Fortbildung Fachkraft Arbeits- und Berufsförderung
Geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung begleiten Menschen mit Behinderung bei Arbeit, Qualifizierung und Teilhabe am Arbeitsleben. Sie leiten Arbeitsgruppen fachlich an und richten Arbeitsplätze und Abläufe an den individuellen Fähigkeiten aus.
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Überblick
Geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung begleiten Menschen mit Behinderung bei Arbeit, Qualifizierung und Teilhabe am Arbeitsleben. Sie leiten Arbeitsgruppen fachlich an und richten Arbeitsplätze und Abläufe an den individuellen Fähigkeiten aus. Zweiter Schwerpunkt ist die personenzentrierte Förder- und Teilhabeplanung: Fähigkeiten erheben, Ziele vereinbaren, Maßnahmen dokumentieren, Entwicklung überprüfen. Im Berufsbildungsbereich planen sie Qualifizierungseinheiten und begleiten Übergänge auf Außenarbeitsplätze oder in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu kommt die Zusammenarbeit mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuungen, Rehabilitationsträgern und Werkstattrat.
Wenn du seit Jahren eine Gruppe anleitest und den Verdacht hast, dass dir die pädagogische Grundlage fehlt: genau dafür ist die gFAB gedacht. Sie baut auf deinem Erstberuf auf, statt ihn zu ersetzen, und läuft in Teilzeit oder Vollzeit über bis zu 24 Monate. Deinen Beruf musst du dafür nicht aufgeben. Rechne aber mit der dünnen Angebotslage: zwei Anbieter an zwei Standorten.
Kursinhalte & Lernziele
- Modul 1: Berufliche Rehabilitation, Recht und Auftrag (16 Wochen) – Das Modul ordnet die eigene Tätigkeit in den rechtlichen Rahmen der beruflichen Rehabilitation ein. Ziel ist, Entscheidungen im Alltag begründen zu können: welcher Auftrag aus dem Leistungsrecht folgt, wo die Grenzen der eigenen Rolle liegen und wer für welche Entscheidung zuständig ist. Inhalte: Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX und die Wirkungen des Bundesteilhabegesetzes, Werkstättenverordnung, Aufbau von Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich, Rollen und Auftrag der Rehabilitationsträger und Zusammenspiel mit der Einrichtung, Behinderungsbilder, Klassifikation von Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfen, Mitwirkungsrechte, Werkstattrat, gesetzliche Betreuung und Datenschutz.
- Modul 2: Berufs- und arbeitspädagogisches Handeln (20 Wochen) – Hier entsteht der Kern der Fortbildung: Arbeit so aufzubereiten, dass Menschen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen daran lernen können. Die Teilnehmenden planen Qualifizierungssequenzen aus dem eigenen Arbeitsfeld, führen sie durch und werten sie systematisch aus. Inhalte: Lernvoraussetzungen erheben und Qualifizierungseinheiten planen, Arbeits- und Lernaufgaben stufen, Vier-Stufen-Methode und weitere Anleitungsformen, Didaktische Reduktion komplexer Arbeitsabläufe in nachvollziehbare Schritte, Lernerfolg beobachten, rückmelden und dokumentieren, Übergänge gestalten, von der Qualifizierung in den Arbeitsbereich oder auf Außenarbeitsplätze.
- Modul 3: Personenzentrierte Förder- und Teilhabeplanung (18 Wochen) – Das Modul verbindet Gesprächsführung mit Planungshandwerk. Am Ende steht die Fähigkeit, einen Förder- und Teilhabeplan zu erstellen, der die Sicht der Person abbildet und gegenüber Träger und Leistungsträger belastbar begründet ist. Inhalte: Fähigkeiten und Interessen erheben, auch bei eingeschränkter Kommunikation, Ziele gemeinsam mit der Person vereinbaren und in überprüfbare Schritte übersetzen, Förderpläne schreiben, fortschreiben und in Fallbesprechungen vertreten, Zusammenarbeit mit Angehörigen, Betreuungen und Leistungsträgern, Dokumentation, Berichtswesen und Umgang mit Zielkonflikten.
