Fachkunde nach § 62 WHG: Basiskurs
Basiskurs zur Fachkunde nach § 62 WHG: Erstschulung zu wassergefährdenden Stoffen, dem Regelwerk der AwSV, Anlagenanforderungen, Verhalten im Betrieb und Haftungsfragen für Fachbetriebe.
Auf einen Blick
Überblick
Betriebe, die wassergefährdende Stoffe herstellen, lagern, abfüllen, behandeln oder verwenden, unterliegen besonderen rechtlichen Anforderungen - für bestimmte Anlagentypen gilt zudem die Fachbetriebspflicht nach § 62 WHG. Dieser Basiskurs vermittelt als Erstschulung die dafür notwendige Fachkunde: von der Begriffsbestimmung wassergefährdender Stoffe über das untergesetzliche Regelwerk der AwSV bis zu den technischen Anforderungen an Anlagen, dem korrekten Verhalten im laufenden Betrieb und den damit verbundenen Haftungsfragen. Damit richtet sich der Kurs sowohl an Betriebe, die die Fachbetriebspflicht erstmals erfüllen müssen, als auch an Fachkräfte, die ihr Wissen strukturiert auffrischen möchten.
Kursprofil, Marktdaten und verfügbare Lernformen
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an 3 Standorten
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diesem Kursprofil zugeordnete Angebote
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an 2 erfassten Orten
1 Bundesländer
inklusive Online- und Hybridangeboten, sofern vorhanden
Abschluss
Teilnahmebestätigung (Erstschulung)
Mögliche Förderwege
Bildungsgutschein · Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein · Qualifizierungschancengesetz
Lernformen
- Seminar100 %
Zeitmodelle
- Vollzeit100 %
Dauer im Markt
- bis 3 Tage4×
Gemeldete Preisgruppen
- 500–1.000 €5×
Häufige Kursorte
- Ludwigshafen am Rhein3×
- Kaiserslautern2×
Bundesländer
- Rheinland-Pfalz5×
Vermittelte Kompetenzen
- WHG
- AwSV
- Gefährdungseinstufung
- Anlagensicherheit
- Fachkunde nach § 62 WHG
- Gewässerschutz
- Haftungsrecht
- Störfallverhalten
Zugeordnete Zielberufe
- Versorgungstechnik (grundständig)6.637 Stellen/12 Mon.
- Ingenieur/Ingenieurin für Wasserwirtschaft1.963 Stellen/12 Mon.
- Servicemonteur/Servicemonteurin für Windenergieanlagentechnik465 Stellen/12 Mon.
Datenbasis: 24 diesem Kurs zugeordnete Angebote sowie die dazu veröffentlichten Termindaten, Stand 19.08.2026. Mehrere Standorte eines Trägers zählen als ein Anbieter.
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Kursinhalte & Lernziele
Die vier Modulblöcke führen vom rechtlichen Rahmen über Stoffe und Anlagentypen sowie technische Anforderungen bis zu Verhalten im Betrieb und Haftungsfragen. Modul 1 vermittelt den rechtlichen Rahmen aus Wasserhaushaltsgesetz und AwSV als Grundlage der gesamten Fachkunde.
- Begriffsbestimmung "wassergefährdende Stoffe"
- Aufbau und Systematik des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
- Die AwSV als untergesetzliches Regelwerk zum WHG
- Verhältnis von WHG und AwSV zu weiteren wasserrechtlichen Vorschriften
- Zuständigkeiten der Wasserbehörden im Vollzug
- Bedeutung der Fachbetriebspflicht nach § 62 WHG
Modul 2 ordnet wassergefährdende Stoffe den unterschiedlichen Anlagentypen zu.
- Begriffsbestimmungen: Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln, Verwenden
- Einordnung unterschiedlicher Anlagentypen nach der AwSV
- Abgrenzung von Lager-, Abfüll-, Herstellungs- und Verwendungsanlagen
- Zusammenhang zwischen Stoffeigenschaften und Anlagenanforderungen
- Typische Branchen und Betriebe mit Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Rolle von Planungsbüros bei der Anlagenauslegung
Modul 3 behandelt die technischen Anforderungen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfüllen müssen.
