Umschulung Fachpraktiker/in für Lagerlogistik
Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker für Lagerlogistik arbeiten dort, wo Ware ankommt, gelagert und weitergeschickt wird. Sie nehmen Sendungen an, prüfen Menge und Schäden und melden Abweichungen. Sie transportieren Güter mit Hubwagen oder Stapler an den Lagerplatz und buchen den Vorgang.
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Überblick
Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker für Lagerlogistik arbeiten dort, wo Ware ankommt, gelagert und weitergeschickt wird. Sie nehmen Sendungen an, prüfen Menge und Schäden und melden Abweichungen. Sie transportieren Güter mit Hubwagen oder Stapler an den Lagerplatz und buchen den Vorgang. Im Warenausgang stellen sie Aufträge zusammen und verpacken transportsicher. Dazu kommen Bestandskontrolle und Inventur. Der Zuschnitt liegt nah am zweijährigen Lageristenberuf; anders ist die Ausbildungsform: Die Regelung nach § 66 BBiG beziehungsweise § 42r HwO senkt den theoretischen Anspruch, erhöht den Praxisanteil und sieht kleinere Lerngruppen, Stützunterricht und sozialpädagogische Betreuung vor.
Die häufigste Sorge: Ist dieser Abschluss weniger wert? Er ist anders. Die Prüfung findet vor der Kammer statt, der Abschluss ist ein Kammerabschluss — aber er beruht auf einer eigenen Ausbildungsregelung und ist kein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Manche Arbeitgeber kennen ihn, andere brauchen eine Erklärung. Ein Übergang in den anerkannten Ausbildungsberuf ist vorgesehen; darüber entscheiden Kammer und Träger.
Kursinhalte & Lernziele
- Modul 1: Arbeitssicherheit, Ordnung und Umgang mit Lasten (8 Wochen) – Der Einstieg schafft die Grundlage für jede weitere Tätigkeit: sicher arbeiten, sich im Lager orientieren und Lasten so bewegen, dass der Rücken es lange mitmacht. Die Inhalte werden in kleinen Schritten und mit hohem Übungsanteil vermittelt. Aufbau und Reihenfolge der Module legt der Bildungsträger fest; diese Übersicht beschreibt die fachlich üblichen Inhalte. Inhalte: Unfallverhütung, Schutzausrüstung und Verkehrswege im Lager, Ergonomisches Heben, Tragen und Umsetzen, Sicherer Umgang mit Hubwagen und Kommissioniergeräten, Regale, Traglasten und das Melden von Mängeln, Ordnung und Sauberkeit als Teil der Arbeitssicherheit.
- Modul 2: Wareneingang und Warenannahme (9 Wochen) – Das Modul übt die Warenannahme als festen Ablauf: zählen, prüfen, abgleichen, melden. Weil hier die Grundlage für alle späteren Bestände gelegt wird, steht die verlässliche Wiederholung des Ablaufs im Vordergrund, nicht die theoretische Herleitung. Inhalte: Sendungen annehmen und auf Menge und Zustand prüfen, Abgleich mit Lieferschein und Begleitpapieren, Abweichungen erkennen, melden und festhalten, Auspacken, Sortieren und Bereitstellen der Ware, Umgang mit Leergut und Verpackungsmaterial.
- Modul 3: Einlagern, Lagerarten und Ordnung im Lager (10 Wochen) – Hier wird geübt, welche Ware wohin gehört und warum. Der Schwerpunkt liegt auf dem praktischen Einlagern und dem Erkennen von Kennzeichnungen; die zugehörigen Regeln werden anhand konkreter Beispiele im Lager erarbeitet. Inhalte: Lagerarten, Regaltypen und Lagerplatzkennzeichnung, Ware nach ihren Eigenschaften sachgerecht einlagern, Umlagern, Nachschub und Auffüllen von Kommissionierplätzen, Mitwirkung an der Bestandskontrolle, Besonderheiten empfindlicher oder gekennzeichneter Güter.
- Modul 4: Kommissionieren und Verpacken (11 Wochen) – Das Kernmodul des Berufs. Kommissionieren und Verpacken werden über längere Zeit geübt, bis Tempo und Fehlerquote stimmen – beides sind die Kennzahlen, an denen Betriebe die Einsatzfähigkeit später messen. Inhalte: Kommissionieraufträge lesen und abarbeiten, Arbeiten mit Handscanner und Kommissionierliste, Packmittel auswählen und transportsicher verpacken, Kennzeichnen und Etikettieren von Packstücken, Bereitstellen für den Versand.
