Sicherheit & Schutz
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Befähigte Person: Leitern, Tritte, Kleingerüste – Lehrgang

Qualifizierung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten: rechtliche Grundlagen, Mängelerkennung, Prüffristen und die korrekte Dokumentation im Prüfbuch.

Auf einen Blick

Dauerein SchulungstagØ am Markt
Formatflexibelflexibel
KostenMeist voll gefördertauf Anfrage / Förderung
Finanzierung über Förderung möglich – mit Bildungsgutschein bis zu 100 % förderbar*

Überblick

Wer Leitern, Tritte oder Kleingerüste im Betrieb regelmäßig prüfen soll, benötigt dafür nicht nur technisches Verständnis, sondern eine formale Bestellung zur "befähigten Person" nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung. Dieser Kurs qualifiziert genau für diese Rolle: Teilnehmende lernen, welche rechtlichen Grundlagen die Prüfpflicht begründen, woran sich Materialermüdung, Beschädigungen und Standsicherheitsmängel erkennen lassen und wie sich Prüffristen sachgerecht festlegen und im Prüfbuch dokumentieren lassen. Am Ende steht nicht nur Wissen, sondern die praktische Fähigkeit, eine reale Prüfung eigenständig und rechtssicher durchzuführen.

Berufliche FachweiterbildungInhaltsstand 12.07.2026

Kursprofil, Marktdaten und verfügbare Lernformen

Die folgenden Angaben stammen aus den Angeboten eines einzelnen Anbieters — es ist also kein Anbietervergleich, sondern das erfasste Angebot zu diesem Kurs. Konkrete Preise und Termine nennt der Anbieter im Beratungsgespräch.

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Anbieter

1

an 3 Standorten

Angebote

16

diesem Kursprofil zugeordnete Angebote

Kommende Termine

0

an 4 erfassten Orten

Regionen

3 Bundesländer

inklusive Online- und Hybridangeboten, sofern vorhanden

Abschluss

Zertifikat zur befähigten Person

Mögliche Förderwege

Bildungsgutschein · Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein · Qualifizierungschancengesetz

Lernformen

  • Seminar100 %

Zeitmodelle

  • Vollzeit100 %

Dauer im Markt

  • bis 3 Tage17×

Gemeldete Preisgruppen

  • 500–1.000 €17×

Häufige Kursorte

  • Bremen
  • Berlin
  • Villingen-Schwenningen
  • Reutlingen

Bundesländer

  • Bremen
  • Baden-Württemberg
  • Berlin

Vermittelte Kompetenzen

  • Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten
  • DGUV Information 208-016
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Mängelerkennung und Standsicherheit
  • Prüffristenermittlung
  • Prüfbuch-Dokumentation

Zugeordnete Zielberufe

  • Fachkraft für Gebäudetechnik18.571 Stellen/12 Mon.
  • Werkpolier/Werkpolierin - Hochbau17.383 Stellen/12 Mon.
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit5.559 Stellen/12 Mon.
  • Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Gerüsten

Datenbasis: 16 diesem Kurs zugeordnete Angebote sowie die dazu veröffentlichten Termindaten, Stand 19.08.2026. Mehrere Standorte eines Trägers zählen als ein Anbieter.

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Kursinhalte & Lernziele

Der erste Block vermittelt die rechtlichen Grundlagen, ohne die sich Prüftätigkeit weder rechtssicher noch nachvollziehbar begründen ließe.

  • Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung an die Prüfung von Arbeitsmitteln
  • Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 zur Bestellung einer befähigten Person
  • Einordnung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203)
  • Abgrenzung der befähigten Person von anderen betrieblichen Prüfrollen

Der zweite Block behandelt Aufbau und Bauarten der zu prüfenden Arbeitsmittel, denn nur wer deren Konstruktion versteht, kann Mängel zuverlässig erkennen.

  • Bauarten von Anlegeleitern, Stehleitern und Mehrzweckleitern
  • Aufbau und typische Einsatzbereiche von Tritten
  • Konstruktion und Einsatzgrenzen von Kleingerüsten
  • werkstoffspezifische Besonderheiten von Holz-, Aluminium- und Faserverbundleitern

Der dritte Block bildet den fachlichen Kern des Kurses: die systematische Erkennung von Mängeln, die im Alltag oft übersehen werden, bevor es zu einem Unfall kommt.

  • Erkennung von Materialermüdung und altersbedingtem Verschleiß
  • Identifikation von Rissen, Verformungen und beschädigten Bauteilen
  • Prüfung der Standsicherheit und Funktionsfähigkeit von Sicherungselementen
  • Kontrolle von Kennzeichnung, Typenschildern und Herstellerangaben

Der vierte Block überträgt die Prüfkriterien in einen strukturierten Prüfprozess samt korrekter Dokumentation, die im Streit- oder Unfallfall den entscheidenden Unterschied macht.

