Umschulung Verwaltungsfachangestellte/r Kommunalverwaltung
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung sind die Sachbearbeitungsebene der Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise. Sie bearbeiten Anträge, stellen den Sachverhalt fest, prüfen ihn an den einschlägigen Rechtsvorschriften und erstellen Bescheide, die rechtlich tragfähig und …
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Worum geht es in diesem Kurs?
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung sind die Sachbearbeitungsebene der Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise. Sie bearbeiten Anträge, stellen den Sachverhalt fest, prüfen ihn an den einschlägigen Rechtsvorschriften und erstellen Bescheide, die rechtlich tragfähig und verständlich begründet sind. Das Feld ist breit: Meldewesen, Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Sozial- und Jugendhilfe, Wohngeld, Bauanträge, Kitaplätze, Abgaben und Gebühren. Dazu kommen Haushalt und Buchungen im kommunalen Finanzwesen, Vergabe und Personalverwaltung. Ein erheblicher Teil ist Publikumskontakt, oft wenn es um Geld, Fristen oder Ablehnungen geht.
Die häufigste Sorge lautet: Ich bin kein Jurist, ich verstehe diese Gesetzestexte nie. Rechtsanwendung ist ein erlernbares Verfahren – Sachverhalt feststellen, Norm suchen, Tatbestandsmerkmale prüfen, Rechtsfolge ableiten, Ergebnis begründen. Das wird über Monate geübt. Ehrlich ist die sprachliche Hürde: Ein Träger fordert ausdrücklich Deutsch auf Niveau C1. Rechne fest mit 24 Monaten Vollzeit.
Was lernst du in diesem Kurs?
- Modul 1: Staat, Verfassung und Aufbau der öffentlichen Verwaltung (10 Wochen) – Der Einstieg klärt, woher Verwaltungshandeln seine Legitimation bezieht und wie die Rechtsordnung aufgebaut ist. Ein Schwerpunkt liegt auf der Arbeitstechnik: Wie man einen Paragrafen liest, Tatbestand und Rechtsfolge trennt und eine Norm findet. Die konkrete Modulstruktur legt der Bildungsträger fest; diese Übersicht beschreibt die fachlich üblichen Inhalte des Berufsfeldes. Inhalte: Grundgesetz, Grundrechte und Staatsorganisation, Bund, Länder und Kommunen im föderalen Aufbau, Rechtsquellen, Normenhierarchie und Gesetzgebungsverfahren, Aufgaben der Kommunalverwaltung im Überblick, Arbeitsmethodik: mit Gesetzestexten und Kommentaren arbeiten.
- Modul 2: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (14 Wochen) – Das Kernmodul des Berufs. Behandelt wird der Verwaltungsakt in allen Phasen, vom Verfahren über die Entscheidung bis zum Rechtsbehelf. Teilnehmende schreiben Bescheide selbst und lernen, eine Entscheidung so zu begründen, dass sie einer Überprüfung standhält. Inhalte: Verwaltungsakt: Begriff, Wirksamkeit, Nebenbestimmungen, Verwaltungsverfahren von der Antragstellung bis zur Bekanntgabe, Ermessen, gebundene Entscheidung und Verhältnismäßigkeit, Rücknahme, Widerruf und Bestandskraft, Widerspruchsverfahren und Rechtsbehelfsbelehrung, Bescheide formulieren und begründen.
- Modul 3: Kommunalrecht und kommunale Selbstverwaltung (10 Wochen) – Das Modul erklärt, wie eine Kommune entscheidet und wer wofür zuständig ist. Behandelt werden die Organe und ihr Zusammenspiel, der Weg einer Satzung sowie die praktische Arbeit im Sitzungsdienst, die in vielen Verwaltungen zu den Aufgaben der Sachbearbeitung gehört. Inhalte: Kommunale Selbstverwaltungsgarantie und Aufgabenarten, Organe der Gemeinde: Rat, Ausschüsse, Verwaltungsspitze, Satzungen, Verordnungen und ihr Zustandekommen, Kommunalaufsicht und Rechtmäßigkeitskontrolle, Sitzungsdienst, Vorlagen und Beschlussumsetzung.
