Aufzugswärter – Befähigte Person Aufzüge – Weiterbildung
Unterweisung zur Befähigten Person für Aufzüge: Personenbefreiung aus Aufzugsanlagen nach BetrSichV, TRBS 2181 und TRBS 3121 für die Sicherheitsbranche.
Redaktion: Kursweg Redaktion · Inhalt aktualisiert:
Kostenlos & unverbindlich anfragenAuf einen Blick
Kurzantworten zum Kurs
Einordnung: Berufliche Fachweiterbildung
- Wie lange dauert der Kurs?
- Der Kurs ist als kompakte Unterweisung angelegt und deckt in drei Themenblöcken die rechtlichen Grundlagen, das technische Anlagenwissen und das praktische Vorgehen bei der Personenbefreiung ab. Als Vollzeitveranstaltung ist er auf eine zügige, in sich geschlossene Vermittlung aller… Details
- Welcher Abschluss ist vorgesehen?
- Der Kurs schließt mit einer trägerinternen Teilnahmebescheinigung ab, die die Unterweisung zur Befähigten Person für Aufzüge im Bereich Personenbefreiung dokumentiert. Eine externe, herstellerunabhängige Zertifizierungsprüfung ist für diese Unterweisung nicht vorgesehen. Details
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Vorausgesetzt wird, dass Teilnehmende von ihrem Arbeitgeber mit der Aufgabe der Personenbefreiung aus Aufzugsanlagen betraut werden oder betraut werden sollen. Formale Abschlüsse sind nicht erforderlich; ein technisches Grundverständnis erleichtert das Verständnis der sicherheitstechnischen… Details
Worum geht es in diesem Kurs?
Dieser Kurs qualifiziert dazu, als besonders unterwiesene Person Menschen aus Aufzugsanlagen zu befreien, wenn diese in einer Störungssituation eingeschlossen sind. Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung, die Betreiber von Aufzugsanlagen dazu verpflichtet, eine Personenbefreiung jederzeit und in möglichst kurzer Zeit sicherzustellen. Der Kurs vermittelt die rechtlichen Pflichten, den technischen Aufbau unterschiedlicher Aufzugsanlagen sowie das konkrete Vorgehen bei der Befreiung eingeschlossener Personen und richtet sich insbesondere an Mitarbeitende aus Bewachungsunternehmen und Werkschutz.
Was lernst du in diesem Kurs?
Modul 1 – Rechtliche Grundlagen und Betreiberpflichten Dieser Block schafft die rechtliche Basis für die Tätigkeit als Aufzugswärter/in beziehungsweise Befähigte Person für Aufzüge.
- Aufgaben und Pflichten des Betreibers von Aufzugsanlagen
- Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung zur Bereitstellung von Aufzugsanlagen
- Anforderungen der TRBS 2181 an Bereitstellung und Benutzung von Aufzugsanlagen
- Anforderungen der TRBS 3121 an die Organisation der Personenbefreiung
- Pflicht zur Sicherstellung einer zeitnahen Befreiung eingeschlossener Personen
- Abgrenzung der Aufgaben von Betreiber, Instandhaltung und Befähigter Person
Modul 2 – Aufzugsanlagen und sicherheitstechnische Einrichtungen Der zweite Block vermittelt das technische Grundverständnis, das für eine sichere Personenbefreiung erforderlich ist.
- Aufzugsanlagen für den Gütertransport
- Aufzugsanlagen für die Personenbeförderung
- Unterschiedliche Aufzugsbauarten und ihre Besonderheiten
- Sicherheitstechnische Einrichtungen wie Fangvorrichtungen und Notrufsysteme
- Technische Merkmale, die bei einer Störung relevant werden
- Zusammenspiel von technischer Ausstattung und organisatorischen Abläufen
Modul 3 – Befreiung eingeschlossener Personen Der dritte Block behandelt den eigentlichen Kern der Weiterbildung: das sichere Vorgehen bei der Befreiung eingeschlossener Personen.
- Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person für Aufzüge im Einsatzfall
- Besondere Aufgaben des Aufzugswärters bei unterschiedlichen Aufzugsbauarten
- Schrittweises Vorgehen bei der Befreiung von Personen
- Verhalten bei unterschiedlichen Arten von Störungen
- Kommunikation mit eingeschlossenen Personen während der Befreiung
- Zusammenarbeit mit Notrufleitstellen, Instandhaltung und Rettungsdiensten
Praxisteil – Sicherer Einsatz in der Praxis
- Nachvollziehen typischer Störungsbilder an unterschiedlichen Aufzugsbauarten
- Einordnung, wann eine Befreiung durch die Befähigte Person ausreicht und wann weitere Stellen einzubinden sind
- Übung des kommunikativen Vorgehens gegenüber eingeschlossenen Personen
- Durchspielen von Notfallszenarien mit unterschiedlichen technischen Ausgangslagen
- Einordnung der eigenen Rolle im Zusammenspiel mit Alarm- und Revierfahrer*innen
- Einordnung der eigenen Rolle im Zusammenspiel mit Empfangsmitarbeitenden
- Dokumentation eines Befreiungseinsatzes nach dem Vorgehen aus Modul 3
- Rückschau typischer Fehlerquellen bei der Personenbefreiung
- Wiederholung der rechtlichen Pflichten anhand konkreter Einsatzbeispiele
- Zusammenführung von rechtlichem, technischem und praktischem Wissen in einer Abschlussübung
Die drei Module folgen bewusst der Logik des Einsatzfalls: Erst die rechtliche Einordnung, warum die Rolle der Befähigten Person überhaupt existiert, dann das technische Verständnis der Anlagen, um die eine Störung häufig kreist, und schließlich das konkrete Vorgehen bei der Befreiung selbst.
Lernziele:
- Aufgaben und Pflichten des Betreibers von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung benennen
- Anforderungen der TRBS 2181 an die Bereitstellung und Benutzung von Aufzugsanlagen einordnen
- Anforderungen der TRBS 3121 an die Personenbefreiung einordnen
- Aufzugsanlagen für Güter- und Personenbeförderung unterscheiden
- Unterschiedliche Aufzugsbauarten und deren Besonderheiten erkennen
- Sicherheitstechnische Einrichtungen von Aufzugsanlagen einordnen
- Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person für Aufzüge wahrnehmen
- Personen sicher und zügig aus Aufzugsanlagen befreien
- Angemessen auf typische Störungen an Aufzugsanlagen reagieren
- Mit Notrufleitstellen und weiteren Beteiligten im Störungsfall kommunizieren
- Einsätze zur Personenbefreiung nachvollziehbar dokumentieren
- Die eigene Rolle als besonders unterwiesene Person im betrieblichen Kontext einordnen
Für wen ist der Kurs geeignet?
Der Kurs richtet sich an Mitarbeitende von Arbeitgebern, die Aufzugsanlagen zur Verfügung stellen, sowie an Beschäftigte von Bewachungsunternehmen und Werkschutz, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als besonders unterwiesene Person für die Personenbefreiung eingesetzt werden sollen.
- Interventionskräfte und Personal zur Alarmverfolgung in der Sicherheitsbranche
- Alarm- und Revierfahrer*innen mit Zuständigkeit für Aufzugsanlagen
- Streifenfahrer*innen, die im Einsatzfall Personen befreien müssen
- Empfangsmitarbeitende, die als besonders unterwiesene Person tätig werden
Vorausgesetzt wird, dass Teilnehmende von ihrem Arbeitgeber mit der Aufgabe der Personenbefreiung aus Aufzugsanlagen betraut werden oder betraut werden sollen. Formale Abschlüsse sind nicht erforderlich; ein technisches Grundverständnis erleichtert das Verständnis der sicherheitstechnischen Einrichtungen und der unterschiedlichen Aufzugsbauarten.
Wie läuft der Kurs ab und welchen Abschluss gibt es?
Der Kurs findet als Präsenzunterricht statt, üblicherweise als kompakte Vollzeitveranstaltung. Rechtliche Grundlagen und technisches Wissen werden unmittelbar mit dem praktischen Vorgehen bei der Personenbefreiung verknüpft, sodass Teilnehmende nicht nur die Vorschriften kennen, sondern auch wissen, wie sie im konkreten Störungsfall vorzugehen haben.
Der Kurs ist als kompakte Unterweisung angelegt und deckt in drei Themenblöcken die rechtlichen Grundlagen, das technische Anlagenwissen und das praktische Vorgehen bei der Personenbefreiung ab. Als Vollzeitveranstaltung ist er auf eine zügige, in sich geschlossene Vermittlung aller sicherheitsrelevanten Inhalte ausgelegt.
Der Kurs schließt mit einer trägerinternen Teilnahmebescheinigung ab, die die Unterweisung zur Befähigten Person für Aufzüge im Bereich Personenbefreiung dokumentiert. Eine externe, herstellerunabhängige Zertifizierungsprüfung ist für diese Unterweisung nicht vorgesehen.
Welche beruflichen Perspektiven bietet der Kurs?
