Gesundheit & Pflege
Staatliche Prüfung

Umschulung Sozialpädagogische/r Assistent/in (SPA)

Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten – in einem Teil der Bundesländer Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger genannt – begleiten Kinder im Alltag von Krippe, Kindergarten, Hort und Grundschule.

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Auf einen Blick

Dauer25 MonateOrientierung; Angebot prüfen
FormatOnline & Präsenzje nach Angebot
Kostenkeine Preisangabe hinterlegtKonkreten Angebotspreis erfragen
Bildungsgutschein als Förderweg möglich; Zulassung des Angebots und persönliche Bewilligung prüfen.

Worum geht es in diesem Kurs?

Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten – in einem Teil der Bundesländer Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger genannt – begleiten Kinder im Alltag von Krippe, Kindergarten, Hort und Grundschule. Sie arbeiten unter der Verantwortung einer pädagogischen Fachkraft und tragen den Tagesablauf wesentlich mit: Kinder in Empfang nehmen, Eingewöhnungen begleiten, Spiel- und Bewegungsangebote gestalten, beim Essen und Anziehen unterstützen. Genaues Beobachten gehört dazu: Wer merkt, dass ein Kind sich zurückzieht oder motorisch auffällig ist, trägt es ins Team. Dokumentation, Vorbereitung von Räumen und Materialien und Portfolios kommen dazu; Entwicklungsgespräche liegen bei der Fachkraft.

25 Monate klingen lang. Schau dir an, woraus sie bestehen: Ein erheblicher Teil ist Praxis in einer Einrichtung, also Arbeit mit Kindern statt Unterricht. Gegen Prüfungsangst hilft die Struktur – schriftliche, praktische und mündliche Teile verteilen sich über die Ausbildung, es hängt nicht an einem Tag. Kläre vor der Anmeldung schriftlich: Welchen Titel trägt dein Zeugnis, wie viele Praxistage pro Woche, und wer sucht den Praxisplatz?

Was lernst du in diesem Kurs?

