Umschulung Steuerfachangestellte/r (Kammerprüfung)
Steuerfachangestellte arbeiten in Steuerberatungskanzleien und betreuen Mandanten in steuerlichen und buchhalterischen Fragen. Größter Block ist die Finanzbuchhaltung: Belege prüfen, kontieren und buchen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen, offene Posten überwachen und betriebswirtschaftliche …
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Worum geht es in diesem Kurs?
Steuerfachangestellte arbeiten in Steuerberatungskanzleien und betreuen Mandanten in steuerlichen und buchhalterischen Fragen. Größter Block ist die Finanzbuchhaltung: Belege prüfen, kontieren und buchen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen, offene Posten überwachen und betriebswirtschaftliche Auswertungen zusammenstellen. Dazu kommt die Lohn- und Gehaltsabrechnung samt Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt. Dritter Bereich sind Jahresabschlüsse und Steuererklärungen – Einkommen-, Gewerbe-, Umsatz- und Körperschaftsteuer –, zunächst als Zuarbeit, später eigenständig. Kanzleisoftware übernimmt Vorkontierungen; das verschiebt die Arbeit vom Erfassen zum Beurteilen.
Zwei Sätze hören wir oft: „Steuerrecht ändert sich doch ständig“ und „Ich habe nur einen Hauptschulabschluss“. Zum ersten: Du lernst nicht Paragrafen auswendig, sondern die Systematik dahinter. Die Software bucht, die Beurteilung machst du. Zum zweiten: Die Zugangstexte nennen ausdrücklich mindestens einen Hauptschulabschluss. Ehrlich ist auch: Die Prüfung vor der Steuerberaterkammer verlangt Verständnis, und 761 Tage sind lang.
Was lernst du in diesem Kurs?
- Modul 1: Grundlagen von Wirtschaft, Kanzlei und Berufsrecht (8 Wochen) – Das Einstiegsmodul ordnet den Arbeitsplatz Kanzlei ein: welche Rechtsformen es gibt, wie eine Kanzlei arbeitet und welche berufsrechtlichen Pflichten – allen voran die Verschwiegenheit – von Beginn an gelten. Die konkrete Modulstruktur legt der Bildungsträger fest; diese Übersicht beschreibt die fachlich üblichen Inhalte des Berufsbildes. Inhalte: Rechtsformen von Unternehmen und ihre steuerliche Bedeutung, Aufbau und Arbeitsweise einer Steuerberatungskanzlei, Berufsrecht, Verschwiegenheit und Haftung, Mandantenkommunikation und Fristenverwaltung, Kanzleisoftware und digitale Belegwege.
- Modul 2: Finanzbuchführung (16 Wochen) – Die Finanzbuchführung ist das Handwerkszeug des Berufs und nimmt den größten Raum ein. Von Kontenrahmen und Buchungssätzen über Anlagenbuchhaltung bis zur laufenden Debitoren- und Kreditorenarbeit wird alles an konkreten Fällen und in der Kanzleisoftware geübt. Inhalte: Doppelte Buchführung, Kontenrahmen und Buchungssätze, Belegprüfung, Kontierung und Sachkontenzuordnung, Anlagenbuchhaltung und Abschreibungen, Debitoren-, Kreditoren- und Bankbuchhaltung, Buchführung in gängiger Kanzleisoftware.
- Modul 3: Umsatzsteuer und laufende Steuermeldungen (10 Wochen) – Die Umsatzsteuer begleitet jede Buchung und ist zugleich die häufigste Fehlerquelle im Kanzleialltag. Das Modul vermittelt die Systematik von Steuerbarkeit, Befreiungen und Vorsteuerabzug sowie die praktische Erstellung der Voranmeldungen. Inhalte: Systematik der Umsatzsteuer und Steuerbarkeit, Steuerbefreiungen, Steuersätze und Vorsteuerabzug, Innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse-Charge, Umsatzsteuer-Voranmeldung und zusammenfassende Meldung, Rechnungsanforderungen und typische Fehlerquellen.