- Modul 5: Versand, Ladungssicherung und Flurförderzeuge (9 Wochen) – Das Modul führt zum Warenausgang und zur Verladung. In mehreren Angeboten ist der Nachweis zum Führen von Flurförderzeugen ausdrücklich enthalten; ob und in welchem Umfang, unterscheidet sich je Anbieter und sollte vor der Anmeldung geklärt werden. Inhalte: Versandvorbereitung und Umgang mit Versandpapieren, Grundlagen der Ladungssicherung und Mitwirkung beim Verladen, Bedienung von Flurförderzeugen einschließlich Nachweis, sofern im Angebot enthalten, Zusammenarbeit mit Fahrern und Abholern, Umgang mit Rücksendungen.
- Modul 6: Lagerverwaltungssystem und Fachrechnen (8 Wochen) – Der Bestand existiert doppelt: im Regal und im System. Das Modul vermittelt die Systemarbeit in kleinen, gut wiederholbaren Schritten und verbindet sie mit dem Fachrechnen, das im Lager tatsächlich gebraucht wird. Inhalte: Buchen von Wareneingang, Umlagerung und Warenausgang, Arbeiten mit Scanner, Barcode und Bildschirmmasken, Mengen, Gewichte und Ladeeinheiten berechnen, Einfache Kontrollrechnungen im Lageralltag, Grundlagen der Bildschirmarbeit.
- Modul 7: Betriebliche Praxisphasen mit Begleitung (16 Wochen) – Die Praxisphasen sind bei diesem Weg das entscheidende Element, weil der Übergang in Beschäftigung fast immer über den Praktikumsbetrieb läuft. Die Begleitung während der Einsätze gehört zum Konzept; wie sie konkret ausgestaltet ist, unterscheidet sich je Träger. Inhalte: Praxiseinsätze im Lager eines Partnerbetriebs, Übertragung der geübten Abläufe auf den realen Betrieb, Begleitung durch Ausbilderinnen und Ausbilder sowie sozialpädagogische Unterstützung, Auswertungsgespräche und Zielvereinbarungen, Vorbereitung auf eine Übernahme im Anschluss.
- Modul 8: Wirtschafts- und Sozialkunde und Prüfungsvorbereitung (8 Wochen) – Der Abschluss der Ausbildung führt die Inhalte zusammen und richtet sie auf die Kammerprüfung aus. Prüfungsaufgaben werden mehrfach durchgearbeitet, und die praktische Aufgabe wird unter Prüfungsbedingungen geübt, damit der Ablauf am Prüfungstag vertraut ist. Inhalte: Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten im Betrieb, Zusammenarbeit im Team und Umgang mit Kritik, Sozialversicherung und betriebliche Grundbegriffe, Bearbeitung von Prüfungsaufgaben in Wiederholungsschleifen, Simulation der praktischen Prüfungsaufgabe mit Fachgespräch.
Lernziele:
- Die Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG nimmt genau die Hürde heraus, an der eine reguläre Ausbildung häufig scheitert: den Theorieanteil – die praktischen Anforderungen bleiben nah am regulären Lagerberuf.
- Am Ende steht eine Prüfung vor der zuständigen Kammer; in allen Angeboten ist ein Kammerabschluss dokumentiert, teilweise ergänzt um ein Trägerzertifikat.
- Alle sechs Angebote sind Präsenzmaßnahmen in Vollzeit – ein durchgehend begleiteter, strukturierter Rahmen statt selbstorganisiertem Lernen.
- Einzelne Angebote weisen Zusatzqualifikationen aus, etwa einen Nachweis zum Führen von Flurförderzeugen, der die Einsatzmöglichkeiten im Betrieb spürbar erweitert.
- Bei entsprechender Entwicklung ist ein Übergang in den anerkannten Ausbildungsberuf vorgesehen; ob er im Einzelfall möglich ist, entscheiden Kammer und Bildungsträger gemeinsam.
