Überblick
Wer als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen benannt ist, trägt eine Verantwortung, die sich mit neuen Vorschriften und veränderten Rahmenbedingungen stetig weiterentwickelt. Diese Fortbildung wendet sich gezielt an bereits benannte Sicherheitsbeauftragte und bringt deren Kenntnisse auf den aktuellen Stand. Im Mittelpunkt stehen die Auffrischung rechtlicher Grundlagen, die Vertiefung der Gefährdungsbeurteilung sowie ein Überblick über aktuelle Entwicklungen im betrieblichen Arbeitsschutz.
Kursinhalte & Lernziele
Wiederholung der rechtlichen Grundlagen Der Einstieg frischt die grundlegenden rechtlichen Zusammenhänge auf, die für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter maßgeblich sind. Ziel ist eine gemeinsame, aktuelle Wissensbasis für alle Teilnehmenden.
- Auffrischung der rechtlichen Grundlagen im Arbeitsschutz
- Zuständigkeiten und Zusammenspiel der Akteure im betrieblichen Arbeitsschutz
- Definition, Entstehung und Bedeutung von Unfällen im Arbeitskontext
- Abgrenzung der Rolle von Sicherheitsbeauftragten gegenüber anderen Funktionen
- Einordnung der eigenen Aufgaben im betrieblichen Gesamtsystem
Vertiefung: Arbeitsschutzkultur und Gefährdungsbeurteilung Dieser Block geht über die reine Wissensauffrischung hinaus und vertieft zentrale Konzepte, die für die tägliche Praxis als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter besonders relevant sind.
- Bedeutung und Merkmale einer funktionierenden Arbeitsschutzkultur
- Einführung in die systematische Gefährdungsbeurteilung
- Zusammenhang zwischen Gefährdungsbeurteilung und tatsächlicher Unfallvermeidung
- Praxisbeispiele zur Entstehung typischer Arbeitsunfälle
- Ableitung präventiver Handlungsschritte aus konkreten Gefährdungssituationen
- Bewertung der Wirksamkeit bereits umgesetzter Schutzvorkehrungen im eigenen Betrieb
Neuerungen im aktuellen Arbeitsschutzrecht Vorschriften im Arbeitsschutz entwickeln sich kontinuierlich weiter. Dieser Block bringt die Teilnehmenden auf den aktuellen Stand der wichtigsten Regelwerke und zeigt, was sich in der Praxis dadurch ändert.
- Überblick über das aktuelle Unfallgeschehen in verschiedenen Branchen
- Aktuelle Vorschriften und technische Regeln im Überblick
- Neuerungen im Bereich der Arbeitsstättenverordnung
- Neuerungen im Bereich der Betriebssicherheitsverordnung
- Anwendung aktueller Regeländerungen auf typische betriebliche Situationen
Prävention in der betrieblichen Praxis Der abschließende Block widmet sich konkreten Präventionsansätzen und verknüpft die vermittelten Inhalte mit praxisnahen Beispielen aus dem betrieblichen Alltag.
- Vorstellung aktueller Präventionsprogramme und Kampagnen
- Übertragung von Präventionsansätzen auf den eigenen Arbeitsbereich
- Erarbeitung praxisnaher Handlungsempfehlungen für typische Gefährdungssituationen
- Austausch über Erfahrungen aus der eigenen betrieblichen Praxis
- Einordnung neuer Vorschriften in bestehende betriebliche Abläufe
- Erstellung einer Checkliste zur Umsetzung aktueller Neuerungen im eigenen Betrieb
- Analyse eines praxisnahen Beispielfalls zur Arbeitsstättenverordnung
- Analyse eines praxisnahen Beispielfalls zur Betriebssicherheitsverordnung
- Diskussion aktueller Präventionskampagnen und ihrer Übertragbarkeit
- Einordnung der eigenen Rolle im Licht der aktualisierten Vorschriften
- Abschließender Erfahrungsaustausch zu offenen Fragen aus der betrieblichen Praxis
Die Fortbildung ist bewusst kompakt und fokussiert aufgebaut, da sie sich nicht an Neueinsteigende, sondern an bereits erfahrene Sicherheitsbeauftragte richtet. Statt Grundlagenvermittlung von null an steht die gezielte Aktualisierung und Vertiefung bereits vorhandenen Wissens im Vordergrund. Die einzelnen Themenblöcke bauen bewusst aufeinander auf: Erst wird das vorhandene Wissen aufgefrischt, dann vertieft, und erst danach folgt der Blick auf aktuelle Neuerungen — so bleibt der rote Faden über die gesamte Fortbildung hinweg erhalten. Am Ende der Fortbildung verfügen die Teilnehmenden über ein aktuelles, praxisnahes Verständnis der wichtigsten rechtlichen Änderungen sowie über vertieftes Wissen zur Gefährdungsbeurteilung, das sie unmittelbar in ihrem betrieblichen Umfeld anwenden können. Damit sind sie in der Lage, Gefährdungen nicht nur zu erkennen, sondern auch die aktuell gültigen Vorschriften korrekt auf die jeweilige Situation anzuwenden.