  • Modul 1: Berufliche Identität und rechtliche Grundlagen (10 Wochen) – Am Anfang steht die Klärung der eigenen Rolle, weil in dieser Ausbildung von Beginn an mit Kindern gearbeitet wird und rechtliche Fragen nicht warten. Behandelt werden Aufsichtspflicht, Kinderschutzverfahren, Schweigepflicht und die Frage, was Sie selbst entscheiden dürfen und was ins Team gehört. Die konkrete Modulgliederung folgt der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Bundeslandes; diese Übersicht beschreibt die fachlich üblichen Inhalte. Inhalte: Rolle der Assistenzkraft im Team und Abgrenzung zur Fachkraft, Aufsichtspflicht, Haftung und Kinderschutz nach § 8a SGB VIII, Grundzüge des Kinder- und Jugendhilferechts, Berufsethik, Nähe und Distanz, Umgang mit Grenzverletzungen, Datenschutz und Schweigepflicht im Einrichtungsalltag.
  • Modul 2: Entwicklung und Bildung im Kindesalter (14 Wochen) – Das fachliche Kernstück: Wie Kinder sich motorisch, sprachlich, kognitiv und emotional entwickeln und woran man erkennt, ob eine Entwicklung im erwartbaren Rahmen liegt. Eingeübt werden strukturierte Beobachtung und ihre schriftliche Festhaltung, weil das die Grundlage jeder Rückmeldung an Fachkraft und Eltern ist. Inhalte: Entwicklungsphasen von der Geburt bis zum Schuleintritt, Bindung, Eingewöhnung und Übergangsbegleitung, Beobachtungsverfahren und Entwicklungsdokumentation, Bildungspläne der Länder und ihr Bildungsverständnis, Umgang mit Entwicklungsverzögerungen und Auffälligkeiten.
  • Modul 3: Sprache, Literacy und alltagsintegrierte Sprachförderung (12 Wochen) – Sprachförderung ist in Kitas kein Sonderthema mehr, sondern Teil jedes Tages. Das Modul behandelt, wie Kinder Sprache erwerben, wie Mehrsprachigkeit einzuordnen ist und mit welchen alltäglichen Situationen – Essen, Anziehen, Vorlesen – sich Sprachanlässe schaffen lassen. Dazu kommt das Erkennen von Förderbedarf und die Frage, an wen abgegeben wird. Inhalte: Spracherwerb ein- und mehrsprachig aufwachsender Kinder, Alltagsintegrierte Sprachförderung statt isolierter Übungen, Bilderbuchbetrachtung, Reime, Erzählkreise, Sprachstandsbeobachtung und Dokumentation, Zusammenarbeit mit Logopädie und Frühförderung.
  • Modul 4: Bewegung, Gesundheit, Ernährung und Pflege (12 Wochen) – Ein großer Teil der Assistenztätigkeit liegt in der Grundversorgung und in Bewegungsangeboten. Das Modul verbindet die pflegerischen Anteile – Hygiene, Wickeln, Infektionsschutz – mit der pädagogischen Frage, wie diese Situationen als Beziehungs- und Bildungsmomente gestaltet werden, statt sie nur abzuarbeiten. Inhalte: Bewegungsangebote drinnen und draußen, Psychomotorik, Ernährungsbildung und Essenssituationen gestalten, Hygiene, Infektionsschutz und Wickelsituation, Erste Hilfe am Kind und Verhalten im Notfall, Ruhe- und Schlafphasen begleiten.
  • Modul 5: Spiel, Kreativität und Gestaltung von Angeboten (12 Wochen) – Hier wird das eingeübt, was in der Praxisprüfung abgefragt wird: ein Angebot planen, durchführen und anschließend begründet reflektieren. Behandelt werden Spielformen, musikalische und gestalterische Zugänge sowie die Frage, wie Räume und Material Kinder zum eigenen Tun bringen. Inhalte: Bedeutung des Freispiels und Rolle der Erwachsenen darin, Musik, Rhythmik und Singen im Tagesablauf, Bildnerisches Gestalten, Werken, Materialkunde, Planung, Durchführung und Reflexion eigener Angebote, Raumgestaltung und vorbereitete Umgebung.
  • Modul 6: Inklusion, Vielfalt und Zusammenarbeit mit Familien (10 Wochen) – Gruppen sind heterogen, und die Assistenzkraft steht oft näher am Alltag der Familien als die Leitung. Das Modul behandelt inklusives Arbeiten, den Umgang mit unterschiedlichen Familienkulturen und die Grenzen der eigenen Rolle im Elternkontakt – einschließlich der Frage, wann etwas weitergegeben werden muss. Inhalte: Inklusives Arbeiten und Umgang mit Behinderung im Gruppenalltag, Kulturelle und religiöse Vielfalt in der Einrichtung, Armuts- und Belastungslagen von Familien erkennen, Tür-und-Angel-Gespräche und Elternkontakt in der Assistenzrolle, Kooperation mit Frühförderstellen und Beratungsdiensten.
  • Modul 7: Begleitete Praxisphasen in der Einrichtung (24 Wochen) – Die Praxisphasen sind kein Anhängsel, sondern das zweite Standbein dieser Ausbildung. Sie arbeiten begleitet in einer Einrichtung mit, übernehmen zunehmend eigene Angebote und werden dabei von Anleitung und Lehrkräften beobachtet und beurteilt. Lage und Umfang der Phasen legt der Bildungsträger nach Landesrecht fest. Inhalte: Mitarbeit im Tagesablauf einer Krippen-, Kindergarten- oder Hortgruppe, Eigenständige Durchführung angeleiteter Angebote, Führen eines Praxis- oder Ausbildungsberichts, Anleitungsgespräche und Praxisbesuche der Lehrkräfte, Reflexion des eigenen pädagogischen Handelns.
  • Modul 8: Prüfungsvorbereitung und Facharbeit (8 Wochen) – Zum Abschluss werden die Inhalte auf das Prüfungsformat des Landes ausgerichtet. Bearbeitet werden die schriftlichen Fächer, die praktische Lehrprobe in der Einrichtung und – wo vorgesehen – eine schriftliche Arbeit mit anschließendem Gespräch. Das genaue Format bestimmt die Prüfungsordnung des Bundeslandes. Inhalte: Wiederholung der schriftlichen Prüfungsfächer, Erstellen und Verteidigen einer schriftlichen Arbeit, Vorbereitung der praktischen Prüfung in der Einrichtung, Übungen für das mündliche Kolloquium.

Lernziele:

  • Der Abschluss ist staatlich geregelt und nicht ein Trägerzertifikat – er wird in Einrichtungen als formale Qualifikation anerkannt, nicht nur als Nachweis über eine besuchte Schulung.
  • Ein vorheriger Berufsabschluss ist nicht nötig; verlangt wird ein Schulabschluss, wobei die belegten Zugangstexte auch den Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung nennen.
  • Die Angebote laufen sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit, teilweise als Hybrid Learning – das macht den Weg für Menschen mit Betreuungspflichten überhaupt erst planbar.
  • Die Ausbildung enthält von Beginn an begleitete Praxis in Einrichtungen, sodass Sie früh merken, ob die Arbeit mit Kindern zu Ihnen passt, statt das erst nach dem Abschluss festzustellen.
  • Der Abschluss ist in mehreren Bundesländern ein anerkannter Zugangsweg zur weiterführenden Erzieherausbildung und damit kein Endpunkt, sondern eine Stufe.

