Gesundheit & Pflege
Staatliche Prüfung

Umschulung Heilerziehungspfleger/in

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger begleiten Menschen mit Behinderung im Alltag, bei der Bildung und bei der Teilhabe. Sie unterstützen beim Wohnen, bei Körperpflege und Ernährung, beim Umgang mit Geld und Ämtern und bei Freizeit und Kontakten — so weit wie nötig, so wenig wie …

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Auf einen Blick

Dauer24 MonateOrientierung; Angebot prüfen
FormatPräsenzje nach Angebot
Kosten1.000–5.000 €Konkreten Angebotspreis erfragen
Bildungsgutschein als Förderweg möglich; Zulassung des Angebots und persönliche Bewilligung prüfen.

Worum geht es in diesem Kurs?

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger begleiten Menschen mit Behinderung im Alltag, bei der Bildung und bei der Teilhabe. Sie unterstützen beim Wohnen, bei Körperpflege und Ernährung, beim Umgang mit Geld und Ämtern und bei Freizeit und Kontakten — so weit wie nötig, so wenig wie möglich. Zweiter Schwerpunkt ist die gesundheitliche Begleitung: Grundpflege, Beobachtung von Krankheitszeichen, Medikamente nach Anordnung. Pädagogisch planen sie individuelle Ziele, gestalten Tagesstruktur und Lernangebote und nutzen unterstützte Kommunikation. Dazu kommen Dokumentation und die Arbeit mit Angehörigen, Betreuungen und Leistungsträgern. Der Dienst läuft häufig im Schichtsystem.

Die Sorge, ob du der Arbeit emotional gewachsen bist, ist berechtigt. Du begleitest Menschen über Jahre, im Alltag, in Krisen und in Pflegesituationen, und das lässt sich nicht immer an der Tür abgeben. Die berufsbegleitende Form ist deshalb ein Vorteil: Du arbeitest von Anfang an in der Praxis. Rechne aber mit dem Rahmen: nur ein Anbieter an einem Standort ist belegt.

Was lernst du in diesem Kurs?

  • Modul 1: Grundlagen der Heilerziehungspflege und Teilhabe (12 Wochen) – Das Anfangsmodul klärt Auftrag und Haltung des Berufs und den rechtlichen Rahmen der Eingliederungshilfe. Es legt die Grundlage dafür, Unterstützung an den Zielen der begleiteten Person auszurichten und die eigene Rolle bewusst zu füllen. Inhalte: Berufsbild, Berufsethik und professionelle Haltung, Teilhabe und Eingliederungshilfe nach SGB IX und die Wirkungen des Bundesteilhabegesetzes, Behinderungsbilder verstehen, ohne Menschen darauf zu reduzieren, Selbstbestimmung, Schutzkonzepte und Umgang mit Machtgefällen, Dokumentation, Datenschutz und Schweigepflicht.
  • Modul 2: Pflege, Gesundheit und Sicherheit (12 Wochen) – Heilerziehungspflege ist auch Gesundheitsberuf. Das Modul vermittelt die pflegerischen Handgriffe und die Beobachtungsfähigkeit, die im Wohnalltag gebraucht werden, und zieht klare Grenzen zwischen eigener Zuständigkeit und ärztlicher Entscheidung. Inhalte: Grundpflege, Mobilisation und Prophylaxen im Alltag, Krankheitszeichen beobachten, einordnen und weitergeben, Medikamentengabe nach ärztlicher Anordnung und Dokumentation, Erste Hilfe, Notfallsituationen und Hygiene, Ernährung, Hilfsmittel und Zusammenarbeit mit Therapie und Arztpraxis.
  • Modul 3: Pädagogische Begleitung und Assistenz im Alltag (14 Wochen) – Der pädagogische Kern des Berufs: Alltag so gestalten, dass Menschen eigene Entscheidungen treffen und Fähigkeiten ausbauen können. Die Teilnehmenden planen Angebote für Personen aus der eigenen Praxisstelle und werten sie in Fallbesprechungen aus. Inhalte: Individuelle Ziele erheben und Assistenzplanung schreiben, Tagesstruktur, Lernangebote und Freizeitgestaltung entwickeln, Unterstützte Kommunikation und leicht verständliche Sprache, Begleitung bei Wohnen, Geld, Behörden und sozialen Kontakten, Elternarbeit und Zusammenarbeit mit gesetzlichen Betreuungen.
  • Modul 4: Arbeiten mit besonderen Bedarfen (12 Wochen) – Das Modul nimmt die Situationen auf, die im Alltag am meisten belasten. Es verbindet Fachwissen zu einzelnen Bedarfslagen mit Handlungssicherheit in Krisen und mit dem Umgang mit eigener Belastung. Inhalte: Herausforderndes Verhalten verstehen und Deeskalation, Autismus-Spektrum und Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf, Psychische Erkrankungen und Suchtthemen in der Begleitung, Älterwerden mit Behinderung, Demenz und Begleitung am Lebensende, Krisen, Grenzsituationen und Nachsorge im Team.
  • Modul 5: Praxis, Reflexion und staatliche Prüfung (10 Wochen) – Der Abschluss bündelt Praxis und Prüfungsvorbereitung. Weil die Prüfung staatlich nach Landesrecht abgenommen wird, richten sich Umfang und Form von Facharbeit, praktischer und mündlicher Prüfung nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes, die der Anbieter herausgibt. Inhalte: Begleitete Praxiszeit in der Einrichtung mit Praxisaufträgen, Anleitungsgespräche und Reflexion des eigenen Handelns, Facharbeit oder Projekt entlang der Vorgaben des Landes, Vorbereitung der praktischen Prüfung mit Konzept und Auswertung, Wiederholung der Lernfelder für den schriftlichen und mündlichen Teil.

