Umschulung Sozialtherapeut/in
Sozialtherapeutisches Arbeiten heißt, Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung oder Suchterfahrung so zu begleiten, dass sie ihren Alltag möglichst selbstbestimmt führen.
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Worum geht es in diesem Kurs?
Sozialtherapeutisches Arbeiten heißt, Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung oder Suchterfahrung so zu begleiten, dass sie ihren Alltag möglichst selbstbestimmt führen. Gearbeitet wird in Wohnheimen, in Werkstätten für behinderte Menschen, in Tagesförderstätten, in der Suchthilfe und in ambulanten Diensten. Konkret: den Tag strukturieren, bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität unterstützen, Medikamente nach ärztlicher Anordnung stellen und geben, Arbeits- und Freizeitangebote gestalten, Krisen auffangen und deeskalieren. Dazu der planerische Teil: Teilhabe- und Förderpläne erarbeiten, dokumentieren und anpassen, abgestimmt mit Angehörigen, Betreuung, Ärzten und Kostenträgern.
Du hast nach „Sozialtherapeut“ gesucht und findest Heilerziehungspflege, Erziehung, Kaufleute im Gesundheitswesen und Friseurhandwerk. Das ist keine Panne: Einen geregelten Ausbildungsberuf „Sozialtherapeut/in“ mit eigener Prüfung gibt es in diesen Daten nicht. Rund 32 Monate sind lang, das ist die typische Länge für Heilerziehungspflege oder Erziehung. Für den heilerziehungspflegerischen Weg wird eine abgeschlossene Berufsausbildung verlangt.
Was lernst du in diesem Kurs?
- Modul 1: Grundlagen der Behinderungs- und Krankheitsbilder (14 Wochen) – Am Anfang steht das Verstehen der Menschen, mit denen gearbeitet wird. Behandelt werden Behinderungsbilder, psychische Erkrankungen und Suchtverläufe, jeweils mit dem Blick darauf, was sie im konkreten Alltag bedeuten. Die tatsächliche Modulgliederung richtet sich nach dem angestrebten Abschluss und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Bundeslandes; diese Übersicht beschreibt die fachlich üblichen Inhalte des heilerziehungspflegerischen Weges, der in den Daten am häufigsten belegt ist. Inhalte: Formen geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung, Psychische Erkrankungen und ihre Erscheinungsformen im Alltag, Suchterkrankungen und Verlauf von Abhängigkeit, Auswirkungen auf Selbstständigkeit und Teilhabe, Medizinische Grundlagen und Umgang mit Medikation.
- Modul 2: Heilpädagogische und therapeutische Methoden (16 Wochen) – Das methodische Kernstück. Vermittelt wird ein Repertoire an Zugängen, die dort greifen, wo Sprache allein nicht ausreicht, und vor allem die Fähigkeit, eine Methode für einen konkreten Menschen begründet auszuwählen statt schematisch anzuwenden. Inhalte: Heilpädagogische Übungsbehandlung und Entwicklungsförderung, Basale Stimulation und Wahrnehmungsförderung, Musik-, Bewegungs- und gestaltungsorientierte Angebote, Tiergestützte und naturbezogene Ansätze, Auswahl und Begründung von Methoden im Einzelfall.
- Modul 3: Kommunikation, Beziehung und Gesprächsführung (12 Wochen) – Beziehung ist in diesem Feld das Arbeitsmittel. Das Modul behandelt Kommunikationsformen jenseits der Lautsprache, die Gestaltung tragfähiger Beziehungen über lange Zeiträume sowie die Frage, wie professionelle Distanz gehalten wird, ohne kalt zu werden. Inhalte: Unterstützte Kommunikation bei fehlender Lautsprache, Gesprächsführung mit begleiteten Menschen und Angehörigen, Nähe und Distanz, professionelle Beziehungsgestaltung, Umgang mit Widerstand und Ablehnung, Kollegiale Beratung und Fallbesprechung.