Für wen ist der Kurs geeignet?

Das erfasste Angebot passt zu Menschen, die beruflich neu in die Arbeit mit Kindern einsteigen wollen und dafür einen staatlich anerkannten Abschluss brauchen, statt nur eine Zusatzqualifikation. Weil die Angebote sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit und teilweise als Hybrid-Format geführt werden, ist der Weg auch für Menschen mit eigenen Betreuungsaufgaben planbar. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, über zwei Jahre hinweg regelmäßig in Einrichtungen zu arbeiten und dort begleitet zu werden. Wer eine kurze Qualifizierung von wenigen Monaten sucht oder direkt auf die Fachkraftebene will, findet das hier nicht: Dieser Abschluss ist die Assistenzebene und für viele der erste Schritt vor der Erzieherausbildung.

  • Quereinsteigende ohne einschlägigen Berufsabschluss, die einen anerkannten Abschluss im pädagogischen Feld anstreben
  • Menschen mit eigenen Betreuungspflichten, die den Teilzeitweg oder das Hybrid-Format brauchen
  • Beschäftigte aus Küche, Hauswirtschaft oder Betreuungshilfe in Kitas, die ihre Tätigkeit formal absichern wollen
  • Weniger geeignet für alle, die sofort als pädagogische Fachkraft mit voller Gruppenverantwortung arbeiten wollen – dafür ist die Erzieherausbildung der Weg
Voraussetzungen:

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Maßnahme führt selbst zu einem staatlich anerkannten Abschluss. Verlangt wird in den belegten Zugangstexten ein Schulabschluss: teils mittlerer Schulabschluss, teils Hauptschulabschluss beziehungsweise eine gleichwertige Vorbildung. Da es sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung handelt, hängt die genaue Zugangsregel vom Bundesland ab. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

  • Schulabschluss nach Landesrecht – belegt sind mittlerer Schulabschluss sowie Hauptschulabschluss bzw. gleichwertige Vorbildung
  • Kein vorheriger Berufsabschluss nötig – die Ausbildung führt selbst zum Abschluss
  • Erweitertes Führungszeugnis und gesundheitliche Eignung, weil Sie mit Kindern arbeiten
  • Bereitschaft zu einer Qualifizierung über rund 25 Monate mit festen Praxisphasen
  • Aufnahme- oder Eignungsgespräch beim Bildungsträger

Wie läuft der Kurs ab und welchen Abschluss gibt es?

Präsenz- und Onlineanteile (kombinierte Lernform)

25 Monate in Voll- oder Teilzeit – belegter Durchschnitt der Angebote

Betriebspraktikum: Begleitete Praxisphasen in Krippe, Kindergarten, Hort oder Einrichtungen der Behindertenhilfe sind fester Bestandteil dieser schulischen Ausbildung. Umfang, Lage und Anzahl der Blöcke regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes; den konkreten Praxisplan legt der Bildungsträger vor. Lassen Sie sich diesen Plan vor der Anmeldung zeigen, weil er über 25 Monate hinweg Ihre Wochenstruktur bestimmt.

Schriftliche Prüfungsteile in den pädagogischen Kernfächern, üblicherweise zu Entwicklung und Erziehung, zu Sprache und Bildung sowie zu rechtlichen und gesundheitlichen Grundlagen. Anzahl und Zuschnitt der Klausuren legt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Bundeslandes fest.

Praktische Prüfung in der Einrichtung: Sie planen ein pädagogisches Angebot, führen es mit einer Kindergruppe durch und begründen anschließend Ihr Vorgehen. Hinzu kommt in den meisten Ländern ein mündlicher Teil oder ein Kolloquium.

Prüfende Stelle: Staatliche Prüfungskommission an der Berufsfachschule unter Aufsicht der zuständigen Landesbehörde. Eine Kammer ist hier nicht beteiligt – anders als bei dualen Ausbildungsberufen gibt es weder IHK- noch HWK-Prüfung.. Offizieller Abschluss: Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in beziehungsweise Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in – die Bezeichnung richtet sich nach dem Landesrecht des Ausbildungsortes. Beide Bezeichnungen sind gebräuchlich..