Lernziele:
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes sicher auffrischen und anwenden
- Die zentralen Akteure im betrieblichen Arbeitsschutz und ihre Aufgaben benennen
- Unfälle in ihrer Entstehung und Bedeutung fundiert einordnen
- Die Bedeutung einer gelebten Arbeitsschutzkultur im Betrieb einschätzen
- Grundprinzipien der Gefährdungsbeurteilung vertieft anwenden
- Praxisnahe Zusammenhänge zwischen Unfallentstehung und Unfallvermeidung erkennen
- Aktuelles Unfallgeschehen im eigenen Tätigkeitsbereich einordnen
- Aktuelle Vorschriften und technische Regeln im Arbeitsschutz nachvollziehen
- Neuerungen der Arbeitsstättenverordnung in die betriebliche Praxis übertragen
- Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung sachgerecht anwenden
- Aktuelle Präventionsprogramme und Kampagnen im eigenen Betrieb einordnen
- Die eigene Rolle als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter aktiv wahrnehmen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Personen, die bereits als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter in ihrem Unternehmen benannt sind und ihr Wissen gezielt auffrischen und vertiefen möchten. Typische Teilnehmende
- Bereits schriftlich benannte Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen unterschiedlicher Branchen
- Beschäftigte, deren letzte Fortbildung im Arbeitsschutz einige Zeit zurückliegt
- Sicherheitsbeauftragte, die aktuelle Vorschriftenänderungen sicher anwenden möchten
- Personen, die ihre Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz aktiv weiterentwickeln möchten
Voraussetzung für die Teilnahme ist die bereits erfolgte, schriftliche Benennung als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter durch den Arbeitgeber. Grundkenntnisse aus einer vorangegangenen Erstausbildung zum Sicherheitsbeauftragten werden vorausgesetzt, da die Fortbildung auf diesem Wissen aufbaut und es gezielt aktualisiert.
Ablauf & Abschluss
Die Fortbildung findet überwiegend als Seminar statt, ergänzt durch Anteile in Präsenzform. Der Unterricht ist in klar abgegrenzte Themenblöcke mit festgelegtem zeitlichem Umfang gegliedert, die von der Wiederholung über die Vertiefung bis zu aktuellen Neuerungen reichen. Praxisbeispiele und der Austausch zwischen den Teilnehmenden ergänzen die fachliche Vermittlung. Die Fortbildung findet in Vollzeit statt.
Die Fortbildung ist kompakt angelegt und umfasst mehrere Unterrichtseinheiten, die sich auf Wiederholung, Vertiefung und aktuelle Neuerungen verteilen. Der genaue zeitliche Rahmen richtet sich nach dem jeweiligen Kursangebot und ist bei den entsprechenden Terminen einsehbar.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung der zuständigen Prüforganisation, die den Besuch der Fortbildung sowie die behandelten Inhalte dokumentiert.
Nutzen & Perspektiven
Arbeitsschutzvorschriften stehen nicht still — wer seine letzte Fortbildung vor einigen Jahren absolviert hat, arbeitet möglicherweise mit einem Kenntnisstand, der aktuelle Änderungen in der Arbeitsstättenverordnung oder der Betriebssicherheitsverordnung nicht mehr vollständig abbildet. Das birgt Risiken, sowohl für die eigene Handlungssicherheit als auch für den tatsächlichen Schutz der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Diese Fortbildung schließt genau diese Lücke, indem sie gezielt auf bereits vorhandenem Wissen aufbaut und es um aktuelle rechtliche Entwicklungen sowie vertiefte Praxis in der Gefährdungsbeurteilung ergänzt. Diese Aktualität unterscheidet die Fortbildung von einer bloßen Wiederholung bereits bekannter Inhalte — statt Grundlagen erneut durchzugehen, liegt der Fokus konsequent auf dem, was sich seit der letzten Fortbildung tatsächlich verändert hat. Für Sicherheitsbeauftragte, die ihre Rolle im Betrieb ernst nehmen und auf dem neuesten Stand handeln möchten, bietet diese kompakte Fortbildung eine gezielte, praxisnahe Auffrischung, die sich unmittelbar im Arbeitsalltag anwenden lässt. Wer regelmäßig an solchen Fortbildungen teilnimmt, trägt spürbar dazu bei, dass Gefährdungsbeurteilungen im eigenen Betrieb nicht veralten, sondern kontinuierlich an aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen angepasst werden — ein Beitrag, der weit über die eigene Position hinaus für die gesamte Belegschaft wirksam wird.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer kann an dieser Fortbildung teilnehmen?
Nur Personen, die bereits schriftlich von ihrem Arbeitgeber als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter benannt wurden.
Ist diese Fortbildung ein Einstieg in die Rolle als Sicherheitsbeauftragter?
Nein, sie richtet sich ausschließlich an bereits benannte Sicherheitsbeauftragte und baut auf einer vorangegangenen Erstausbildung auf.
Welche Themen stehen im Mittelpunkt?
Auffrischung rechtlicher Grundlagen, Vertiefung der Gefährdungsbeurteilung sowie aktuelle Neuerungen in Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsverordnung.
Welchen Abschluss erhalte ich?
Eine Teilnahmebestätigung der zuständigen Prüforganisation, die den Besuch der Fortbildung dokumentiert.
Wie ist die Fortbildung zeitlich aufgebaut?
Kompakt in Vollzeit mit klar abgegrenzten Blöcken zu Wiederholung, Vertiefung und aktuellen Neuerungen im Arbeitsschutz.
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