Der Mehrwert dieses Kurses liegt in seiner klaren Praxisorientierung: Statt allgemeines Wissen über Aufzugstechnik zu vermitteln, konzentriert sich die Weiterbildung auf die konkrete Situation, die im Ernstfall zählt – Personen sicher und zügig aus einer Aufzugsanlage zu befreien, ohne weitere Gefährdung für die eingeschlossenen Personen oder die Befähigte Person selbst. Für Arbeitgeber, die Aufzugsanlagen betreiben, ist der Kurs deshalb relevant, weil die Betriebssicherheitsverordnung eine jederzeit verfügbare Personenbefreiung verlangt. Mitarbeitende, die diese Unterweisung durchlaufen haben, versetzen den Arbeitgeber in die Lage, dieser Pflicht mit eigenem, geschultem Personal nachzukommen, statt bei jeder Störung ausschließlich auf externe Dienste angewiesen zu sein. Für die Teilnehmenden selbst bedeutet die Qualifikation eine zusätzliche, gefragte Kompetenz innerhalb der Sicherheitsbranche: Wer als Interventionskraft, Alarm- oder Streifenfahrer*in zusätzlich zur Personenbefreiung befähigt ist, deckt ein Aufgabenfeld ab, das in vielen Objekten mit Aufzugsanlagen regelmäßig gebraucht wird, und erweitert damit das eigene Einsatzspektrum innerhalb des Bewachungsunternehmens oder Werkschutzes. Da Aufzugsstörungen erfahrungsgemäß selten zu planbaren Zeiten auftreten, sondern häufig außerhalb regulärer Servicezeiten der Instandhaltung, ist eine intern verfügbare Befähigte Person auch ein Beitrag zur Versorgungssicherheit im jeweiligen Objekt: Eingeschlossene Personen müssen nicht auf einen externen Notdienst warten, dessen Anfahrtszeit sich nicht immer verlässlich vorhersagen lässt, sondern werden von geschultem Personal vor Ort betreut, das die konkrete Anlage und ihre Besonderheiten kennt. Für Auftraggeber von Bewachungsunternehmen ist das ein handfestes Qualitätsmerkmal, das sich unmittelbar auf die Zufriedenheit von Mieterinnen, Mietern und Besuchenden eines Objekts auswirkt, wenn im Störungsfall schnell und kompetent reagiert wird.
Welche Förderung passt zu dir?
Erhalte eine erste Orientierung, welche Förderwege zu deiner Situation passen. Über eine Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlos & ohne Anmeldung.
Berufswege prüfen
Zugeordnete Zielberufe
Diese Tätigkeitsbezeichnungen sind dem Kursprofil zugeordnet. Prüfe, ob Inhalt, Abschluss und Zugangsvoraussetzungen zu deinem Berufsziel passen; die Zuordnung bestätigt keine vollständige Berufsqualifikation.
- Aufzugswärter/in
- Befähigte Person für Aufzüge
- Sicherheitsfachkraft
Vor der Kurswahl klären
- Welche Kenntnisse und Nachweise verlangen Stellenanzeigen für dein Berufsziel?
- Welche praktischen Aufgaben und Prüfungen sind im Lehrgang vorgesehen?
- Wer stellt den Abschluss aus und welche formalen Voraussetzungen gelten?
Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit kannst du Aufgaben und Bildungswege recherchieren.
Für Gehälter nutze den Entgeltatlas und prüfe Beruf, Region, Anforderungsniveau und Datenstand. Ein Kursabschluss allein belegt kein bestimmtes Einkommen.
Verwandte Kurse & Alternativen
30 ähnliche Qualifizierungen & Kurse in diesem Themenfeld
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was macht eine Befähigte Person für Aufzüge konkret?
Sie wird vom Arbeitgeber beauftragt, Personen im Störungsfall aus Aufzugsanlagen zu befreien, und kennt dafür sowohl die rechtlichen Pflichten nach BetrSichV und TRBS als auch den technischen Aufbau der jeweiligen Anlage.
Für wen ist diese Unterweisung besonders relevant?
Besonders relevant ist sie für Mitarbeitende von Bewachungsunternehmen und Werkschutz, etwa Interventionskräfte, Alarm- und Streifenfahrer*innen sowie Empfangsmitarbeitende, die im Einsatzfall zur Personenbefreiung herangezogen werden.
Brauche ich eine technische Ausbildung für diesen Kurs?
Nein, formale Abschlüsse sind nicht erforderlich. Vorausgesetzt wird, dass der Arbeitgeber die Teilnehmenden mit der Aufgabe der Personenbefreiung betraut; ein technisches Grundverständnis erleichtert den Einstieg.
Welche rechtlichen Grundlagen werden behandelt?
Der Kurs behandelt die Betriebssicherheitsverordnung sowie die TRBS 2181 und TRBS 3121, die die Bereitstellung von Aufzugsanlagen und die Organisation der Personenbefreiung regeln.
Welchen Nachweis erhalte ich am Ende?
Sie erhalten eine trägerinterne Teilnahmebescheinigung, die die Unterweisung zur Befähigten Person für Aufzüge im Bereich Personenbefreiung dokumentiert.