- Modul 4: Lohn- und Gehaltsabrechnung (10 Wochen) – Die Entgeltabrechnung ist ein eigenständiger Schwerpunkt und in vielen Kanzleien ein dauerhaft besetzter Arbeitsplatz. Behandelt werden Lohnsteuer und Sozialversicherung, besondere Beschäftigungsformen sowie das umfangreiche Melde- und Bescheinigungswesen. Inhalte: Lohnsteuer, Lohnsteuerklassen und Freibeträge, Sozialversicherungsrecht und Beitragsberechnung, Besondere Beschäftigungsformen und geringfügige Beschäftigung, Melde- und Bescheinigungswesen, Abrechnung in der Lohnsoftware.
- Modul 5: Jahresabschluss und Bilanzierung (12 Wochen) – Hier wird aus der laufenden Buchhaltung ein Abschluss. Behandelt werden Abgrenzungen und Abschlussbuchungen, die Bewertungsvorschriften des Handelsrechts sowie die beiden Gewinnermittlungsarten – das inhaltliche Kernstück des Rechnungswesens. Inhalte: Vorbereitende Abschlussbuchungen und Abgrenzungen, Bewertung von Vermögen und Schulden nach HGB, Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Aufbau von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.
- Modul 6: Ertragsteuern und Steuererklärungen (12 Wochen) – Das Modul behandelt die Ertragsteuern und die Erstellung der Erklärungen, mit denen Mandate betreut werden. Ergänzt wird es um die Abgabenordnung mit ihren Fristen und Rechtsbehelfen, weil das Prüfen von Bescheiden zum Alltag gehört. Inhalte: Einkommensteuer: Einkunftsarten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer im Überblick, Erstellung von Steuererklärungen für unterschiedliche Mandantentypen, Abgabenordnung, Fristen und Rechtsbehelfe, Prüfung von Steuerbescheiden auf Abweichungen.
- Modul 7: Controlling, Auswertungen und Praxisphase in der Kanzlei (14 Wochen) – Das Modul verbindet die Controlling-Seite – Auswertungen, Kennzahlen, Abweichungsanalysen – mit der Praxisphase in der Kanzlei. Hier zeigt sich, ob die gelernte Systematik an echten Mandantenakten trägt. Umfang und Lage der Praxisphase legt der Bildungsträger mit der Kanzlei fest. Inhalte: Betriebswirtschaftliche Auswertungen lesen und erläutern, Kosten- und Leistungsrechnung, Kennzahlen und Abweichungsanalyse, Liquiditäts- und Planungsrechnungen im Überblick, Mitarbeit an echten Mandantenakten unter Anleitung, Dokumentation und Auswertung der Praxisphase.
- Modul 8: Wirtschafts- und Sozialkunde, Prüfungsvorbereitung (8 Wochen) – Zum Abschluss wird auf die Kammerprüfung hingearbeitet. Neben Wirtschafts- und Sozialkunde stehen die Bearbeitung alter Prüfungsaufgaben unter Zeitbedingungen und das Training des mündlichen Teils im Vordergrund. Den Zuschnitt bestimmt der Träger nach der Prüfungsordnung der zuständigen Steuerberaterkammer. Inhalte: Wirtschaftskreislauf, Märkte und Rechtsgeschäfte, Berufsbildungsrecht, Arbeitsrecht und Mitbestimmung, Systematische Wiederholung der Prüfungsgebiete, Bearbeitung von Prüfungsaufgaben früherer Termine, Training des mündlichen Prüfungsteils.
Lernziele:
- Der Abschluss ist eine Kammerprüfung nach BBiG vor der Steuerberaterkammer und damit bundesweit anerkannt – kein Trägerzertifikat.
- Der Zugang ist vergleichsweise offen: Die Anbieter nennen mindestens einen Hauptschulabschluss und erkennen im Ausland erworbene Abschlüsse ausdrücklich an.
- Steuerkanzleien suchen seit Jahren Fachkräfte; in den letzten 365 Tagen sind 4.568 offene Stellen zum Zielberuf erfasst.
- Der Abschluss ist die Voraussetzung für einen klar geregelten Aufstiegsweg – Fachassistenz Rechnungswesen und Controlling, später Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter.
- Sowohl Vollzeit als auch Teilzeit sind dokumentiert, ebenso Hybridformate mit reduziertem Präsenzanteil.
Für wen ist der Kurs geeignet?
