RatgeberBrandschutzhelfer & Brandschutzbeauftragter

Brandschutzhelfer werden: Ausbildung, Pflicht & Abgrenzung

Fast jeder Betrieb in Deutschland muss Brandschutzhelfer benennen – das schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor. Wir erklären dir, was die Ausbildung umfasst, wie viele Helfer nötig sind und wo der Unterschied zum Brandschutzbeauftragten liegt.

7 Min Lesezeit
Gesetzliche Pflicht in fast jedem Betrieb
AZAV-zertifizierte Kurse
100 % Förderung möglich
Unabhängig & neutral
Datenschutzkonform
§10
ArbSchG als Grundlage
ASR A2.2
DGUV Information 205-023
~5 %
Richtwert der Beschäftigten
Std.–1 Tag
typische Ausbildungsdauer

Was ist ein Brandschutzhelfer?

Ein Brandschutzhelfer ist ein Beschäftigter, der im Betrieb für den Ernstfall geschult wurde: Er kann einen Entstehungsbrand mit dem Feuerlöscher bekämpfen, unterstützt bei einer geordneten Räumung und weiß, wie er sich und andere im Brandfall richtig verhält. Es handelt sich nicht um einen eigenen Beruf, sondern um eine betriebliche Zusatzfunktion, die zusätzlich zur eigentlichen Tätigkeit übernommen wird.

Die Aufgabe des Brandschutzhelfers endet dort, wo die Gefahr für die eigene Sicherheit beginnt. Er ist keine Ersatz-Feuerwehr, sondern die erste Reaktionsebene, bis die Feuerwehr eintrifft. Genau darauf zielt die Ausbildung ab: schnelle, richtige Erstmaßnahmen – und das klare Wissen, wann man den Bereich verlassen und die Räumung einleiten muss.

Die gesetzliche Pflicht: §10 ArbSchG, ASR A2.2 und DGUV

Die Grundlage für Brandschutzhelfer ist §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach hat der Arbeitgeber die Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen und dafür eine ausreichende Zahl von Beschäftigten zu benennen und auszubilden. Konkretisiert wird das durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände") sowie durch die DGUV Information 205-023, die Inhalte und Umfang der Ausbildung beschreibt.

Wichtig ist die Reihenfolge: Wie viele Brandschutzhelfer ein Betrieb tatsächlich braucht, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die ASR A2.2 nennt für eine normale Brandgefährdung einen Richtwert von rund 5 Prozent der Beschäftigten. Das ist aber nur ein Ausgangspunkt – bei erhöhter Brandgefährdung, weitläufigen Gebäuden, Schichtbetrieb, hohem Publikumsverkehr oder Personen, die sich nicht selbst retten können, kann der nötige Anteil deutlich höher liegen. Diese Zahl pauschal zu übernehmen, wäre also falsch; entscheidend sind die konkreten betrieblichen Verhältnisse.

5 % ist ein Richtwert, keine feste Quote

Die 5 Prozent gelten bei normaler Brandgefährdung. Sie müssen zudem im laufenden Betrieb tatsächlich verfügbar sein – Urlaub, Krankheit und Schichten mitgerechnet. Deshalb bilden viele Betriebe bewusst mehr Helfer aus, als der reine Richtwert vermuten lässt.

Inhalte der Ausbildung: Theorie und Löschübung

Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der theoretische Teil vermittelt die Grundlagen des Brandschutzes und das richtige Verhalten im Brandfall. Der praktische Teil ist das Herzstück: eine echte Löschübung, bei der jeder Teilnehmer selbst einen Feuerlöscher bedient – am realen Übungsfeuer oder an einer sicheren Simulationsanlage. Erst diese praktische Erfahrung gibt im Ernstfall die nötige Handlungssicherheit.

Grundlagen des Brandschutzes

Verbrennungsvorgang, Brandklassen und häufige Brandursachen im Betrieb

Betriebliche Brandschutzorganisation

Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswege, Kennzeichnung und Zuständigkeiten

Verhalten im Brandfall

Alarmierung, geordnete Räumung, Sammelplatz und Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

Feuerlöscheinrichtungen

Arten von Feuerlöschern, richtige Auswahl nach Brandklasse und Grenzen des Löschens

Praktische Löschübung

Handhabung des Feuerlöschers am realen oder simulierten Übungsfeuer

Gefahren durch Brände

Rauchgase, Brandausbreitung und Selbstschutz als Grundregel jedes Einsatzes

Eine reine Online-Unterweisung reicht nach der DGUV Information 205-023 nicht aus – die praktische Löschübung mit einem Feuerlöscher gehört zwingend dazu und lässt sich digital nicht ersetzen. Achte deshalb bei der Kursauswahl darauf, dass die praktische Übung enthalten ist und nicht nur eine theoretische Präsentation angeboten wird.

Dauer, Kosten und Auffrischung

Die Grundausbildung ist bewusst kompakt gehalten: Je nach Anbieter dauert sie wenige Stunden bis maximal einen Tag. Die Kosten pro Teilnehmer fallen je nach Anbieter, Gruppengröße und Ort (Inhouse-Schulung im Betrieb oder offener Kurs) unterschiedlich aus – einen belastbaren Preis nennt dir immer der konkrete Anbieter. Inhouse-Schulungen für ganze Teams sind pro Kopf häufig günstiger als Einzelbuchungen.

