Deutschkurs gefördert: Integrationskurs, Berufssprachkurs oder Bildungsgutschein?
Für Deutschkurse gibt es in Deutschland nicht ein Fördersystem, sondern drei – mit verschiedenen Behörden, Zugängen und Kosten. Wer beim falschen anfängt, verliert Monate. Dieser Ratgeber ordnet die drei Wege, nennt die Beträge und sagt, wo die Kurse jeweils zu finden sind.
Welcher Deutschkurs wird für mich bezahlt?
Wer Deutsch von Grund auf lernt, startet im Integrationskurs des BAMF – 700 Unterrichtseinheiten bis A2 oder B1, mit Kostenbeitrag, von dem man sich bei Leistungsbezug befreien lassen kann. Wer bereits Alltagsdeutsch kann und im Beruf weiterkommen will, geht in einen Berufssprachkurs nach § 45a Aufenthaltsgesetz: B1 bis C1, für Arbeitsuchende kostenfrei, Zugang über Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Der Bildungsgutschein greift beim dritten Weg – wenn Deutsch Teil einer berufsbezogenen Qualifizierung bei einem AZAV-zugelassenen Träger ist, etwa Deutsch für Pflege oder Gastronomie.
- Integrationskurs: Alltagsdeutsch bis A2/B1, Träger über das BAMF.
- Berufssprachkurs § 45a: B1 bis C1, für Arbeitsuchende kostenfrei.
- Bildungsgutschein: nur für berufsbezogenes Deutsch im Rahmen einer Qualifizierung.
Die drei Wege im Detail
1. Integrationskurs – der Einstieg
Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtseinheiten: 600 Sprachunterricht bis Niveau A2 oder B1 und 100 Orientierungskurs zu Rechtsordnung, Geschichte und Kultur. Spezielle Kursarten – etwa Alphabetisierungs- oder Elternkurse – gehen bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten. Am Ende stehen der „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und der Test „Leben in Deutschland“.
Kosten: 2,29 € je Unterrichtseinheit, für den Standardkurs also 1.603 €. Wer Bürgergeld oder andere Sozialleistungen bezieht oder ein geringes Einkommen hat, kann sich vor Kursbeginn beim BAMF befreien lassen; bei erfolgreichem Abschluss ist die Erstattung der Hälfte des gezahlten Beitrags möglich.
Wo zu finden: beim BAMF und dessen zugelassenen Kursträgern – nicht im allgemeinen Weiterbildungskatalog.
2. Berufssprachkurs nach § 45a – der Weg in den Beruf
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a Aufenthaltsgesetz und der DeuFöV setzt auf dem Integrationskurs auf. Es gibt Basiskurse mit den Zielniveaus B1, B2 und C1 sowie Spezialkurse – etwa für Pflegeberufe, akademische Heilberufe, gewerblich-technische Berufe oder für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Kosten: grundsätzlich kostenfrei. Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 20.000 Euro (gemeinsame Veranlagung: 40.000 Euro) zahlen 50 Prozent des Kostenerstattungssatzes je Unterrichtseinheit, fällig vor Kursbeginn. Befreit sind unter anderem Leistungsbeziehende und Auszubildende.
Zugang: über eine Teilnahmeberechtigung der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder – für Beschäftigte – direkt beim BAMF. Kurse listet die Sprachförderungs-Suche der Bundesagentur für Arbeit.
3. Bildungsgutschein – für berufsbezogenes Deutsch
Der Bildungsgutschein finanziert keine allgemeinen Sprachkurse. Er greift, wenn Deutsch Teil einer beruflichen Qualifizierung bei einem AZAV-zugelassenen Träger ist: Deutsch für Pflege, für Hotel und Gastronomie, Fachdeutsch in einer kaufmännischen Weiterbildung oder ein Sprachmodul innerhalb einer Umschulung. Der Vorteil: Fachwissen und Sprache werden gemeinsam gelernt, und die Maßnahme zählt als Qualifizierung – nicht nur als Sprachkurs.
Kosten: bei bewilligtem Bildungsgutschein in der Regel vollständig übernommen, inklusive Prüfungsgebühren.
Passend dazu
Welcher Weg passt zu wem?
- Neu in Deutschland, wenig Deutsch: Integrationskurs. Die Berechtigung kommt meist mit dem Aufenthaltstitel oder über die Ausländerbehörde; EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche können sie beim BAMF beantragen.
- Alltagsdeutsch vorhanden, Job ist das Ziel: Berufssprachkurs. Wer arbeitsuchend gemeldet ist, spricht die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter an – die Teilnahmeberechtigung ist der Schlüssel.
- Beschäftigt und sprachlich ausgebremst: Berufssprachkurs ist auch für Beschäftigte offen, oft berufsbegleitend oder im virtuellen Klassenzimmer. Alternativ übernimmt der Arbeitgeber – bei Fachkräftemangel eine übliche Investition.
- Ausländischer Abschluss soll anerkannt werden: Spezialkurse der berufsbezogenen Sprachförderung sind genau darauf zugeschnitten, etwa für Pflege- und Heilberufe mit Zielniveau B2 oder C1.
- Fachwissen und Sprache zugleich: Qualifizierung mit integriertem Deutsch über den Bildungsgutschein – etwa Lager und Logistik mit berufsbezogenem Deutsch oder Buchhaltung mit Fachdeutsch.
