Was fördert DiKAp – und wer kann jetzt einen Antrag stellen?
DiKAp fördert Entwicklungsprojekte, die arbeitsplatznahe digitale Kompetenzen für formal geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in einfachen Tätigkeiten aufbauen und erproben. Antragsberechtigt sind bestimmte juristische Personen und Personengesellschaften mit überbetrieblichen Aufgaben in Weiterbildung, Qualifizierung oder einschlägiger Forschung. Die Projektskizze muss bis zum 30. September 2026 eingereicht werden. Eine persönliche Kursförderung ist DiKAp nicht.
- Einzelprojekt: bis zu 400.000 Euro für höchstens 36 Monate.
- Verbundprojekt: zusammen bis zu 800.000 Euro für höchstens 36 Monate.
- Zielgruppe: geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in einfachen Tätigkeiten.
- Frist: Projektskizze beziehungsweise Metavorhaben-Antrag bis 30. September 2026.
Wie hoch fällt die DiKAp-Förderung aus?
Die Höchstbeträge hängen davon ab, ob ein Träger allein, mehrere Partner gemeinsam oder ein wissenschaftliches Metavorhaben beantragt wird.
| Vorhaben | Maximale Förderung | Laufzeit und Verfahren |
|---|---|---|
| Einzelnes Entwicklungsprojekt | Bis zu 400.000 € | Bis zu 36 Monate; zweistufiges Verfahren mit Projektskizze |
| Entwicklungsprojekt im Verbund | Zusammen bis zu 800.000 € | Bis zu 36 Monate; gemeinsame Skizze über die Verbundkoordination |
| Wissenschaftliches Metavorhaben | Bis zu 1,5 Mio. € | 48 Monate; einstufiges Verfahren mit förmlichem Antrag |
Der geplante Förderbeginn liegt für Entwicklungsprojekte am 1. Juli 2027 und für das Metavorhaben am 1. März 2027. Das BIBB weist darauf hin, dass die programmumsetzende Stelle abweichende Laufzeitbeginne festlegen kann.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Richtlinie nennt juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die überbetriebliche Aufgaben in der beruflichen Weiterbildung, Qualifizierung oder einschlägigen Forschung wahrnehmen. Dazu gehören insbesondere:
- Weiterbildungs- und Beratungseinrichtungen,
- überbetriebliche Berufsbildungsstätten,
- Kammern sowie Wirtschafts-, Branchen- und Berufsverbände,
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
| Akteur | Eigener DiKAp-Antrag? | Einordnung |
|---|---|---|
| Bildungsträger, Kammer, Verband oder Forschungseinrichtung | Grundsätzlich ja | Wenn Rechtsform, überbetriebliche Aufgabe und Projektkonzept zur Richtlinie passen |
| Betrieb aus der Anwendungspraxis | Nicht automatisch | Kann Praxis- oder strategischer Partner sein; eigene Antragsberechtigung muss separat erfüllt sein |
| Einzelunternehmer oder natürliche Person | Nein | Nur über eine antragsberechtigte juristische Person oder Personengesellschaft denkbar |
| Beschäftigte oder Kursteilnehmer | Nein | Sie sind Zielgruppe der Erprobung, nicht Empfänger einer individuellen Förderung |
Was ein förderfähiges Projekt verbinden muss
Die Förderrichtlinie verlangt im Regelfall ein schlüssiges Gesamtkonzept aus drei Handlungssträngen. Ein gutes Projekt entwickelt daher nicht nur Lerninhalte, sondern löst auch das Zugangs- und Nachweisproblem.
1. Am Arbeitsprozess lernen
Kurze, praxisnahe Module greifen konkrete digitale Aufgaben eines Berufs, einer Tätigkeit oder Branche auf.
2. Zielgruppe erreichen
Ansprache, Lernbegleitung und betriebliche Unterstützung sollen Zugangshürden und Teilnahmehemmnisse abbauen.