Die Qualifikation ist nicht dauerhaft „fertig": Eine regelmäßige Auffrischung wird empfohlen, üblicherweise etwa alle drei bis fünf Jahre. So bleiben Handgriffe an der Löschtechnik und das Wissen um die betrieblichen Flucht- und Rettungswege präsent. Da es sich um eine dem Betrieb dienende Maßnahme handelt, trägt in aller Regel der Arbeitgeber die Kosten, und die Ausbildung findet während der Arbeitszeit statt.

Abgrenzung: Brandschutzhelfer vs. Brandschutzbeauftragter

Beide Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber sehr Unterschiedliches. Der Brandschutzhelfer ist die breite Basisqualifikation für viele Beschäftigte und konzentriert sich auf Erstmaßnahmen im Brandfall. Der Brandschutzbeauftragte hingegen übernimmt eine organisatorische Verantwortungsrolle: Er berät die Unternehmensleitung, pflegt die Brandschutzordnung, wirkt bei Gefährdungsbeurteilungen mit und ist Ansprechpartner für Behörden und Feuerwehr.

Entsprechend unterschiedlich ist der Ausbildungsaufwand. Während die Helfer-Schulung in Stunden gemessen wird, umfasst die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten mehrere Tage und orientiert sich an der DGUV Information 205-003 beziehungsweise der vfdb-Richtlinie 12-09/01. Ob und für wen ein Brandschutzbeauftragter verpflichtend ist, ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern ergibt sich je nach Bundesland, Gebäudeart und behördlichen Auflagen – hier lohnt der Blick in die einschlägige Landesbauordnung und die Auflagen der zuständigen Behörde.

Der Helfer als Einstieg in eine Brandschutz-Laufbahn

Wer im Facility Management arbeitet oder sich beruflich in Richtung Sicherheit und Arbeitsschutz entwickeln möchte, kann den Brandschutzhelfer als ersten Schritt nutzen. Der logische Aufstieg führt über den Brandschutzbeauftragten – eine gefragte Zusatzqualifikation, mit der du organisatorische Verantwortung übernimmst.

Deine nächsten Schritte

Wenn du als Beschäftigter benannt werden sollst, brauchst du nur einen Kurs mit praktischer Löschübung – die Organisation übernimmt in der Regel dein Arbeitgeber. Willst du dich weiterentwickeln, prüfe den Weg über den Brandschutzbeauftragten. Passende Kurse und Anbieter findest du direkt im Kurskatalog; einen Überblick über mögliche Fördertöpfe gibt dir die Seite Förderungen. Wenn du unsicher bist, welcher Weg zu deiner Situation passt, hilft dir der KI-Kursberater in wenigen Minuten weiter. Suchst du eine andere betriebliche Kurzqualifikation, wirf auch einen Blick auf unseren Ratgeber zum Staplerschein.

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Wichtiger Hinweis zur Förderung

Ob eine Weiterbildung oder Umschulung gefördert wird, hängt von deinen persönlichen Voraussetzungen ab. Die Förderfähigkeit und Bewilligung werden im Gespräch mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter geprüft.

Häufige Fragen

Wie viele Brandschutzhelfer muss ein Betrieb ausbilden?

Der Arbeitgeber muss eine ausreichende Zahl an Beschäftigten zu Brandschutzhelfern benennen und ausbilden. Als Richtwert nennt die ASR A2.2 rund 5 Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung. Bei erhöhter Gefährdung, ausgedehnten Betrieben oder besonderen Personengruppen kann ein höherer Anteil nötig sein – maßgeblich ist immer die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Die Grundausbildung ist kurz und dauert je nach Anbieter meist wenige Stunden bis maximal einen Tag. Sie besteht aus einem theoretischen Teil zu Brandursachen und Verhalten im Brandfall sowie einer praktischen Löschübung mit dem Feuerlöscher. Eine regelmäßige Auffrischung, in der Regel etwa alle drei bis fünf Jahre, wird empfohlen.

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragtem?

Der Brandschutzhelfer ist eine Basisqualifikation für alle Beschäftigten und deckt Erstmaßnahmen im Brandfall ab. Der Brandschutzbeauftragte ist eine deutlich umfangreichere Funktion mit organisatorischer Verantwortung, ausgebildet über eine mehrtägige Qualifikation nach DGUV Information 205-003 beziehungsweise der vfdb-Richtlinie 12-09/01. Der Brandschutzhelfer kann ein sinnvoller Einstieg in diese Richtung sein.

Häufige Fragen

Welche Weiterbildung passt zu mir?

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Es gibt viele Fördermöglichkeiten: Bildungsgutschein (bis 100% für Arbeitssuchende), Aufstiegs-BAföG, Qualifizierungschancengesetz oder steuerliche Absetzbarkeit.

Quellen und Stand

Stand: Juli 2026

Für diesen Beitrag wurden Informationen aus offiziellen Quellen der Bundesagentur für Arbeit, von mein NOW sowie aus öffentlich sichtbaren Angebotsinformationen von Kursweg ausgewertet.

Förderungen und Voraussetzungen können im Einzelfall abweichen und werden individuell geprüft.

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