Zielgruppe & Voraussetzungen
Dieser Weg richtet sich an Menschen mit Behinderung oder mit erheblichen Lernbeeinträchtigungen, die praktisch gut arbeiten, denen der Theorieanteil einer regulären Ausbildung aber im Weg steht. Die Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG nimmt genau dieses Hindernis heraus: Die praktischen Anforderungen bleiben nah am regulären Berufsbild, der theoretische Anspruch wird reduziert, und die Ausbildung findet mit engerer Begleitung statt. Bundesweit gibt es nur sechs Angebote, alle in Präsenz und in Vollzeit über rund 25 Monate – Teilzeit oder Fernlernanteile sind nicht darunter. Für Menschen ohne anerkannte Behinderung ist dieser Weg nicht gedacht; für sie sind die regulären Umschulungen zur Fachkraft für Lagerlogistik oder zum Fachlageristen die passenden Profile.
- Menschen mit Behinderung oder Lernbeeinträchtigung, für die eine reguläre Ausbildung wegen des Theorieanteils nicht infrage kommt
- Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die über die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit in eine berufliche Erstqualifizierung einmünden
- Praktisch begabte Menschen, die im Lager gut zurechtkommen und eine begleitete, strukturierte Ausbildung brauchen
- Nicht geeignet für Menschen ohne anerkannten Reha-Status – für sie sind die regulären Umschulungen zur Fachkraft für Lagerlogistik oder zum Fachlageristen der richtige Weg
Die Ausbildung nach § 66 BBiG beziehungsweise § 42r HwO richtet sich an Menschen mit Behinderung, für die eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht oder noch nicht in Betracht kommt. Ob dieser Weg der richtige ist, entscheidet sich deshalb nicht allein beim Bildungsträger, sondern gemeinsam mit der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit. In den erfassten Zugangstexten werden ein Mindestalter von 18 Jahren, physische Eignung, ausreichende kognitive Fähigkeiten, Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 – besser B2 – sowie ein nachgewiesener Förderanspruch nach dem SGB III genannt; teilweise wird ein Bildungsgutschein ausdrücklich vorausgesetzt.
- Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 66 BBiG beziehungsweise § 42r HwO – festgestellt gemeinsam mit der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit
- Mindestalter 18 Jahre, in den Zugangstexten der Anbieter ausdrücklich genannt
- Physische Eignung und ausreichende kognitive Fähigkeiten für Lagertätigkeiten
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, in den Zugangstexten mit mindestens B1, besser B2 angegeben
- Nachgewiesene Förderfähigkeit nach dem SGB III, häufig in Form eines Bildungsgutscheins oder einer Reha-Bewilligung
Ablauf & Abschluss
25 Monate in Vollzeit – belegter Durchschnitt der Angebote
Betriebspraktikum: Betriebliche Praxisphasen sind bei dieser Ausbildungsform besonders wichtig, weil der Weg ausdrücklich handlungsorientiert angelegt ist und der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt über den Betrieb läuft. Alle Angebote sind Präsenzmaßnahmen in Vollzeit; Umfang, Lage und Begleitung der Praktika legt der Bildungsträger fest, häufig mit sozialpädagogischer Unterstützung.
Schriftlicher Teil vor der zuständigen Kammer auf Grundlage der jeweiligen Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG beziehungsweise § 42r HwO. Der theoretische Anspruch ist gegenüber dem anerkannten Ausbildungsberuf reduziert; die verbindlichen Prüfungsbereiche und Bestehensregeln legt die Kammer in ihrer Regelung fest.
Praktischer Teil: Bearbeitung einer Arbeitsaufgabe aus dem Lageralltag – etwa Warenannahme, Kommissionierung oder Verpackung – mit anschließendem Fachgespräch. Auf Antrag sind bei Bedarf Nachteilsausgleiche möglich, etwa mehr Zeit oder eine angepasste Aufgabenstellung; das ist rechtzeitig vor der Prüfung mit Kammer und Träger zu klären.
Prüfende Stelle: Zuständige Kammer, in der Lagerlogistik regelmäßig die Industrie- und Handelskammer. Die Anmeldung übernimmt in der Regel der Bildungsträger; bei Reha-Maßnahmen ist zusätzlich die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit eingebunden.. Offizieller Abschluss: Fachpraktiker/in für Lagerlogistik nach der Ausbildungsregelung der zuständigen Kammer – ein Kammerabschluss, jedoch kein anerkannter Ausbildungsberuf im Sinne des § 4 BBiG. Die Angebote weisen abweichend teilweise die regulären Abschlüsse Fachkraft für Lagerlogistik (IHK) oder Fachlagerist/in aus; welcher Abschluss im konkreten Angebot angestrebt wird, ist vor der Anmeldung schriftlich zu klären..
