RatgeberBerufswechselFinanzieren

Berufswechsel finanzieren: Alle Fördermöglichkeiten

Kann ich mir einen Neustart leisten? Ja. Wir zeigen dir alle Förderketten – vom AVGS-Coaching über den Bildungsgutschein bis zum Weiterbildungsgeld.

11 Min Lesezeit
AZAV-zertifizierte Kurse
100 % Förderung möglich
Unabhängig & neutral
Datenschutzkonform
Die häufigste Frage beim Berufswechsel: "Kann ich mir das leisten?" Die Antwort: In den meisten Fällen kostet dich der Berufswechsel keinen Cent. Der Staat bietet dir eine lückenlose Förderkette – von der Orientierung über die Qualifizierung bis zum Lebensunterhalt.

Phase 1: Orientierung & Coaching (AVGS)

AVGS-Coaching zur beruflichen Neuorientierung

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert dir ein professionelles Karriere-Coaching. Ein ausgebildeter Coach hilft dir bei: Stärken- und Kompetenzanalyse, Berufsfindung und Zieldefinition, Bewerbungstraining und Lebenslauf-Optimierung. Kosten für dich: 0 €. Bezahlt vollständig vom Jobcenter/Arbeitsagentur.

Kompetenzfeststellung & Profiling

Ebenfalls per AVGS gefördert: professionelle Kompetenzfeststellung und berufliches Profiling. Ideal, wenn du nicht genau weißt, in welche Richtung es gehen soll. → 5-Schritte-Plan

Phase 2: Qualifizierung

Bildungsgutschein für Umschulung/Weiterbildung

Der Bildungsgutschein übernimmt 100 % der Kurs-/Umschulungskosten. Voraussetzung: AZAV-zertifizierter Kurs. Gilt für Umschulungen (2 Jahre, IHK-Abschluss) und kürzere Weiterbildungen. Förderberechtigung in 2 Minuten prüfen.

Aufstiegs-BAföG (Meister, Techniker, Fachwirt)

Für Aufstiegsweiterbildungen: bis zu 15.000 € Zuschuss (40 % geschenkt, 60 % zinsgünstiges Darlehen). Zusätzlich: Zuschuss zum Lebensunterhalt bei Vollzeit-Weiterbildung. Ideal für: Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt.

Qualifizierungschancengesetz (für Beschäftigte)

Auch Beschäftigte (nicht nur Arbeitslose) können Förderung erhalten. Dein Arbeitgeber bekommt Zuschüsse zu Lehrgangskosten (bis 100 %) und Lohnfortzahlung (bis 75 %). Ideal für berufsbegleitende Qualifizierung.

Phase 3: Lebensunterhalt sichern

ALG I / Bürgergeld während Qualifizierung

Während einer geförderten Umschulung/Weiterbildung läuft dein ALG I oder Bürgergeld weiter. Die Bezugsdauer verlängert sich um die Qualifizierungszeit.

Weiterbildungsgeld (150 €/Monat)

Seit 2023: 150 € monatlich extra für alle, die an einer geförderten Weiterbildung/Umschulung teilnehmen. Bedingungsloses Zusatzgeld.

Weiterbildungsprämie (bis 2.500 €)

Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen: 1.000 € (Zwischenprüfung) + 1.500 € (Abschlussprüfung) = bis zu 2.500 €.

Steuerliche Vorteile beim Berufswechsel

Kosten für den Berufswechsel sind steuerlich absetzbar als Werbungskosten oder Sonderausgaben: Kursgebühren, Fahrtkosten, Fachliteratur, PC/Software, Prüfungsgebühren. Ausführlich: Weiterbildung steuerlich absetzen.

Förder-Übersicht

FörderungPhaseBetrag
AVGS-CoachingOrientierung100 % kostenlos
BildungsgutscheinQualifizierung100 % der Kurskosten
WeiterbildungsgeldWährend Qualifizierung150 €/Monat
WeiterbildungsprämiePrüfungserfolgbis 2.500 €
Aufstiegs-BAföGMeister/Fachwirtbis 15.000 €
EingliederungszuschussJobstartbis 50 % Gehalt (12 Mon.)

Berufswechsel als Selbstzahler

Wenn du keine Förderung bekommst: Berufsbegleitende Weiterbildung (abends/Wochenende), Fernstudium (steuerlich absetzbar), Bootcamps (3-6 Monate, 3.000-10.000 €), kostenlose Online-Kurse (Coursera, edX) + Zertifizierungen.

30 SekundenKeine Anmeldung nötig

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Häufige Fragen

Kostet ein Berufswechsel Geld?

In den meisten Fällen nicht! AVGS-Coaching (Orientierung) ist kostenlos. Umschulung per Bildungsgutschein ist kostenlos. Während der Qualifizierung bekommst du weiter ALG/Bürgergeld + Weiterbildungsgeld (150€/Monat). Der Berufswechsel wird de facto vom Staat finanziert. Nur bei Selbstzahlung oder berufsbegleitendem Studium fallen Kosten an.

Was ist ein AVGS und wie bekomme ich ihn?

AVGS = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Damit finanziert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dir ein professionelles Coaching: Karriereberatung, Kompetenzfeststellung, Bewerbungstraining. Beantragung: Termin bei deiner Fachkraft oder online. Der AVGS ist kostenlos und wird erfahrungsgemäß großzügig bewilligt.

Kann ich während der Umschulung meine Miete zahlen?

Ja. Während einer geförderten Umschulung beziehst du weiter ALG I oder Bürgergeld. Dazu kommt Weiterbildungsgeld (150€/Monat) und ggf. Fahrtkosten-/Kinderbetreuungszuschüsse. Bei DRV-Förderung: Übergangsgeld (68% vom Netto). Dein Lebensunterhalt ist gesichert.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Ein Gesetz, das auch BESCHÄFTIGTEN (nicht nur Arbeitslosen) den Zugang zu geförderter Weiterbildung ermöglicht. Dein Arbeitgeber kann Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Lohnfortzahlung erhalten. Ideal für den Berufswechsel, ohne den aktuellen Job aufzugeben. Dein Arbeitgeber muss zustimmen.

Kann ich meinen Berufswechsel steuerlich absetzen?

Ja! Kosten für berufliche Neuorientierung sind als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar: Lehrgangs-/Kursgebühren, Fahrtkosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel (PC, Software), Prüfungsgebühren. Auch wenn die Kosten gefördert werden, kann der Eigenanteil (z.B. Fahrtkosten) abgesetzt werden.

Häufige Fragen

Wie schaffe ich einen erfolgreichen Berufswechsel?

Der wichtigste Schritt ist die Planung: Welcher neue Beruf passt zu Ihren Stärken? Finanzierung klären, passende Umschulung finden und durchziehen.

Wird ein Berufswechsel finanziell gefördert?

Ja! Arbeitssuchende können über den Bildungsgutschein 100% der Kosten für eine Umschulung oder Weiterbildung fördern lassen.

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