- Modul 4: Besonderes Verwaltungsrecht im kommunalen Alltag (14 Wochen) – Hier wird das allgemeine Verfahrensrecht auf die Fachgebiete angewandt, die den kommunalen Alltag ausmachen. Der Unterricht arbeitet fallbezogen: Vom geschilderten Sachverhalt über die Normprüfung bis zur Entscheidung, weil genau diese Kette in der Prüfung und im Beruf verlangt wird. Inhalte: Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Ordnungs- und Gewerberecht, Gefahrenabwehr, Grundzüge des Bau- und Planungsrechts, Sozialleistungen und Wohngeld in kommunaler Zuständigkeit, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Fallbearbeitung anhand realistischer Sachverhalte.
- Modul 5: Kommunales Finanzwesen und Haushaltsrecht (12 Wochen) – Ohne Haushaltsrecht ist kommunale Verwaltung nicht zu verstehen, weil jede Ausgabe eine Ermächtigung braucht. Das Modul behandelt den Haushaltskreislauf, die Grundzüge der Doppik und das Anordnungswesen sowie die Erhebung kommunaler Abgaben. Inhalte: Haushaltsplan, Haushaltssatzung und Haushaltsgrundsätze, Doppisches Rechnungswesen: Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, Buchungen, Anordnungswesen und Belegprüfung, Gebühren, Beiträge und Steuern der Kommune, Vergabe und Beschaffung nach den geltenden Regeln.
- Modul 6: Personalwesen, Arbeits- und Dienstrecht (8 Wochen) – Das Modul behandelt die Personalseite der Verwaltung, die zugleich Ihr eigenes Arbeitsverhältnis betrifft. Behandelt werden der Unterschied zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten, die Eingruppierungslogik sowie die Beteiligungsrechte des Personalrats. Inhalte: Beschäftigte und Beamte: Statusunterschiede und Folgen, Tarifrecht des öffentlichen Dienstes und Eingruppierung, Arbeitszeit, Urlaub und Fürsorgepflichten, Personalakte, Personalrat und Mitbestimmung, Einstellungsverfahren und Stellenbesetzung.
- Modul 7: Bürgerkontakt, Bürokommunikation und Datenschutz (10 Wochen) – Das Modul verbindet die kommunikative mit der digitalen Seite des Berufs. Geübt werden Gespräche in schwierigen Situationen und verständliche Schriftsprache; dazu kommen die Arbeit in Fachverfahren und die datenschutzrechtlichen Pflichten, die in der Verwaltung besonders streng ausgelegt werden. Inhalte: Gesprächsführung am Schalter und am Telefon, Umgang mit Beschwerden, Konflikten und Ablehnungsbescheiden, Verständliche Verwaltungssprache und Schriftverkehr, Fachverfahren, elektronische Akte und Onlineantragswege, Datenschutz, Amtsverschwiegenheit und Akteneinsicht.
- Modul 8: Praxisphase, Fallstudien und Prüfungsvorbereitung (12 Wochen) – Zum Abschluss werden Behördenpraxis und Prüfungsvorbereitung zusammengeführt. Neben Klausurtraining steht das fallbezogene Fachgespräch im Mittelpunkt, in dem ein Sachverhalt mündlich aufbereitet wird. Prüfungstermine und Anmeldefristen richten sich nach der zuständigen Stelle. Inhalte: Begleitete Praxisphase in einer Verwaltung, Nachbereitung realer Vorgänge im Unterricht, Klausurtraining zu den schriftlichen Prüfungsbereichen, Training des fallbezogenen Fachgesprächs, Bewerbung im öffentlichen Dienst und Auswahlverfahren.
Lernziele:
- Der Abschluss ist ein anerkannter Berufsabschluss nach § 37 Berufsbildungsgesetz und öffnet den Zugang zum öffentlichen Dienst, der tariflich vergütet und vergleichsweise krisenfest ist.
- Kommunen gibt es überall: Die Nachfrage ist nicht auf Ballungsräume konzentriert, was einen Umzug meist entbehrlich macht.
- Die Vergütung folgt in aller Regel dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, dessen Entgelttabellen öffentlich einsehbar sind — Sie wissen vorher, worauf Sie sich einlassen.
- Das Aufgabenfeld ist breit, sodass ein Wechsel zwischen Fachbereichen ohne neuen Abschluss möglich ist.
- Der Abschluss ist Grundlage für spätere Aufstiegsfortbildungen im öffentlichen Dienst, etwa zum Verwaltungsfachwirt.