- Modul 4: Krisenintervention und Deeskalation (10 Wochen) – Herausforderndes Verhalten ist in diesem Feld Alltag und nicht Ausnahme. Behandelt werden das frühe Erkennen von Eskalationen, deeskalierende Handlungsmuster und die klaren rechtlichen Grenzen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen. Ein eigener Abschnitt gilt der Nachbereitung, weil ungenutzte Belastung sich summiert. Inhalte: Erkennen von Krisenzeichen und Frühwarnsignalen, Deeskalierendes Handeln bei herausforderndem Verhalten, Umgang mit Aggression und Selbstverletzung, Rechtliche Grenzen freiheitsentziehender Maßnahmen, Nachbereitung von Vorfällen und Selbstfürsorge.
- Modul 5: Teilhabeplanung, Recht und Dokumentation (12 Wochen) – Die Arbeit ist rechtlich gerahmt und finanziert, und wer die Systematik nicht kennt, kann Teilhabe nicht durchsetzen. Behandelt werden die Grundzüge der Eingliederungshilfe, die personenzentrierte Planung sowie die Dokumentation, die zugleich fachliches Instrument und Nachweis gegenüber dem Kostenträger ist. Inhalte: Eingliederungshilfe nach SGB IX und Bundesteilhabegesetz, Personenzentrierte Teilhabe- und Förderplanung, Rechtliche Betreuung, Einwilligung und Selbstbestimmung, Dokumentation, Berichtswesen und Datenschutz, Zusammenarbeit mit Kostenträgern und Behörden.
- Modul 6: Pflegerische Grundversorgung und Gesundheitsförderung (12 Wochen) – Ohne pflegerische Grundkompetenz geht es in Wohnformen und Tagesstrukturen nicht. Das Modul verbindet die praktischen Handgriffe mit der Frage, wie sie so ausgeführt werden, dass sie Selbstständigkeit fördern statt sie zu ersetzen. Inhalte: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Lagerung, Umgang mit Hilfsmitteln und Assistenztechnik, Medikamentenmanagement nach ärztlicher Anordnung, Prophylaxen, Hygiene und Erste Hilfe, Gesundheitsförderung und Bewegung im Alltag.
- Modul 7: Begleitete Praxisphasen in Einrichtungen (30 Wochen) – Die Praxis ist das zweite Standbein und in diesen Ausbildungen mengenmäßig groß. Sie arbeiten begleitet in einer Einrichtung mit, übernehmen zunehmend Verantwortung für einzelne Menschen und werden dabei beobachtet und beurteilt. Lage und Umfang legt der Bildungsträger nach Landesrecht fest. Inhalte: Mitarbeit in Wohngruppe, Werkstatt oder Tagesförderstätte, Übernahme eigener Begleitungs- und Förderaufgaben, Erstellung und Umsetzung eines Förderplans unter Anleitung, Praxisbesuche, Anleitungsgespräche und Beurteilungen, Führen des Ausbildungsnachweises.
- Modul 8: Prüfungsvorbereitung und Abschlussarbeit (8 Wochen) – Die Schlussphase richtet die Inhalte auf das jeweilige Prüfungsformat aus. Je nach Abschluss unterscheidet sich dieses erheblich – von der staatlichen Prüfung mit Facharbeit und Lehrprobe bis zur Kammerprüfung mit schriftlichen und praktischen Teilen. Der genaue Ablauf ergibt sich aus der jeweils zuständigen Prüfungsordnung. Inhalte: Wiederholung der schriftlichen Prüfungsfächer, Erstellung und Verteidigung einer Facharbeit, Vorbereitung der praktischen Prüfung in der Einrichtung, Übungen für das mündliche Kolloquium.
Lernziele:
- Die erfassten Wege führen zu staatlich anerkannten beziehungsweise kammergeprüften Berufsabschlüssen – Sie erhalten eine belastbare Qualifikation und keine Zusatzbescheinigung mit einem klangvollen Titel.
- In der Heilerziehungspflege und in der Erziehung ist der Abschluss zugleich als Bachelor Professional in Sozialwesen eingeordnet, also auf einer im Deutschen Qualifikationsrahmen definierten Stufe.
