Transport & Logistik
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Verkehrsleiter:in – Sach- und Fachkunde (IHK)

Vorbereitung auf die IHK-Fachkundeprüfung nach GBZugV für den Güterkraftverkehr: Recht, kaufmännische Führung, Technik, Straßenverkehrssicherheit – Voraussetzung für Erlaubnis und EU-Lizenz.

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Dieser Kurs bildet für einen offiziellen Engpassberuf aus

Überblick

Wer im Güterkraftverkehr ein eigenes Unternehmen führen oder als Verkehrsleiter:in für ein Transportunternehmen benannt werden möchte, kommt an einem Nachweis nicht vorbei: der Sach- und Fachkunde nach der Güterkraftverkehrsunternehmer-Zugangsverordnung (GBZugV). Dieser Kurs bereitet gezielt auf die entsprechende IHK-Fachkundeprüfung vor und deckt dabei die vier klassischen Themenfelder ab, die die Verordnung vorgibt: bürgerliches, handels- und sozialrechtliches Grundwissen, die kaufmännische und finanzielle Leitung eines Verkehrsunternehmens, technische Normen rund um Fahrzeuge und Ladung sowie die Straßenverkehrssicherheit einschließlich der Besonderheiten des grenzüberschreitenden Verkehrs. Die bestandene Fachkundeprüfung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens eine der Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Güterkraftverkehrsunternehmens und für die EU-Gemeinschaftslizenz im grenzüberschreitenden Verkehr.

Kursinhalte & Lernziele

Der erste Block behandelt die rechtlichen Grundlagen, auf denen jedes Verkehrsunternehmen steht – vom Marktzugang bis zum Fahrpersonalrecht.

  • Voraussetzungen für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers
  • Grundlagen des bürgerlichen Rechts für Transportverträge
  • Handels- und Gesellschaftsrecht für Transportunternehmen
  • Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts im Fahrpersonal
  • Lenk- und Ruhezeiten sowie Regelungen zum Fahrpersonalrecht
  • Haftungsfragen im nationalen und internationalen Gütertransport

Der zweite Block widmet sich der kaufmännischen und finanziellen Führung, die die Verordnung ausdrücklich als eigenen Fachkundebereich vorsieht.

  • Grundlagen der kaufmännischen und finanziellen Führung eines Verkehrsunternehmens
  • Kostenrechnung, Kalkulation und Preisbildung im Güterkraftverkehr
  • steuerrechtliche Grundlagen für Transportunternehmen
  • Zahlungsverkehr, Kredit- und Versicherungswesen im Speditionsgeschäft
  • betriebswirtschaftliche Kennzahlen zur Unternehmenssteuerung
  • Grundlagen der Finanzierung und Nachweise finanzieller Leistungsfähigkeit

Der dritte Block behandelt Technik und Straßenverkehrssicherheit, also die Fahrzeug- und Ladungsseite des Berufsbilds.

  • technische Normen zu Nutzfahrzeugen und deren Zulassung
  • Vorschriften zu Ladung, Ladungssicherung und Abmessungen
  • Grundlagen der Fahrzeugtechnik mit Blick auf Sicherheit und Umwelt
  • Regelungen der Straßenverkehrssicherheit im Güterverkehr
  • Unfallverhütung und Verhalten bei Kontrollen
  • Umweltvorschriften und Emissionsanforderungen an Nutzfahrzeuge

Der vierte Block überträgt das Gelernte auf den grenzüberschreitenden Verkehr und bereitet formal auf die Prüfung vor.

  • Besonderheiten des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs
  • Kabotage-Regelungen und Gemeinschaftslizenz
  • Zoll- und Dokumentationspflichten im internationalen Verkehr
  • Aufbau und Ablauf der IHK-Fachkundeprüfung
  • Bearbeitung von Musterfragen aus den einzelnen Prüfungsbereichen
  • Einordnung der eigenen Kenntnisse anhand von Testaufgaben

Im praxisorientierten Teil werden die vier Fachkundebereiche an konkreten unternehmerischen Fragestellungen durchgespielt, wie sie in der Prüfung typischerweise vorkommen.