Für wen ist der Kurs geeignet?
Die Umschulung passt zu Menschen, die Rechtsanwendung als Handwerk begreifen und keine Scheu vor Paragrafen haben. Wer gern sorgfältig arbeitet, gern nachvollziehbar begründet und Wert auf einen sicheren Arbeitsplatz mit planbaren Arbeitszeiten legt, findet hier ein passendes Feld. Sie läuft in Vollzeit über rund 24 Monate und braucht deshalb eine belastbare Tagesstruktur. Besonders geeignet ist sie für Umsteigende, die aus Dienstleistung, Sachbearbeitung oder Beratung kommen und Publikumsverkehr gewohnt sind. Weniger passend ist sie für alle, die schnelle Ergebnisse und viel Gestaltungsfreiheit suchen — Verwaltungsarbeit ist an Recht und Verfahren gebunden, und das ist ihr Zweck, nicht ihr Mangel.
- Umsteigende ohne Berufsabschluss, die einen anerkannten Abschluss im öffentlichen Dienst anstreben
- Personen mit Erfahrung in Sachbearbeitung, Beratung oder Publikumsverkehr, die Sorgfalt und Ausdauer mitbringen
- Menschen, die einen planbaren Arbeitsplatz mit tariflicher Vergütung und geregelten Arbeitszeiten suchen
- Weniger geeignet für alle mit Schwierigkeiten beim Lesen komplexer deutscher Rechtstexte oder ohne Bereitschaft zu Vollzeitunterricht
Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich — die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die Träger nennen ein Mindestalter von 18 Jahren und formulieren die schulische Erwartung unterschiedlich: Ein Anbieter führt den Zugang ausdrücklich unabhängig von der vorausgegangenen Schulbildung, ein Schulabschluss ist demnach wünschenswert, aber nicht zwingend. Deutlich strenger sind die sprachlichen Anforderungen: Ein Träger verlangt Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1, weil vom ersten Tag an Gesetzestexte gelesen und verstanden werden müssen. EDV-Grundkenntnisse werden ebenfalls vorausgesetzt. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
- Kein Berufsabschluss vorausgesetzt — die Maßnahme führt selbst zum Abschluss
- Mindestalter 18 Jahre, ein Schulabschluss ist wünschenswert, wird aber nicht von jedem Träger zwingend verlangt
- Sehr gute Deutschkenntnisse, von einem Träger ausdrücklich auf Niveau C1 beziffert, weil Gesetzestexte von Beginn an gelesen werden
- EDV-Grundkenntnisse für die Arbeit mit Fachverfahren und Bürosoftware
- Bereitschaft zu einer Qualifizierung über rund 24 Monate in Vollzeit mit hohem Rechtsanteil
Wie läuft der Kurs ab und welchen Abschluss gibt es?
Präsenz- und Onlineanteile (kombinierte Lernform)
24 Monate in Vollzeit – belegter Durchschnitt der Angebote
Betriebspraktikum: Praxisphasen in einer Verwaltung gehören bei dieser Umschulung zum Konzept, weil Aktenführung, Bescheiderstellung und Bürgerkontakt nur in der Behörde selbst geübt werden können. Mehrere Anbieter weisen ein Praktikum ausdrücklich aus, teilweise als optionalen Bestandteil. Eine feste Dauer ist nicht vorgegeben; Umfang und Lage legt der Bildungsträger fest.
Vor der Abschlussprüfung steht in der Regel eine Zwischenprüfung, die den Lernstand feststellt und nicht über das Bestehen entscheidet. Der Bildungsträger meldet dazu an; Termin und Form richten sich nach der zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes.
Die Abschlussprüfung umfasst schriftliche Prüfungsbereiche zum Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, zum kommunalen Finanzwesen sowie zur Wirtschafts- und Sozialkunde und einen mündlichen Teil in Form eines fallbezogenen Fachgesprächs, in dem ein Verwaltungsvorgang bearbeitet und erläutert wird. Die genaue Aufteilung und Gewichtung regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Stelle.
