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Umschulung finanzieren: Förderung und Lebensunterhalt klären

Prüfe zuerst, wer für deinen Fall zuständig ist. Kläre anschließend die konkrete Umschulung, ihre Kosten und deinen Lebensunterhalt, bevor du dich vertraglich bindest.

Aktualisiert am · Kursweg Redaktion

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Dein Finanzierungsplan hat drei Teile

  • Bewilligte Weiterbildungskosten: Lehrgang, Prüfung und mögliche weitere Kostenarten.
  • Laufender Lebensunterhalt: Einkommen, Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder mögliche Reha-Leistungen.
  • Zusätzliche Leistungen: Weiterbildungsgeld und Prüfungsprämien nur bei den jeweiligen Voraussetzungen.

Welcher Kostenträger kommt infrage?

Ein Berufswechsel allein begründet keine allgemeine Förderzusage. Deine Ausgangslage, Eignung für den Zielberuf und der konkrete Bildungsweg bestimmen, welche Finanzierung geprüft werden kann.

Agentur für Arbeit: Bildungsgutschein

Die Agentur für Arbeit prüft die persönlichen Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein. Er ist an Vorgaben wie Bildungsziel, Gültigkeit und gegebenenfalls Region gebunden. Träger und konkrete Maßnahme müssen zugelassen sein. Das Angebot muss zum Gutschein passen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit.

Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit über die Weiterbildungsförderung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Das Jobcenter kann weiterhin ein erster Beratungskontakt sein. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Weitere Schritte: Bildungsgutschein beantragen.

Rentenversicherung: berufliche Rehabilitation

Bei gesundheitlichen Einschränkungen können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben infrage kommen. Die Rentenversicherung prüft persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen sowie die geeignete Leistung im Einzelfall. Eine Umschulung ist eine mögliche Option, keine automatische Folge einer Erkrankung. Quelle: Deutsche Rentenversicherung. Weitere Orientierung: Umschulung aus gesundheitlichen Gründen.

Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

Nach einem versicherten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kann der zuständige Unfallversicherungsträger berufliche Teilhabeleistungen prüfen. Die DGUV beschreibt zunächst die Sicherung des Arbeitsplatzes und gegebenenfalls eine Qualifizierung. Quelle: DGUV. Art und Umfang einer bewilligten Maßnahme sowie mögliche Geldleistungen sind gesondert zu klären; für berufliche Rehabilitation beschreibt die DGUV unter Voraussetzungen Übergangsgeld.

Arbeitgeber oder eigene Finanzierung

Auch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder eine private Finanzierung kann infrage kommen. Halte Kostenanteile, Lernzeiten und mögliche Rückzahlungspflichten schriftlich fest. Bei eigener Finanzierung brauchst du zusätzlich einen tragfähigen Plan für deinen Lebensunterhalt.

Welche Kosten können übernommen werden?

§ 83 SGB III nennt Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten. Welche Positionen für dich bewilligt werden, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und dem Bescheid ab. Lass dir auch Prüfungen, Lernmittel und mögliche Zusatzkosten im schriftlichen Kursangebot aufschlüsseln.

Vergleiche die eigene Kostenplanung mit der Bewilligung: Was ist abgedeckt, welche Nachweise sind erforderlich und welchen Anteil musst du gegebenenfalls tragen? Der Ratgeber Dauer und Kosten hilft dir, sämtliche Ausgaben zu erfassen.

Lebensunterhalt getrennt planen

Die BA erläutert, dass Arbeitslosengeld bei Beginn einer Weiterbildung während seines Bezugs in der Regel weitergezahlt wird. Daraus folgt keine pauschale Zusage für jeden Leistungsstatus oder die gesamte Kursdauer. Quelle: Bundesagentur für Arbeit.

Kläre Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder mögliche Reha-Geldleistungen jeweils mit der zuständigen Stelle. Frage nach Zeitraum, Höhe, nötigen Anträgen und den Folgen einer geplanten Nebentätigkeit. Eine Bewilligung von Kurskosten ersetzt diese Prüfung nicht.

Weiterbildungsgeld und Prüfungsprämien: Bedingungen unterscheiden

Diese Leistungen gelten nicht unabhängig vom Kostenträger. § 87a SGB III stellt eigene Anforderungen an Förderung, Abschluss und teilweise den Leistungsstatus. Die reguläre Ausbildungsdauer des Zielberufs muss mindestens zwei Jahre betragen; damit ist nicht die Kalenderdauer deines Kurses gemeint.

Leistungen nach § 87a SGB III
LeistungBetragGesetzliche Voraussetzung
Prüfungsprämien, Absatz 11.000 € / 1.500 €Nach § 81 geförderte Weiterbildung zu einem Ausbildungsabschluss; vorgeschriebene Zwischenprüfung oder erster Teil einer gestreckten Abschlussprüfung bestanden: 1.000 €. Vorgeschriebene Abschlussprüfung bestanden: 1.500 €.
Weiterbildungsgeld, Absatz 2150 € monatlichArbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Teilnahme an einer Weiterbildung nach Absatz 1.
Weiterbildungsgeld, Absatz 3150 € monatlichErwerbsfähige Leistungsberechtigte nach SGB II, auch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, bei nach § 81 oder § 82 geförderter Weiterbildung zu dem genannten Ausbildungsabschluss.

Eine Teilnahmebescheinigung oder beliebige Kursprüfung genügt nicht für Prüfungsprämien. Lass dir für deinen Bildungsweg bestätigen, welche Leistung du erhalten kannst und welche Prüfungsnachweise nötig sind.