Eine Förderung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist möglich. Die Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung nach § 81 SGB III und hängt von Ihrer persönlichen Situation, der Arbeitsmarktlage und der AZAV-Zertifizierung des Angebots ab – eine Zusage vorab gibt es nicht. Bei schulischen Ausbildungen an öffentlichen Berufsfachschulen kommen je nach Bundesland zusätzlich Schüler-BAföG oder landesrechtliche Zuschüsse in Betracht. Belegte Kostenrahmen der Angebote: 1.000–5.000 € sowie über 10.000 €; bei einem Teil der Angebote ist keine Preisangabe hinterlegt.

Wird die Umschulung gefördert und führt sie zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, kommen nach § 87a SGB III zwei Geldleistungen dazu: 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat für Arbeitslose, zusätzlich zu ALG oder Bürgergeld, sowie Prüfungsprämien von 1.000 Euro für die bestandene Zwischen- und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung – zusammen bis zu 2.500 Euro. Beides setzt voraus, dass die Maßnahme bewilligt wurde.

Welche beruflichen Perspektiven bietet der Kurs?

In den letzten 365 Tagen sind in unserer Auswertung 280 offene Stellen zu diesem Zielberuf erfasst. Das hat eine strukturelle Erklärung: Einrichtungen schreiben häufiger Fachkraftstellen aus, weil der Personalschlüssel überwiegend an Fachkräften bemessen wird. Der Abschluss ist damit oft die Einstiegs-, nicht die Zielebene – in mehreren Bundesländern öffnet er den Zugang zur Erzieherausbildung. Angebotsseitig: 8 Anbieter, 11 Angebote, 79 Termine.

Kommunale Kitas vergüten nach dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) mit verlässlicher Stufensteigerung.

  • Einstieg: ca. 30.000–35.000 €
  • Mit Berufserfahrung: ca. 35.000–43.000 €
  • Spezialist oder Leitung: ca. 44.000–50.000 €
  • Typische Tätigkeitsfelder: Betreuung und Begleitung von Kindern in Krippe, Kindergarten und Hort, Durchführung von Spiel-, Bewegungs- und Kreativangeboten, Alltagsintegrierte Sprachförderung und Begleitung mehrsprachiger Kinder, Pflegerische Grundversorgung: Essen, Hygiene, Wickeln, Ruhephasen, Beobachtung der Entwicklung und Mitarbeit an der Dokumentation, Unterstützung bei Eingewöhnung und Übergängen, Vorbereitung von Räumen, Material und Tagesstruktur
  • Typische Arbeitgeber: Kindertagesstätten und Krippen in kommunaler Trägerschaft, Kitas freier und kirchlicher Träger, Horte und Einrichtungen der Ganztagsbetreuung an Grundschulen, Betriebskindergärten größerer Arbeitgeber, Einrichtungen der Frühförderung und der Behindertenhilfe, Familienzentren und Elterninitiativen, Heilpädagogische und integrative Kindergruppen

Welche Förderung passt zu dir?

Erhalte eine erste Orientierung, welche Förderwege zu deiner Situation passen. Über eine Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlos & ohne Anmeldung.

Berufswege prüfen

Zugeordnete Zielberufe

Diese Tätigkeitsbezeichnungen sind dem Kursprofil zugeordnet. Prüfe, ob Inhalt, Abschluss und Zugangsvoraussetzungen zu deinem Berufsziel passen; die Zuordnung bestätigt keine vollständige Berufsqualifikation.

  • Betreuung und Begleitung von Kindern in Krippe, Kindergarten und Hort
  • Durchführung von Spiel-, Bewegungs- und Kreativangeboten
  • Alltagsintegrierte Sprachförderung und Begleitung mehrsprachiger Kinder
  • Pflegerische Grundversorgung: Essen, Hygiene, Wickeln, Ruhephasen
  • Beobachtung der Entwicklung und Mitarbeit an der Dokumentation
  • Unterstützung bei Eingewöhnung und Übergängen

Vor der Kurswahl klären

  • Welche Kenntnisse und Nachweise verlangen Stellenanzeigen für dein Berufsziel?
  • Welche praktischen Aufgaben und Prüfungen sind im Lehrgang vorgesehen?
  • Wer stellt den Abschluss aus und welche formalen Voraussetzungen gelten?

Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit kannst du Aufgaben und Bildungswege recherchieren.

Für Gehälter nutze den Entgeltatlas und prüfe Beruf, Region, Anforderungsniveau und Datenstand. Ein Kursabschluss allein belegt kein bestimmtes Einkommen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Heißt der Abschluss nun Sozialpädagogische Assistenz oder Kinderpflege?