Das erfasste Angebot passt zu Menschen, die konzentriert und genau arbeiten und ein Berufsfeld suchen, in dem Fachwissen unmittelbar in Verantwortung übersetzt wird. Steuerkanzleien suchen seit Jahren Personal, und die Einstiegshürde ist mit einem Hauptschulabschluss vergleichsweise niedrig – anspruchsvoll ist nicht der Zugang, sondern der Inhalt. Mit 17 Anbietern, 17 Angeboten und 50 Terminen ist die Angebotslage schmaler als im Büromanagement, dafür sind sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitvarianten und neben Präsenzunterricht auch Hybridformate dokumentiert. Wer die Fortbildung zur Fachassistenz Rechnungswesen und Controlling anstrebt, findet hier den notwendigen ersten Schritt, nicht die Fortbildung selbst.
- Umsteigende mit Zahlenaffinität, die einen anerkannten Abschluss in einem gesuchten Feld wollen
- Menschen mit Buchhaltungserfahrung ohne formalen Abschluss, die ihre Praxis endlich belegen möchten
- Wiedereinsteigende, die eine Teilzeit- oder Hybridvariante brauchen
- Weniger geeignet für alle, die bereits Steuerfachangestellte sind – für sie ist die Fachassistenz-Fortbildung der richtige nächste Schritt
Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zum anerkannten Abschluss. Die erfassten Zugangstexte sind vergleichsweise offen: Genannt werden mindestens ein Hauptschulabschluss oder ein im In- oder Ausland erworbener gleichwertiger Abschluss beziehungsweise ein Abschluss der Sekundarstufe I. Faktisch entscheidend sind darüber hinaus zwei Dinge, die in jeder Kanzlei zählen: Sicherheit im Umgang mit Zahlen und die Bereitschaft, Rechtstexte genau zu lesen. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
- Kein Berufsabschluss vorausgesetzt – die Maßnahme führt selbst zur Kammerprüfung
- Mindestens Hauptschulabschluss beziehungsweise ein Abschluss der Sekundarstufe I; im Ausland erworbene Abschlüsse werden ausdrücklich anerkannt
- Sicherer Umgang mit den Grundrechenarten und Freude an Zahlenarbeit
- Bereitschaft, Steuergesetze und Verwaltungsanweisungen genau zu lesen und anzuwenden
- Bereitschaft zu rund 25 Monaten Qualifizierung samt Praxisphasen in einer Kanzlei
Wie läuft der Kurs ab und welchen Abschluss gibt es?
Präsenz- und Onlineanteile (kombinierte Lernform)
25 Monate in Voll- oder Teilzeit – belegter Durchschnitt der Angebote
Betriebspraktikum: Umschulungen zum/zur Steuerfachangestellten enthalten in aller Regel längere Praxisphasen in einer Steuerberatungskanzlei, weil die Prüfungsinhalte an echten Mandantenakten geübt werden müssen. Umfang, Lage und Zahl der Abschnitte legt der Bildungsträger gemeinsam mit der Kanzlei fest; die Datensätze enthalten dazu keine einheitliche Angabe. Praktisch ist die Kanzlei häufig zugleich der spätere Arbeitgeber – die Auswahl des Praxisplatzes verdient deshalb besondere Sorgfalt.
Schriftlicher Prüfungsteil vor der zuständigen Steuerberaterkammer. Geprüft werden in der Regel Steuerwesen, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Aufgaben sind fallbezogen: Sie beurteilen Sachverhalte und begründen Ihr Ergebnis, statt Definitionen wiederzugeben.
Mündlicher Prüfungsteil vor der Kammer, üblicherweise als Prüfungsgespräch zu einem praxisnahen Fall aus Buchführung, Steuerrecht oder Entgeltabrechnung. Den verbindlichen Zuschnitt regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Steuerberaterkammer.
Prüfende Stelle: Zuständige Steuerberaterkammer; in den Datensätzen ausdrücklich als Abschlussprüfung gemäß BBiG vor der jeweiligen Steuerberaterkammer geführt.. Offizieller Abschluss: Nach bestandener Prüfung führen Sie die Berufsbezeichnung Steuerfachangestellte beziehungsweise Steuerfachangestellter. Der Abschluss ist bundesweit anerkannt und entspricht dem Abschluss der dualen Ausbildung. Die Fortbildung zur Fachassistenz Rechnungswesen und Controlling ist damit noch nicht erworben; sie setzt auf diesem Abschluss auf..