- Das Feld der Eingliederungshilfe ist personalintensiv und dauerhaft besetzungsbedürftig; Fachkraftabschlüsse sind dort Voraussetzung für einen erheblichen Teil der Stellen.
- Die Angebote laufen sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit, was einen Wechsel auch für Menschen mit familiären Verpflichtungen planbar macht.
- Sie erfahren hier vorab und ohne Beschönigung, welcher Abschluss tatsächlich am Ende steht – das ist bei einer Sammelbezeichnung wie „Sozialtherapeut" alles andere als selbstverständlich.
Für wen ist der Kurs geeignet?
Angesprochen sind Menschen, die therapeutisch-begleitend mit Menschen arbeiten wollen, die Unterstützung im Alltag brauchen – etwa mit Behinderung, mit psychischer Erkrankung, in Suchtbelastung oder in schwierigen Lebenslagen. Wichtig ist die Erwartungsklärung vorab: Die Umschulungen unter dieser Bezeichnung führen nicht zu einem Therapeutentitel, sondern zu anerkannten Berufsabschlüssen, die den Zugang in dieses Feld überhaupt erst eröffnen. Wer eine Approbation, eine psychotherapeutische Zulassung oder eine geschützte Therapeutenbezeichnung anstrebt, ist hier falsch – diese Wege führen über ein Studium und die Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz. Wer dagegen einen soliden Berufsabschluss sucht, um in Wohneinrichtungen, Werkstätten oder Tagesstrukturen zu arbeiten, findet hier den realistischen Einstieg.
- Umsteigende mit abgeschlossener Berufsausbildung, die in die Arbeit mit Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung wechseln wollen
- Beschäftigte aus Betreuungs- oder Assistenztätigkeiten, die ihre Arbeit durch einen anerkannten Abschluss formal absichern wollen
- Menschen, die den Teilzeitweg brauchen und dafür eine längere Gesamtdauer akzeptieren
- Nicht geeignet für alle, die eine geschützte Therapeutenbezeichnung, eine Approbation oder eine psychotherapeutische Zulassung anstreben – dafür ist keiner dieser Wege der richtige
Die Zugangsregeln unterscheiden sich je nach Zielabschluss erheblich, und das ist bei diesem Eintrag der wichtigste Punkt überhaupt. Für den heilerziehungspflegerischen Weg nennt der belegte Zugangstext einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen beziehungsweise höheren Abschluss zusammen mit einer mindestens zweijährigen förderlichen Berufsausbildung sowie eine mindestens zwölfjährige schulische und berufliche Vorbildung. Für einen anderen erfassten Weg wird die Eignung im Beratungsgespräch gemeinsam von Jobcenter oder Agentur für Arbeit und Bildungsstätte geprüft; verlangt werden dort Interesse am Berufsfeld, zeitliche Verfügbarkeit in Teilzeit, Deutschkenntnisse auf Niveau B1 und keine gesundheitlichen Einschränkungen für die Tätigkeit. Klären Sie deshalb zuerst, welchen Abschluss Sie anstreben – danach richten sich die Voraussetzungen.
- Für den heilerziehungspflegerischen Weg: Realschulabschluss oder gleichwertig, zusätzlich eine mindestens zweijährige förderliche Berufsausbildung und insgesamt zwölf Jahre schulische und berufliche Vorbildung
- Für andere erfasste Wege: Eignungsprüfung im gemeinsamen Beratungsgespräch mit Jobcenter oder Agentur für Arbeit und Bildungsträger
- Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1, bei einem Angebot ausdrücklich als Bedingung genannt
- Gesundheitliche Eignung ohne einschränkende Befunde für die angestrebte Tätigkeit; im pädagogischen Feld zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis
- Bereitschaft zu einer Qualifizierung über rund 32 Monate, je nach Angebot in Vollzeit oder Teilzeit
Wie läuft der Kurs ab und welchen Abschluss gibt es?