Beratung und Antrag vorbereiten

  1. Situation beschreiben: Beruflicher Hintergrund, aktueller Leistungsstatus und gegebenenfalls gesundheitlicher Reha-Bedarf.
  2. Ziel begründen: Gewünschter Abschluss, Eignung und konkrete berufliche Perspektive. Prüfe auch kürzere passende Alternativen.
  3. Angebot mitbringen: Träger, genaue Maßnahme, Zulassung, Unterrichts- und Praxiszeiten, Prüfung sowie vollständige Kosten.
  4. Leistungen einzeln klären: Weiterbildungskosten, Lebensunterhalt und mögliche Zusatzleistungen mit Zeitraum und Nachweisen erfassen.
  5. Vor Beginn bestätigen lassen: Zuständige Stelle, nötige Anträge und bewilligte Kosten prüfen. Ein Beratungsgespräch allein ist keine Bewilligung.

Weitere Hilfe: Voraussetzungen für den Bildungsgutschein, Anforderungen des Umschulungswegs und Kursangebote vergleichen.

Falls du selbst Kosten trägst

Prüfe Gesamtpreis, Raten, Vertragsdauer, Abbruch- und Kündigungsbedingungen. Bewahre Belege über eigene Ausgaben auf. Eine mögliche steuerliche Einordnung hängt von deiner Situation ab und ist keine unmittelbare Kostenübernahme; kläre sie mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung. Weitere Orientierung: Weiterbildung und Steuern.

Format und Finanzierung zusammen prüfen

Ein Online-Angebot und eine Teilzeit-Umschulung haben ebenfalls konkrete Unterrichts-, Praxis- und Fördervorgaben. Vergleiche diese mit deinem Zeit- und Finanzierungsplan. Zurück zum Umschulungs-Ratgeber.

Quellen und Aktualisierung

Die Angaben wurden am anhand der folgenden Primärquellen geprüft. Individuelle Zuständigkeit und bewilligte Leistungen klärst du mit dem jeweiligen Träger.

Häufige Fragen zur Finanzierung einer Umschulung

Wer kann meine Umschulung finanzieren?

Je nach persönlicher Situation kommen die Agentur für Arbeit, ein zuständiger Rehabilitationsträger, eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder eine eigene Finanzierung infrage. Kläre Zuständigkeit, geeignete Maßnahme und bewilligte Leistungen vor der Anmeldung. Ein bestimmter Kostenträger oder eine Umschulung ist nicht automatisch zugesagt.

Ist das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zuständig?

Für die Förderung beruflicher Weiterbildung entscheidet seit dem 1. Januar 2025 auch bei Jobcenter-Kundinnen und -Kunden die Agentur für Arbeit. Ein Beratungskontakt kann über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit beginnen. Laufende Leistungen für deinen Lebensunterhalt musst du zusätzlich mit der zuständigen Stelle klären.

Übernimmt ein Bildungsgutschein alle meine Ausgaben?

Der Bildungsgutschein bezieht sich auf eine bewilligte Weiterbildung und deren Fördervorgaben. Prüfe im Bescheid, welche Weiterbildungskosten übernommen werden. Lebensunterhalt, Betreuung und mögliche weitere Leistungen sind getrennt zu klären; eine pauschale Zusage für sämtliche persönlichen Ausgaben folgt daraus nicht.

Bekomme ich bei jeder Umschulung 150 Euro Weiterbildungsgeld?

Nein. § 87a Absatz 2 SGB III betrifft arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer Weiterbildung nach Absatz 1. Absatz 3 betrifft erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach SGB II, auch in einem Arbeitsverhältnis, bei einer nach § 81 oder § 82 geförderten Weiterbildung. Voraussetzung ist jeweils der geförderte Weg zu einem Ausbildungsabschluss mit mindestens zweijähriger regulärer Ausbildungsdauer. Eine Finanzierung durch irgendeinen Kostenträger genügt nicht.

Welche Bedingungen gelten für Prüfungsprämien?

Nach § 87a Absatz 1 SGB III setzt die Prämie eine nach § 81 geförderte Weiterbildung zu einem Ausbildungsabschluss mit mindestens zweijähriger regulärer Ausbildungsdauer voraus. Bei bestandener vorgeschriebener Zwischenprüfung oder dem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung sind 1.000 Euro, bei bestandener Abschlussprüfung 1.500 Euro vorgesehen. Eine beliebige Kursprüfung erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Wird mein Lebensunterhalt während der Umschulung weitergezahlt?

Kurskosten und Lebensunterhalt sind verschiedene Leistungen. Arbeitslosengeld wird bei Beginn einer geförderten Weiterbildung während seines Bezugs laut BA in der Regel weitergezahlt. Bürgergeld oder mögliche Reha-Leistungen hängen von deinem jeweiligen Leistungsstatus ab. Lass dir Anspruch, Höhe, Zeitraum und zuständige Stelle vor Beginn bestätigen.

Umschulung und Finanzierung vorbereiten

Vergleiche Ziel, Format und Kosten und sammle die Unterlagen für dein Beratungsgespräch.

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Sag uns in zwei Minuten, wo du stehst — Beschäftigung, Abschluss, Zeitraum. Wir ordnen ein, welche Förderung für dich infrage kommt: von der Vollförderung über den Bildungsgutschein bis zur Eigenfinanzierung. Anschließend melden sich passende Bildungsanbieter mit Angeboten, die zu deiner Förderung passen. Kostenlos und unverbindlich.

So finanziert sich Kursweg: Bildungsanbieter zahlen ein Entgelt für die Weitergabe deiner Anfrage — für dich bleibt sie kostenlos. Details zum Geschäftsmodell.

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