Eine Förderung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist möglich, weil es sich um eine Umschulung mit anerkanntem Kammerabschluss handelt. Die Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung nach § 81 SGB III und hängt von Ihrer persönlichen Situation, der Arbeitsmarktlage sowie der AZAV-Zertifizierung von Träger und Maßnahme ab – eine Zusage vorab gibt es nicht. Die Kosten liegen über 10.000 Euro; den verbindlichen Preis nennt der Träger auf Anfrage. Für die spätere Fortbildung zur Fachassistenz Rechnungswesen und Controlling gilt ein anderer Förderweg – dort kommt unter anderem das Aufstiegs-BAföG in Betracht, das einen abgeschlossenen Erstberuf voraussetzt.
Wird die Umschulung gefördert und führt sie zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, kommen nach § 87a SGB III zwei Geldleistungen dazu: 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat für Arbeitslose, zusätzlich zu ALG oder Bürgergeld, sowie Prüfungsprämien von 1.000 Euro für die bestandene Zwischen- und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung – zusammen bis zu 2.500 Euro. Beides setzt voraus, dass die Maßnahme bewilligt wurde.
Welche beruflichen Perspektiven bietet der Kurs?
In den letzten 365 Tagen sind 4.568 offene Stellen zum Zielberuf erfasst. Absolut ist das weniger als in den großen kaufmännischen Feldern, verteilt sich aber auf ein engeres Bewerberfeld: Steuerkanzleien melden seit Jahren Besetzungsprobleme. Die Angebotsseite ist mit 17 Anbietern und 17 Angeboten schmal, entsprechend begrenzt bleibt die Zahl der Abschließenden. Häufig entsteht der Arbeitsvertrag direkt aus der Praxisphase.
Fundierte Kenntnisse in Monatsabschlüssen, DATEV/SAP und Kennzahlensteuerung machen Fachkräfte in Steuerberatungen und Unternehmen sehr begehrt.
- Einstieg: ca. 34.000–40.000 €
- Mit Berufserfahrung: ca. 42.000–55.000 €
- Spezialist oder Leitung: ca. 58.000–72.000 €
- Typische Tätigkeitsfelder: Laufende Finanzbuchhaltung für Mandanten, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und laufende Steuermeldungen, Lohn- und Gehaltsabrechnung samt Melde- und Bescheinigungswesen, Vorbereitung und Erstellung von Jahresabschlüssen, Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Betriebe, Prüfung von Steuerbescheiden und Schriftverkehr mit Finanzämtern, Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Kennzahlen für Mandanten
- Typische Arbeitgeber: Steuerberatungskanzleien jeder Größe, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Rechtsanwaltskanzleien mit steuerrechtlichem Schwerpunkt, Buchhaltungs- und Lohnabrechnungsdienstleister, Finanz- und Rechnungswesenabteilungen von Unternehmen, Genossenschafts- und Prüfungsverbände, Steuerabteilungen von Verbänden und größeren Vereinen
Welche Förderung passt zu dir?
Erhalte eine erste Orientierung, welche Förderwege zu deiner Situation passen. Über eine Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlos & ohne Anmeldung.
Berufswege prüfen
Zugeordnete Zielberufe
Diese Tätigkeitsbezeichnungen sind dem Kursprofil zugeordnet. Prüfe, ob Inhalt, Abschluss und Zugangsvoraussetzungen zu deinem Berufsziel passen; die Zuordnung bestätigt keine vollständige Berufsqualifikation.
- Laufende Finanzbuchhaltung für Mandanten
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen und laufende Steuermeldungen
- Lohn- und Gehaltsabrechnung samt Melde- und Bescheinigungswesen
- Vorbereitung und Erstellung von Jahresabschlüssen
- Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Betriebe
- Prüfung von Steuerbescheiden und Schriftverkehr mit Finanzämtern
Vor der Kurswahl klären
- Welche Kenntnisse und Nachweise verlangen Stellenanzeigen für dein Berufsziel?
- Welche praktischen Aufgaben und Prüfungen sind im Lehrgang vorgesehen?
- Wer stellt den Abschluss aus und welche formalen Voraussetzungen gelten?
Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit kannst du Aufgaben und Bildungswege recherchieren.
Für Gehälter nutze den Entgeltatlas und prüfe Beruf, Region, Anforderungsniveau und Datenstand. Ein Kursabschluss allein belegt kein bestimmtes Einkommen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Werde ich mit dieser Umschulung Fachassistent für Rechnungswesen und Controlling?
Nein. Alle Angebote führen zum Ausbildungsabschluss Steuerfachangestellte/r. Die Fachassistenz Rechnungswesen und Controlling ist eine darauf aufbauende Fortbildung der Steuerberaterkammern: Sie setzt die abgeschlossene Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten und einschlägige Berufspraxis voraus und wird separat vor der Kammer geprüft. Diese Abweichung glätten wir nicht – die Umschulung ist der erforderliche erste Schritt, nicht der Fortbildungsabschluss selbst.
Welchen Schulabschluss brauche ich?
Die erfassten Zugangstexte nennen mindestens einen Hauptschulabschluss beziehungsweise einen Abschluss der Sekundarstufe I; ausdrücklich werden auch im In- oder Ausland erworbene gleichwertige Abschlüsse genannt. Der formale Zugang ist damit offener, als der Ruf des Berufsfeldes vermuten lässt. Anspruchsvoll ist nicht die Hürde am Anfang, sondern der Stoff: Rechnungswesen und Steuerrecht verlangen Ausdauer und die Bereitschaft, Gesetzestexte genau zu lesen.
Wie lange dauert die Umschulung und in welcher Form läuft sie?
Die belegte Laufzeit beträgt 761 Tage, also rund 25 Monate; in den Datensätzen sind Spannen von einem bis zwei sowie von zwei bis drei Jahren dokumentiert. Erfasst sind Präsenzunterricht und Hybridformate, jeweils in Vollzeit oder Teilzeit. Eine Teilzeitvariante verlängert in der Regel die Gesamtdauer. Praxisphasen in einer Kanzlei sind eingeplant, ihr Umfang wird vom Bildungsträger festgelegt.
Wer nimmt die Prüfung ab?
Die zuständige Steuerberaterkammer. In den erfassten Datensätzen ist das ausdrücklich als Abschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz vor der jeweiligen Steuerberaterkammer hinterlegt – es handelt sich also um eine echte Kammerprüfung und nicht um ein Trägerzertifikat. Welche Kammer für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Ort der ausbildenden beziehungsweise praxisgebenden Stelle. Lassen Sie sich das vor der Anmeldung schriftlich bestätigen.
Brauche ich einen Praxisplatz in einer Kanzlei?
In aller Regel ja. Die Prüfungsinhalte lassen sich nur an echten Mandantenakten belastbar üben, weshalb Umschulungen zum/zur Steuerfachangestellten längere Praxisphasen enthalten. Manche Träger vermitteln den Platz, andere setzen voraus, dass Sie ihn selbst mitbringen. Klären Sie das früh, denn die Kanzlei ist häufig zugleich Ihr späterer Arbeitgeber – die Auswahl entscheidet also über mehr als nur die Praxiswochen.
Macht Software diesen Beruf nicht überflüssig?
Sie verändert ihn, statt ihn abzuschaffen. Belegerfassung, Vorkontierung und Bankabgleich laufen inzwischen weitgehend automatisiert. Was bleibt und wichtiger wird, ist die Beurteilung: Ist der Sachverhalt umsatzsteuerlich richtig eingeordnet, ist die Bewertung im Abschluss haltbar, weicht der Steuerbescheid ab. Genau deshalb suchen Kanzleien weiterhin Fachkräfte – aber solche, die verstehen, was die Software tut, und nicht nur bedienen können.
Was kostet die Umschulung und wird sie gefördert?
In den Datensätzen ist entweder keine Preisangabe hinterlegt oder ein Rahmen über 10.000 Euro, was bei rund 25 Monaten plausibel ist. Eine Förderung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist bei Umschulungen ein realistischer Weg, aber immer eine Einzelfallentscheidung nach § 81 SGB III und abhängig von arbeitsmarktlicher Notwendigkeit und AZAV-Zertifizierung. Eine pauschale vollständige Kostenübernahme können wir nicht zusichern.