3. Kompetenzen anschließen
Modulare Nachweise und Kompetenzfeststellungen sollen weitere Qualifikationen und berufliche Entwicklungspfade öffnen.
Ein Projekt darf vorhandene Konzepte ausdrücklich nutzen und weiterentwickeln. Eine vollständig neue Lösung ist nur dann sinnvoll förderfähig, wenn eine Lücke gegenüber bestehenden Angeboten nachvollziehbar begründet wird. Die reine Durchführung eines vorhandenen Kurses reicht ebenso wenig wie ein ausschließlich wissenschaftliches Konzept ohne Praxiserprobung.
Für wen sollen die Projekte entwickelt werden?
Die Zielgruppe umfasst zum einen Beschäftigte ohne höheren Schulabschluss oder beruflich verwertbare Ausbildung. Zum anderen richtet sich DiKAp an Menschen in einfachen Tätigkeiten, für die keine formale Berufsausbildung erforderlich ist und eine kurze Einarbeitung genügt.
Für die modellhafte Erprobung muss ein tatsächliches Beschäftigungsverhältnis bestehen. Auch unterstützte Beschäftigte können einbezogen werden, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist. Auszubildende gehören laut BIBB nicht zur definierten Zielgruppe. Ein fester Branchenfokus besteht nicht; die digitalen Anforderungen sollen jedoch zum konkreten Beruf, Tätigkeitsfeld oder Arbeitsprozess passen.
Was wird finanziert – und was nicht?
Förderfähig können insbesondere zusätzliches Projektpersonal, projektbezogene Dienstreisen im Inland sowie notwendige, ausschließlich für das Projekt eingesetzte Softwarelizenzen oder Erprobungsmaterialien sein. Üblicher Geschäftsbedarf und weitere notwendige, aber nicht förderfähige Ausgaben müssen aus Eigenmitteln getragen und in der Gesamtplanung ausgewiesen werden.
| Ausgabe oder Aktivität | Über DiKAp förderfähig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Zusätzliches Projektpersonal | Grundsätzlich möglich | Muss tatsächlich im Projekt tätig sein und zusätzlichen Personalbedarf decken |
| Projektsoftware und Erprobungsmaterial | Grundsätzlich möglich | Nur wenn notwendig, angemessen und über den üblichen Geschäftsbedarf hinausgehend |
| Büromiete oder übliche Laptops | Nein | Nach den BIBB-Hinweisen nicht zuwendungsfähig |
| Kursgebühren, Freistellung oder Lohnfortzahlung der Teilnehmenden | Nein | DiKAp fördert nicht die Zielgruppe selbst |
| Nur bestehende Kurse durchführen | Nein | Entwicklung, Erprobung, Innovation und Transfer müssen erkennbar sein |
So läuft die Bewerbung bis zum 30. September
- Förderfähigkeit prüfen: Rechtsform, überbetriebliche Aufgabe, Zielgruppe und Entwicklungsanteil müssen zur Richtlinie passen.
- Praxispartner einbinden: Für Entwicklungsprojekte werden Absichtserklärungen mit Akteuren der Anwendungspraxis verlangt. Auch die Arbeitsverwaltung soll sachgerecht eingebunden oder ein Absehen begründet werden.
- Skizze ausarbeiten: Bedarf, Zielgruppe, Vorgehen, Methoden, Innovationsgehalt, Handlungsstränge sowie eine grobe Zeit- und Finanzplanung gehören hinein.
- Über easy-Online einreichen: Bei Verbünden reicht die vorgesehene Verbundkoordination die gemeinsame Skizze ein.
- Auswahl abwarten: Positiv bewertete Vorhaben werden zu einem Beratungsgespräch und anschließend zur förmlichen Antragstellung eingeladen.
Für das Metavorhaben gibt es keine vorgeschaltete Skizzenphase. Hier muss bis zum 30. September 2026 direkt ein vollständiger förmlicher Antrag eingereicht werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht in beiden Verfahren nicht.
