Wohnungseigentumsverwaltung: Fortbildung § 34c GewO
Pflichtfortbildung Wohnungseigentumsverwaltung gemäß § 34c Abs. 2a GewO: Eigentumsbegriffe, Teilungserklärung, Beschlüsse und bauliche Veränderungen, Verwalteraufgaben und die Eigentümerversammlung in der Praxis.