Die Finanzierung läuft bei dieser Ausbildungsform in der Regel über einen Kostenträger. Die Anbieter nennen ausdrücklich den Bildungsgutschein sowie den Nachweis der Förderfähigkeit nach § 81 ff. SGB III. Weil die Ausbildung nach § 66 BBiG beziehungsweise § 42r HwO auf Menschen mit Behinderung zugeschnitten ist, kommen daneben regelmäßig Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht; zuständig ist dann die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit, in bestimmten Fällen auch die Deutsche Rentenversicherung. Welcher Weg für Sie gilt und welche begleitenden Hilfen dazugehören, klären Sie mit Ihrer Reha-Beratung – die Bewilligung ist stets eine Einzelfallentscheidung, eine Zusage vorab gibt es nicht. Ein Teil der Anbieter nennt keinen Preis, was für preisverhandelte Maßnahmen typisch ist; sonst liegen die Kosten über 10.000 Euro.
Wird die Umschulung gefördert und führt sie zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, kommen nach § 87a SGB III zwei Geldleistungen dazu: 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat für Arbeitslose, zusätzlich zu ALG oder Bürgergeld, sowie Prüfungsprämien von 1.000 Euro für die bestandene Zwischen- und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung – zusammen bis zu 2.500 Euro. Beides setzt voraus, dass die Maßnahme bewilligt wurde.
Nutzen & Perspektiven
In den vergangenen 365 Tagen sind 89 offene Stellen erfasst worden. Die Zahl ist niedrig und erklärungsbedürftig: Betriebe schreiben praktisch nie eine Fachpraktikerstelle aus, sondern suchen Lagermitarbeitende oder Fachlageristen. Die Tätigkeiten selbst werden breit nachgefragt. Der Weg in Beschäftigung führt fast immer über den Praktikumsbetrieb; begleitend helfen Eingliederungszuschüsse, Integrationsfachdienst und Inklusionsamt.
Die theorieentlastete Ausbildungsregelung bietet einen verlässlichen Einstieg in tarifgebundene Lagerbetriebe.
- Einstieg: ca. 25.000–29.000 €
- Mit Berufserfahrung: ca. 29.000–35.000 €
- Spezialist oder Leitung: ca. 36.000–42.000 €
- Typische Tätigkeitsfelder: Warenannahme und Prüfung eingehender Sendungen, Einlagerung, Umlagerung und Nachschub an Kommissionierplätzen, Kommissionierung von Aufträgen mit Liste oder Handscanner, Verpacken, Kennzeichnen und Bereitstellen für den Versand, Mitwirkung bei Ladungssicherung und Verladung, Bedienung von Hubwagen und Flurförderzeugen, Mitwirkung bei Bestandskontrollen und Inventuren
- Typische Arbeitgeber: Logistikdienstleister und Umschlagbetriebe, Handelsunternehmen mit eigenem Lager, Industriebetriebe mit Material- oder Fertigwarenlager, Versandhandel und E-Commerce-Fulfillment, Inklusionsbetriebe mit Lager- und Versandbereich, Krankenhäuser, Behörden und soziale Einrichtungen mit eigener Materialwirtschaft, Handwerks- und Baustoffbetriebe mit Lagerhaltung
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Arbeitsmarkt-Report
Zielberufe
Berufe, in denen Absolvent:innen dieses Kurses typischerweise arbeiten.
- Warenannahme und Prüfung eingehender Sendungen
- Einlagerung, Umlagerung und Nachschub an Kommissionierplätzen
- Kommissionierung von Aufträgen mit Liste oder Handscanner
- Verpacken, Kennzeichnen und Bereitstellen für den Versand
- Mitwirkung bei Ladungssicherung und Verladung
- Bedienung von Hubwagen und Flurförderzeugen
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für wen ist die Fachpraktiker-Ausbildung gedacht?