32 Monate in Voll- oder Teilzeit – belegter Durchschnitt der Angebote
Betriebspraktikum: Bei den sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Wegen sind begleitete Praxisphasen in Einrichtungen verpflichtend und machen einen erheblichen Teil der Ausbildungszeit aus; Umfang und Lage regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes. Bei der kaufmännischen Variante sind betriebliche Praktikumsphasen im Gesundheitswesen vorgesehen, beim handwerklichen Weg die Arbeit im Betrieb. Den konkreten Plan legt der Bildungsträger fest – lassen Sie ihn sich vor der Anmeldung zeigen, weil er sich zwischen diesen Wegen grundlegend unterscheidet.
Der erste Prüfungsteil hängt vom angestrebten Abschluss ab. Bei den staatlich anerkannten Abschlüssen in Heilerziehungspflege und Erziehung sind schriftliche Prüfungen in den fachlichen Kernfächern vorgesehen, häufig verbunden mit einer Facharbeit. Bei der kaufmännischen Variante gilt der Aufbau der IHK-Prüfung mit schriftlichen Prüfungsbereichen.
Auch der zweite Teil unterscheidet sich: In den sozialpädagogischen Wegen folgt eine praktische Prüfung in der Einrichtung – ein geplantes und durchgeführtes Angebot mit anschließender Reflexion – sowie in der Regel ein mündliches Kolloquium. Im handwerklichen Weg steht die Gesellenprüfung, im kaufmännischen das praxisbezogene Fachgespräch.
Prüfende Stelle: Je nach Abschluss unterschiedlich: bei den staatlich anerkannten sozialpädagogischen Abschlüssen eine staatliche Prüfungskommission unter Aufsicht der zuständigen Landesbehörde, bei der kaufmännischen Variante die Industrie- und Handelskammer, im Handwerk die Handwerkskammer. Lassen Sie sich die zuständige Stelle vor der Anmeldung schriftlich benennen.. Offizieller Abschluss: Nicht „Sozialtherapeut/in". Belegt sind: Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in (Bachelor Professional in Sozialwesen), Staatlich anerkannte/r Erzieher/in (Bachelor Professional in Sozialwesen), Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen sowie Friseur/Friseurin. Welchen dieser Abschlüsse Sie erwerben, entscheidet sich mit der Wahl des Angebots und nicht später..
Eine Förderung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist möglich; bei einem Anbieter ist die Eignungsprüfung ausdrücklich ein gemeinsames Verfahren von Kostenträger und Bildungsträger. Die Bewilligung bleibt eine Einzelfallentscheidung nach § 81 SGB III und hängt von Ihrer persönlichen Situation, der Arbeitsmarktlage und der AZAV-Zertifizierung des Angebots ab – eine Zusage vorab gibt es nicht. Achten Sie zusätzlich darauf, welchen Abschluss das geförderte Angebot tatsächlich vorsieht: Bei einer Sammelbezeichnung wie dieser entscheidet erst die Angebotswahl darüber, ob Sie am Ende einen staatlich anerkannten sozialpädagogischen Abschluss, eine IHK-Prüfung oder einen Gesellenbrief in der Hand halten. Die Preise liegen über 10.000 €; ein Teil der Anbieter nennt keinen Preis.
Wird die Umschulung gefördert und führt sie zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, kommen nach § 87a SGB III zwei Geldleistungen dazu: 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat für Arbeitslose, zusätzlich zu ALG oder Bürgergeld, sowie Prüfungsprämien von 1.000 Euro für die bestandene Zwischen- und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung – zusammen bis zu 2.500 Euro. Beides setzt voraus, dass die Maßnahme bewilligt wurde.
Welche beruflichen Perspektiven bietet der Kurs?
Unter dieser Bezeichnung sind in den letzten 365 Tagen 116 offene Stellen erfasst. Die Zahl beschreibt den Suchbegriff, nicht die Abschlüsse: Einrichtungen schreiben ihre Stellen als Heilerziehungspflege, Erziehung oder pädagogische Fachkraft aus. Suchen Sie unter der Bezeichnung des Abschlusses, den Sie anstreben. Angebotsseitig ist die Lage dünn und heterogen: 5 Anbieter, 7 Angebote und 9 Termine, verteilt auf vier verschiedene Zielabschlüsse.
