Was macht eine Betreuungskraft eigentlich?
Eine Betreuungskraft – oft auch Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistent genannt – kümmert sich um die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Pflegebedürftigen, vor allem in stationären Einrichtungen wie Pflegeheimen. Konkret heißt das: gemeinsame Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen, Basteln, Gedächtnisübungen, Singen, Begleitung bei Ausflügen oder einfach Zeit und Zuwendung für Menschen, die sonst viele Stunden allein wären.
Wichtig zur Abgrenzung: Betreuungskräfte übernehmen keine pflegerischen Grundtätigkeiten wie Waschen, Anziehen oder Medikamentengabe. Diese bleiben examinierten Pflegefachkräften vorbehalten. Genau diese Aufgabenteilung macht den Einstieg so zugänglich – du brauchst keine dreijährige Pflegeausbildung, sondern eine überschaubare Qualifizierung und die richtige Haltung gegenüber den Menschen, die du begleitest.
Warum der Beruf gesucht ist
Pflegeeinrichtungen finanzieren zusätzliche Betreuung über die Pflegeversicherung und sind gesetzlich verpflichtet, Betreuungsangebote vorzuhalten. Zusammen mit dem allgemeinen Fachkräftemangel ergibt das eine stabile, langfristige Nachfrage – gerade für Menschen mit sozialer Ader.
Die Rechtsgrundlage: §43b, §53c und die alte §87b-Regelung
Die Tätigkeit ist gesetzlich klar geregelt. Grundlage ist §43b SGB XI in Verbindung mit den Betreuungskräfte-Richtlinien nach §53c SGB XI. Diese Richtlinien legen fest, welche Qualifizierung eine Betreuungskraft durchlaufen muss, welche Inhalte vermittelt werden und dass eine regelmäßige Fortbildung Pflicht ist.
Vielleicht bist du bei deiner Recherche noch über den Begriff §87b SGB XI gestolpert – so hieß die Regelung früher. Inhaltlich ist damit dasselbe gemeint; die Nummerierung wurde im Zuge von Pflegereformen geändert. Wenn ein Anbieter also mit „Betreuungskraft nach §87b" wirbt, meint er dieselbe Qualifikation, die heute unter §43b bzw. §53c läuft. Achte trotzdem darauf, dass der Kurs den aktuellen Richtlinien entspricht.
So läuft die Qualifizierung ab
Die Ausbildung ist modular aufgebaut und folgt einem in den Richtlinien vorgegebenen Muster. In der Regel durchläufst du diese Stationen:
Vor dem Kurs ein mehrtägiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung, um den Arbeitsalltag kennenzulernen und die eigene Eignung zu prüfen.
Theoretische Grundlagen: Krankheitsbilder wie Demenz, Kommunikation, rechtliche Grundlagen, Grundwissen Pflege und Betreuung, Beschäftigungsangebote.
Praktische Phase in einer stationären Einrichtung, in der das Gelernte unter Anleitung angewendet wird.
Nach erfolgreichem Abschluss Einsatz als anerkannte Betreuungskraft nach §43b SGB XI – mit jährlicher Fortbildungspflicht.
Der Basiskurs umfasst als Richtwert rund 160 Unterrichtsstunden. Je nach Anbieter wird er in Vollzeit über wenige Wochen oder in Teilzeit über mehrere Monate angeboten – teils auch mit Online-Anteilen. Nach dem Abschluss bist du nicht „fertig für immer": Die Richtlinien schreiben eine jährliche Fortbildung vor, damit du fachlich auf dem aktuellen Stand bleibst.
Voraussetzungen: Wer kann Betreuungskraft werden?
Die gute Nachricht für Quereinsteiger: Die formalen Hürden sind niedrig. In der Regel gilt:
- Kein bestimmter Schulabschluss und keine pflegerische Vorbildung zwingend erforderlich.
- Persönliche Eignung – Geduld, Empathie, Zuverlässigkeit und Freude am Umgang mit älteren oder demenzkranken Menschen.
- Erweitertes Führungszeugnis ohne einschlägige Einträge, da du mit schutzbedürftigen Menschen arbeitest.
- Ausreichende Deutschkenntnisse, um mit Bewohnern, Angehörigen und dem Team kommunizieren zu können.
Damit ist der Beruf ein klassischer Einstieg für Quereinsteiger, Wiedereinsteigerinnen nach der Familienphase und Menschen, die sich beruflich neu orientieren möchten – häufig auch aus der Arbeitslosigkeit heraus. Wenn du noch unsicher bist, ob der Weg zu dir passt, hilft der KI-Kursberater bei einer ersten Einordnung.
Kosten & Förderung: Bildungsgutschein und AZAV
Buchst du die Qualifizierung privat, liegen die Kursgebühren je nach Anbieter und Umfang meist im mittleren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich. Der entscheidende Punkt für viele: Bei AZAV-zertifizierten Trägern kann die Weiterbildung für Arbeitsuchende häufig über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zu bis zu 100 Prozent finanziert werden.
Voraussetzung ist immer ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Stelle, in dem geklärt wird, ob die Weiterbildung deine Eingliederungschancen verbessert. Wichtig: Den Bildungsgutschein musst du vor Kursbeginn beantragen und der Träger muss zertifiziert sein. Wie das Verfahren im Detail läuft, erklärt unser Ratgeber zum Bildungsgutschein. Und wenn du gerade arbeitssuchend bist, lohnt zusätzlich ein Blick in den Artikel Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit.
Erst Gutschein, dann buchen
Beginne den Kurs niemals eigenmächtig in der Hoffnung auf nachträgliche Erstattung. Ohne vorher ausgestellten Bildungsgutschein besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme. Kläre die Förderung immer vorab mit deiner Ansprechperson.
Was verdient eine Betreuungskraft?
Beim Gehalt lohnt sich Ehrlichkeit statt Werbeversprechen: Als Betreuungskraft verdienst du in der Regel weniger als eine examinierte Pflegefachkraft. Die konkrete Vergütung hängt stark von Region, Träger und Tarifbindung ab – kirchliche und tarifgebundene Einrichtungen zahlen oft besser als private ohne Tarif. Deutschlandweit bewegt sich das Einstiegsgehalt typischerweise im Bereich zwischen Mindestlohn und dem unteren mittleren Lohnsegment; mit Berufserfahrung, Tarif und Zuschlägen kann es darüber liegen.
Was das Berufsbild attraktiv macht, ist weniger das Spitzengehalt als die Kombination aus krisensicherer Nachfrage, niedriger Einstiegshürde und sinnstiftender Tätigkeit. Wer mittelfristig mehr verdienen möchte, kann die Betreuungskraft-Qualifizierung als Sprungbrett nutzen – etwa in Richtung Pflegehelfer oder, mit weiterer Ausbildung, zur Pflegefachkraft.
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