Gehalt während der Pflege-Umschulung: Was wird gezahlt?
Nach § 19 PflBG zahlt der Träger der praktischen Ausbildung grundsätzlich eine angemessene Ausbildungsvergütung für die gesamte Ausbildungsdauer. Die konkrete Höhe ergibt sich aus deinem Vertrag und einem gegebenenfalls geltenden Tarifvertrag.
Tarifbeispiel für eine Vollzeitausbildung: Gilt der TVAöD – Besonderer Teil Pflege nach § 8 Absatz 1, sind seit 1. Mai 2026 folgende monatliche Bruttobeträge vorgesehen:
| Ausbildungsjahr | Monatliches Brutto |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 1.490,69 € |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.552,07 € |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.653,38 € |
Quelle: VKA, § 8 TVAöD – BT Pflege, Seite 4. Der Geltungsbereich des Tarifvertrags ist zu beachten. Die Tabelle zeigt weder ein Nettoentgelt noch einen Durchschnitt aller Pflegeschulen. Andere Verträge, Teilzeit und individuelle Abzüge können zu anderen Zahlbeträgen führen.
Lass dir die Vergütung für jedes Ausbildungsjahr, deine Wochenstunden und mögliche Zulagen im konkreten Angebot erklären. Kläre mit der zuständigen Stelle zusätzlich, ob weitere Leistungen infrage kommen und wie die Vergütung dabei berücksichtigt wird. Vergütung und Leistungen dürfen nicht ungeprüft zu einem vermeintlich sicheren Gesamteinkommen addiert werden.
Wie hoch ist das Gehalt nach dem Abschluss?
Vergleiche bei einer Stellenzusage das Bruttogrundentgelt, die Wochenstunden, die Tarifgruppe und Erfahrungsstufe sowie Zulagen getrennt. Zur Orientierung kannst du den Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit nach Beruf und Region nutzen. Dessen Medianwerte beschreiben die Entgeltverteilung von Vollzeitbeschäftigten und sind keine Zusage für dein Einstiegsgehalt. Weitere Hinweise zur Finanzierung findest du im Ratgeber zum Gehalt während einer Umschulung.
Dein Einstieg in die Pflege
Sieh dir Inhalte und Voraussetzungen der Pflege-Umschulung an. Über die Kursseite kannst du eine unverbindliche Anfrage stellen und klären, welcher Weg zu dir passt.
Ablauf und Voraussetzungen der Pflege-Umschulung ansehenWie lange dauert die Umschulung zur Pflegefachkraft?
§ 6 PflBG nennt drei Jahre in Vollzeit und höchstens fünf Jahre in Teilzeit. Die Umschulung entspricht der regulären Pflegeausbildung. Die bei anderen Berufen häufige Verkürzung einer Umschulung auf zwei Jahre gilt hier nicht automatisch.
Wann sind zwei Jahre möglich?
Eine Pflegeassistenz- oder Pflegehilfeausbildung, die die in § 12 Absatz 2 PflBG genannten Anforderungen erfüllt, ist auf Antrag im Umfang eines Drittels anzurechnen. Aus dem dreijährigen Vollzeitweg können so zwei Jahre werden. Eine beliebige Helfertätigkeit oder ein kurzer Pflegekurs genügt dafür nicht. Für andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen oder Ausbildungsteile kann die Behörde die Gleichwertigkeit nach § 12 Absatz 1 prüfen.
Lege Ausbildungszeugnisse und Informationen zu Inhalten und Umfang vor. Lass die Anrechnung und den konkreten Einstiegstermin bestätigen, bevor du mit einer kürzeren Dauer planst.
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
Die Zugangswege sind in § 11 PflBG geregelt. Dazu gehören:
- Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.
- Hauptschulabschluss plus Berufsausbildung: eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren.
- Hauptschulabschluss plus passende Pflegevorbildung: eine mindestens einjährige, landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung, die die in § 11 PflBG genannten Mindestanforderungen erfüllt. Für bestimmte ältere Abschlüsse bestehen weitere Zugangsregelungen.