  • Ermittlung angemessener Prüffristen nach DGUV Information 208-016
  • Aufbau eines einheitlichen Prüfschemas für wiederkehrende Prüfungen
  • korrekte Dokumentation von Prüfergebnissen im Prüfbuch
  • Umgang mit festgestellten Mängeln bis zur endgültigen Aussonderung eines Arbeitsmittels

Im Praxisteil wird jeder Prüfschritt an realen Leitern, Tritten und Kleingerüsten geübt, damit die Teilnehmenden die Prüfung nicht nur theoretisch kennen, sondern selbstständig durchführen können.

  • vollständige Prüfung einer Anlegeleiter nach einheitlichem Prüfschema
  • Prüfung einer Stehleiter auf Standsicherheit und Funktionsfähigkeit der Sicherungen
  • Begutachtung eines Tritts auf Materialermüdung und Beschädigungen
  • Prüfung eines Kleingerüsts auf Vollständigkeit und korrekten Aufbau
  • Erkennung eines präparierten, absichtlich mangelhaften Prüfobjekts
  • Ermittlung einer angemessenen Prüffrist für ein konkretes Beispielobjekt
  • vollständige Dokumentation einer durchgeführten Prüfung im Prüfbuch
  • Entscheidung über Weiterverwendung, Reparatur oder Aussonderung eines Prüfobjekts
  • Begründung einer Prüfentscheidung gegenüber einer fiktiven Aufsichtsperson
  • Diskussion realer Unfallbeispiele infolge mangelhafter Leitern oder Gerüste
  • Erarbeitung einer betrieblichen Prüfroutine für wiederkehrende Prüfintervalle
  • Abschlussprüfung: eigenständige, vollständige Prüfung mehrerer Objekte unter Aufsicht

Der Kurs endet damit konsequent mit einer praktischen Prüfung, da die Bestellung zur befähigten Person nicht auf Theoriewissen allein, sondern auf nachgewiesenem praktischem Können beruht.

Lernziele:

Nach erfolgreichem Abschluss dieses Kurses beherrschen die Teilnehmenden folgende Kompetenzen.

  • die rechtlichen Grundlagen der Prüfpflicht für Leitern, Tritte und Kleingerüste einordnen
  • die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung auf die eigene Prüftätigkeit übertragen
  • die Rolle und Verantwortung der befähigten Person nach DGUV Vorschrift 1 wahrnehmen
  • unterschiedliche Bauarten von Leitern, Tritten und Kleingerüsten unterscheiden
  • typische Materialermüdung und Verschleißerscheinungen erkennen
  • Beschädigungen und Standsicherheitsmängel an Prüfobjekten systematisch identifizieren
  • Kennzeichnung und Beschriftung von Leitern und Gerüsten auf Vollständigkeit prüfen
  • Prüffristen anhand der DGUV Information 208-016 sachgerecht ermitteln
  • eine vollständige Prüfung nach einheitlichem Prüfschema durchführen
  • Prüfergebnisse korrekt und nachvollziehbar im Prüfbuch dokumentieren
  • festgestellte Mängel angemessen einordnen und über weitere Schritte entscheiden
  • die eigene Prüftätigkeit gegenüber Vorgesetzten und Aufsichtsbehörden rechtssicher vertreten

Zielgruppe & Voraussetzungen

Der Kurs richtet sich an Personen, die im Betrieb zur "befähigten Person zum Prüfen von Leitern, Tritten und Kleingerüsten" ernannt werden sollen und diese Prüfungen künftig eigenständig und rechtssicher durchführen müssen.

  • Mitarbeitende aus Handwerk, Industrie oder Facility Management mit Prüfverantwortung
  • angehende Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Bezug zu Leitern und Gerüsten
  • Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter, die die Prüfpflicht für ihr Team übernehmen sollen
  • Sicherheitsbeauftragte, die ihre betriebliche Prüfkompetenz formal absichern möchten
Voraussetzungen:

Vorausgesetzt werden eine relevante Berufsausbildung sowie Berufserfahrung im Umgang mit Leitern, Tritten und Kleingerüsten. Zudem sollte eine zeitnahe berufliche Tätigkeit mit Bezug zu diesen Arbeitsmitteln bestehen, da die befähigte Person ihre Prüfkompetenz auch durch praktische Erfahrung im eigenen Arbeitsumfeld nachweisen muss.

Ablauf & Abschluss

Der Kurs vermittelt die rechtlichen und technischen Grundlagen kompakt und verknüpft sie unmittelbar mit der praktischen Prüfung realer Leitern, Tritte und Kleingerüste. Jedes Prüfkriterium wird zunächst erklärt und anschließend an einem konkreten Objekt angewendet, sodass die Teilnehmenden am Ende eine vollständige Prüfung selbstständig durchführen und dokumentieren können.

