Förderung durch die Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein)
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist der mit Abstand häufigste Weg, eine Umschulung finanzieren zu lassen. Die Agentur für Arbeit übernimmt damit:
- 100 % der Lehrgangskosten (Kursgebühren, Prüfungsgebühren)
- Fahrtkosten zum Bildungsort
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung (bei auswärtiger Unterbringung)
- Kinderbetreuungskosten
- Lehrmaterialien
Voraussetzung: Du bist arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet und hast ein Beratungsgespräch absolviert. Der Bildungsträger muss AZAV-zertifiziert sein. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du in unserem Bildungsgutschein-Guide.
Förderung durch das Jobcenter (Bürgergeld-Empfänger)
Wenn du Bürgergeld (ehemals ALG II) beziehst, ist das Jobcenter dein Ansprechpartner. Das Verfahren ist ähnlich wie bei der Agentur für Arbeit: Du erhältst einen Bildungsgutschein, der die Umschulungskosten zu 100 % deckt. Dein Bürgergeld läuft weiter, und du bekommst zusätzlich:
- Weiterbildungsgeld: 150 € monatlich extra (seit Juli 2023)
- Weiterbildungsprämie: 1.000 € bei bestandener Zwischenprüfung + 1.500 € bei bestandener Abschlussprüfung = bis zu 2.500 € Bonus
Förderung durch die Rentenversicherung
Kannst du deinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oft der richtige Kostenträger. Die Umschulung wird als "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) bezeichnet.
Voraussetzungen: Mindestens 15 Beitragsjahre oder du beziehst bereits Erwerbsminderungsrente. Ein ärztliches Gutachten muss bestätigen, dass du deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Während der Umschulung erhältst du Übergangsgeld (ca. 68-75 % deines letzten Nettogehalts).
Ausführliche Infos: Umschulung wegen Krankheit.
Förderung durch die Berufsgenossenschaft
War ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit der Grund dafür, dass du deinen bisherigen Beruf aufgeben musst, dann ist die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) der Kostenträger. Die BG übernimmt sämtliche Umschulungskosten und zahlt Verletztengeld während der Maßnahme.
Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie
Unabhängig davon, welcher Kostenträger deine Umschulung finanziert, gibt es seit Juli 2023 das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € monatlich – zusätzlich zu deinem ALG I oder Bürgergeld. Die Prämien staffeln sich wie folgt:
| Leistung | Betrag | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Weiterbildungsgeld | 150 €/Monat | Umschulung mit Bildungsgutschein |
| Prämie Zwischenprüfung | 1.000 € | Bestanden |
| Prämie Abschlussprüfung | 1.500 € | Bestanden |
Umschulung steuerlich absetzen
Solltest du Teile der Umschulung selbst bezahlen, kannst du diese Kosten als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen. Das betrifft: Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten (0,30 €/km), Lernmaterialien, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand. Ausführlicher Guide: Weiterbildung steuerlich absetzen.
Umschulung als Selbstzahler
In seltenen Fällen – wenn keine Förderung greift – kannst du eine Umschulung auch privat finanzieren. Einige Bildungsträger bieten Ratenzahlung an. Prüfe aber immer zuerst alle Fördermöglichkeiten, bevor du aus eigener Tasche zahlst. Unser KI-Berater Jiggo hilft dir, alle Optionen zu prüfen.
Schritt-für-Schritt: Bildungsgutschein für Umschulung beantragen
- Arbeitssuchend melden bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
- Passende Umschulung finden – nutze unseren Kurskatalog oder lass dich von Jiggo beraten.
- Beratungstermin vereinbaren und deine Gründe darlegen (Stellenmarkt-Analyse mitbringen!).
- Bildungsgutschein erhalten und beim Bildungsträger einlösen.
- Umschulung starten – ALG/Bürgergeld + Weiterbildungsgeld laufen weiter.
Welche Förderung passt zu meiner Situation?
3 Fragen – sofort deine persönliche Einschätzung.
Was beschreibt dich am besten?
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