Umschulung Altenpflegehelfer/in / Persönliche Assistenz
Helferinnen und Helfer in der Altenpflege und in der persönlichen Assistenz unterstützen Menschen im Alltag – in Pflegeeinrichtungen, vor allem aber in der eigenen Wohnung.
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Worum geht es in diesem Kurs?
Helferinnen und Helfer in der Altenpflege und in der persönlichen Assistenz unterstützen Menschen im Alltag – in Pflegeeinrichtungen, vor allem aber in der eigenen Wohnung. Dazu gehören Körperpflege, An- und Auskleiden, Unterstützung beim Essen, Lagerung, Mobilisation und Prophylaxen sowie das Beobachten von Hautzustand, Appetit, Ausscheidung und Stimmung, gemeldet an die Pflegefachkraft. Ein großer Teil ist Alltagsarbeit: einkaufen, kochen, Termine begleiten, Tagesstruktur geben. In der persönlichen Assistenz bestimmen Menschen mit Behinderung selbst, was wann geschieht – Ausführen statt Bevormunden ist die zentrale Anforderung. Behandlungspflege und Pflegeprozess bleiben bei der Fachkraft.
Drei Bedenken sind berechtigt. Erstens der Schulabschluss: Verlangt wird ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger, teilweise ein Mindestalter von 17 Jahren – eine echte Bedingung. Zweitens die Sorge vor der Sackgasse: Am Ende steht eine staatliche Prüfung, die in mehreren Bundesländern den Zugang zur dreijährigen Pflegeausbildung öffnet. Drittens die Nähe: In der Assistenz führt die assistenznehmende Person Regie, du führst aus.
Was lernst du in diesem Kurs?
- Modul 1: Berufsrolle, Recht und Selbstbestimmung (4 Wochen) – Zu Beginn wird geklärt, in welchem Rahmen Sie handeln – und wo dieser Rahmen endet. Neben Delegation und Haftung behandelt das Modul die Leitidee der persönlichen Assistenz: Nicht die Fachkraft entscheidet, was gut für jemanden ist, sondern die betroffene Person selbst. Die konkrete Modulstruktur legt die jeweilige Pflegeschule fest; diese Übersicht beschreibt die fachlich üblichen Inhalte. Inhalte: Aufgaben und Grenzen der Pflegehilfe, Delegation und Haftung, Pflegeversicherung nach SGB XI und Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX, Selbstbestimmung, Assistenzmodelle und das Arbeitgebermodell, Schweigepflicht, Datenschutz und Umgang mit Privatsphäre, Freiheitsentziehende Maßnahmen und ihre rechtlichen Grenzen.
- Modul 2: Alter, Alterserkrankungen und Gerontopsychiatrie (6 Wochen) – Das Modul vermittelt die medizinischen Grundlagen in dem Umfang, der für die Beobachtung nötig ist. Ein Schwerpunkt liegt darauf, Warnzeichen zu erkennen, die sich bei alten Menschen anders zeigen als bei jüngeren – ein plötzlicher Verwirrtheitszustand kann eine Infektion sein, ein Rückzug eine Schmerzäußerung. Inhalte: Körperliche Veränderungen im Alter und ihre Folgen für die Pflege, Häufige Erkrankungen: Herz-Kreislauf, Diabetes, Schlaganfall, Arthrose, Demenzformen, Delir und Depression im Alter, Schmerz erkennen bei Menschen, die ihn nicht benennen können, Beobachtung und Weitergabe von Veränderungen.
- Modul 3: Grundpflege, Mobilität und Prophylaxen (7 Wochen) – Der praktische Kern. Geübt werden die Handgriffe der Grundpflege und Transfertechniken, die den eigenen Rücken über Jahre schonen. Ein eigener Schwerpunkt liegt auf der Prophylaxe, weil sich viele Folgeschäden von Immobilität durch konsequente Alltagsmaßnahmen vermeiden lassen. Inhalte: Körperpflege unter Wahrung von Scham und Intimsphäre, Transfer, Lagerung und rückenschonendes Arbeiten, Dekubitus-, Sturz-, Kontraktur- und Thromboseprophylaxe, Unterstützung bei Ausscheidung und Kontinenzförderung, Umgang mit Pflegehilfsmitteln und Wohnraumanpassung.
