Pädagogik & Sozial
Staatliche Prüfung

Umschulung Erzieher/in (staatlich anerkannt)

Erzieherinnen und Erzieher begleiten Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und tragen fachliche Verantwortung für eine Gruppe. Sie beobachten Entwicklungsschritte, dokumentieren sie und leiten daraus Bildungsangebote in Sprache, Bewegung, Musik, Naturwissenschaft und Medien ab.

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Dauer24 MonateOrientierung; Angebot prüfen
FormatPräsenzje nach Angebot
Kostenbis 500 €Konkreten Angebotspreis erfragen
Bildungsgutschein als Förderweg möglich; Zulassung des Angebots und persönliche Bewilligung prüfen.

Worum geht es in diesem Kurs?

Erzieherinnen und Erzieher begleiten Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und tragen fachliche Verantwortung für eine Gruppe. Sie beobachten Entwicklungsschritte, dokumentieren sie und leiten daraus Bildungsangebote in Sprache, Bewegung, Musik, Naturwissenschaft und Medien ab. Sie gestalten den Tagesablauf und reagieren auf Konflikte, Ängste und Krisen. Ein großer Teil der Arbeit ist Zusammenarbeit: Elterngespräche, Absprachen im Team, Kontakt zu Schule, Frühförderung oder Jugendamt. In Heimerziehung und Wohngruppen kommt Alltagsbegleitung hinzu, mit Schicht- und Wochenenddiensten. Der Abschluss ist nach Landesrecht geregelt und berechtigt zur Tätigkeit als pädagogische Fachkraft.

Du fragst dich, ob du dir nach Jahren im Beruf noch einmal eine Schule über 14 bis 36 Monate zumuten kannst — und ob am Ende ein anerkannter Abschluss steht. Der Abschluss ist sicher: Die Prüfung nimmt die staatliche Prüfungsbehörde des Landes ab, das Ergebnis ist kein Träger-Zertifikat. Unbequem ist der Weg dorthin: Alle Angebote mit Umschulungscharakter laufen in Vollzeit und Präsenz an drei Standorten. Teilzeit oder Online gibt es hier nicht.

Was lernst du in diesem Kurs?

  • Modul 1: Berufliche Identität und professionelles Handeln (8 Wochen) – Zum Einstieg wird geklärt, welche Verantwortung mit der Fachkraftrolle verbunden ist und welche rechtlichen Vorgaben den Alltag bestimmen. Das Modul legt außerdem die Grundlagen für das eigene Lernen über eine mehrjährige Ausbildung hinweg. Inhalte: Rolle, Auftrag und Grenzen pädagogischer Fachkräfte, Rechtliche Grundlagen: Kinder- und Jugendhilfe, Aufsichtspflicht, Kinderschutz, Berufsethik, Nähe und Distanz, Umgang mit eigenen Belastungsgrenzen, Lern- und Arbeitstechniken für die schulische Ausbildung.
  • Modul 2: Entwicklung begleiten: Beziehung, Beobachtung, Dokumentation (12 Wochen) – Der fachliche Kern der Ausbildung: verstehen, wie Kinder sich entwickeln, und dieses Verständnis in verlässliche Beobachtung und Dokumentation übersetzen. Daraus wird abgeleitet, wann eigene Angebote genügen und wann Fachdienste einzubeziehen sind. Inhalte: Entwicklungspsychologie von der Krippe bis zum Grundschulalter, Bindung, Eingewöhnung und Übergänge zwischen Einrichtungen, Beobachtungsverfahren und Entwicklungsdokumentation, Verhaltensauffälligkeiten erkennen und einordnen.
  • Modul 3: Bildungsbereiche planen und durchführen (12 Wochen) – Hier entsteht das praktische Handwerkszeug für den Alltag: Angebote so planen, dass sie zur Gruppe und zum Bildungsplan des Landes passen, sie durchführen und anschließend kritisch reflektieren. Die schriftliche Reflexion wird geübt, weil sie in der Prüfung verlangt wird. Inhalte: Sprache und Literacy, Mehrsprachigkeit im Alltag, Bewegung, Gesundheit, Ernährung und Körperwahrnehmung, Musik, Kunst und ästhetische Bildung, Naturwissenschaft, Technik und Medienbildung, Planung, Durchführung und Auswertung eigener Angebote.
  • Modul 4: Zusammenarbeit, Inklusion und Vielfalt (8 Wochen) – Ein wesentlicher Teil der Arbeit findet nicht mit den Kindern, sondern mit Erwachsenen statt. Das Modul trainiert Gesprächsführung mit Eltern und Team und klärt, wie Zusammenarbeit mit Frühförderung, Schule und Jugendamt organisiert wird. Inhalte: Elterngespräche, Entwicklungsgespräche und Konfliktgespräche, Teamarbeit, Übergaben und kollegiale Beratung, Inklusion, Teilhabe und Zusammenarbeit mit Fachdiensten, Kultursensibles Handeln und Umgang mit Diskriminierung.
  • Modul 5: Begleitete Praxisphasen (16 Wochen) – Die Praxisphasen sind der Ort, an dem Theorie belastbar wird: eigene Gruppenverantwortung unter Anleitung, dokumentierte Praxisaufträge und Rückmeldung durch Anleitung und Schule. Der Umfang und die Verteilung der Praxisanteile richten sich nach dem Landesrecht und der jeweiligen Schule. Inhalte: Praxisphasen in Krippe, Kindergarten, Hort oder Ganztagsbetreuung, Praxisphase in der Jugend- und Heimerziehung, Anleitung durch die Praxisstelle und Praxisaufträge der Schule, Reflexionsberichte und Praxisbesuche der Lehrkräfte.
  • Modul 6: Facharbeit, Prüfungsvorbereitung und Kolloquium (4 Wochen) – Zum Abschluss werden die Prüfungsleistungen gezielt vorbereitet, von der schriftlichen Arbeit bis zum Fachgespräch. Prüfungsform und Prüfungsteile ergeben sich aus der Prüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes. Inhalte: Themenfindung und Erstellung der Facharbeit oder Projektarbeit, Wiederholung der schriftlichen Prüfungsfächer, Vorbereitung der praktischen Prüfung in der Einrichtung, Übung von Fachgespräch und Kolloquium.