  • Bearbeitung von Fallbeispielen zur Kalkulation einer Transportleistung
  • Prüfung eines Beispiel-Frachtvertrags auf rechtliche Vollständigkeit
  • Berechnung von Selbstkosten und Angebotspreisen für einen Beispieltransport
  • Bearbeitung von Musteraufgaben zu Lenk- und Ruhezeiten
  • Analyse eines Beispielfalls zur Ladungssicherung
  • Bearbeitung von Testfragen zum grenzüberschreitenden Verkehr
  • Durchsprache eines Beispiel-Kontrollszenarios im Straßenverkehr
  • Bearbeitung einer vollständigen Musterprüfung im IHK-Format
  • Auswertung eigener Ergebnisse und gezielte Wiederholung schwacher Bereiche
  • Fallbeispiel zur Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens
  • Bearbeitung eines Fallbeispiels zu Haftungsfragen bei Transportschäden
  • Abschließende Bearbeitung eines vollständigen Prüfungssatzes unter realistischen Zeitvorgaben

Die Sach- und Fachkunde ist eine von mehreren persönlichen und unternehmerischen Voraussetzungen für die Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz, neben der Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Für den grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU ist zusätzlich die Gemeinschaftslizenz erforderlich, die ebenfalls an eine benannte Verkehrsleiter:in mit nachgewiesener Fachkunde gebunden ist. Die eigentliche Fachkundeprüfung legt die zuständige IHK ab; dieser Kurs bereitet inhaltlich auf diese Prüfung vor, ersetzt sie aber nicht.

Lernziele:

  • die Voraussetzungen für den Marktzugang im Güterkraftverkehr rechtlich einordnen
  • zivilrechtliche und handelsrechtliche Grundlagen für Transportverträge anwenden
  • Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts im Fahrpersonal wiedergeben
  • steuerrechtliche Grundlagen für Transportunternehmen einordnen
  • die kaufmännische und finanzielle Leitung eines Verkehrsunternehmens nachvollziehen
  • Kostenrechnung und Preisbildung im Güterkraftverkehr durchführen
  • technische Normen zu Nutzfahrzeugen, Ladung und Abmessungen anwenden
  • Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten sowie zum Fahrpersonalrecht einordnen
  • Regelungen der Straßenverkehrssicherheit auf den Güterverkehr übertragen
  • Besonderheiten des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs benennen
  • Voraussetzungen für Erlaubnis und Gemeinschaftslizenz unterscheiden
  • Musterprüfungsaufgaben der IHK-Fachkundeprüfung sicher bearbeiten

Zielgruppe & Voraussetzungen

Der Kurs richtet sich an alle, die Verantwortung für den rechtssicheren und wirtschaftlichen Betrieb eines Güterkraftverkehrsunternehmens übernehmen wollen.

  • angehende Unternehmerinnen und Unternehmer im Güterkraftverkehr
  • Beschäftigte in Disposition oder Fuhrparkleitung, die als Verkehrsleiter:in benannt werden sollen
  • Berufskraftfahrer:innen, die in eine unternehmerische oder leitende Position wechseln möchten
  • Mitarbeitende von Speditionen, die die Fachkundeprüfung für ihren Betrieb ablegen möchten
Voraussetzungen:

Für die Zulassung zur Fachkundeprüfung selbst sieht die Verordnung in der Regel keine bestimmte schulische oder beruflich-formale Vorbildung vor; grundsätzlich kann sich zur Prüfung anmelden, wer sich auf die Inhalte vorbereitet hat. Der Kurs setzt daher keine bestimmte Vorqualifikation voraus, verlangt aber die Bereitschaft, sich in rechtliche und kaufmännische Zusammenhänge einzuarbeiten. Erfahrung im Güterkraftverkehr oder in der Speditionsbranche ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.

Ablauf & Abschluss

Der Kurs verbindet Fachvorträge zu den vier gesetzlich vorgegebenen Themenfeldern mit der Bearbeitung von Fallbeispielen und Musterprüfungen aus früheren IHK-Prüfungsterminen. Rechtliche und kaufmännische Inhalte werden dabei konsequent an konkreten unternehmerischen Situationen aus dem Güterkraftverkehr veranschaulicht, statt abstrakt vermittelt zu werden. Regelmäßige Selbsttests geben Teilnehmenden eine realistische Rückmeldung zu ihrem Kenntnisstand vor der eigentlichen Prüfung.