- Sonstige zehnjährige allgemeine Schulbildung: erfolgreich abgeschlossen.
Hinzu kommen Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die erforderlichen Deutschkenntnisse: § 11 Absatz 2 PflBG verweist dafür auf § 2 Nummer 2 bis 4 PflBG. Frage die Schule, welche Zeugnisse, Anerkennungen und Sprachnachweise sie in deinem Fall verlangt. So kannst du fehlende Unterlagen rechtzeitig nachreichen.
Wenn du bereits einen Pflegeabschluss aus dem Ausland hast, kläre zunächst, ob für dich ein Anerkennungsverfahren statt einer vollständigen neuen Ausbildung passend ist.
Wer trägt Kosten und Lebensunterhalt?
Für die reguläre Pflegeausbildung sieht § 24 Absatz 3 PflBG vor, dass Auszubildende weder die praktische Ausbildung noch Schulgeld für den Unterricht bezahlen müssen. Davon zu unterscheiden sind deine persönlichen Ausgaben etwa für Wohnen, Fahrten und Kinderbetreuung.
Die Bundesagentur für Arbeit nennt eine mögliche finanzielle Förderung der Pflege-Umschulung über die gesamten drei Jahre. Dafür müssen die individuellen Voraussetzungen und die Anforderungen an das konkrete Angebot erfüllt sein. Normalerweise muss eine geförderte Vollzeit-Umschulung um mindestens ein Drittel kürzer sein als die reguläre Ausbildung; ist das aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen nicht möglich, gilt nach § 180 Absatz 4 SGB III auch die volle Dauer als angemessen. Beziehst du Grundsicherungsgeld (bis 30. Juni 2026 Bürgergeld), ist dein Jobcenter die erste Anlaufstelle; die finanzielle Weiterbildungsförderung übernimmt seit 2025 auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters die Agentur für Arbeit.
Kläre vor dem Start die Förderbewilligung, die übernommenen Kosten und deinen Lebensunterhalt. Lass dir erklären, wie Ausbildungsvergütung und mögliche ergänzende Leistungen zusammenwirken. Wenn du schon beschäftigt bist, besprich den Weg mit deinem Arbeitgeber und der Arbeitsagentur; eine unveränderte Weiterzahlung des bisherigen Gehalts ist nicht pauschal zugesichert. Unser Leitfaden zum Bildungsgutschein-Antrag hilft dir bei der Vorbereitung.
So bereitest du Bewerbung und Ausbildungsstart vor
Du schließt den Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung, etwa einem Krankenhaus oder Pflegedienst. Die kooperierende Pflegeschule übernimmt den Unterricht. Praktische Einsätze in unterschiedlichen Pflegebereichen gehören zum Lernweg.
- Zugang prüfen: Schulabschluss, Berufszeugnisse und gegebenenfalls die Anerkennung deiner Unterlagen mit der Schule klären.
- Arbeitsalltag kennenlernen: Eine Hospitation kann helfen, Aufgaben, Dienstzeiten und körperliche Anforderungen einzuschätzen.
- Ausbildungsbetrieb und Schule abstimmen: Frage nach freien Plätzen, Bewerbungsfristen, Schulkooperation und dem tatsächlichen Starttermin.
- Finanzierung schriftlich klären: Vertrag, Vergütung, Förderbescheid und voraussichtliche persönliche Ausgaben zusammen prüfen.
- Teilzeit oder Anrechnung planen: Organisiere Betreuung, Wegezeiten und Unterricht; hole bei gewünschter Verkürzung die behördliche Entscheidung ein.
Was erwartet dich im Pflegeberuf?
Die generalistische Ausbildung eröffnet Einsatzmöglichkeiten etwa im Krankenhaus, in stationären Pflegeeinrichtungen und in ambulanten Diensten. Du arbeitest eng mit Menschen und im Team. Schichtzeiten, körperliche Aufgaben und der Umgang mit belastenden Situationen gehören in deine persönliche Entscheidung. Besprich Praxisanleitung, Dienstplanung und Unterstützungsangebote im Bewerbungsgespräch.