DiKAp oder reguläre Beschäftigtenförderung?
Die Programme lösen unterschiedliche Aufgaben. DiKAp finanziert zeitlich begrenzte Entwicklungs- und Erprobungsprojekte mit Transferanspruch. Die Beschäftigtenförderung der Bundesagentur für Arbeit kann dagegen konkrete Weiterbildungskosten und – je nach Instrument – Arbeitsentgelt bezuschussen.
Betriebe, die vorhandene Kurse für eigene Beschäftigte finanzieren möchten, finden im Ratgeber zum Qualifizierungschancengesetz die passendere erste Orientierung. Projektträger, die neue arbeitsplatznahe Modelle gemeinsam mit Praxispartnern entwickeln und offen transferieren wollen, sollten dagegen die DiKAp-Richtlinie prüfen.
Fazit: Hohe Fördersummen, aber ein klar begrenzter Zweck
Die Schlagzeile von bis zu 800.000 Euro ist korrekt – sie gilt jedoch für ein gesamtes Entwicklungsprojekt im Verbund. DiKAp ist weder ein neuer Bildungsgutschein noch eine pauschale Digitalisierungsprämie für Unternehmen. Erfolgsentscheidend sind ein arbeitsplatznahes Konzept, die reale Einbindung der Zielgruppe, belastbare Praxispartner und ein Ergebnis, das auch über das eigene Projekt hinaus genutzt werden kann.
Häufige Fragen
Was ist die DiKAp-Förderung?
DiKAp steht für „Digitale Kompetenzen geringqualifizierter Beschäftigter im Arbeitsprozess stärken“. Das Bundesprogramm fördert Entwicklungsprojekte, die innovative, arbeitsplatznahe Lern- und Unterstützungsansätze entwickeln und modellhaft erproben.
Können Beschäftigte selbst einen DiKAp-Zuschuss beantragen?
Nein. DiKAp ist keine individuelle Kursförderung. Antragsberechtigt sind bestimmte juristische Personen und Personengesellschaften, die überbetriebliche Aufgaben in Weiterbildung, Qualifizierung oder einschlägiger Forschung wahrnehmen. Beschäftigte nehmen als Zielgruppe an der Erprobung teil.
Wie hoch ist die DiKAp-Förderung?
Für ein einzelnes Entwicklungsprojekt sind bis zu 400.000 Euro vorgesehen, für Entwicklungsprojekte im Verbund zusammen bis zu 800.000 Euro. Das wissenschaftliche Metavorhaben kann bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten.
Bis wann muss die DiKAp-Projektskizze eingereicht werden?
Projektskizzen für Entwicklungsprojekte müssen in der ersten Verfahrensstufe bis zum 30. September 2026 über easy-Online eingereicht werden. Für das Metavorhaben gilt dieselbe Frist, dort ist jedoch direkt ein förmlicher Antrag vorgesehen.
Wer gehört zur Zielgruppe von DiKAp?
Im Mittelpunkt stehen formal geringqualifizierte Beschäftigte sowie Beschäftigte in einfachen Tätigkeiten. Während der Erprobung muss ein tatsächliches Beschäftigungsverhältnis bestehen. Auszubildende zählen nach den BIBB-Hinweisen nicht zur Zielgruppe.
Können vorhandene digitale Kurse über DiKAp finanziert werden?
Vorhandene Ansätze sollen einbezogen und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Die bloße Durchführung eines bestehenden Kurses ohne Entwicklungs-, Erprobungs-, Innovations- und Transferanteil ist aber nicht förderfähig.
Werden Kursgebühren, Freistellung oder Lohnfortzahlung übernommen?
Nein. Kosten der Teilnahme, Freistellung und Lohnfortzahlung können nicht als DiKAp-Zuwendung beantragt werden. Das Programm finanziert die Entwicklung und modellhafte Erprobung arbeitsplatznaher Ansätze, nicht die Zielgruppe selbst.