Lernziele:

  • Am Ende steht ein staatlich anerkannter Berufsabschluss nach Landesrecht, also ein vollwertiger zweiter Beruf und keine Trägerbescheinigung.
  • Die belegte Form ist berufsbegleitend in Teilzeit, Einkommen und Praxis laufen also weiter, während der Abschluss entsteht.
  • Der Abschluss verbindet Pädagogik und Pflege und öffnet damit Wohnen, Tagesstruktur, Schule und Arbeit als Einsatzfelder, statt auf einen Bereich festzulegen.
  • Die belegten Laufzeiten von 425 bis 730 Tagen liegen deutlich unter einer regulären dreijährigen Ausbildung, weil Vorerfahrung und parallele Praxis angerechnet werden. Wie das im Einzelfall aussieht, entscheidet der Anbieter nach Landesrecht.

Für wen ist der Kurs geeignet?

Der Weg führt zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss nach Landesrecht und eignet sich für Menschen, die sich beruflich neu ausrichten und mit Menschen mit Behinderung arbeiten wollen. Ein bestimmter Erstberuf wird nicht verlangt, ein vorhandener Abschluss aus Pflege, Erziehung, Handwerk oder Verwaltung ist aber häufig hilfreich für die Aufnahme. Weil das belegte Angebot berufsbegleitend in Teilzeit organisiert ist, richtet es sich in der Praxis vor allem an Menschen, die schon in einer Einrichtung tätig sind oder dort eine Stelle für die Praxiszeit finden. Die schulrechtlichen Zugangsvoraussetzungen, in der Regel ein mittlerer Schulabschluss und einschlägige Vorerfahrung oder eine abgeschlossene Ausbildung, legt das jeweilige Bundesland fest und sollten vor der Bewerbung beim Anbieter geprüft werden.

  • Menschen, die sich umorientieren und einen staatlich anerkannten Abschluss in der Behindertenhilfe anstreben
  • Assistenz- und Betreuungskräfte ohne Fachabschluss, die ihre Tätigkeit berufsbegleitend zur Fachkraft ausbauen wollen
  • Quereinsteigende aus Pflege, Erziehung, Handwerk oder Verwaltung, die Schicht- und Wochenenddienste einplanen können
  • Wer eine reine Online-Weiterbildung sucht, ist hier nicht richtig: das belegte Angebot besteht aus Präsenzveranstaltungen mit Praxisanteil
Voraussetzungen:

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

  • Kein Berufsabschluss vorausgesetzt – die Maßnahme führt zum Abschluss
  • Bereitschaft zu einer Qualifizierung über 24 Monate in Teilzeit
  • Aufnahmegespräch beim Bildungsträger

Wie läuft der Kurs ab und welchen Abschluss gibt es?

Sonstige Präsenzveranstaltungen

24 Monate (berufsbegleitend in Teilzeit) – belegte Laufzeit: 730 Tage

Betriebspraktikum: Betriebliche Praxisphasen sind bei einer Umschulung üblich; Umfang und Lage legt der Bildungsträger fest.