Lernziele:

  • Der Abschluss ist eine staatliche Prüfung nach Landesrecht und kein trägereigenes Zertifikat; zuständig ist die staatliche Prüfungsbehörde des Bundeslandes.
  • Kein vorheriger Berufsabschluss nötig: die belegten Angebote sind als Erstausbildung beziehungsweise Ausbildung mit Umschulungscharakter ausgeschrieben.
  • Die Qualifikation deckt mehrere Einsatzfelder ab, von Krippe und Elementarbereich über Hort und Ganztag bis zur Jugend- und Heimerziehung.
  • Die Kostenangaben der belegten Angebote liegen bei bis zu 500 EUR, die Ausbildung ist damit finanziell niedrigschwelliger als viele privat finanzierte Weiterbildungen.

Für wen ist der Kurs geeignet?

Erwachsene, die einen staatlich anerkannten Abschluss in der Pädagogik anstreben und dafür eine mehrjährige schulische Ausbildung in Vollzeit und in Präsenz einplanen können. Ein vorheriger Berufsabschluss ist keine Voraussetzung; die schulischen Zugangsbedingungen legt das jeweilige Bundesland fest. Wer die Ausbildung über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter finanzieren will, sollte den Förderweg vor der Anmeldung klären, weil die belegten Angebote 425 bis 1095 Tage laufen.

  • Quereinsteigende ohne Berufsabschluss, die einen staatlich anerkannten Erstabschluss oder zweiten Berufsabschluss anstreben
  • Beschäftigte aus Betreuung, Assistenz oder Alltagsbegleitung, die eine Fachkraftqualifikation nachholen wollen
  • Menschen im Umfeld der drei belegten Standorte in Mecklenburg-Vorpommern oder mit Bereitschaft zum Umzug
  • Personen, die einen Präsenz-Vollzeitplatz über mehr als ein Jahr organisatorisch und finanziell tragen können
Voraussetzungen:

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

  • Kein Berufsabschluss vorausgesetzt – die Maßnahme führt zum Abschluss
  • Bereitschaft zu einer Qualifizierung über 24 Monate in Vollzeit
  • Aufnahmegespräch beim Bildungsträger

Wie läuft der Kurs ab und welchen Abschluss gibt es?