- Grundlegende Anforderungen an Bau und Ausrüstung von Anlagen
- Rückhaltevermögen und Dichtheit als zentrale Schutzziele
- Prüfpflichten für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Dokumentationspflichten gegenüber Behörden und im Betrieb
- Zusammenspiel von technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen
- Anforderungen an die Fachkunde des verantwortlichen Personals
Modul 4 überträgt die rechtlichen und technischen Inhalte auf den betrieblichen Alltag und die Haftungsfrage.
- Regelkonformes Verhalten beim täglichen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Verhalten bei Undichtigkeiten, Leckagen und sonstigen Störfällen
- Melde- und Informationspflichten gegenüber Behörden
- Haftungsfragen bei Verstößen gegen wasserrechtliche Vorschriften
- Verantwortlichkeiten von Betreiber, Fachbetrieb und Fachkundigem
- Bedeutung regelmäßiger Auffrischung der Fachkunde für Fachbetriebe
Im Praxisteil übertragen die Teilnehmenden die Kursinhalte auf konkrete betriebliche Fallbeispiele.
- Einordnung eines Beispielstoffs als wassergefährdend anhand der Begriffsbestimmung
- Zuordnung eines Beispielbetriebs zu Lager-, Abfüll- oder Verwendungsanlage
- Prüfung eines Anlagenbeispiels auf grundlegende Rückhalte- und Dichtheitsanforderungen
- Bearbeitung eines Fallbeispiels zur Fachbetriebspflicht nach § 62 WHG
- Simulation eines Meldevorgangs bei einer angenommenen Undichtigkeit
- Erarbeitung von Sofortschritte bei einem angenommenen Austritt wassergefährdender Stoffe
- Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Betreiber und Fachbetrieb an einem Beispielfall
- Einordnung eines Haftungsfalls bei einem angenommenen Verstoß gegen die AwSV
- Prüfung eines Anlagenbeispiels auf Dokumentations- und Prüfpflichten
- Erarbeitung einer Checkliste für den regelkonformen betrieblichen Alltag
- Einordnung, wann eine Wiederholungsschulung zur Auffrischung der Fachkunde erforderlich ist
- Transfer der Kursinhalte auf die konkrete betriebliche Situation der Teilnehmenden
Die vier Module sind bewusst vom allgemeinen rechtlichen Rahmen über Stoffe und Anlagentypen bis zu technischen Anforderungen und betrieblichem Verhalten aufgebaut, weil Fachkunde nach § 62 WHG erst dann greift, wenn rechtliche und technische Grundlagen im betrieblichen Alltag sicher angewendet werden. Am Ende des Basiskurses können die Teilnehmenden wassergefährdende Stoffe rechtssicher einordnen, die Anforderungen der AwSV auf ihre eigenen Anlagen übertragen und im Ernstfall regelkonform reagieren.
Lernziele:
- Den Begriff "wassergefährdende Stoffe" rechtssicher einordnen
- Den gesetzlichen Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nachvollziehen
- Das untergesetzliche Regelwerk der AwSV auf betriebliche Anlagen anwenden
- Zwischen Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden rechtssicher unterscheiden
- Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einordnen
- Die Fachbetriebspflicht nach § 62 WHG für bestimmte Anlagentypen erkennen
- Sich im laufenden Betrieb regelkonform im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verhalten
- Auf Undichtigkeiten oder sonstige Störfälle sachgerecht reagieren
- Meldewege bei Vorfällen mit wassergefährdenden Stoffen einhalten
- Haftungsfragen bei Verstößen gegen wasserrechtliche Vorschriften einordnen
- Verantwortlichkeiten von Betreiber, Fachbetrieb und Fachkundigem voneinander abgrenzen
- Betriebliche Abläufe an die Anforderungen der AwSV anpassen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Als Zielgruppe des Kurses sind die verantwortlichen Leiter/innen sowie sonstige Mitarbeitende von Betrieben angesprochen, in denen wassergefährdende Stoffe hergestellt, gelagert, behandelt oder verwendet werden, sowie Planungsbüros.