Beschäftigung in Rehakliniken, Suchthilfe oder Justizvollzug richtet sich überwiegend nach TVöD oder TV-L.
- Einstieg: ca. 35.000–41.000 €
- Mit Berufserfahrung: ca. 42.000–55.000 €
- Spezialist oder Leitung: ca. 58.000–71.000 €
- Typische Tätigkeitsfelder: Alltagsbegleitung von Menschen mit Behinderung in Wohnformen, Assistenz und Anleitung in Werkstätten und Tagesförderstätten, Gestaltung von Förder-, Bildungs- und Freizeitangeboten, Teilhabe- und Förderplanung mit den begleiteten Menschen, Krisenintervention und deeskalierendes Handeln, Pflegerische Grundversorgung und Medikamentengabe nach Anordnung, Zusammenarbeit mit Angehörigen, Betreuungen und Kostenträgern
- Typische Arbeitgeber: Wohnheime und Wohngruppen der Eingliederungshilfe, Werkstätten für behinderte Menschen und Tagesförderstätten, Ambulante Dienste des Betreuten Wohnens, Einrichtungen der Sucht- und Wohnungslosenhilfe, Sozialpsychiatrische Dienste und Tageskliniken, Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit heilpädagogischen Angeboten, Inklusive Kindertagesstätten und Frühförderstellen
Welche Förderung passt zu dir?
Erhalte eine erste Orientierung, welche Förderwege zu deiner Situation passen. Über eine Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlos & ohne Anmeldung.
Berufswege prüfen
Zugeordnete Zielberufe
Diese Tätigkeitsbezeichnungen sind dem Kursprofil zugeordnet. Prüfe, ob Inhalt, Abschluss und Zugangsvoraussetzungen zu deinem Berufsziel passen; die Zuordnung bestätigt keine vollständige Berufsqualifikation.
- Alltagsbegleitung von Menschen mit Behinderung in Wohnformen
- Assistenz und Anleitung in Werkstätten und Tagesförderstätten
- Gestaltung von Förder-, Bildungs- und Freizeitangeboten
- Teilhabe- und Förderplanung mit den begleiteten Menschen
- Krisenintervention und deeskalierendes Handeln
- Pflegerische Grundversorgung und Medikamentengabe nach Anordnung
Vor der Kurswahl klären
- Welche Kenntnisse und Nachweise verlangen Stellenanzeigen für dein Berufsziel?
- Welche praktischen Aufgaben und Prüfungen sind im Lehrgang vorgesehen?
- Wer stellt den Abschluss aus und welche formalen Voraussetzungen gelten?
Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit kannst du Aufgaben und Bildungswege recherchieren.
Für Gehälter nutze den Entgeltatlas und prüfe Beruf, Region, Anforderungsniveau und Datenstand. Ein Kursabschluss allein belegt kein bestimmtes Einkommen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Werde ich am Ende wirklich Sozialtherapeut oder Sozialtherapeutin?
Nein, und das sagen wir hier deutlich, statt es zu umgehen. Keines der unter dieser Bezeichnung Angebote führt zu einem Abschluss mit diesem Namen. Belegt sind Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in, Staatlich anerkannte/r Erzieher/in, Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen und Friseur/Friseurin. „Sozialtherapeut/in" ist kein bundeseinheitlich geregelter Ausbildungsberuf mit eigener Ausbildungsordnung, sondern eine Sammelbezeichnung für therapeutisch-begleitende Tätigkeiten. Fragen Sie deshalb bei jedem Angebot als Erstes, welche Abschlussbezeichnung auf dem Zeugnis stehen wird.
Warum steht in dieser Liste eine Friseurumschulung?