Prüfende Stelle: Für den öffentlichen Dienst zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz — je nach Bundesland ein Studieninstitut, eine Verwaltungs- oder Kommunalakademie oder der kommunale Arbeitgeberverband. Offizieller Abschluss: Anerkannter Berufsabschluss Verwaltungsfachangestellte/-r, Fachrichtung Kommunalverwaltung, nach § 37 Berufsbildungsgesetz. Mehrere Träger stellen zusätzlich ein eigenes Zeugnis aus, das die Prüfung der zuständigen Stelle jedoch nicht ersetzt..
Eine Förderung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist möglich, weil die Umschulung zu einem anerkannten Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz führt. Die Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung nach § 81 SGB III und hängt von Ihrer persönlichen Situation sowie der Arbeitsmarktlage ab — eine Zusage vorab gibt es nicht. Die Preise reichen von unter 500 Euro bis über 10.000 Euro. Weil der spätere Arbeitgeber überwiegend die öffentliche Hand ist, lohnt zusätzlich die Frage an die Vermittlungsfachkraft, ob in Ihrer Region Kommunen Umschulungsplätze mit Praxisanbindung anbieten.
Wird die Umschulung gefördert und führt sie zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, kommen nach § 87a SGB III zwei Geldleistungen dazu: 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat für Arbeitslose, zusätzlich zu ALG oder Bürgergeld, sowie Prüfungsprämien von 1.000 Euro für die bestandene Zwischen- und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung – zusammen bis zu 2.500 Euro. Beides setzt voraus, dass die Maßnahme bewilligt wurde.
Welche beruflichen Perspektiven bietet der Kurs?
Zum Zielberuf sind in den letzten 365 Tagen 5.349 offene Stellen erfasst. Bemerkenswerter als die Höhe ist die Struktur: Arbeitgeber sind fast ausschließlich Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise – und die gibt es flächendeckend. Sie können sich in der Regel dort bewerben, wo Sie leben. Der öffentliche Dienst besetzt allerdings formalisiert, und der Abschlussnachweis ist meist zwingend.
Die Eingruppierung erfolgt strikt nach TVöD VKA mit tariflichen Stufenaufstiegen, Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung (VBL).
- Einstieg: ca. 34.000–38.000 €
- Mit Berufserfahrung: ca. 40.000–49.000 €
- Spezialist oder Leitung: ca. 53.000–64.000 €
- Typische Tätigkeitsfelder: Antragsbearbeitung und Erstellung rechtssicherer Bescheide, Bürgerservice, Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten sowie Gefahrenabwehr, Sozialleistungen, Wohngeld und Jugendhilfeverwaltung, Kommunales Finanzwesen, Buchungen und Gebührenbescheide, Sitzungsdienst, Vorlagen und Umsetzung von Beschlüssen, Aktenführung, Fristenkontrolle und Arbeit in Fachverfahren
- Typische Arbeitgeber: Städte und Gemeinden aller Größenordnungen, Landkreise und Kreisverwaltungen, Ämter und Verbandsgemeinden, Kommunale Zweckverbände und Eigenbetriebe, Kommunale Sozial-, Jugend- und Ordnungsämter, Kommunale Kultur-, Bildungs- und Sportverwaltungen, Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts mit vergleichbaren Verwaltungsaufgaben
Welche Förderung passt zu dir?
Erhalte eine erste Orientierung, welche Förderwege zu deiner Situation passen. Über eine Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlos & ohne Anmeldung.
Berufswege prüfen
Zugeordnete Zielberufe
Diese Tätigkeitsbezeichnungen sind dem Kursprofil zugeordnet. Prüfe, ob Inhalt, Abschluss und Zugangsvoraussetzungen zu deinem Berufsziel passen; die Zuordnung bestätigt keine vollständige Berufsqualifikation.
- Antragsbearbeitung und Erstellung rechtssicherer Bescheide
- Bürgerservice, Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten
- Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten sowie Gefahrenabwehr
- Sozialleistungen, Wohngeld und Jugendhilfeverwaltung
- Kommunales Finanzwesen, Buchungen und Gebührenbescheide
- Sitzungsdienst, Vorlagen und Umsetzung von Beschlüssen
Vor der Kurswahl klären
- Welche Kenntnisse und Nachweise verlangen Stellenanzeigen für dein Berufsziel?
- Welche praktischen Aufgaben und Prüfungen sind im Lehrgang vorgesehen?
- Wer stellt den Abschluss aus und welche formalen Voraussetzungen gelten?
Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit kannst du Aufgaben und Bildungswege recherchieren.
Für Gehälter nutze den Entgeltatlas und prüfe Beruf, Region, Anforderungsniveau und Datenstand. Ein Kursabschluss allein belegt kein bestimmtes Einkommen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Werde ich mit diesem Abschluss verbeamtet?
Nein, nicht automatisch. Verwaltungsfachangestellte sind Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst, ihr Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Eine Verbeamtung setzt einen eigenen Laufbahnzugang voraus, für den in der Regel ein Vorbereitungsdienst oder ein Studium verlangt wird. Der Abschluss ist allerdings eine solide Grundlage für spätere Aufstiegsfortbildungen im öffentlichen Dienst, etwa zum Verwaltungsfachwirt.
Wer nimmt die Prüfung ab, wenn es keine IHK ist?
Für Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst ist nicht die Industrie- und Handelskammer zuständig, sondern die nach dem Berufsbildungsgesetz bestimmte zuständige Stelle. Je nach Bundesland ist das ein kommunales Studieninstitut, eine Verwaltungs- oder Kommunalakademie oder der kommunale Arbeitgeberverband. In unseren Daten wird eine Kommunalakademie als prüfende Stelle ausgewiesen. Der Abschluss ist deshalb nicht weniger wert — er ist derselbe anerkannte Berufsabschluss nach § 37 BBiG.
Wie gut muss mein Deutsch sein?
Sehr gut. Ein Träger beziffert die Anforderung ausdrücklich mit Niveau C1 und begründet das damit, dass von Beginn an Gesetzestexte gelesen und verstanden werden müssen. Das ist keine Formalie: Verwaltungsrecht arbeitet mit präzisen Formulierungen, und ein übersehenes Wort ändert die Rechtsfolge. Wenn Deutsch nicht Ihre Erstsprache ist, lassen Sie Ihren Stand vor der Anmeldung einschätzen, statt es im ersten Halbjahr herauszufinden.
Wie lange dauert die Umschulung und gibt es Teilzeit?
Die belegte Laufzeit der Angebote liegt bei rund 24 Monaten. Dokumentiert sind ausschließlich Vollzeitangebote; eine Teilzeitvariante enthält unsere Auswertung zu diesem Zielberuf nicht. Als Unterrichtsformen sind Präsenzunterricht sowie hybride und weitere kombinierte Lernformen erfasst, sodass ein Teil des Unterrichts online stattfinden kann. Die Dauer entspricht der üblichen Verkürzung eines dreijährigen Ausbildungsberufs im Umschulungsformat.
Brauche ich ein Praktikum und wer sucht die Behörde?
Praxisphasen gehören zum Konzept dieser Umschulung, weil Bescheiderstellung, Aktenführung und Bürgerkontakt nur in der Verwaltung selbst geübt werden können. Mehrere Angebote weisen ein Praktikum aus, eines ausdrücklich als optionalen Bestandteil. Eine feste Dauer ist nicht hinterlegt. Ob der Träger Praxisplätze in Verwaltungen vermittelt oder ob Sie selbst anfragen, unterscheidet sich zwischen den Anbietern — klären Sie das vor der Anmeldung.
Wie sind die Jobaussichten im öffentlichen Dienst?
Zum Zielberuf sind in den letzten 365 Tagen 5.349 offene Stellen erfasst, und die Arbeitgeber sind über die gesamte Fläche verteilt, weil es Kommunen überall gibt. Hinzu kommt, dass in den Verwaltungen viele langjährig Beschäftigte in den kommenden Jahren ausscheiden. Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst sind allerdings stark formalisiert, laufen über feste Fristen und verlangen den Abschlussnachweis in der Regel zwingend — planen Sie Ihre Bewerbungen deshalb frühzeitig.
Was kostet die Umschulung und wird sie gefördert?
Die hinterlegten Kostenangaben streuen: Ein Teil der Angebote weist keine Preisangabe aus, ein Teil liegt bis 500 Euro, ein Teil über 10.000 Euro — den verbindlichen Preis nennt der Träger. Weil die Maßnahme zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, kommt eine Förderung über den Bildungsgutschein in Betracht. Die Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung nach § 81 SGB III und hängt unter anderem von der arbeitsmarktlichen Notwendigkeit und der AZAV-Zulassung ab.