Schriftlicher und mündlicher Teil der staatlichen Prüfung über die Lernfelder der Ausbildung, üblicherweise Heilerziehungspflege und Teilhabe, pflegerisch-gesundheitliche Grundlagen sowie rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen. In mehreren Bundesländern kommt eine Facharbeit oder ein Projektbericht aus der Praxis hinzu.

Praktischer Teil in der Einrichtung: eine geplante Begleitungs- oder Fördersituation mit schriftlichem Konzept, Durchführung und anschließender Reflexion vor dem Prüfungsausschuss. Zahl, Dauer und Gewichtung der Prüfungsteile sind landesrechtlich geregelt, verbindlich ist die Prüfungsordnung des Bundeslandes, in dem geprüft wird. Diese gibt der Anbieter heraus.

Prüfende Stelle: Staatliche Prüfungsbehörde des Bundeslandes. Offizieller Abschluss: Heilerziehungspfleger/in.

Eine Förderung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist möglich. Die Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung und hängt von der persönlichen Situation und der Arbeitsmarktlage ab – eine Zusage vorab gibt es nicht. Belegte Kostenrahmen der Angebote: 1.000–5.000 €.

Wird die Umschulung gefördert und führt sie zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, kommen nach § 87a SGB III zwei Geldleistungen dazu: 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat für Arbeitslose, zusätzlich zu ALG oder Bürgergeld, sowie Prüfungsprämien von 1.000 Euro für die bestandene Zwischen- und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung – zusammen bis zu 2.500 Euro. Beides setzt voraus, dass die Maßnahme bewilligt wurde.

Welche beruflichen Perspektiven bietet der Kurs?

Fachkräfte der Heilerziehungspflege werden in der Eingliederungshilfe durchgehend gesucht, weil Wohnangebote, Tagesstrukturen und Schulbegleitung nur mit anerkannten Fachkräften betrieben werden dürfen. Der Abschluss ist staatlich anerkannt nach Landesrecht. Die Weiterbildungsseite ist dagegen sehr eng: über 18 Monate sind zehn Angebote belegt, davon zwei mit Umschulungscharakter, von einem einzigen Anbieter an einem Standort.

Die Spanne ist eine Orientierung. Sie hängt vor allem an der Tarifbindung des Trägers, üblich sind der TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst oder die AVR kirchlicher Träger, während Träger ohne Tarifvertrag häufig darunter liegen. Weiter wirken Region, Berufsjahre, Stellenumfang und die Zuschläge für Schicht- und Wochenenddienste, die in der Eingliederungshilfe einen merklichen Anteil ausmachen können. Weil die Ausbildung hier berufsbegleitend in Teilzeit läuft, gilt während der Weiterbildung nicht dieses Niveau, sondern die Vergütung der ausgeübten Tätigkeit. Zu Gehältern liegen uns keine belastbaren Zahlen vor.

  • Einstieg: ca. 35.000–40.000 €
  • Mit Berufserfahrung: ca. 41.000–47.000 €
  • Spezialist oder Leitung: ca. 53.000 €
  • Typische Tätigkeitsfelder: Begleitung im besonderen Wohnen und in Wohngruppen, Assistenz im ambulant unterstützten Wohnen, Tagesstrukturierende Angebote und Förderbereiche, Begleitung in Werkstätten für behinderte Menschen, Schulbegleitung und Arbeit in Förderschulen, Begleitung von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf und im Alter
  • Typische Arbeitgeber: Träger der Eingliederungshilfe und Behindertenhilfe, Einrichtungen für besonderes Wohnen und ambulante Wohnassistenz, Werkstätten für behinderte Menschen mit Förder- und Betreuungsbereich, Förderschulen und Schulbegleitdienste, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit inklusiven Angeboten, Sozialpsychiatrische Wohn- und Betreuungsangebote

Welche Förderung passt zu dir?

Erhalte eine erste Orientierung, welche Förderwege zu deiner Situation passen. Über eine Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlos & ohne Anmeldung.

Berufswege prüfen

Zugeordnete Zielberufe

Diese Tätigkeitsbezeichnungen sind dem Kursprofil zugeordnet. Prüfe, ob Inhalt, Abschluss und Zugangsvoraussetzungen zu deinem Berufsziel passen; die Zuordnung bestätigt keine vollständige Berufsqualifikation.

