrzeuge
  • Sachverständige für Fahrzeugprüfung mit Schwerpunkt Sicherheitsprüfung
  • Kfz-Meister*innen, die die Sicherheitsprüfung in ihrem Betrieb durchführen
  • Prüfpersonal, dessen bestehende Anerkennung fristgerecht aufzufrischen ist
Voraussetzungen:

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine bereits bestehende Anerkennung als Sicherheitsprüfer nach § 29 StVZO, da die Schulung ausdrücklich der Wiederholung und Auffrischung dient und keine Erstausbildung ersetzt. Praktische Erfahrung in der Durchführung von Sicherheitsprüfungen an Nutzfahrzeugen wird vorausgesetzt, ebenso wie Grundkenntnisse im Umgang mit den gängigen Prüfgeräten. Die fristgerechte Teilnahme richtet sich nach den Vorgaben zur Aufrechterhaltung der Prüfberechtigung.

Wie läuft der Kurs ab und welchen Abschluss gibt es?

Die Wiederholungsschulung verbindet kompakte theoretische Auffrischung mit intensiver praktischer Arbeit an Prüfgeräten und Beispielfahrzeugen. Ergänzend kommt der ASA-Livestream zum Einsatz, über den einzelne Fortbildungseinheiten begleitet und aktuelle Vorschriftenänderungen direkt vermittelt werden. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Wiederholung realer Prüfabläufe statt auf umfangreicher neuer Theorie.

Als Wiederholungsschulung ist der Kurs deutlich kompakter angelegt als eine Erstausbildung zum Sicherheitsprüfer und konzentriert sich auf die fristgerechte Auffrischung der bestehenden Berechtigung. Der genaue zeitliche Umfang richtet sich nach den Vorgaben des Anbieters und der jeweiligen Kursvariante.

Die Schulung schließt mit einer Teilnahmebescheinigung und einem Zertifikat der TAK, der Akademie des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, ab. Dieses Zertifikat dokumentiert die fristgerechte Auffrischung der Prüfberechtigung nach § 29 StVZO und ist Voraussetzung für die weitere Ausübung der Prüftätigkeit.

Welche beruflichen Perspektiven bietet der Kurs?

Die Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO trägt unmittelbar zur Verkehrssicherheit von Nutzfahrzeugen bei, da sie sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsanlage, Fahrwerk und Anhängerkupplung regelmäßig kontrolliert. Eine fristgerechte Wiederholungsschulung stellt sicher, dass Prüfer*innen ihre Berechtigung nicht verlieren und weiterhin rechtssicher tätig sein können. Da sich Prüfvorschriften, Prüfgeräte und digitale Dokumentationsanforderungen im Lauf der Zeit weiterentwickeln, schafft die Schulung Sicherheit im Umgang mit aktuellen Anforderungen und schützt vor unbeabsichtigten Fehlern in der Prüfpraxis. Gerade seltener benötigte Prüfschritte wie die Schließkraftmessung oder die Arbeit mit Zugösen-Lehren profitieren von der gezielten praktischen Wiederholung. Für Kfz-Betriebe und Prüfstützpunkte bedeutet eine aktuelle, fristgerecht aufgefrischte Prüfberechtigung des eigenen Personals zudem Planungssicherheit im Tagesgeschäft, da die Sicherheitsprüfung ohne Unterbrechung weiter angeboten werden kann und Kund*innen sich auf eine durchgängig verfügbare, fachlich aktuelle Prüfleistung verlassen können. Nicht zuletzt bietet die Wiederholungsschulung Gelegenheit, eigene Prüfgewohnheiten kritisch zu hinterfragen und mit dem aktuellen Stand der Vorschriften abzugleichen. Über Jahre eingeschliffene Abläufe lassen sich so gezielt korrigieren, bevor kleine Abweichungen zu ernsthaften Beanstandungen bei einer Kontrolle der eigenen Prüftätigkeit führen.

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Berufswege prüfen

Zugeordnete Zielberufe

Diese Tätigkeitsbezeichnungen sind dem Kursprofil zugeordnet. Prüfe, ob Inhalt, Abschluss und Zugangsvoraussetzungen zu deinem Berufsziel passen; die Zuordnung bestätigt keine vollständige Berufsqualifikation.

  • Sicherheitsprüfer/in nach §29 StVZO
  • Fahrzeugtechniker/in
  • Sachverständiger/in für Fahrzeugprüfung
  • Kfz-Meister/in

Vor der Kurswahl klären

  • Welche Kenntnisse und Nachweise verlangen Stellenanzeigen für dein Berufsziel?
  • Welche praktischen Aufgaben und Prüfungen sind im Lehrgang vorgesehen?
  • Wer stellt den Abschluss aus und welche formalen Voraussetzungen gelten?

Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit kannst du Aufgaben und Bildungswege recherchieren.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Für wen ist diese Wiederholungsschulung gedacht?

Die Schulung richtet sich ausschließlich an bereits anerkannte Sicherheitsprüfer nach § 29 StVZO, die ihre bestehende Prüfberechtigung fristgerecht auffrischen möchten. Eine Erstausbildung zum Sicherheitsprüfer wird hier nicht vermittelt.

Welche Prüfgeräte werden in der Schulung behandelt?

Im Mittelpunkt stehen unter anderem der Bremsenprüfstand, Fußkraft- und Handkraftmessgeräte, Lehren für Zugösen sowie Prüfgeräte zur Schließkraftmessung, jeweils mit praktischer Anwendung an Beispielfahrzeugen.

Was ist der ASA-Livestream und wie wird er genutzt?

Der ASA-Livestream ist ein Format zur begleiteten Vermittlung aktueller Vorschriftenänderungen und Fortbildungsinhalte, das ergänzend zur praktischen Prüfarbeit in der Schulung eingesetzt wird.

Mit welchem Abschluss endet die Schulung?

Die Schulung schließt mit einer Teilnahmebescheinigung sowie einem Zertifikat der TAK, der Akademie des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, ab, das die fristgerechte Auffrischung der Prüfberechtigung dokumentiert.

Wie unterscheidet sich die Sicherheitsprüfung von der Hauptuntersuchung?

Die Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO ist eine eigenständige, auf sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsanlage, Fahrwerk und Anhängerkupplung fokussierte Prüfung für Nutzfahrzeuge und ergänzt die reguläre Hauptuntersuchung, ersetzt sie aber nicht.