- Modul 4: Ernährung, Hauswirtschaft und Alltagsgestaltung (5 Wochen) – In der ambulanten Pflege und in der Assistenz macht die Alltagsversorgung einen großen Teil der Arbeit aus. Das Modul behandelt Ernährung und Flüssigkeitsversorgung – Mangelernährung und Austrocknung sind im Alter häufig und gefährlich – sowie hauswirtschaftliche Aufgaben und die Gestaltung eines Tages, der nicht nur aus Versorgung besteht. Inhalte: Ernährung im Alter, Mangelernährung und Flüssigkeitsversorgung, Unterstützung beim Essen und Umgang mit Schluckstörungen, Hauswirtschaftliche Versorgung in der Häuslichkeit, Hygiene in der Privatwohnung und Lebensmittelhygiene, Tagesstruktur, Beschäftigung und soziale Teilhabe.
- Modul 5: Persönliche Assistenz und Teilhabe (5 Wochen) – Der Zweig, der diesen Beruf von der reinen Pflegehilfe unterscheidet. Assistenz bedeutet, die Hände einer anderen Person zu sein, ohne deren Entscheidungen zu übernehmen. Das Modul behandelt Teilhabe in Beruf und Freizeit, unterstützte Kommunikation und die schwierige Balance zwischen Nähe und professioneller Distanz in einem sehr privaten Umfeld. Inhalte: Assistenz bei Menschen mit körperlicher, Sinnes- oder mehrfacher Behinderung, Begleitung in Beruf, Ausbildung, Freizeit und Ehrenamt, Arbeiten nach Anweisung der assistenznehmenden Person, Kommunikation bei Sprach- und Sinnesbeeinträchtigungen, unterstützte Kommunikation, Nähe, Distanz und Rollenklarheit im Privatraum.
- Modul 6: Kommunikation, Angehörigenarbeit und Palliativbegleitung (5 Wochen) – Die häusliche Pflege bringt Sie in Familiensysteme mit eigener Geschichte, Erwartung und Schuld. Das Modul behandelt Gesprächsführung und Deeskalation, dazu die Begleitung Sterbender, die in der Altenpflege regelmäßig vorkommt, und die Frage, wie Sie die eigene Belastung im Blick behalten. Inhalte: Gesprächsführung mit pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen, Kommunikation bei Demenz und Hörbeeinträchtigung, Deeskalation bei Aggression und Abwehrverhalten, Begleitung Sterbender, Schmerzbeobachtung und Trauer, Belastungsgrenzen erkennen und Entlastung organisieren.
- Modul 7: Praktische Ausbildung in Pflege und Assistenz (18 Wochen) – Der größte Zeitblock liegt in der Praxis. Sie durchlaufen mehrere Einsatzbereiche und erleben die sehr unterschiedlichen Arbeitsrhythmen von Heim, Tour und Assistenz. Die Einsatzorte organisiert die Pflegeschule beziehungsweise der Träger; Umfang und Verteilung regeln die landesrechtlichen Vorgaben. Inhalte: Einsatz in einer stationären Pflegeeinrichtung, Einsatz bei einem ambulanten Pflegedienst, Einsatz in Assistenz oder Eingliederungshilfe, soweit landesrechtlich vorgesehen, Anleitung durch Praxisanleitende und Bearbeitung von Lernaufgaben, Reflexionsgespräche und Praxisbeurteilungen.
- Modul 8: Dokumentation, Qualitätssicherung und Prüfungsvorbereitung (4 Wochen) – Dokumentation entscheidet darüber, ob geleistete Arbeit nachweisbar ist – gegenüber Kostenträgern ebenso wie in Haftungsfragen. Das Modul übt sachliche Einträge und strukturierte Übergaben und führt anschließend auf die staatliche Prüfung hin. Prüfungstermine und Ablauf gibt die zuständige Landesbehörde vor. Inhalte: Pflegedokumentation und Leistungsnachweise korrekt führen, Übergaben und Zusammenarbeit mit der Pflegefachkraft, Qualitätsprüfungen und Erwartungen an die Pflegehilfe, Wiederholung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsinhalte, Vorbereitung der praktischen Prüfung an einer realen Pflegesituation.
Lernziele:
- Am Ende steht eine staatliche Prüfung und ein staatlich anerkannter Abschluss – kein trägerinternes Zertifikat.
- Mit rund 12 Monaten beziehungsweise 353 Tagen ist der Weg kurz und trotzdem formal abgesichert; alle Angebote liegen in der Dauerklasse sechs Monate bis ein Jahr.
- Der Abschluss gilt in mehreren Bundesländern als Zugang zur dreijährigen generalistischen Pflegeausbildung und ist damit ein Zwischenschritt, keine Endstation.
- Das Einsatzfeld ist breit: stationäre Pflege, ambulante Dienste, Tagespflege und persönliche Assistenz unterscheiden sich in Arbeitsweise und Belastung erheblich, sodass sich ein passendes Umfeld finden lässt.