Sie richtet sich an Menschen mit Behinderung, für die eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht oder noch nicht infrage kommt. Grundlage ist eine Ausbildungsregelung der Kammer nach § 66 BBiG beziehungsweise § 42r HwO. Ob dieser Weg der passende ist, entscheiden Sie nicht allein: Beteiligt sind die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit und der Bildungsträger. Wer keinen entsprechenden Status hat, sollte stattdessen die regulären Umschulungen zur Fachkraft für Lagerlogistik oder zum Fachlageristen prüfen.
Ist der Abschluss weniger wert als eine reguläre Ausbildung?
Er ist anders, nicht einfach geringer. Die Prüfung findet vor der zuständigen Kammer statt und der Abschluss ist ein Kammerabschluss – er beruht aber auf einer eigenen Ausbildungsregelung und ist kein anerkannter Ausbildungsberuf im Sinne des § 4 BBiG. In der Praxis bedeutet das: Die vermittelten Tätigkeiten entsprechen weitgehend dem Lagerberuf, aber manche Arbeitgeber kennen die Bezeichnung nicht und müssen sie erklärt bekommen. Bei entsprechender Entwicklung ist ein Übergang in den anerkannten Ausbildungsberuf vorgesehen; ob er möglich ist, entscheiden Kammer und Träger im Einzelfall.
Wie viele Angebote gibt es und in welcher Form?
Für diesen Abschluss kennen wir lediglich 5 Anbieter mit 6 Angeboten und 6 Terminen. Die Auswahl ist damit sehr schmal, und regional kann es sein, dass in erreichbarer Nähe kein Angebot startet. Alle bekannten Angebote sind Präsenzmaßnahmen in Vollzeit über rund 25 Monate; Teilzeit- oder Fernlernvarianten gibt es hier nicht. Wegen der dünnen Lage lohnt neben Ihrer Anfrage bei uns unbedingt auch das Gespräch mit der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit über Alternativen wie ein Berufsbildungswerk.
Warum weichen die Abschlussbezeichnungen in den Angeboten ab?
In den sechs Angeboten sind überwiegend die regulären Bezeichnungen Fachkraft für Lagerlogistik (IHK) und Fachlagerist/in hinterlegt, nicht die Fachpraktiker-Bezeichnung. Das kann daran liegen, dass Träger ihre Maßnahmen unter dem bekannteren Berufsnamen führen, oder daran, dass tatsächlich der reguläre Abschluss angestrebt wird. Der Unterschied ist für die spätere Anerkennung erheblich. Lassen Sie sich deshalb vor der Anmeldung schriftlich bestätigen, welcher Abschluss am Ende auf dem Zeugnis steht und nach welcher Regelung geprüft wird.
Wer bezahlt die Ausbildung?
In den erfassten Zugangstexten wird ein Bildungsgutschein ausdrücklich genannt, ebenso der Nachweis der Förderfähigkeit nach § 81 ff. SGB III. Bei einer Ausbildung nach § 66 BBiG kommen daneben regelmäßig Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht, über die die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit entscheidet – teilweise ist auch die Deutsche Rentenversicherung Kostenträger. Welcher Weg für Sie gilt, klären Sie mit Ihrer Reha-Beratung. Eine Bewilligung ist immer eine Einzelfallentscheidung; eine pauschale Kostenübernahme können wir nicht zusichern.
Bekomme ich während der Ausbildung Unterstützung?
Begleitung gehört zum Konzept dieser Ausbildungsform. Üblich sind kleinere Lerngruppen, Stützunterricht, sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung bei der Suche nach Praktikumsplätzen; wie umfangreich das im Einzelfall ausfällt, unterscheidet sich je Träger. Für die Prüfung selbst sind bei Bedarf Nachteilsausgleiche möglich, etwa eine verlängerte Bearbeitungszeit. Fragen Sie beides vor der Anmeldung ausdrücklich ab und lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben – die Qualität der Begleitung entscheidet bei diesem Weg mit über den Erfolg.
Wie geht es nach dem Abschluss weiter?
Der übliche Weg führt in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, häufig im Betrieb der letzten Praxisphase. Unterstützend gibt es Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber, die Begleitung durch einen Integrationsfachdienst und die Beratung des Inklusionsamtes; diese Hilfen sollten früh in der Ausbildung angesprochen werden, nicht erst am Ende. Bei entsprechender Entwicklung ist außerdem ein Übergang in den anerkannten Ausbildungsberuf vorgesehen – dafür sind Kammer und Bildungsträger die richtigen Ansprechpartner.