StaRUG: Unternehmensrestrukturierung Praxis – Weiterbildung
Praxisseminar zum StaRUG: Restrukturierungsplan, Stabilisierungsanordnung und Verfahrensvorbereitung für Berater:innen, Jurist:innen und Unternehmensverantwortliche.
Redaktion: Kursweg Redaktion · Inhalt aktualisiert:
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Kurzantworten zum Kurs
Einordnung: Berufliche Fachweiterbildung
- Wie lange dauert der Kurs?
- Das Seminar wird in Vollzeit als Online-Format durchgeführt und deckt in kompakter Form die vier Themenblöcke Grundlagen des StaRUG, Gesellschafterbeschluss-Frage, Stabilisierungsanordnung und Verfahrensvorbereitung ab. Die Fallbeispiele im Praxisblock sind auf den kompakten zeitlichen Rahmen der… Details
- Welcher Abschluss ist vorgesehen?
- Die Teilnahme wird mit einer Teilnahmebescheinigung des Anbieters dokumentiert, die den Seminarinhalt zum StaRUG und den behandelten Restrukturierungsinstrumenten ausweist. Ein berufsrechtlich formaler Abschluss ist mit dem Seminar nicht verbunden. Details
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Das Seminar richtet sich an Personen mit rechtlichem, betriebswirtschaftlichem oder unternehmerischem Hintergrund, die bereits mit Grundfragen der Unternehmenssanierung oder des Insolvenzrechts vertraut sind. Vertiefte Kenntnisse im StaRUG selbst werden nicht vorausgesetzt, da die zentralen… Details
Worum geht es in diesem Kurs?
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eröffnet Unternehmen in der Krise einen außergerichtlichen bis gerichtlich flankierten Weg zur Sanierung, ohne dass zwingend ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss. Dieses Online-Seminar arbeitet die praxisrelevanten Fragen rund um den Restrukturierungsplan auf: von der umstrittenen Frage eines erforderlichen Gesellschafterbeschlusses über Strukturveränderungen ohne Zustimmung aller Gesellschafter bis zur Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG und der sorgfältigen Vorbereitung des Verfahrens.
Was lernst du in diesem Kurs?
Modul 1 klärt die Grundlagen des StaRUG als eigenständigen Restrukturierungsrahmen unterhalb der Schwelle eines Insolvenzverfahrens und schafft damit die Basis für die vertiefenden Themen des Seminars.
- Einordnung des StaRUG in das Spektrum zwischen außergerichtlicher Sanierung und Insolvenzverfahren
- Zentrale Elemente des Restrukturierungsplans als Kern des Verfahrens
- Voraussetzungen für den Zugang zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
- Abgrenzung zu klassischen insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumenten
- Überblick über die am Verfahren typischerweise beteiligten Akteure
- Bedeutung des StaRUG für die Krisenfrüherkennung in Unternehmen
Modul 2 widmet sich der in der Praxis besonders umstrittenen Frage, ob und wann ein Gesellschafterbeschluss für Handlungsschritten im Rahmen des Restrukturierungsplans erforderlich ist.
- Die umstrittene Frage der Erforderlichkeit eines Gesellschafterbeschlusses im Detail
- Unterschiedliche Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur zur Beschlussfrage
- Auswirkungen der jeweiligen Auffassung auf die Verfahrensgestaltung in der Praxis
- Strukturveränderungen ohne Zustimmung aller Gesellschafter: Reichweite und Grenzen
- Voraussetzungen, unter denen tiefgreifende Änderungen auch ohne Vollzustimmung möglich sind
- Bedeutung dieser Fragen für Bank- und Unternehmensjurist:innen in der Beratungspraxis
Modul 3 behandelt die Stabilisierungsanordnung als eines der praktisch bedeutsamsten Instrumente des StaRUG, mit dem sich Gläubigerschritte während der Restrukturierung aussetzen lassen.
- Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG
- Wirkung des Moratoriums: Aussetzung von Vollstreckung und anderen Gläubigerschritte
- Schutzzweck der Stabilisierungsanordnung für das laufende Restrukturierungsvorhaben
- Dauer und mögliche Verlängerung einer Stabilisierungsanordnung
- Grenzen der Anordnung gegenüber einzelnen Gläubigergruppen
- Zusammenspiel von Stabilisierungsanordnung und Planabstimmung
Modul 4 fokussiert die Verfahrensvorbereitung als entscheidenden, aber häufig unterschätzten Erfolgsfaktor eines Restrukturierungsvorhabens.
- Bedeutung der frühzeitigen Abstimmung mit relevanten Akteuren für den Verfahrenserfolg
- Einbindung nachrangiger Gläubiger in die Vorbereitung des Restrukturierungsplans
- Kommunikation mit Banken, Gesellschaftern und weiteren Beteiligten vor Verfahrenseinleitung
- Dokumentations- und Nachweispflichten in der Vorbereitungsphase
- Zeitliche Planung eines StaRUG-Verfahrens von der Vorbereitung bis zur Planbestätigung
Lernziele:
- Den Anwendungsbereich des StaRUG und seine Abgrenzung zum Insolvenzverfahren einordnen
- Grundstruktur des Restrukturierungsplans als zentrales Sanierungsinstrument verstehen
- Die umstrittene Frage der Erforderlichkeit eines Gesellschafterbeschlusses fachlich einordnen
- Argumente für und gegen ein Zustimmungserfordernis der Gesellschafter nachvollziehen
- Voraussetzungen für Strukturveränderungen ohne Zustimmung aller Gesellschafter analysieren
- Reichweite tiefgreifender Eingriffe in die Gesellschafterstellung im Restrukturierungsrahmen einschätzen
- Zweck und Wirkung der Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG erläutern
- Aussetzung von Vollstreckungs- und Gläubigerschritte durch das Moratorium einordnen
- Bedeutung der frühzeitigen Verfahrensvorbereitung für den Erfolg eines Restrukturierungsplans erkennen
- Rolle nachrangiger Gläubiger und relevanter Akteure in der Verfahrensvorbereitung berücksichtigen
- Typische Fallstricke bei der Planaufstellung und Planabstimmung erkennen
- Praxisrelevante Schnittstellen zwischen StaRUG-Verfahren und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen einordnen
Für wen ist der Kurs geeignet?
Das Seminar richtet sich an Personen, die in der rechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmen in der Krise tätig sind oder StaRUG-Verfahren aus Unternehmenssicht begleiten. Es setzt ein professionelles Interesse an Restrukturierungsfragen voraus, richtet sich aber sowohl an Personen mit insolvenzrechtlichem Schwerpunkt als auch an gesellschaftsrechtlich geprägte Berater:innen.
- Rechtsanwält:innen, insbesondere Fachanwält:innen für Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Fachanwält:innen für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bank- und Unternehmensjurist:innen
- Insolvenzverwalter:innen
- Unternehmensberater:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen
- Geschäftsführer:innen mit Verantwortung für Restrukturierungsentscheidungen
Das Seminar richtet sich an Personen mit rechtlichem, betriebswirtschaftlichem oder unternehmerischem Hintergrund, die bereits mit Grundfragen der Unternehmenssanierung oder des Insolvenzrechts vertraut sind. Vertiefte Kenntnisse im StaRUG selbst werden nicht vorausgesetzt, da die zentralen Instrumente im Seminar erläutert werden; ein grundlegendes Verständnis gesellschafts- oder insolvenzrechtlicher Zusammenhänge erleichtert jedoch das Einordnen der behandelten Streitfragen.
Wie läuft der Kurs ab und welchen Abschluss gibt es?
Das Seminar findet als Online-Seminar statt und kombiniert eine fundierte rechtliche Einordnung der einzelnen StaRUG-Instrumente mit der Diskussion praxisnaher Fallbeispiele aus der Beratung. Die umstrittenen Rechtsfragen, etwa zum Gesellschafterbeschluss, werden anhand unterschiedlicher Auffassungen aus Rechtsprechung und Literatur gegenübergestellt, sodass Teilnehmende die Argumentationslinien für die eigene Beratungspraxis nachvollziehen können.
Das Seminar wird in Vollzeit als Online-Format durchgeführt und deckt in kompakter Form die vier Themenblöcke Grundlagen des StaRUG, Gesellschafterbeschluss-Frage, Stabilisierungsanordnung und Verfahrensvorbereitung ab. Die Fallbeispiele im Praxisblock sind auf den kompakten zeitlichen Rahmen der Veranstaltung zugeschnitten.
Die Teilnahme wird mit einer Teilnahmebescheinigung des Anbieters dokumentiert, die den Seminarinhalt zum StaRUG und den behandelten Restrukturierungsinstrumenten ausweist. Ein berufsrechtlich formaler Abschluss ist mit dem Seminar nicht verbunden.
Welche beruflichen Perspektiven bietet der Kurs?
Das StaRUG gehört seit seiner Einführung zu den praxisrelevantesten Neuerungen im deutschen Sanierungsrecht, wirft aber gerade bei zentralen Fragen wie dem Gesellschafterbeschluss noch ungeklärte Streitpunkte auf. Wer dieses Seminar durchläuft, erhält eine fundierte Einordnung dieser offenen Fragen und kann sie in eigenen Mandaten sicherer beurteilen, statt sich allein auf Sekundärliteratur zu verlassen. Besonders die vertiefte Behandlung der Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG macht das Seminar für die Beratungspraxis wertvoll: Dieses Instrument entscheidet in vielen Restrukturierungsfällen darüber, ob ein Unternehmen den nötigen Verhandlungsspielraum gegenüber Gläubigern gewinnt oder nicht. Wer seine Voraussetzungen und Grenzen genau kennt, kann Mandant:innen realistischer beraten und Verfahren zielgerichteter vorbereiten. Für Kanzleien, Beratungsgesellschaften und Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung liefert das Seminar zudem unmittelbar verwertbares Wissen zur Verfahrensvorbereitung – ein Aspekt, der in der Praxis häufig unterschätzt wird, tatsächlich aber maßgeblich über Erfolg oder Scheitern eines Restrukturierungsvorhabens entscheidet.