- Die persönliche Assistenz bietet eine Arbeitsform mit ungewöhnlich viel Beziehungskontinuität – häufig langfristig bei denselben Menschen statt im Minutentakt.
Für wen ist der Kurs geeignet?
Der Weg passt zu Menschen, die mit älteren oder auf Assistenz angewiesenen Menschen arbeiten wollen und dafür einen staatlich anerkannten Abschluss suchen, ohne gleich die dreijährige generalistische Pflegeausbildung anzugehen. Mit rund zwölf Monaten ist er kurz und endet trotzdem mit einer staatlichen Prüfung. Besonders interessant ist er für alle, die nicht nur im Heim, sondern in der eigenen Wohnung der Betroffenen arbeiten möchten – in der ambulanten Pflege und in der persönlichen Assistenz, wo die Selbstbestimmung der assistenznehmenden Person die Arbeit strukturiert. Erfasst sind ausschließlich Vollzeitangebote in Präsenz; eine berufsbegleitende Variante ist in diesem Bestand nicht dokumentiert. Mit nur zehn Anbietern und zehn Angeboten ist die Angebotslage zudem schmal, was eine frühzeitige Suche nach einem erreichbaren Platz erfordert.
- Menschen mit Hauptschulabschluss, die einen staatlich anerkannten Einstieg in Pflege und Assistenz suchen
- Pflege- und Betreuungshilfskräfte ohne formale Qualifikation, die ihre Tätigkeit absichern wollen
- Personen, die lieber in der Häuslichkeit und in der persönlichen Assistenz arbeiten als im Heimschichtbetrieb
- Weniger geeignet für alle, die Teilzeit oder Fernunterricht benötigen oder keinen Präsenzplatz in erreichbarer Nähe finden
Anders als bei einer Umschulung zu einem dualen Ausbildungsberuf besteht hier eine formale Zugangshürde: Die Pflegeschulen verlangen laut Zugangstexten einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss, teilweise zusätzlich ein Mindestalter von 17 Jahren. Dazu kommen gesundheitliche Eignung und die für Pflegeeinrichtungen vorgeschriebenen Nachweise. Über die Aufnahme entscheidet die Schule beziehungsweise der Träger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
- Erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss – in den Zugangstexten ausdrücklich gefordert
- Mindestalter 17 Jahre, von einzelnen Anbietern verlangt
- Gesundheitliche Eignung für pflegerische Tätigkeit, in der Regel über ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen
- Die für Tätigkeiten in Pflegeeinrichtungen vorgeschriebenen Impf- und Gesundheitsnachweise sowie in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis – was konkret verlangt wird, klären Sie mit Schule und Einsatzstelle
- Bereitschaft zu Vollzeitunterricht in Präsenz und zu Praxiseinsätzen im Schichtdienst, auch an Wochenenden
Wie läuft der Kurs ab und welchen Abschluss gibt es?
12 Monate in Vollzeit – belegter Durchschnitt der Angebote
Betriebspraktikum: Die praktische Ausbildung macht bei diesem Weg einen erheblichen Teil der Gesamtzeit aus und findet in mehreren Bereichen statt, üblicherweise in einer stationären Pflegeeinrichtung und bei einem ambulanten Dienst, je nach Landesrecht ergänzt um weitere Einsätze. Die landesrechtlichen Ausbildungsordnungen sehen dafür mehrere hundert Stunden vor. Die Einsatzorte organisiert die Pflegeschule beziehungsweise der Träger; Umfang und Verteilung erfahren Sie dort.
Schriftlicher Teil: Aufsichtsarbeiten zu den pflegerischen, krankheitskundlichen und rechtlichen Fächern nach den Vorgaben der jeweiligen landesrechtlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Mündlicher und praktischer Teil: ein Prüfungsgespräch über die theoretischen Grundlagen sowie eine praktische Prüfung, in der eine reale Pflege- beziehungsweise Assistenzsituation geplant, durchgeführt und fachlich begründet wird.
Prüfende Stelle: Die nach Landesrecht zuständige Behörde beziehungsweise die staatlich anerkannte Pflegeschule, an der die Prüfung abgenommen wird. Eine Industrie- oder Handwerkskammer ist nicht beteiligt. Weil die Regelungen von Bundesland zu Bundesland abweichen, sollten Sie die Anerkennung in anderen Ländern vorab klären, falls ein Umzug in Betracht kommt.. Offizieller Abschluss: Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen staatlich anerkannten Abschluss. Die Bezeichnung richtet sich nach dem Landesrecht; gebräuchlich sind Altenpflegehelfer/-in, staatlich anerkannte/-r Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege) sowie staatlich anerkannte/-r generalistische/-r Pflegehelfer/-in..