- Modul 4: Arbeit gestalten, anleiten und sichern (18 Wochen) – Die Fortbildung nimmt ernst, dass in Werkstätten reale Aufträge erledigt werden. Das Modul zeigt, wie sich Termine, Qualität und Arbeitsschutz mit dem individuellen Förderauftrag verbinden lassen und wo Prioritäten offen verhandelt werden müssen. Inhalte: Arbeitsanalyse und Anpassung von Arbeitsplätzen an individuelle Fähigkeiten, Hilfsmittel, Vorrichtungen und barrierefreie Arbeitsgestaltung, Auftragsabwicklung, Produktions- und Dienstleistungsprozesse in der Einrichtung, Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung und Unfallverhütung, Wirtschaftliche Anforderungen und Förderauftrag miteinander vereinbaren.
- Modul 5: Kommunikation, Beratung und Zusammenarbeit (16 Wochen) – Anleitung funktioniert nur über Beziehung und Verständigung. Das Modul trainiert Gesprächssituationen, die im Arbeitsalltag regelmäßig anstehen, und behandelt den Umgang mit Konflikten und Krisen entlang der Schutzkonzepte der Einrichtung. Inhalte: Gesprächsführung mit Beschäftigten, Angehörigen und im Team, Unterstützte Kommunikation und leicht verständliche Sprache, Umgang mit herausforderndem Verhalten und Deeskalation, Krisen erkennen, Schutzkonzepte und Meldewege, Anleitung von Praktikanten und Zusammenarbeit im interdisziplinären Team.
- Modul 6: Qualität, Reflexion und Prüfungsvorbereitung (16 Wochen) – Das Abschlussmodul bündelt die Handlungsfelder in einem Praxisprojekt und der Prüfungsvorbereitung. Welche Stelle prüft, ist beim Bildungsträger zu erfragen; fordern Sie die verbindliche Prüfungsordnung früh an, damit Projekt und Dokumentation dazu passen. Inhalte: Qualitätsmanagement und Wirkungsbeschreibung in der beruflichen Rehabilitation, Praxisprojekt aus dem eigenen Arbeitsfeld planen, durchführen und auswerten, Fachliche Reflexion der eigenen Rolle und Umgang mit Belastung, Präsentation und fallbezogenes Fachgespräch üben, Wiederholung der Handlungsfelder entlang der Prüfungsanforderungen.
Lernziele:
- Die Fortbildung setzt auf einem vorhandenen Berufsabschluss auf und macht die bereits ausgeübte Anleitungstätigkeit zu einer geprüften Qualifikation, statt einen neuen Erstberuf zu erfordern.
- Der Abschluss trägt die geschützte Bezeichnung Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) und ist in der Behindertenhilfe als Fachqualifikation für Gruppenleitungen etabliert.
- Alle elf belegten Angebote laufen als Aufstiegsfortbildung und sind in Teilzeit oder Vollzeit organisiert, ein berufsbegleitender Weg ist damit nachweislich vorgesehen.
- Die Förderung läuft bei Aufstiegsfortbildungen über das Aufstiegs-BAföG und nicht über den Bildungsgutschein, dazu kommen häufig Kostenbeteiligungen des Arbeitgebers. Die Kosten liegen zwischen 5.000 und 10.000 Euro, ein Teil der Maßnahmen ist preisverhandelt.
Zielgruppe & Voraussetzungen
Die gFAB ist eine Aufstiegsfortbildung und keine Umschulung. Sie richtet sich an Menschen, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und in der Regel einschlägige Berufspraxis mitbringen, meist aus einem handwerklichen, technischen, kaufmännischen, pflegerischen oder pädagogischen Erstberuf. Angesprochen sind vor allem Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen, im Berufsbildungsbereich und in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, die ihre fachliche Anleitung um eine geprüfte rehabilitationspädagogische Qualifikation erweitern wollen. Wer keinen Berufsabschluss hat, kann diese Fortbildung nicht als Einstiegsweg nutzen. Die verbindlichen Zulassungsvoraussetzungen legt die prüfende Stelle fest – welche das ist, erfragen Sie vorab beim Bildungsträger.
- Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und in der Regel mindestens einem Jahr einschlägiger Berufspraxis
- Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen, im Berufsbildungsbereich oder in Inklusionsbetrieben, die als Gruppenleitung arbeiten oder das anstreben
- Handwerkliche, technische oder kaufmännische Fachkräfte, die ihre Anleitungstätigkeit rehabilitationspädagogisch unterlegen wollen
- Nicht geeignet für Quereinsteiger ohne Berufsabschluss, weil die Fortbildung eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzt
Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.
- Abgeschlossene Berufsausbildung im einschlägigen Bereich
- Berufspraxis nach der Ausbildung, Umfang nach Prüfungsordnung
- Bereitschaft zu einer Qualifizierung über 21 Monate
- Eigener Rechner und Selbstlerndisziplin, da die Angebote Fern- oder Online-Anteile haben
- Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
Ablauf & Abschluss
Blended Learning, Präsenzunterricht, Sonstige Präsenzveranstaltungen
typisch 21 Monate (Vollzeit oder Teilzeit) – Median der belegten Laufzeiten (638 Tage); die Angebote streuen von 364 bis 730 Tagen
Betriebspraktikum: Kein Betriebspraktikum – die Fortbildung setzt Berufspraxis voraus.
Schriftlicher Teil über die Handlungsfelder der Fortbildung, in der Regel rechtliche Grundlagen der Teilhabe am Arbeitsleben, berufs- und arbeitspädagogisches Handeln sowie Förder- und Teilhabeplanung. Verlangt werden meist fallbezogene Aufgaben statt reiner Wissensfragen.
Praxisbezogener Teil, üblicherweise eine Arbeit oder ein Projekt aus dem eigenen Arbeitsfeld mit Präsentation und fallbezogenem Fachgespräch. Zahl, Zuschnitt und Gewichtung der Prüfungsteile ergeben sich aus der Prüfungsordnung der prüfenden Stelle. Welche Stelle das ist, nennt Ihnen verbindlich der Bildungsträger.
Prüfende Stelle: Beim Bildungsträger erfragen.. Offizieller Abschluss: Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung.
Als Aufstiegsfortbildung wird diese Qualifizierung in der Regel über das Aufstiegs-BAföG (AFBG) gefördert, das Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst. Der Bildungsgutschein kommt hier meist nicht in Frage, weil er auf Menschen ohne verwertbaren Berufsabschluss zielt – diese Fortbildung setzt einen Abschluss voraus. Belegte Kostenrahmen der Angebote: 5.000–10.000 €, preisverhandelte Maßnahme.
Nutzen & Perspektiven
Gefragt ist die Qualifikation in Werkstätten für behinderte Menschen, im Berufsbildungsbereich, in Inklusionsbetrieben und in der beruflichen Rehabilitation. Gruppenleitungen werden dort oft mit dieser Fachqualifikation besetzt, die Fortbildung läuft meist neben der Beschäftigung. Die Angebotslage ist dünn: elf Angebote von zwei Anbietern an zwei Standorten über 18 Monate. Wer weiter weg wohnt, plant Anreise und Blended-Learning-Anteile ein.
Die Werte sind Orientierungsgrößen und keine Zusage. Ausschlaggebend sind die Tarifbindung des Trägers (TVöD Sozial- und Erziehungsdienst, AVR der kirchlichen Träger oder Haustarif), die anerkannte Vorerfahrung bei der Stufenzuordnung, die Region und ob Gruppenleitung oder eine erweiterte Verantwortung übertragen wird. Bei Trägern ohne Tarifbindung liegt die Vergütung häufig darunter. Verlässliche Angaben liefert nur die Entgelttabelle des konkreten Arbeitgebers.
