Dein Finanzierungsplan hat drei Teile
- Bewilligte Weiterbildungskosten: Lehrgang, Prüfung und mögliche weitere Kostenarten.
- Laufender Lebensunterhalt: Einkommen, Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder mögliche Reha-Leistungen.
- Zusätzliche Leistungen: Weiterbildungsgeld und Prüfungsprämien nur bei den jeweiligen Voraussetzungen.
Welcher Kostenträger kommt infrage?
Ein Berufswechsel allein begründet keine allgemeine Förderzusage. Deine Ausgangslage, Eignung für den Zielberuf und der konkrete Bildungsweg bestimmen, welche Finanzierung geprüft werden kann.
Agentur für Arbeit: Bildungsgutschein
Die Agentur für Arbeit prüft die persönlichen Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein. Er ist an Vorgaben wie Bildungsziel, Gültigkeit und gegebenenfalls Region gebunden. Träger und konkrete Maßnahme müssen zugelassen sein. Das Angebot muss zum Gutschein passen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit über die Weiterbildungsförderung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Das Jobcenter kann weiterhin ein erster Beratungskontakt sein. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Weitere Schritte: Bildungsgutschein beantragen.
Rentenversicherung: berufliche Rehabilitation
Bei gesundheitlichen Einschränkungen können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben infrage kommen. Die Rentenversicherung prüft persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen sowie die geeignete Leistung im Einzelfall. Eine Umschulung ist eine mögliche Option, keine automatische Folge einer Erkrankung. Quelle: Deutsche Rentenversicherung. Weitere Orientierung: Umschulung aus gesundheitlichen Gründen.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
Nach einem versicherten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kann der zuständige Unfallversicherungsträger berufliche Teilhabeleistungen prüfen. Die DGUV beschreibt zunächst die Sicherung des Arbeitsplatzes und gegebenenfalls eine Qualifizierung. Quelle: DGUV. Art und Umfang einer bewilligten Maßnahme sowie mögliche Geldleistungen sind gesondert zu klären; für berufliche Rehabilitation beschreibt die DGUV unter Voraussetzungen Übergangsgeld.
Arbeitgeber oder eigene Finanzierung
Auch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder eine private Finanzierung kann infrage kommen. Halte Kostenanteile, Lernzeiten und mögliche Rückzahlungspflichten schriftlich fest. Bei eigener Finanzierung brauchst du zusätzlich einen tragfähigen Plan für deinen Lebensunterhalt.
Welche Kosten können übernommen werden?
§ 83 SGB III nennt Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten. Welche Positionen für dich bewilligt werden, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und dem Bescheid ab. Lass dir auch Prüfungen, Lernmittel und mögliche Zusatzkosten im schriftlichen Kursangebot aufschlüsseln.
Vergleiche die eigene Kostenplanung mit der Bewilligung: Was ist abgedeckt, welche Nachweise sind erforderlich und welchen Anteil musst du gegebenenfalls tragen? Der Ratgeber Dauer und Kosten hilft dir, sämtliche Ausgaben zu erfassen.
Lebensunterhalt getrennt planen
Die BA erläutert, dass Arbeitslosengeld bei Beginn einer Weiterbildung während seines Bezugs in der Regel weitergezahlt wird. Daraus folgt keine pauschale Zusage für jeden Leistungsstatus oder die gesamte Kursdauer. Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Kläre Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder mögliche Reha-Geldleistungen jeweils mit der zuständigen Stelle. Frage nach Zeitraum, Höhe, nötigen Anträgen und den Folgen einer geplanten Nebentätigkeit. Eine Bewilligung von Kurskosten ersetzt diese Prüfung nicht.
Weiterbildungsgeld und Prüfungsprämien: Bedingungen unterscheiden
Diese Leistungen gelten nicht unabhängig vom Kostenträger. § 87a SGB III stellt eigene Anforderungen an Förderung, Abschluss und teilweise den Leistungsstatus. Die reguläre Ausbildungsdauer des Zielberufs muss mindestens zwei Jahre betragen; damit ist nicht die Kalenderdauer deines Kurses gemeint.
| Leistung | Betrag | Gesetzliche Voraussetzung |
|---|---|---|
| Prüfungsprämien, Absatz 1 | 1.000 € / 1.500 € | Nach § 81 geförderte Weiterbildung zu einem Ausbildungsabschluss; vorgeschriebene Zwischenprüfung oder erster Teil einer gestreckten Abschlussprüfung bestanden: 1.000 €. Vorgeschriebene Abschlussprüfung bestanden: 1.500 €. |
| Weiterbildungsgeld, Absatz 2 | 150 € monatlich | Arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Teilnahme an einer Weiterbildung nach Absatz 1. |
| Weiterbildungsgeld, Absatz 3 | 150 € monatlich | Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach SGB II, auch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, bei nach § 81 oder § 82 geförderter Weiterbildung zu dem genannten Ausbildungsabschluss. |
Eine Teilnahmebescheinigung oder beliebige Kursprüfung genügt nicht für Prüfungsprämien. Lass dir für deinen Bildungsweg bestätigen, welche Leistung du erhalten kannst und welche Prüfungsnachweise nötig sind.
Beratung und Antrag vorbereiten
- Situation beschreiben: Beruflicher Hintergrund, aktueller Leistungsstatus und gegebenenfalls gesundheitlicher Reha-Bedarf.
- Ziel begründen: Gewünschter Abschluss, Eignung und konkrete berufliche Perspektive. Prüfe auch kürzere passende Alternativen.
- Angebot mitbringen: Träger, genaue Maßnahme, Zulassung, Unterrichts- und Praxiszeiten, Prüfung sowie vollständige Kosten.
- Leistungen einzeln klären: Weiterbildungskosten, Lebensunterhalt und mögliche Zusatzleistungen mit Zeitraum und Nachweisen erfassen.
- Vor Beginn bestätigen lassen: Zuständige Stelle, nötige Anträge und bewilligte Kosten prüfen. Ein Beratungsgespräch allein ist keine Bewilligung.
Weitere Hilfe: Voraussetzungen für den Bildungsgutschein, Anforderungen des Umschulungswegs und Kursangebote vergleichen.
Falls du selbst Kosten trägst
Prüfe Gesamtpreis, Raten, Vertragsdauer, Abbruch- und Kündigungsbedingungen. Bewahre Belege über eigene Ausgaben auf. Eine mögliche steuerliche Einordnung hängt von deiner Situation ab und ist keine unmittelbare Kostenübernahme; kläre sie mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung. Weitere Orientierung: Weiterbildung und Steuern.
Format und Finanzierung zusammen prüfen
Ein Online-Angebot und eine Teilzeit-Umschulung haben ebenfalls konkrete Unterrichts-, Praxis- und Fördervorgaben. Vergleiche diese mit deinem Zeit- und Finanzierungsplan. Zurück zum Umschulungs-Ratgeber.
Quellen und Aktualisierung
Die Angaben wurden am anhand der folgenden Primärquellen geprüft. Individuelle Zuständigkeit und bewilligte Leistungen klärst du mit dem jeweiligen Träger.
- Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein und bewilligte Kosten
- § 83 SGB III: Weiterbildungskosten
- § 87a SGB III: Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld
- Bundesagentur für Arbeit: Zuständigkeit auch für Jobcenter-Kundinnen und -Kunden
- Deutsche Rentenversicherung: Berufliche Rehabilitation und individuelle Voraussetzungen
- DGUV: Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe
- DGUV: Übergangsgeld während beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen