Gesundheit & Pflege
Staatliche Prüfung

Umschulung Pflegefachmann / Pflegefachfrau

Pflegefachpersonen versorgen Menschen aller Altersgruppen in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und in der häuslichen Pflege. Sie erheben den Pflegebedarf, planen und dokumentieren die Pflege und führen ärztlich angeordnete Maßnahmen durch.

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Bildungsgutschein als Förderweg möglich; Zulassung des Angebots und persönliche Bewilligung prüfen.

Worum geht es in diesem Kurs?

Pflegefachpersonen versorgen Menschen aller Altersgruppen in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und in der häuslichen Pflege. Sie erheben den Pflegebedarf, planen und dokumentieren die Pflege und führen ärztlich angeordnete Maßnahmen durch. Sie überwachen Vitalparameter, geben Medikamente, versorgen Wunden und begleiten Menschen in Krisen und am Lebensende. Sie leiten Hilfskräfte an und arbeiten mit Ärzten, Therapeuten und Angehörigen zusammen. Seit 2020 ist die Ausbildung generalistisch: ein Abschluss für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege, EU-weit anerkannt.

Die häufigste Sorge ist nicht der Lernstoff, sondern die Belastung: Schichtdienst, Personalmangel, Verantwortung für Menschen. Sie ist berechtigt — kläre sie vor der Anmeldung, am besten in einem Praktikum auf der Station, auf der du später arbeiten willst. Die Prüfung ist staatlich, kein Trägerzertifikat. Die belegten Angebote liegen in Mecklenburg-Vorpommern; Kostenangaben bis 500 Euro deuten auf schulische Ausbildung mit Vergütung hin.

Was lernst du in diesem Kurs?

  • Modul 1: Pflegeprozess und Grundpflege (16 Wochen) – Das methodische Fundament: strukturiert beobachten, planen und nachweisen, was gepflegt wurde. Inhalte: Pflegebedarf erheben, planen, evaluieren, Körperpflege, Mobilisation, Lagerung, Vitalzeichen und Krankenbeobachtung, Pflegedokumentation.
  • Modul 2: Medizinische Grundlagen und Krankheitslehre (18 Wochen) – Der stoffreichste Abschnitt. Ohne ihn lassen sich Symptome nicht einordnen und Anordnungen nicht sicher umsetzen. Inhalte: Anatomie und Physiologie, Innere Medizin, Chirurgie, Neurologie, Arzneimittellehre und Medikamentengabe, Hygiene und Infektionsschutz.
  • Modul 3: Akut- und Notfallsituationen (12 Wochen) – Handlungssicherheit in Situationen, in denen Minuten zählen. Inhalte: Notfallerkennung und Erstmaßnahmen, Reanimation und Notfallmanagement, Wundversorgung und Verbandlehre, Schmerzmanagement.
  • Modul 4: Pflege besonderer Zielgruppen (14 Wochen) – Die generalistische Breite: dieselbe Fachkraft muss Kinder, Menschen mit Demenz und Sterbende versorgen können. Inhalte: Pädiatrische Pflege, Gerontopsychiatrie und Demenzbegleitung, Palliativpflege und Sterbebegleitung, Psychiatrische Pflege.
  • Modul 5: Recht, Ethik und Kommunikation (8 Wochen) – Wo die Verantwortung der Pflegefachkraft beginnt und endet — juristisch und ethisch. Inhalte: Vorbehaltsaufgaben und Haftung, Betreuungsrecht, Patientenverfügung, Ethische Entscheidungsfindung, Gesprächsführung mit Angehörigen.
  • Modul 6: Praxiseinsätze in allen Versorgungsbereichen (52 Wochen) – Über die Hälfte der Ausbildung findet in der Praxis statt, verteilt auf alle Versorgungsbereiche — so verlangt es das Pflegeberufegesetz. Inhalte: Stationäre Akutpflege, Stationäre Langzeitpflege, Ambulante Pflege, Pädiatrischer und psychiatrischer Pflichteinsatz, Vertiefungseinsatz.

Lernziele:

  • Staatlich geprüfter, EU-weit anerkannter Abschluss nach dem Pflegeberufegesetz — kein Trägerzertifikat
  • Generalistische Ausbildung: ein Abschluss für Klinik, Langzeitpflege und ambulante Versorgung
  • Ausbildungsvergütung während der gesamten Zeit, dazu belegte Kosten von höchstens 500 Euro
  • Danach klare Aufstiegswege über Fachweiterbildungen, Praxisanleitung oder ein Pflegestudium

Für wen ist der Kurs geeignet?

Erwachsene, die eine dreijährige generalistische Pflegeausbildung mit staatlicher Prüfung anstreben — als Erstausbildung oder als zweiter Berufsabschluss.

  • Pflegehelfende und Betreuungskräfte, die die Fachkraftqualifikation nachholen
  • Quereinsteigende ohne Berufsabschluss mit Interesse an einem Gesundheitsberuf
  • Menschen, die aus einem körperlich oder psychisch belastenden Beruf in einen krisensicheren Bereich wechseln
  • Berufsrückkehrende, die Vollzeit oder Teilzeit über bis zu 36 Monate einplanen können
Voraussetzungen:

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

  • Kein Berufsabschluss vorausgesetzt – die Maßnahme führt zum Abschluss
  • Bereitschaft zu einer Qualifizierung über 36 Monate
  • Aufnahmegespräch beim Bildungsträger

Wie läuft der Kurs ab und welchen Abschluss gibt es?

36 Monate (Vollzeit oder Teilzeit) – belegte Laufzeit: 1095 Tage

Betriebspraktikum: Betriebliche Praxisphasen sind bei einer Umschulung üblich; Umfang und Lage legt der Bildungsträger fest.

Zwischenprüfung nach etwa zwei Dritteln der Ausbildung, in einigen Ländern zusätzlich als Grundlage für den Pflegeassistenz-Abschluss.

Staatliche Abschlussprüfung mit schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil an einem Menschen mit tatsächlichem Pflegebedarf.

Prüfende Stelle: Staatliche Prüfungsbehörde des Bundeslandes. Offizieller Abschluss: Pflegefachmann/Pflegefachfrau.

Eine Förderung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist möglich. Die Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung und hängt von der persönlichen Situation und der Arbeitsmarktlage ab – eine Zusage vorab gibt es nicht. Belegte Kostenrahmen der Angebote: bis 500 €.

Wird die Umschulung gefördert und führt sie zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, kommen nach § 87a SGB III zwei Geldleistungen dazu: 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat für Arbeitslose, zusätzlich zu ALG oder Bürgergeld, sowie Prüfungsprämien von 1.000 Euro für die bestandene Zwischen- und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung – zusammen bis zu 2.500 Euro. Beides setzt voraus, dass die Maßnahme bewilligt wurde.

Welche beruflichen Perspektiven bietet der Kurs?

Pflegefachpersonen sind der am deutlichsten ausgewiesene Engpassberuf in Deutschland; die Vermittlungslage ist in allen Bundesländern gut. Der Abschluss ist EU-weit anerkannt und eröffnet Fachweiterbildungen, Praxisanleitung, Pflegestudium und Leitungslaufbahnen. Die belegten Ausbildungsplätze liegen in Mecklenburg-Vorpommern; dass andere Länder fehlen, liegt an der Datenquelle: Pflegeschulen melden ihre Plätze meist nicht an die Bundesagentur.

Der TVöD-P und die Tarifverträge kirchlicher Träger regeln die Grundvergütung; Schichtzuschläge kommen hinzu und unterscheiden das tatsächliche Netto deutlich vom Grundgehalt. Fachweiterbildungen und Leitungsfunktionen heben das Niveau nachhaltig.

  • Einstieg: ca. 40.000–43.000 €
  • Mit Berufserfahrung: ca. 46.000–53.000 €
  • Spezialist oder Leitung: ca. 56.000–67.000 €
  • Typische Tätigkeitsfelder: Stationäre Akutpflege im Krankenhaus, Stationäre Langzeitpflege, Ambulante Pflege und Intensivpflege zu Hause, Psychiatrische und gerontopsychiatrische Pflege, Palliativversorgung, Praxisanleitung für Auszubildende
  • Typische Arbeitgeber: Krankenhäuser und Universitätskliniken, Alten- und Pflegeheime, Ambulante Pflegedienste, Rehabilitationskliniken, Hospize und Palliativstationen, Betriebliche Gesundheitsdienste

Welche Förderung passt zu dir?

Erhalte eine erste Orientierung, welche Förderwege zu deiner Situation passen. Über eine Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlos & ohne Anmeldung.

Berufswege prüfen

Zugeordnete Zielberufe

Diese Tätigkeitsbezeichnungen sind dem Kursprofil zugeordnet. Prüfe, ob Inhalt, Abschluss und Zugangsvoraussetzungen zu deinem Berufsziel passen; die Zuordnung bestätigt keine vollständige Berufsqualifikation.

  • Stationäre Akutpflege im Krankenhaus
  • Stationäre Langzeitpflege
  • Ambulante Pflege und Intensivpflege zu Hause
  • Psychiatrische und gerontopsychiatrische Pflege
  • Palliativversorgung
  • Praxisanleitung für Auszubildende

Vor der Kurswahl klären

  • Welche Kenntnisse und Nachweise verlangen Stellenanzeigen für dein Berufsziel?
  • Welche praktischen Aufgaben und Prüfungen sind im Lehrgang vorgesehen?
  • Wer stellt den Abschluss aus und welche formalen Voraussetzungen gelten?

Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit kannst du Aufgaben und Bildungswege recherchieren.

Für Gehälter nutze den Entgeltatlas und prüfe Beruf, Region, Anforderungsniveau und Datenstand. Ein Kursabschluss allein belegt kein bestimmtes Einkommen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist das eine Umschulung oder eine Ausbildung?

Formal eine schulische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Für Erwachsene ohne verwertbaren Berufsabschluss wird sie wie eine Umschulung gefördert und teils als solche ausgeschrieben. Der Unterschied ist praktisch relevant: es gibt eine Ausbildungsvergütung, dafür ist die Dauer mit drei Jahren kaum verkürzbar.

Kann ich in Teilzeit ausbilden?

Ja, die belegten Angebote weisen Vollzeit und Teilzeit aus. In Teilzeit verlängert sich die Ausbildung entsprechend, maximal auf fünf Jahre. Für Menschen mit Kindern ist das oft der einzige machbare Weg.

Was ist der Unterschied zum Pflegehelfer?

Erheblich. Die Pflegefachperson hat Vorbehaltsaufgaben, die ihr gesetzlich allein zustehen: Erhebung des Pflegebedarfs, Planung und Steuerung des Pflegeprozesses und die Evaluation. Pflegehelfende arbeiten in der Grundpflege und dürfen diese Aufgaben nicht übernehmen. Die Helferausbildung dauert ein bis zwei Jahre nach Landesrecht.

Wird die Ausbildung bezahlt?

Ja. Ausbildungsträger zahlen eine Ausbildungsvergütung nach Tarif; Schulgeld ist nach dem Pflegeberufegesetz unzulässig. Die genannten Kosten von bis zu 500 Euro betreffen Nebenkosten wie Lernmittel, nicht Lehrgangsgebühren.