Prüfe bei einer Alternative wie Pflegehilfe oder Pflegeassistenz genau den Abschluss und mögliche Anschlusswege. Ein kurzer Kurs, eine Helferausbildung und der Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann sind unterschiedliche Qualifikationen. Wenn du noch zwischen Berufen schwankst, hilft der Überblick über Umschulungsberufe.
Häufige Fragen zur Pflege-Umschulung
Wie viel Geld bekomme ich während der Pflege-Umschulung?
Die Pflegeausbildung sieht grundsätzlich eine angemessene Ausbildungsvergütung vor. Gilt für deinen Ausbildungsvertrag der TVAöD – Besonderer Teil Pflege, beträgt das monatliche Bruttoentgelt nach § 8 Absatz 1 seit 1. Mai 2026 im ersten Jahr 1.490,69 Euro, im zweiten 1.552,07 Euro und im dritten 1.653,38 Euro. Bei anderen Tarif- oder Vertragsregelungen können andere Beträge gelten. Zusätzliche Leistungen und ihre Anrechnung musst du individuell klären.
Dauert eine Umschulung zur Pflegefachkraft zwei oder drei Jahre?
Der reguläre Weg dauert drei Jahre in Vollzeit, in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Zwei Jahre kommen beispielsweise nach Anrechnung einer dafür geeigneten Pflegeassistenz- oder Pflegehilfeausbildung infrage. Die Anrechnung muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden; sie folgt nicht allein aus der Bezeichnung Umschulung.
Reicht ein Hauptschulabschluss für die Pflege-Umschulung?
Ein Hauptschulabschluss allein reicht nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 PflBG nicht. Hinzukommen muss beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder eine passende anerkannte Pflegeassistenz- oder Pflegehilfeausbildung. Daneben gibt es weitere gesetzliche Zugangswege, etwa einen mittleren Schulabschluss oder eine sonstige erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung.
Kann ich die Pflege-Umschulung komplett online machen?
Die Ausbildung verbindet Unterricht an einer Pflegeschule mit umfangreichen praktischen Einsätzen in Pflegeeinrichtungen. Eine reine Online-Umschulung bildet diesen Weg nicht ab. Kläre bei Schule und Ausbildungsbetrieb, welche Unterrichtsanteile gegebenenfalls digital stattfinden und welche Präsenzzeiten vorgesehen sind.
Bezahlt die Arbeitsagentur alle drei Jahre?
Die Bundesagentur für Arbeit nennt eine mögliche Förderung für die gesamte dreijährige Umschulung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach § 180 Absatz 4 SGB III gilt die volle Dauer als angemessen, wenn eine Verkürzung um ein Drittel aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen nicht möglich ist. Eine pauschale Zusage für jede Person folgt daraus nicht. Lass vor dem Start die Förderung des konkreten Angebots, die übernommenen Kosten und deinen Lebensunterhalt klären.
Ist eine Umschulung mit 40 oder 50 noch möglich?
§ 11 PflBG nennt keine allgemeine Höchstaltersgrenze für den Zugang. Entscheidend sind unter anderem deine Vorbildung, Eignung und Deutschkenntnisse sowie ein passender Ausbildungsplatz. Plane Lernzeiten, praktische Einsätze und Finanzierung so, dass sie zu deiner Lebenssituation passen.
Ist Pflegehilfe dasselbe wie die Ausbildung zur Pflegefachkraft?
Nein. Ein kurzer Pflegekurs oder eine Helfertätigkeit ersetzt den Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nicht. Bestimmte abgeschlossene Assistenz- oder Helferausbildungen können den Zugang eröffnen und eine Verkürzung ermöglichen. Ob deine konkrete Qualifikation die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss geprüft werden.
Deinen Einstieg in die Pflege anfragen oder das Berufsprofil mit Ablauf und Voraussetzungen ansehen.