- Verantwortliche Leiter/innen von Betrieben mit wassergefährdenden Stoffen
- Mitarbeitende in Lager-, Abfüll- oder Produktionsbereichen mit Stoffkontakt
- Fachkräfte, die als Fachkundige nach § 62 WHG benannt werden sollen
- Mitarbeitende von Planungsbüros, die Anlagen nach AwSV auslegen
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Der Kurs eignet sich als Basiskurs und Erstschulung sowohl für Personen ohne Vorkenntnisse als auch für Fachkräfte, die ihr Wissen zu wassergefährdenden Stoffen erstmals strukturiert auffrischen möchten.
Ablauf & Abschluss
Der Basiskurs vermittelt rechtliche Grundlagen und technische Anforderungen jeweils anhand konkreter betrieblicher Fallbeispiele, statt Vorschriften nur abstrakt vorzutragen. Die vier Module bauen inhaltlich aufeinander auf, sodass die Teilnehmenden das Regelwerk der AwSV am Ende direkt auf die Anlagen ihres eigenen Betriebs übertragen können.
Der Kurs ist als Basiskurs und Erstschulung konzipiert und gliedert sich in vier Module vom rechtlichen Rahmen bis zu Verhalten und Haftung im Betrieb. Da es sich um eine Erstschulung handelt, ist eine regelmäßige Wiederholungsschulung zur Auffrischung der Fachkunde üblich und wird im Kurs entsprechend eingeordnet.
Der Kurs schließt mit einer Teilnahmebestätigung ab, die die absolvierte Erstschulung zur Fachkunde nach § 62 WHG dokumentiert. Es handelt sich um eine anbieterseitige Bestätigung der Kursteilnahme, nicht um eine staatliche Zulassung oder Zertifizierung.
Nutzen & Perspektiven
Betriebe, die wassergefährdende Stoffe herstellen, lagern oder verwenden, tragen eine besondere Verantwortung für den Gewässerschutz - Verstöße gegen die Anforderungen der AwSV können sowohl behördliche als auch zivilrechtliche Haftungsfolgen nach sich ziehen. Fundierte Fachkunde ist deshalb keine reine Formalie, sondern schützt Betrieb und Umwelt gleichermaßen. Der besondere Mehrwert dieses Basiskurses liegt darin, dass er rechtliche, technische und verhaltensbezogene Anforderungen nicht getrennt behandelt, sondern konsequent auf die betriebliche Praxis bezieht - von der Einordnung eines Stoffes bis zum Verhalten im Störfall. Für die berufliche Praxis eröffnet das die Möglichkeit, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eigenständig fachkundig zu betreuen, als benannte Fachkundige oder benannter Fachkundiger im Betrieb aufzutreten und die Anforderungen der Fachbetriebspflicht nach § 62 WHG sicher zu erfüllen.
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Arbeitsmarkt-Report
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Zielberufe & offene Stellen
Berufe, in denen Absolvent:innen dieses Kurses typischerweise arbeiten — mit bundesweit offenen Stellen der letzten 12 Monate.
- Versorgungstechnik (grundständig)6.637 Stellen
- Ingenieur/Ingenieurin für Wasserwirtschaft1.963 Stellen
- Servicemonteur/Servicemonteurin für Windenergieanlagentechnik465 Stellen
Verwandte Kurse & Alternativen
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für wen ist dieser Basiskurs gedacht?
Der Kurs richtet sich an verantwortliche Leiter/innen und Mitarbeitende von Betrieben, die wassergefährdende Stoffe herstellen, lagern, abfüllen, behandeln oder verwenden, sowie an Planungsbüros.
Muss ich Vorkenntnisse mitbringen?
Nein, es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Der Kurs ist als Basiskurs und Erstschulung sowohl für Einsteiger/innen als auch für Fachkräfte mit Auffrischungsbedarf konzipiert.
Was ist der Unterschied zwischen WHG und AwSV?
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet den gesetzlichen Rahmen, während die AwSV als untergesetzliches Regelwerk die konkreten technischen und organisatorischen Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelt.
Ist nach dieser Erstschulung eine Wiederholung erforderlich?
Da es sich um eine Erstschulung handelt, ist eine regelmäßige Wiederholungsschulung zur Auffrischung der Fachkunde üblich; der Kurs ordnet ein, wann eine solche Auffrischung sinnvoll ist.
Welchen Abschluss erhalte ich?
Der Kurs schließt mit einer Teilnahmebestätigung ab, die die absolvierte Erstschulung zur Fachkunde nach § 62 WHG dokumentiert.