Das Originalformular mit sieben Markierungen
Die Abbildung zeigt Seite 1 von 4 des Landesformulars nach § 7 BzG BW. Zum Ausfüllen und Einreichen öffnest du den vollständigen Originalantrag als PDF.
Wähle eine Nummer im Formular oder einen Abschnitt in der Liste.
Bildquelle: Vollständigen Originalantrag öffnen (PDF, 4 Seiten)
Formularstand: Im Formular nicht ausgewiesen · amtlicher Download vom 1. November 2026

Diese Angaben ordnen den Antrag dir zu. Das Datum des Schreibens ist nicht automatisch der Tag, an dem es beim Arbeitgeber eingeht. Bewahre einen Nachweis über den Eingang auf.
Dein Check: Sind deine Angaben vollständig und kannst du den Eingang nachweisen?
Der Antrag geht an deinen Arbeitgeber beziehungsweise die zuständige Personalstelle. Er wird nach dem Hinweis im Formular nicht zusätzlich beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht.
Dein Check: Geht dein Antrag an die richtige Stelle im Unternehmen?
Für dieses Landesverfahren muss der Antrag spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme beziehungsweise der beantragten Bildungszeit eingereicht werden. Das ist keine bundesweit einheitliche Frist.
Dein Check: Ist das richtige Landesrecht geklärt und bleibt genug Vorlauf?
Übernimm die genaue Veranstaltungsbezeichnung und beschreibe die Lernziele anhand des Programms. Eine knappe Werbeüberschrift allein hilft dem Arbeitgeber bei der Prüfung wenig.
Dein Check: Passen Titel und Inhalte zu den beigefügten Veranstaltungsunterlagen?
Das Formular unterscheidet berufliche Weiterbildung, politische Weiterbildung und Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Für die Ehrenamtsqualifizierung enthält die Folgeseite weitere Fragen.
Dein Check: Ist die passende Art ausgewählt und sind die Zusatzangaben vollständig?
Hier wird nach Beschränkungen des Teilnehmerkreises gefragt. Prüfe die tatsächlichen Teilnahmebedingungen des Veranstalters, statt das Feld ungeprüft anzukreuzen.
Dein Check: Sind mögliche Zugangsbeschränkungen mit dem Anbieter geklärt?
Trage Name und Anschrift des Veranstalters ein; bei Kooperationen verlangt das Formular Angaben zu allen Partnern. Die Anerkennung der Bildungseinrichtung wird auf Seite 2 abgefragt.
Dein Check: Sind Veranstalterdaten und Anerkennung anhand der offiziellen Angaben geprüft?
Formularstand: Im Formular nicht ausgewiesen · amtlicher Download vom 1. November 2026
Das Bild zeigt unverändert die erste Seite des von den Regierungspräsidien Baden-Württemberg empfohlenen Antrags nach § 7 BzG BW. Der vollständige Antrag hat vier Seiten. Angaben zu Veranstaltungszeiten und Freistellungstagen folgen auf Seite 2, Anlagen und Unterschrift auf Seite 3. Seite 4 ist eine mögliche Eingangsbestätigung des Arbeitgebers. Die Markierungen stammen von Kursweg. Das Landesformular und die Neun-Wochen-Frist sind nicht pauschal auf andere Bundesländer übertragbar.
Vollständigen Originalantrag öffnen (PDF, 4 Seiten)Was auf den weiteren Seiten ergänzt wird
Seite 1: Personen und Veranstaltung
Deine Angaben, Arbeitgeber, Kurstitel, Lernziele, Art und Zugänglichkeit der Maßnahme sowie die Veranstalterdaten.
Seite 2: Anerkennung und konkrete Freistellungstage
Hier folgen die Anerkennung der Einrichtung, der Zeitraum der gesamten Maßnahme, einzelne Veranstaltungstage mit Unterrichtszeiten und die Tage, für die du Freistellung beantragst. Gegebenenfalls kommen Angaben zum Ehrenamt hinzu.
Seite 3: Anlagen und Unterschrift
Füge die geforderten Veranstaltungsunterlagen und den zeitlichen Ablauf bei. Prüfe die Erklärungen und ergänze Datum und Unterschrift.
Seite 4: Eingang bestätigen lassen
Dieser abtrennbare Abschnitt kann den Eingang beim Arbeitgeber dokumentieren. Eine Eingangsbestätigung ist noch keine Entscheidung über die Freistellung.
Fristen und Anerkennung richtig prüfen
Nach den amtlichen Landesinformationen wird der Antrag spätestens neun Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingereicht. Dieser muss spätestens vier Wochen nach Eingang entscheiden. Dokumentiere deshalb den Eingang und kläre die Entscheidung vor deiner Teilnahme.
In Baden-Württemberg werden Bildungseinrichtungen anerkannt. Prüfe den Veranstalter anhand der amtlichen Liste und zusätzlich die Anforderungen an die konkrete Maßnahme. Eine Anerkennungsregel aus einem anderen Bundesland beantwortet diese Prüfung nicht.
Nach Abschluss ist die Teilnahme gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen; die Landesinformationen nennen dafür acht Wochen. Die Übersicht Bildungsurlaub: Anspruch, Fristen und Kurswahl hilft beim Vergleich der Landesregeln.
Kurz beantwortet
Fragen zum Bildungszeitantrag
Kann ich dieses Formular in jedem Bundesland verwenden?
Das Formular ist für die Bildungszeit nach dem Gesetz Baden-Württembergs vorgesehen. Andere Länder haben eigene Regeln, Fristen und gegebenenfalls Formulare. Kläre zuerst, welches Landesrecht für deine Beschäftigung gilt.
Reicht die hier abgebildete erste Seite für den Antrag?
Der vollständige Vordruck umfasst vier Seiten. Auf den Folgeseiten werden unter anderem Kurszeiten, beantragte Freistellungstage, Anlagen und Unterschrift ergänzt. Die vierte Seite kann der Arbeitgeber als Eingangsbestätigung verwenden; sie ist keine Bewilligung.
Wird der Antrag beim Regierungspräsidium eingereicht?
Nach dem Hinweis im Landesformular reichst du den Antrag bei deinem Arbeitgeber ein. Eine zusätzliche Einreichung beim Regierungspräsidium Karlsruhe ist nicht vorgesehen.
Übernimmt der Arbeitgeber mit der Freistellung die Kurskosten?
Bei bestehendem Anspruch wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Kursgebühren sowie Anreise und Unterkunft tragen nach den Landesinformationen regelmäßig die Beschäftigten. Eine zusätzliche Kostenübernahme muss gesondert vereinbart werden.
Stand: 1. November 2026 · Landesbeispiel Baden-Württemberg
- Vollständigen Originalantrag öffnen (PDF, 4 Seiten)
- Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Bildungszeit und Antragsverfahren
- Amtliches Merkblatt für Beschäftigte und Arbeitgeber, Stand April 2024
Die Abbildung ist eine unveränderte Darstellung der ersten Seite des amtlich bereitgestellten Blankoformulars. Die Markierungen gehören zur Erläuterung von Kursweg. Formular und Verfahrenshinweise beziehen sich auf Baden-Württemberg.