- Praxisblock mit vertiefenden Fallbeispielen
- Diskussion eines Fallbeispiels zur Frage des erforderlichen Gesellschafterbeschlusses
- Analyse einer Konstellation mit Strukturveränderung gegen den Willen einzelner Gesellschafter
- Bearbeitung eines Fallbeispiels zur Beantragung einer Stabilisierungsanordnung
- Erörterung von Verteidigungsstrategien nachrangiger Gläubiger gegen einen Restrukturierungsplan
- Diskussion typischer Fehler bei der Verfahrensvorbereitung anhand von Praxisfällen
- Einordnung der gerichtlichen Planbestätigung als Abschluss des Verfahrens
- Austausch zu Schnittstellenfragen zwischen Gesellschafts- und Restrukturierungsrecht
- Erarbeitung einer Checkliste für die Beratungspraxis in StaRUG-Mandaten
Das Seminar ist bewusst auf die praktisch umstrittensten und in der Beratung häufig auftretenden Fragen zugeschnitten, statt das StaRUG als Ganzes vollständig durchzugehen. Der Schwerpunkt liegt auf den Punkten, an denen sich Rechtsprechung und Literatur noch nicht einheitlich positioniert haben – etwa der Gesellschafterbeschluss-Frage – und auf den Instrumenten, die in der Praxis über Erfolg oder Scheitern eines Restrukturierungsvorhabens entscheiden, allen voran die Stabilisierungsanordnung und eine sorgfältige Verfahrensvorbereitung. Die Fallbeispiele orientieren sich an realistischen Beratungssituationen, wie sie in Kanzleien, Unternehmensberatungen und bei Insolvenzverwalter:innen typischerweise auftreten, und sollen die Teilnehmenden in die Lage versetzen, die Argumentationslinien in eigenen Mandaten souverän anzuwenden.
Welche Förderung passt zu dir?
Erhalte eine erste Orientierung, welche Förderwege zu deiner Situation passen. Über eine Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlos & ohne Anmeldung.
Berufswege prüfen
Zugeordnete Zielberufe
Diese Tätigkeitsbezeichnungen sind dem Kursprofil zugeordnet. Prüfe, ob Inhalt, Abschluss und Zugangsvoraussetzungen zu deinem Berufsziel passen; die Zuordnung bestätigt keine vollständige Berufsqualifikation.
- Restrukturierungsberater:in
- Wirtschaftsjurist:in
- Insolvenzrechtler:in
- Sanierungsmanager:in
Vor der Kurswahl klären
- Welche Kenntnisse und Nachweise verlangen Stellenanzeigen für dein Berufsziel?
- Welche praktischen Aufgaben und Prüfungen sind im Lehrgang vorgesehen?
- Wer stellt den Abschluss aus und welche formalen Voraussetzungen gelten?
Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit kannst du Aufgaben und Bildungswege recherchieren.
Für Gehälter nutze den Entgeltatlas und prüfe Beruf, Region, Anforderungsniveau und Datenstand. Ein Kursabschluss allein belegt kein bestimmtes Einkommen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was regelt das StaRUG?
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen eröffnet Unternehmen in der Krise einen Weg zur Sanierung über einen Restrukturierungsplan, ohne dass zwingend ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss.
Warum ist die Frage des Gesellschafterbeschlusses im Seminar so zentral?
Ob und wann ein Beschluss der Gesellschafter für Maßnahmen im Restrukturierungsplan erforderlich ist, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt und hat direkte Auswirkungen auf die Verfahrensgestaltung in der Praxis.
Was bewirkt eine Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG?
Sie kann Vollstreckungsmaßnahmen und andere Gläubigeraktionen zeitweise aussetzen und schafft dadurch den nötigen Verhandlungsspielraum, um den Restrukturierungsplan abzuschließen.
Für wen ist das Seminar gedacht?
Es richtet sich an Rechtsanwält:innen mit Schwerpunkt Insolvenz-, Sanierungs- oder Gesellschaftsrecht, Bank- und Unternehmensjurist:innen, Insolvenzverwalter:innen, Berater:innen und Geschäftsführer:innen.
Sind vertiefte StaRUG-Kenntnisse für die Teilnahme erforderlich?
Nein, die zentralen Instrumente werden im Seminar erläutert. Ein Grundverständnis für Unternehmenssanierung oder Insolvenzrecht erleichtert jedoch das Einordnen der behandelten Streitfragen.