Eine Förderung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters kommt bei diesem Weg in Betracht, ist nach § 81 SGB III aber immer eine Einzelfallentscheidung und hängt von Ihrer persönlichen Situation, der Arbeitsmarktlage und der AZAV-Zulassung des konkreten Angebots ab; eine pauschale Kostenübernahme können wir nicht zusichern. Prüfen Sie zusätzlich die landesrechtlichen Regelungen: Der Besuch staatlicher Pflegeschulen ist in einigen Bundesländern schulgeldfrei, und in einzelnen Modellen wird während der Ausbildung eine Vergütung gezahlt – das kann die Förderfrage entschärfen. Die Preise liegen bei bis zu 500 € oder zwischen 1.000 und 5.000 €; ein Teil der Anbieter nennt keinen Preis.
Wird die Umschulung gefördert und führt sie zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, kommen nach § 87a SGB III zwei Geldleistungen dazu: 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat für Arbeitslose, zusätzlich zu ALG oder Bürgergeld, sowie Prüfungsprämien von 1.000 Euro für die bestandene Zwischen- und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung – zusammen bis zu 2.500 Euro. Beides setzt voraus, dass die Maßnahme bewilligt wurde.
Welche beruflichen Perspektiven bietet der Kurs?
Unsere Marktdatenbank weist für die letzten 365 Tage 252.165 offene Stellen zu diesem Zielberuf aus – der höchste Wert im Gesundheitsbereich dieses Katalogs. Die Zahl entsteht über die Zuordnung von Berufsbezeichnungen und umfasst die Pflege- und Assistenzhilfe in ganzer Breite; eine Zusage für Ihre Region ist sie nicht. Erfasst sind dagegen nur 10 Anbieter mit 10 Angeboten und 20 Terminen: Der Engpass liegt bei den Ausbildungsplätzen.
Durch den Pflegemindestlohn und die Tariftreuepflicht für zugelassene Pflegeheime ist das Einkommensniveau spürbar gestiegen.
- Einstieg: ca. 27.000–31.000 €
- Mit Berufserfahrung: ca. 32.000–38.000 €
- Spezialist oder Leitung: ca. 40.000–46.000 €
- Typische Tätigkeitsfelder: Grundpflege und Unterstützung bei der Körperpflege in Einrichtung und Häuslichkeit, Mobilisation, Transfer und Begleitung außer Haus, Unterstützung bei Ernährung, Flüssigkeitsversorgung und Ausscheidung, Hauswirtschaftliche Versorgung und Alltagsgestaltung in der Wohnung, Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung in Alltag, Beruf und Freizeit, Krankenbeobachtung und Weitergabe von Veränderungen an die Pflegefachkraft, Dokumentation von Pflege- und Assistenzleistungen
- Typische Arbeitgeber: Stationäre Pflegeeinrichtungen und Seniorenzentren, Ambulante Pflegedienste, Assistenzdienste und Anbieter persönlicher Assistenz, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und ambulant betreute Wohnformen, Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Menschen mit Behinderung als Arbeitgeber im Arbeitgebermodell, Hospize und Einrichtungen mit palliativem Schwerpunkt
Welche Förderung passt zu dir?
Erhalte eine erste Orientierung, welche Förderwege zu deiner Situation passen. Über eine Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlos & ohne Anmeldung.
Berufswege prüfen
Zugeordnete Zielberufe
Diese Tätigkeitsbezeichnungen sind dem Kursprofil zugeordnet. Prüfe, ob Inhalt, Abschluss und Zugangsvoraussetzungen zu deinem Berufsziel passen; die Zuordnung bestätigt keine vollständige Berufsqualifikation.
- Grundpflege und Unterstützung bei der Körperpflege in Einrichtung und Häuslichkeit
- Mobilisation, Transfer und Begleitung außer Haus
- Unterstützung bei Ernährung, Flüssigkeitsversorgung und Ausscheidung
- Hauswirtschaftliche Versorgung und Alltagsgestaltung in der Wohnung
- Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung in Alltag, Beruf und Freizeit
- Krankenbeobachtung und Weitergabe von Veränderungen an die Pflegefachkraft
Vor der Kurswahl klären
- Welche Kenntnisse und Nachweise verlangen Stellenanzeigen für dein Berufsziel?
- Welche praktischen Aufgaben und Prüfungen sind im Lehrgang vorgesehen?
- Wer stellt den Abschluss aus und welche formalen Voraussetzungen gelten?
Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit kannst du Aufgaben und Bildungswege recherchieren.