Weil unsere Daten das so ausweisen, und wir sortieren nichts heraus, um das Bild glatter zu machen. Erfasst ist unter anderem eine Umschulung zum Friseur beziehungsweise zur Friseurin mit sozialpädagogischer Begleitung. Der sozialtherapeutische Anteil liegt dort nicht im Zielberuf, sondern im Format: Die Maßnahme wird begleitet, weil sie sich an Menschen richtet, die zusätzliche Unterstützung brauchen. Für Sie ist das relevant, weil ein solches Angebot etwas völlig anderes ist als eine Ausbildung in der Heilerziehungspflege – prüfen Sie den Zielabschluss also genau, bevor Sie sich anmelden.
Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Das hängt vom Zielabschluss ab und ist bei diesem Eintrag entscheidend. Für den heilerziehungspflegerischen Weg nennt der belegte Zugangstext einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen beziehungsweise höheren Abschluss, zusätzlich eine mindestens zweijährige förderliche Berufsausbildung und insgesamt zwölf Jahre schulische und berufliche Vorbildung. Bei einem anderen Angebot wird die Eignung im gemeinsamen Beratungsgespräch mit Jobcenter oder Agentur für Arbeit geprüft; verlangt werden dort Interesse am Berufsfeld, Verfügbarkeit in Teilzeit, Deutsch auf Niveau B1 und keine einschränkenden gesundheitlichen Befunde.
Kann ich damit psychotherapeutisch arbeiten?
Nein. Psychotherapeutische Behandlung ist in Deutschland an eine Approbation gebunden, die über ein Studium und die anschließende Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz erworben wird. Keiner der hier belegten Wege führt dorthin, und keiner berechtigt zur Führung einer geschützten Therapeutenbezeichnung. Was diese Abschlüsse eröffnen, ist die Arbeit als Fachkraft in der Eingliederungshilfe, in der Sozialpsychiatrie oder in pädagogischen Einrichtungen – anspruchsvolle Tätigkeiten, aber rechtlich etwas anderes als Psychotherapie. Diese Unterscheidung sollten Sie vor der Entscheidung kennen.
Was bedeutet der Zusatz „Bachelor Professional in Sozialwesen"?
Es handelt sich um eine Fortbildungsbezeichnung, die den Abschluss im Deutschen Qualifikationsrahmen einordnet und ihn auf einer Stufe mit einem Bachelor verortet – ohne dass es sich um ein Hochschulstudium handelt. Sie gilt sowohl für den heilerziehungspflegerischen als auch für den erzieherischen Abschluss. Praktisch bedeutet das eine bessere Vergleichbarkeit der Qualifikationsniveaus. Ob Ihnen daraus im konkreten Fall Vorteile bei Bewerbung oder Eingruppierung entstehen, sollten Sie beim Träger und beim künftigen Arbeitgeber direkt erfragen.
Wie lange dauert die Umschulung und geht sie in Teilzeit?
Die belegte Laufzeit liegt bei rund 32 Monaten beziehungsweise 988 Tagen; die Datensätze weisen Laufzeiten von mehr als einem bis über drei Jahre aus. Dokumentiert sind sowohl Vollzeit als auch Teilzeit, durchgehend als Präsenzveranstaltungen – eine Fern- oder Onlinevariante ist unter dieser Bezeichnung nicht erfasst. Die vergleichsweise lange Dauer ist bei vollwertigen sozialpädagogischen Abschlüssen üblich, weil neben dem Unterricht umfangreiche begleitete Praxisphasen zu absolvieren sind.
Was kostet das und wird es gefördert?
Bei einem Teil der Angebote ist keine Preisangabe hinterlegt; die vorhandenen Angaben liegen über 10.000 Euro, was bei einer Maßnahme von rund 32 Monaten Dauer plausibel ist. Eine Förderung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist möglich und bei einem der Angebote ist die Eignungsprüfung sogar ausdrücklich als gemeinsames Verfahren mit dem Kostenträger beschrieben. Die Bewilligung bleibt dennoch eine Einzelfallentscheidung nach § 81 SGB III; eine pauschale vollständige Kostenübernahme können wir nicht zusichern.