- Einstieg: ca. 37.000–41.000 €
- Mit Berufserfahrung: ca. 42.000–48.000 €
- Spezialist oder Leitung: ca. 55.000 €
- Typische Tätigkeitsfelder: Gruppenleitung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen, Qualifizierung und Begleitung im Berufsbildungsbereich, Förder- und Teilhabeplanung sowie Dokumentation, Arbeitsplatzgestaltung, Anpassung von Abläufen und Hilfsmitteleinsatz, Begleitung von Außenarbeitsplätzen und Übergängen in den allgemeinen Arbeitsmarkt, Zusammenarbeit mit Angehörigen, Betreuungen und Rehabilitationsträgern
- Typische Arbeitgeber: Werkstätten für behinderte Menschen, Träger der Behindertenhilfe und Eingliederungshilfe, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, etwa Berufsförderungs- und Berufsbildungswerke, Inklusionsbetriebe und Integrationsprojekte, Tagesförderstätten und angeschlossene Beschäftigungsangebote
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Arbeitsmarkt-Report
Zielberufe
Berufe, in denen Absolvent:innen dieses Kurses typischerweise arbeiten.
- Gruppenleitung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Qualifizierung und Begleitung im Berufsbildungsbereich
- Förder- und Teilhabeplanung sowie Dokumentation
- Arbeitsplatzgestaltung, Anpassung von Abläufen und Hilfsmitteleinsatz
- Begleitung von Außenarbeitsplätzen und Übergängen in den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Zusammenarbeit mit Angehörigen, Betreuungen und Rehabilitationsträgern
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich die gFAB ohne abgeschlossene Berufsausbildung machen?
Nein. Die Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist eine Aufstiegsfortbildung. Sie setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung und in der Regel einschlägige Berufspraxis voraus, üblich ist mindestens ein Jahr. Sie ist damit kein Einstiegsweg für Quereinsteiger ohne Berufsabschluss und auch keine Umschulung in einen ersten Beruf. Die verbindlichen Zulassungsvoraussetzungen legt die prüfende Stelle fest. Vor der Anmeldung sollte man sie beim Bildungsträger erfragen und die eigenen Praxiszeiten dort prüfen lassen.
Wie wird die Fortbildung gefördert, geht das mit Bildungsgutschein?
Bei Aufstiegsfortbildungen ist das Aufstiegs-BAföG der übliche Weg, nicht der Bildungsgutschein. Dazu kommen je nach Situation eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers, Bildungsurlaub nach Landesrecht oder Angebote der Träger zur Ratenzahlung. Die Kosten dieser Fortbildung liegen zwischen 5.000 und 10.000 Euro, ein Teil der Maßnahmen ist preisverhandelt. Was im Einzelfall trägt, hängt vom Anbieter und von der eigenen Beschäftigungssituation ab und sollte vor der Anmeldung geklärt werden.
Wie lange dauert die Fortbildung und lässt sie sich mit dem Beruf verbinden?
Typisch sind 24 Monate, das entspricht dem Median der belegten Laufzeiten von 730 Tagen. Die Angebote streuen von 364 bis 730 Tagen, es gibt also auch kürzere Varianten. Belegt sind Vollzeit- und Teilzeitformen sowie Blended Learning, Präsenzunterricht und sonstige Präsenzveranstaltungen. Eine berufsbegleitende Organisation ist damit vorgesehen, den konkreten Wochenrhythmus und die Präsenztermine legt aber der jeweilige Träger fest.
Welchen Abschluss habe ich am Ende und wer prüft?
Der Abschluss lautet Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) und ist ein Fortbildungsberuf. Welche Stelle prüft, hängt vom jeweiligen Anbieter ab und wird hier nicht benannt. Das ist keine Nebensache: Zulassung, Prüfungsteile und Wiederholungsregeln richten sich nach der Prüfungsordnung dieser Stelle. Vor der Anmeldung sollte man sich vom Träger schriftlich geben lassen, welche Stelle prüft und nach welcher Ordnung.
Wo kann ich die Fortbildung derzeit besuchen?
In der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit finden sich über 18 Monate zwei Anbieter an zwei Standorten. Mehr Standorte sind uns nicht bekannt. Welcher Träger infrage kommt, klärt man am einfachsten über eine Anfrage bei Kursweg – wir stimmen das mit passenden Trägern ab. Wer weiter entfernt wohnt, sollte früh nach den Präsenzpflichten fragen und klären, welche Anteile online möglich sind. Angebote können neu hinzukommen, ein erneuter Blick in die Weiterbildungssuche ist deshalb sinnvoll.