Der Kurs ist als kompakte Qualifizierung angelegt, die rechtliche Grundlagen, Bauartenkunde, Mängelerkennung und die praktische Prüfung mehrerer Objekttypen in einem zusammenhängenden Seminar vermittelt. Der straffe zeitliche Rahmen setzt durchgehende Aufmerksamkeit voraus, da Theorie und Praxisprüfung eng ineinandergreifen.

Der Kurs schließt mit einem Zertifikat zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern, Tritten und Kleingerüsten ab. Es dokumentiert, dass die Teilnehmenden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die praktische Prüfung der relevanten Arbeitsmittel beherrschen und im Betrieb entsprechend eingesetzt werden können.

Nutzen & Perspektiven

Fehlerhafte oder überalterte Leitern und Gerüste zählen zu den häufigsten Ursachen für Absturzunfälle im Arbeitsalltag – ein Risiko, das sich durch regelmäßige, fachgerechte Prüfung deutlich reduzieren lässt. Wer als befähigte Person bestellt ist, übernimmt hier eine Verantwortung, die im Betrieb nicht delegierbar ist und entsprechend gezielt vorbereitet sein will. Für Unternehmen ist die Bestellung eigener befähigter Personen zudem eine wirtschaftliche Entscheidung: Statt jede Prüfung extern zu beauftragen, lassen sich wiederkehrende Prüfintervalle intern und kurzfristig abdecken, was Ausfallzeiten von Arbeitsmitteln reduziert und die Einhaltung gesetzlicher Prüffristen verlässlicher sicherstellt. Im Schadens- oder Unfallfall zeigt sich zudem sehr schnell, ob eine ordnungsgemäße Prüforganisation bestand – ein Aspekt, der sowohl versicherungsrechtlich als auch im Rahmen behördlicher Kontrollen relevant werden kann. Da die Qualifizierung sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die praktische Prüfkompetenz umfasst, ist sie zugleich ein direkter Baustein für alle, die sich perspektivisch in Richtung Arbeitssicherheit oder betriebliche Prüforganisation weiterentwickeln möchten. Wer einmal gelernt hat, ein Prüfschema konsequent auf ein Arbeitsmittel anzuwenden, überträgt diese systematische Herangehensweise häufig auch auf andere Bereiche der betrieblichen Arbeitssicherheit.

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Arbeitsmarkt-Report

Sicherheits-Branche wächst stabil — Wachpersonal, Objektschutz, Veranstaltungssicherheit. Einstieg ist mit Sachkundenachweis §34a GewO schnell möglich, Aufstieg primär über Spezialisierung (Personenschutz, IT-Security-Operations).

Einstieg (0-2 J.):24.000–32.000 €
Mittel (3-7 J.):34.000–42.000 €
Senior (8+ J.):44.000–58.000 €

Zielberufe & offene Stellen

Berufe, in denen Absolvent:innen dieses Kurses typischerweise arbeiten — mit bundesweit offenen Stellen der letzten 12 Monate.

  • Fachkraft für Gebäudetechnik
    18.571 Stellen
  • Werkpolier/Werkpolierin - Hochbau
    17.383 Stellen
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
    5.559 Stellen
  • Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Gerüsten
    0 Stellen

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet die Rolle der "befähigten Person" konkret?

Die befähigte Person ist eine nach der Betriebssicherheitsverordnung formal bestellte Rolle, die Arbeitsmittel wie Leitern, Tritte und Kleingerüste eigenständig und rechtssicher auf ihren sicheren Zustand prüfen darf.

Werden im Kurs auch praktische Prüfungen durchgeführt?

Ja, im Praxisteil prüfen die Teilnehmenden reale Leitern, Tritte und Kleingerüste nach einheitlichem Prüfschema und dokumentieren die Ergebnisse im Prüfbuch. Die Abschlussprüfung besteht aus einer eigenständigen Prüfung mehrerer Objekte.

Welche Vorkenntnisse benötige ich?

Vorausgesetzt werden eine relevante Berufsausbildung sowie Berufserfahrung im Umgang mit Leitern, Tritten und Kleingerüsten und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit mit Bezug zu diesen Arbeitsmitteln.

Woran orientieren sich die vermittelten Prüffristen?

Die Prüffristen werden anhand der DGUV Information 208-016 ermittelt, die konkrete Kriterien zur Festlegung angemessener Prüfintervalle für Leitern und Tritte liefert.

Warum sollten Unternehmen eigene befähigte Personen bestellen?

Interne befähigte Personen können wiederkehrende Prüfungen kurzfristig und ohne externe Beauftragung durchführen, was Ausfallzeiten reduziert und die Einhaltung gesetzlicher Prüffristen zuverlässiger sicherstellt.