  • Begleitung im besonderen Wohnen und in Wohngruppen
  • Assistenz im ambulant unterstützten Wohnen
  • Tagesstrukturierende Angebote und Förderbereiche
  • Begleitung in Werkstätten für behinderte Menschen
  • Schulbegleitung und Arbeit in Förderschulen
  • Begleitung von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf und im Alter

Vor der Kurswahl klären

  • Welche Kenntnisse und Nachweise verlangen Stellenanzeigen für dein Berufsziel?
  • Welche praktischen Aufgaben und Prüfungen sind im Lehrgang vorgesehen?
  • Wer stellt den Abschluss aus und welche formalen Voraussetzungen gelten?

Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit kannst du Aufgaben und Bildungswege recherchieren.

Für Gehälter nutze den Entgeltatlas und prüfe Beruf, Region, Anforderungsniveau und Datenstand. Ein Kursabschluss allein belegt kein bestimmtes Einkommen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Brauche ich für die Umschulung eine abgeschlossene Berufsausbildung?

Ein bestimmter Erstberuf wird nicht verlangt, der Weg führt zu einem zweiten anerkannten Berufsabschluss. Weil Heilerziehungspflege ein Schulberuf nach Landesrecht ist, gelten aber schulrechtliche Zugangsvoraussetzungen: in der Regel ein mittlerer Schulabschluss und zusätzlich entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einschlägige Vorerfahrung im Feld. Die berufsbegleitende Form setzt darüber hinaus meist eine Tätigkeit in einer geeigneten Einrichtung voraus, weil die Praxiszeit dort abgeleistet wird. Was im konkreten Fall zählt, entscheiden das Landesrecht und der Anbieter; das sollte vor der Bewerbung geklärt werden.

Wie lange dauert die Weiterbildung und wie läuft sie ab?

Belegt sind Laufzeiten von 425 bis 730 Tagen, also etwa 14 bis 24 Monate, jeweils berufsbegleitend in Teilzeit. Als Unterrichtsform sind sonstige Präsenzveranstaltungen hinterlegt, es handelt sich damit nicht um ein Onlineformat. Die längeren Varianten verteilen im Wesentlichen die gleichen Inhalte auf mehr Monate und dadurch auf weniger Stunden pro Woche. Den konkreten Rhythmus aus Unterrichtstagen und Praxiszeiten legt der Anbieter fest.

Wird die Weiterbildung gefördert?

Bei Angeboten mit Umschulungscharakter ist der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters der übliche Weg, eine Zusage gibt es aber nur nach individueller Beratung und vor der Anmeldung. Für diesen Beruf sind zwei der zehn Angebote als Umschulung ausgeschrieben, die übrigen als Ausbildung, und die Förderfähigkeit unterscheidet sich zwischen diesen Formen. Die Kosten liegen zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Weil die Ausbildung schulrechtlich geregelt ist, kommen je nach Bundesland und Lebenssituation auch Schüler-BAföG, Aufstiegsstipendien oder eine Finanzierung über den Arbeitgeber in Betracht, das ist im Beratungsgespräch zu klären.

Welchen Abschluss habe ich am Ende und gilt er bundesweit?

Der Abschluss lautet Heilerziehungspfleger/in und wird über eine staatliche Prüfung nach Landesrecht erworben, zuständig ist die Prüfungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Es handelt sich damit um einen staatlich anerkannten Berufsabschluss und nicht um ein Trägerzertifikat. Anerkannt wird er auch in anderen Bundesländern, die Bedingungen für die Anerkennung regelt jedoch jedes Land selbst, weshalb bei einem geplanten Umzug eine Nachfrage sinnvoll ist. Die genaue Bezeichnung mit Zusatz wie staatlich anerkannt richtet sich nach dem Landesrecht des Prüfungsortes.

Muss ich im Schichtdienst arbeiten?

In der Regel ja. Menschen im besonderen Wohnen werden rund um die Uhr begleitet, deshalb gehören Früh- und Spätdienste, Wochenend- und Feiertagsdienste und je nach Einrichtung Nachtdienste oder Nachtbereitschaft zum Beruf. Tagesstrukturierende Angebote, Förderbereiche und Schulbegleitung laufen dagegen überwiegend tagsüber und ohne Wochenenddienst. Wer nur eingeschränkt flexibel ist, sollte das früh mit der Praxisstelle klären, weil die Praxiszeit bereits während der Weiterbildung in den Dienstplan eingebunden wird.