24 bis 36 Monate (Vollzeit) – belegte Laufzeiten: 730 bis 1095 Tage

Betriebspraktikum: Betriebliche Praxisphasen sind bei einer Umschulung üblich; Umfang und Lage legt der Bildungsträger fest.

Schriftlicher Teil: Prüfungsarbeiten in den fachrichtungsbezogenen Lernfeldern, in mehreren Bundesländern zusätzlich eine Facharbeit oder Projektarbeit, die vorab eingereicht und bewertet wird. Umfang, Anzahl und Gewichtung der Arbeiten ergeben sich aus der Prüfungsordnung des Bundeslandes.

Praktischer und mündlicher Teil: eine praktische Prüfung in einer Einrichtung mit einem selbst geplanten Angebot, anschließend ein Fachgespräch oder Kolloquium vor dem Prüfungsausschuss. Zuständig ist die staatliche Prüfungsbehörde des Bundeslandes; ob nach der schulischen Ausbildung noch ein Berufspraktikum für die staatliche Anerkennung verlangt wird, richtet sich ebenfalls nach dem Landesrecht.

Prüfende Stelle: Staatliche Prüfungsbehörde des Bundeslandes. Offizieller Abschluss: staatlich anerkannte/r Erzieher/in.

Eine Förderung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist möglich. Die Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung und hängt von der persönlichen Situation und der Arbeitsmarktlage ab – eine Zusage vorab gibt es nicht. Belegte Kostenrahmen der Angebote: bis 500 €.

Wird die Umschulung gefördert und führt sie zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, kommen nach § 87a SGB III zwei Geldleistungen dazu: 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat für Arbeitslose, zusätzlich zu ALG oder Bürgergeld, sowie Prüfungsprämien von 1.000 Euro für die bestandene Zwischen- und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung – zusammen bis zu 2.500 Euro. Beides setzt voraus, dass die Maßnahme bewilligt wurde.

Welche beruflichen Perspektiven bietet der Kurs?

Pädagogische Fachkräfte arbeiten in Kitas, Horten, Ganztagsschulen sowie in Wohngruppen und der Erziehungshilfe. Der Abschluss ist landesrechtlich geregelt; für ein anderes Bundesland braucht es meist eine Anerkennung der Landesstelle. Das Angebot an Umschulungen ist schmal: fünf Lehrgänge von zwei Anbietern an drei Standorten in Mecklenburg-Vorpommern; insgesamt dauern 14 Angebote länger als 18 Monate.

Die Spanne hängt vor allem an der Tarifbindung des Trägers: kommunale Einrichtungen zahlen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Sozial- und Erziehungsdienst, kirchliche Träger nach eigenen Arbeitsvertragsrichtlinien, freie Träger ohne Tarifbindung teils darunter. Weitere Faktoren sind Bundesland, Stufenzuordnung nach Berufsjahren, Gruppen- oder Leitungsverantwortung und der Beschäftigungsumfang. Genaue Beträge lassen sich nur anhand des konkreten Arbeitsvertrags bestimmen.

  • Einstieg: ca. 38.000–42.000 €
  • Mit Berufserfahrung: ca. 46.000–53.000 €
  • Spezialist oder Leitung: ca. 54.000–66.000 €
  • Typische Tätigkeitsfelder: Krippe und Elementarbereich, Betreuung und Bildung von null bis sechs Jahren, Hort und Ganztagsbetreuung an Grundschulen, Jugend- und Heimerziehung, Wohngruppen und Erziehungsstellen, Inklusive Gruppen und Zusammenarbeit mit Frühförderung und Fachdiensten, Elternarbeit, Entwicklungsgespräche und Übergangsbegleitung, Konzeptions- und Qualitätsarbeit in der Einrichtung
  • Typische Arbeitgeber: Kindertagesstätten kommunaler Träger, Kindertagesstätten kirchlicher und freier Träger, Horte und Ganztagsangebote an Grundschulen, Einrichtungen der Heimerziehung und stationären Jugendhilfe, Familienzentren und Einrichtungen der frühkindlichen Förderung

Welche Förderung passt zu dir?

Erhalte eine erste Orientierung, welche Förderwege zu deiner Situation passen. Über eine Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlos & ohne Anmeldung.