Beides, und das ist keine Ungenauigkeit, sondern Föderalismus. Gebräuchlich sind beide Bezeichnungen: „Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in“ und „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in“. Es handelt sich um dasselbe Qualifikationsniveau – die Assistenzebene unterhalb der pädagogischen Fachkraft –, aber die Länder haben unterschiedliche Berufsbezeichnungen und unterschiedliche Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Klären Sie vor der Anmeldung, welchen Titel Ihr Zeugnis tragen wird und wie er anerkannt wird, falls Sie später in ein anderes Bundesland ziehen wollen.

Ist das eine Kammerprüfung bei IHK oder Handwerkskammer?

Nein. Anders als bei dualen Ausbildungsberufen gibt es hier keine Kammerprüfung. Der Abschluss erfolgt durchgehend über eine staatliche Prüfung beziehungsweise ein Berufsfachschulexamen. Geprüft wird von einer staatlichen Prüfungskommission an der Berufsfachschule unter Aufsicht der zuständigen Landesbehörde. Das mindert den Wert des Abschlusses nicht – im Sozialwesen sind staatlich geregelte Abschlüsse der Normalfall –, aber es ist ein anderer Rechtsrahmen, und Sie sollten den Unterschied kennen, wenn Sie Angebote vergleichen.

Wie lange dauert die Ausbildung und geht das auch in Teilzeit?

Die belegte Laufzeit liegt bei rund 25 Monaten, in Tagen ausgedrückt bei 756. In den Angeboten sind sowohl Vollzeit als auch Teilzeit dokumentiert, ebenso Hybrid Learning neben klassischen Präsenzveranstaltungen. Ein Teilzeitweg dauert in der Regel länger als der Vollzeitweg, weil die Stundenzahl vorgegeben ist und sich nur strecken lässt. Wenn Sie Betreuungspflichten haben, fragen Sie gezielt nach der Teilzeitvariante und nach der Lage der Praxistage, denn diese lassen sich meist weniger flexibel legen als der Unterricht.

Kann ich danach als Erzieherin oder Erzieher weitermachen?

In mehreren Bundesländern ist genau das der übliche Weg: Der Assistenz- beziehungsweise Kinderpflegeabschluss gilt als Zugangsvoraussetzung für die anschließende Erzieherausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik. Die Regelungen sind allerdings landesspezifisch, teils wird zusätzlich Berufspraxis oder ein bestimmter Schulabschluss verlangt. Lassen Sie sich diesen Anschluss vor dem Start konkret für Ihr Bundesland bestätigen, weil die Antwort darüber entscheidet, ob dieser Weg für Sie ein Zwischenschritt oder ein Ziel ist.

Was kostet die Ausbildung und wird sie gefördert?

Ein Teil der Angebote nennt keinen Preis; die vorhandenen Angaben reichen von 1.000 bis 5.000 Euro bis zu über 10.000 Euro. Diese Spanne erklärt sich unter anderem daraus, dass schulische Ausbildungen an öffentlichen Berufsfachschulen anders finanziert sind als Angebote privater Träger. Eine Förderung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist möglich, aber immer eine Einzelfallentscheidung nach § 81 SGB III; eine pauschale vollständige Kostenübernahme können wir nicht zusichern. Klären Sie die Förderfähigkeit des konkreten Angebots vor der Anmeldung mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Brauche ich einen mittleren Schulabschluss?

Nicht zwingend. In den belegten Zugangstexten der Anbieter finden sich beide Varianten: einmal der mittlere Schulabschluss, einmal der Hauptschulabschluss beziehungsweise eine gleichwertige Vorbildung. Welche Regel für Sie gilt, hängt vom Bundesland und vom konkreten Angebot ab. Wenn Sie keinen mittleren Abschluss haben, ist das also kein automatisches Ausschlusskriterium – fragen Sie beim Bildungsträger nach, welche Nachweise verlangt werden und ob Berufserfahrung oder eine begonnene Ausbildung angerechnet werden kann.

Wie viel Praxis ist in der Ausbildung enthalten?

Ein erheblicher Teil. Diese Ausbildung ist schulisch organisiert, enthält aber verpflichtende begleitete Praxisphasen in Einrichtungen, in denen Sie im Tagesablauf mitarbeiten, eigene Angebote durchführen und dabei beurteilt werden. Umfang und Lage regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Bundeslandes, den konkreten Plan legt der Bildungsträger fest. Klären Sie vorab auch, wer den Praxisplatz sucht – manche Träger vermitteln, andere setzen voraus, dass Sie ihn selbst mitbringen.