Warum in Kurskatalogen kaum Deutschkurse stehen
Aus unserer Auswertung des gesamten deutschen Weiterbildungsangebots:
Auf 94 Deutsch-Angebote – davon 59 Fachsprachenkurse – kommen 2.055 Englisch-Angebote, also mehr als das Zwanzigfache. Das bildet nicht die Nachfrage ab, sondern die Trennung der Systeme: Integrations- und Berufssprachkurse laufen über BAMF-zugelassene Träger und deren eigene Verzeichnisse und tauchen im allgemeinen Weiterbildungsmarkt schlicht nicht auf. Wer im Kurskatalog nichts findet, sucht deshalb am falschen Ort – nicht, weil es keine Kurse gäbe.Stand der Auswertung: August 2026.
Welche Zertifikate am Ende zählen
- DTZ: Abschluss des Integrationskurses, weist A2 oder B1 aus. Für die Einbürgerung und viele Aufenthaltsfragen der maßgebliche Nachweis.
- telc Deutsch B1/B2 Beruf: berufsbezogene Prüfungen, die bei deutschen Arbeitgebern breit bekannt sind.
- telc Deutsch B2·C1 Medizin/Pflege: in Anerkennungsverfahren für Gesundheitsberufe häufig verlangt – hier lohnt es sich, die Anforderungen der zuständigen Stelle vorher zu prüfen.
- Goethe-Zertifikat und TestDaF: international bekannt, TestDaF und telc Hochschule vor allem für den Hochschulzugang relevant.
Kosten und Förderung im Überblick
Die Zuständigkeit entscheidet über den Preis: Integrationskurse laufen über das BAMF mit Kostenbeitrag und Befreiungsmöglichkeit, Berufssprachkurse sind für Arbeitsuchende kostenfrei und für Beschäftigte oberhalb der Einkommensgrenzen hälftig zu tragen, berufsbezogene Deutschmodule bei AZAV-Trägern übernimmt der Bildungsgutschein vollständig. Doppelt zahlen musst du nie – die Systeme schließen einander nicht aus, sie bauen aufeinander auf.
Wichtiger Hinweis zur Förderung
Ob eine Weiterbildung oder Umschulung gefördert wird, hängt von deinen persönlichen Voraussetzungen ab. Die Förderfähigkeit und Bewilligung werden im Gespräch mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter geprüft.
Berufsbezogenen Deutschkurs finden
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- Deutsch für den Beruf – berufsbezogener Sprachkurs
- Deutsch für Berufskraftfahrer – Fachsprache für LKW und Bus
- Deutsch für Hotel und Gastronomie – berufsbezogen
- Lager und Logistik mit berufsbezogenem Deutsch und Praktikum
- Finanzbuchhaltung mit DATEV-Zertifikat und Fachdeutsch
- Deutsch für ausländische Fach- und Führungskräfte in Architektur und Konstruktion
- Zusatzqualifizierung für DaZ-Lehrkräfte – selbst unterrichten
Häufige Fragen
Zahlt das Jobcenter einen Deutschkurs?
Nicht direkt über den Bildungsgutschein, sondern in der Regel über eine Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs nach § 45a Aufenthaltsgesetz. Diese Kurse sind für Menschen im Leistungsbezug kostenfrei. Ein Bildungsgutschein kommt dann infrage, wenn der Deutschkurs Teil einer berufsbezogenen Qualifizierung bei einem AZAV-zugelassenen Träger ist.
Was kostet ein Integrationskurs?
Der Kostenbeitrag liegt bei 2,29 Euro je Unterrichtseinheit, für den allgemeinen Integrationskurs mit 700 Unterrichtseinheiten also bei 1.603 Euro. Wer Bürgergeld oder andere Sozialleistungen bezieht oder ein geringes Einkommen hat, kann sich auf Antrag beim BAMF von diesem Beitrag befreien lassen. Bei erfolgreichem Abschluss ist außerdem eine Erstattung der Hälfte des gezahlten Beitrags möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Integrationskurs und Berufssprachkurs?
Der Integrationskurs vermittelt Alltagsdeutsch bis A2 oder B1 plus Orientierungswissen über Deutschland. Der Berufssprachkurs setzt darauf auf und führt zu B1, B2 oder C1 mit Fokus auf Arbeitswelt und Fachsprache. In der Regel folgt der Berufssprachkurs auf den Integrationskurs.
Wird ein Berufssprachkurs auch für Beschäftigte gefördert?
Ja. Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei. Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 20.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro) zahlen einen Kostenbeitrag von 50 Prozent des Kostenerstattungssatzes je Unterrichtseinheit, fällig vor Kursbeginn.
Warum finde ich in Kurskatalogen so wenige Deutschkurse?
Weil Integrations- und Berufssprachkurse über BAMF-zugelassene Träger und deren eigenes Verzeichnis laufen, nicht über den allgemeinen Weiterbildungsmarkt. Im gesamten von uns ausgewerteten Angebot stehen rund 94 Deutsch-Angeboten über 2.000 Englisch-Angebote gegenüber – das ist kein Abbild der Nachfrage, sondern der getrennten Fördersysteme.
Stand: August 2026
Für diesen Beitrag wurden Informationen aus offiziellen Quellen der Bundesagentur für Arbeit, von mein NOW sowie aus öffentlich sichtbaren Angebotsinformationen von Kursweg ausgewertet.
Förderungen und Voraussetzungen können im Einzelfall abweichen und werden individuell geprüft.
Rechtsgrundlagen und Beträge nach DeuFöV und den Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Stand August 2026. Beträge und Einkommensgrenzen können sich ändern.
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