Zur genauen Dauer liegen keine einheitlichen Angaben vor, da entsprechende Vorbereitungskurse je nach Kursanbieter unterschiedlich getaktet werden. Üblich sind kompakte Intensivformate, die sich sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend an Abenden oder Wochenenden durchführen lassen.

Der Kurs selbst schließt mit einer Teilnahmebescheinigung ab. Die Sach- und Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr legen Teilnehmende separat bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab; deren Bestehen ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz beziehungsweise für die Benennung als Verkehrsleiter:in eines Unternehmens.

Nutzen & Perspektiven

Die Fachkundeprüfung ist keine formale Hürde ohne praktischen Nutzen, sondern deckt genau die Themen ab, an denen Transportunternehmen im Alltag tatsächlich scheitern können: falsch kalkulierte Preise, unklare Haftungsfragen bei Transportschäden oder Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten. Wer die Fachkunde einmal fundiert erarbeitet hat, führt ein Verkehrsunternehmen mit spürbar weniger rechtlichem und wirtschaftlichem Risiko. Für angestellte Verkehrsleiter:innen eröffnet die bestandene Prüfung zudem eine Position mit deutlich mehr Verantwortung und Gestaltungsspielraum als reine Dispositions- oder Fahrtätigkeiten, da sie die Person ist, die gegenüber der Erlaubnisbehörde für die Einhaltung der Vorschriften steht. Und für Unternehmerinnen und Unternehmer ist die eigene Fachkunde unmittelbar existenzsichernd: Ohne den Nachweis der Sach- und Fachkunde – selbst erbracht oder durch eine benannte Verkehrsleiter:in – ist der legale Betrieb eines Güterkraftverkehrsunternehmens in Deutschland schlicht nicht möglich.

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Arbeitsmarkt-Report

Einstieg (0–2 J.):28.000–36.000 €
Mittel (3–7 J.):36.000–48.000 €
Senior (8+ J.):52.000–68.000 €

Zielberufe & offene Stellen

Berufe, in denen Absolvent:innen dieses Kurses typischerweise arbeiten — mit bundesweit offenen Stellen der letzten 12 Monate.

  • Verkehrsleiter:in
    Regelmäßig bundesweit ausgeschrieben
  • Unternehmer:in im Güterkraftverkehr
    Regelmäßig bundesweit ausgeschrieben
  • Fuhrparkleiter:in
    Regelmäßig bundesweit ausgeschrieben
  • Disponent:in
    Regelmäßig bundesweit ausgeschrieben
  • Speditionsleiter:in
    Regelmäßig bundesweit ausgeschrieben

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die Sach- und Fachkunde im Güterkraftverkehr?

Die Sach- und Fachkunde ist der Nachweis kaufmännischer, rechtlicher und technischer Kenntnisse, den die GBZugV für den Betrieb eines Güterkraftverkehrsunternehmens sowie für die Benennung als Verkehrsleiter:in verlangt. Sie wird durch eine Prüfung bei der zuständigen IHK nachgewiesen.

Reicht die bestandene Fachkundeprüfung allein für die Unternehmenserlaubnis?

Nein. Neben der fachlichen Eignung verlangt das Güterkraftverkehrsgesetz zusätzlich die persönliche Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Die Fachkunde ist eine von mehreren Voraussetzungen für die Erlaubnis.

Brauche ich Vorerfahrung im Speditionsgeschäft?

Zwingend vorgeschrieben ist das nicht. Der Kurs vermittelt die relevanten rechtlichen, kaufmännischen und technischen Inhalte von Grund auf, Erfahrung im Güterkraftverkehr erleichtert den Einstieg jedoch.

Wofür brauche ich die Fachkunde bei grenzüberschreitenden Transporten?

Für Transporte innerhalb der EU ist zusätzlich zur nationalen Erlaubnis die Gemeinschaftslizenz erforderlich, die ebenfalls an eine benannte Verkehrsleiter:in mit nachgewiesener Fachkunde gebunden ist.

Legt der Kurs selbst die Prüfung ab oder bereitet er nur vor?

Der Kurs bereitet inhaltlich auf die Prüfung vor und schließt mit einer Teilnahmebescheinigung ab. Die eigentliche Sach- und Fachkundeprüfung legen Teilnehmende separat bei der zuständigen IHK ab.