Berufswege prüfen

Zugeordnete Zielberufe

Diese Tätigkeitsbezeichnungen sind dem Kursprofil zugeordnet. Prüfe, ob Inhalt, Abschluss und Zugangsvoraussetzungen zu deinem Berufsziel passen; die Zuordnung bestätigt keine vollständige Berufsqualifikation.

  • Krippe und Elementarbereich, Betreuung und Bildung von null bis sechs Jahren
  • Hort und Ganztagsbetreuung an Grundschulen
  • Jugend- und Heimerziehung, Wohngruppen und Erziehungsstellen
  • Inklusive Gruppen und Zusammenarbeit mit Frühförderung und Fachdiensten
  • Elternarbeit, Entwicklungsgespräche und Übergangsbegleitung
  • Konzeptions- und Qualitätsarbeit in der Einrichtung

Vor der Kurswahl klären

  • Welche Kenntnisse und Nachweise verlangen Stellenanzeigen für dein Berufsziel?
  • Welche praktischen Aufgaben und Prüfungen sind im Lehrgang vorgesehen?
  • Wer stellt den Abschluss aus und welche formalen Voraussetzungen gelten?

Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit kannst du Aufgaben und Bildungswege recherchieren.

Für Gehälter nutze den Entgeltatlas und prüfe Beruf, Region, Anforderungsniveau und Datenstand. Ein Kursabschluss allein belegt kein bestimmtes Einkommen.

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So finanziert sich Kursweg: Bildungsanbieter zahlen ein Entgelt für die Weitergabe deiner Anfrage — für dich bleibt sie kostenlos. Details zum Geschäftsmodell.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Brauche ich einen abgeschlossenen Berufsabschluss, um anfangen zu können?

Nein. Die belegten Angebote sind als Erstausbildung beziehungsweise als Ausbildung mit Umschulungscharakter ausgeschrieben, ein vorheriger Berufsabschluss ist keine Bedingung. Der Zugang zur Fachschule ist allerdings landesrechtlich geregelt und verlangt üblicherweise einen mittleren Schulabschluss sowie eine einschlägige berufliche Vorbildung oder nachgewiesene Praxiszeiten. Welche Nachweise genau gelten, legt das jeweilige Bundesland fest und prüft die Schule bei der Anmeldung.

Wie lange dauert die Ausbildung, und gibt es sie in Teilzeit oder online?

Die Laufzeiten reichen von 425 bis 1095 Tagen, also von 14 bis 36 Monaten. Unterrichtet wird ausschließlich in Vollzeit und in Präsenz. Ein Teilzeit- oder Onlineformat gibt es hier nicht; wer das braucht, muss direkt bei den Schulen des eigenen Bundeslandes nachfragen.

Wer nimmt die Prüfung ab und wie heißt der Abschluss?

Die Prüfung ist eine staatliche Prüfung nach Landesrecht, zuständig ist die staatliche Prüfungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Der Abschluss lautet staatlich anerkannte Erzieherin beziehungsweise staatlich anerkannter Erzieher. Es handelt sich um einen Schulberuf, nicht um eine Kammerprüfung, und nicht um ein Zertifikat des Bildungsträgers.

Was kostet die Ausbildung und kann ich sie fördern lassen?

Für die belegten Angebote ist ein Kostenrahmen bis 500 EUR hinterlegt. Ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Maßnahme mit einem Bildungsgutschein sowie begleitende Kosten übernimmt, wird im Einzelfall entschieden und hängt von Ihrer persönlichen Situation und der Dauer ab. Eine pauschale Zusage über eine vollständige Förderung ist nicht möglich, deshalb sollte die Finanzierung vor der Anmeldung schriftlich geklärt werden.

Gilt der Abschluss auch in einem anderen Bundesland?

Weil es ein Schulberuf nach Landesrecht ist, wird der Abschluss zunächst im Prüfungsland anerkannt. Für eine Tätigkeit in einem anderen Bundesland ist in der Regel ein Antrag auf Anerkennung bei der dortigen Landesstelle nötig. Sinnvoll ist, diese Frage vor dem Start zu klären, wenn ein Wechsel des Bundeslandes nach der Ausbildung absehbar ist.