Für Gehälter nutze den Entgeltatlas und prüfe Beruf, Region, Anforderungsniveau und Datenstand. Ein Kursabschluss allein belegt kein bestimmtes Einkommen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist das eine IHK-Umschulung?
Nein. Die Altenpflege- beziehungsweise Pflegehilfe ist kein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, sondern landesrechtlich geregelt. Am Ende steht durchgängig eine staatliche Prüfung; eine Kammerprüfung gibt es nicht. Für die Pflege ist der staatlich anerkannte Abschluss der maßgebliche Nachweis – zuständig sind die Behörde und die Pflegeschule des jeweiligen Bundeslandes, nicht eine Industrie- oder Handwerkskammer.
Worin unterscheidet sich persönliche Assistenz von Pflege?
In der Haltung und in der Entscheidungsgewalt. In der Pflege plant die Pflegefachkraft den Prozess, und Sie arbeiten fachlich begründet zu. In der persönlichen Assistenz bestimmt die assistenznehmende Person, was wann und wie geschieht – auch dann, wenn Sie es anders machen würden. Rechtlich stützt sich das auf die Eingliederungshilfe nach SGB IX und häufig auf das Arbeitgebermodell, bei dem der Mensch mit Behinderung selbst Arbeitgeber ist. Diese Umstellung fällt vielen Umsteigenden schwerer als die pflegerischen Handgriffe.
Brauche ich wirklich einen Hauptschulabschluss?
Ja, das ist hier eine echte Zugangsvoraussetzung. Die Zugangstexte der Anbieter nennen ausdrücklich einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss, teilweise zusätzlich ein Mindestalter von 17 Jahren. Welche im Ausland oder anderweitig erworbenen Abschlüsse als gleichwertig gelten, entscheidet die zuständige Stelle des Bundeslandes. Fehlt Ihnen der Abschluss, fragen Sie gezielt nach Anerkennungsverfahren und nach Angeboten zum Nachholen, bevor Sie den Berufswunsch aufgeben.
Wie lange dauert die Ausbildung und gibt es sie in Teilzeit?
Die Laufzeit beträgt rund 12 Monate beziehungsweise 353 Tage; alle Angebote fallen in die Dauerklasse sechs Monate bis ein Jahr. Unterrichtet wird ausschließlich in Vollzeit und in Präsenz – eine Teilzeit- oder Fernvariante gibt es hier nicht. Einzelne Bundesländer sehen Teilzeitmodelle vor; ob es in Ihrer Region eines gibt, klären Sie am besten direkt mit den Pflegeschulen vor Ort und mit der Agentur für Arbeit.
Kann ich danach die dreijährige Pflegeausbildung machen?
In mehreren Bundesländern gilt der Abschluss als Zugang zur dreijährigen generalistischen Pflegeausbildung, auch ohne mittleren Schulabschluss, und teilweise ist eine Anrechnung oder Verkürzung möglich. Der Umfang ist je Bundesland unterschiedlich geregelt, und die Entscheidung trifft die aufnehmende Pflegeschule. Wenn dieser Anschluss Teil Ihres Plans ist, klären Sie ihn frühzeitig und schriftlich – für viele ist er der eigentliche Grund, mit der Helferqualifikation zu beginnen.
Was kostet die Ausbildung und wird sie gefördert?
In unseren Daten ist bei einem Teil der Angebote keine Preisangabe hinterlegt; wo Angaben vorliegen, liegen sie in den Bereichen bis 500 Euro und 1.000 bis 5.000 Euro. Den verbindlichen Preis nennt der Anbieter. Je nach Bundesland ist der Besuch staatlicher Pflegeschulen teilweise schulgeldfrei, in einzelnen Modellen wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Eine Förderung über den Bildungsgutschein kommt ebenfalls in Betracht, bleibt aber nach § 81 SGB III eine Einzelfallentscheidung – klären Sie beides vorab mit Schule und Vermittlungsfachkraft.
Wie belastend ist die Arbeit in der ambulanten Pflege?
Sie ist anders belastend als im Heim. Sie fahren allein von Wohnung zu Wohnung, arbeiten unter Zeitdruck zwischen den Einsätzen und treffen Situationen an, für die niemand sonst im Raum ist – von Stürzen bis zu Konflikten mit Angehörigen. Dafür arbeiten Sie selbstständiger und bauen über Monate Beziehungen zu denselben Menschen auf. In der persönlichen Assistenz ist die Beziehungskontinuität noch ausgeprägter. Wer unsicher ist, sollte vor der Anmeldung eine Tour begleiten oder hospitieren.