Berufsorientierung

Berufe und Bildungswege: Umschulung & Weiterbildung

10.774 Zielberufs-Bezeichnungen aus 7.949 veröffentlichten Kursprofilen. Vergleiche Tätigkeiten und Bildungswege und kläre, welchen Abschluss du für dein Ziel brauchst.

Redaktionelle Übersicht von Kursweg Redaktion · Redaktionell aktualisiert am

Zielberufs-Bezeichnungen

10.774

aus veröffentlichten Kursprofilen

Kursprofile

7.949

mit Zielberufs-Zuordnung

Anbieter

600

Firmen im veröffentlichten Katalog

Berufsbezeichnungen nach Kurszuordnungen

Bis zu 30 Bezeichnungen mit mindestens zehn Kursprofilen, absteigend nach der Zahl zugeordneter Kursprofile.

Die Reihenfolge beschreibt unseren Katalogbestand. Ein Kursprofil kann mehreren Zielberufen zugeordnet sein; die Zahlen lassen sich deshalb nicht zu einer Gesamtzahl addieren. Ein Profil zählt unabhängig von der Anzahl seiner Termine. Prüfe beim Anbieter den konkreten Inhalt, Abschluss und nächsten Kursbeginn.

Vom Berufswunsch zum passenden Bildungsweg

Eine Tätigkeitsbezeichnung in einem Kursprofil sagt noch nicht, welchen Abschluss der Lehrgang vermittelt. Ein Kurs für Projektarbeit, eine Berufsausbildung und eine geregelte Fortbildungsprüfung haben unterschiedliche Ziele. Bitte den Anbieter um die vollständige Abschlussbezeichnung und die Prüfungsstelle.

Neuen Berufsabschluss anstreben

Prüfe, ob eine Umschulung zum benötigten Abschluss führt und welche Praxis- und Prüfungsanteile dazugehören.

Umschulungswege prüfen

Beruflichen Aufstieg vorbereiten

Vergleiche Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Fachwirt oder Techniker und kläre die Prüfungszulassung.

Fortbildungsabschlüsse vergleichen

Einzelne Kompetenzen ergänzen

Wähle eine Weiterbildung mit passenden Übungen, Betreuung und einem nachvollziehbaren Lernergebnis.

Weiterbildungswege ansehen

Das BIBB-Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe hilft, Abschlüsse nach BBiG und HwO einzuordnen. Für Gesundheits-, Sozial- und weitere Berufe können eigene Regelungen maßgeblich sein.

Fünf Punkte für deine engere Auswahl

  1. Aufgaben: Welche Tätigkeiten möchtest du regelmäßig ausüben? Vergleiche konkrete Arbeitsbeispiele.
  2. Zugang: Welche Schul- oder Berufsabschlüsse, Sprachkenntnisse, Praxis oder sonstigen Nachweise werden verlangt?
  3. Arbeitsalltag: Passen Arbeitszeiten, Einsatzort, körperliche Anforderungen und Zusammenarbeit zu dir?
  4. Lernweg: Reichen vorhandene Kenntnisse plus Fachkurs oder brauchst du einen geregelten Abschluss? Plane Unterricht, Praxis und Prüfungsvorbereitung.
  5. Finanzierung: Stelle Lehrgang, Prüfung, Material, Wege und Lebensunterhalt zusammen und kläre, welche Kosten tatsächlich übernommen werden.

Förderung am konkreten Angebot klären

Für einen Bildungsgutschein prüft die Agentur für Arbeit deine persönlichen Voraussetzungen und das Bildungsziel. Auch Träger und Maßnahme müssen zugelassen sein; ein Kurs muss zu den Bedingungen des Gutscheins passen. Die bloße Zuordnung zu einem Beruf begründet keine Bewilligung. Die BA erläutert das Verfahren; unsere Förderübersicht ordnet weitere Wege ein.

Abschlussprofile zur weiteren Orientierung

Profile zu unterschiedlichen Berufs- und Fortbildungsabschlüssen. Vergleiche die genaue Abschlussbezeichnung und die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen.

Medientechnologe/in Druck

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Medientechnologe/in Druck

IT & Digital

Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung

Ein Berufsabschluss ist für die Umschulung nicht erforderlich – sie führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Verlangt werden regelmäßig Deutschkenntnisse auf Niveau B2, Englischkenntnisse auf Niveau B1 und EDV-Grundkenntnisse, dazu ein Aufnahme- oder Eignungsgespräch. Einzelne Angebote richten sich ausdrücklich an Studienaussteigende aus Informatik, Wirtschaftsinformatik oder Mathematik und setzen dort mehrere absolvierte Semester voraus. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Fachinformatiker/in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung (IHK)

IT & Digital

Fachinformatiker/in Systemintegration

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Verlangt werden regelmäßig Deutschkenntnisse auf Niveau B2, Englischkenntnisse auf Niveau B1 und EDV-Grundkenntnisse. Mehrere Träger führen zusätzlich Eignungstests durch, unter anderem zu Deutsch, Englisch, Rechnen und IT-Verständnis, und erwarten mindestens acht bis neun Schuljahre oder eine vergleichbare Schulbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Fachinformatiker/in der Fachrichtung Systemintegration (IHK)

IT & Digital

Kaufmann/-frau für IT-System-Management

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. In den erfassten Zugangsangaben nennen die Träger unterschiedliche Anforderungen: Einzelne Angebote setzen lediglich ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und sind ausdrücklich unabhängig von der vorausgegangenen Schulbildung, wobei ein Schulabschluss als wünschenswert bezeichnet wird. Andere verlangen Deutschkenntnisse auf Niveau B2, Englischkenntnisse auf Niveau B1 und EDV-Grundkenntnisse und bieten ein persönliches Gespräch zur Abklärung der individuellen Voraussetzungen an. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management (IHK)

IT & Digital

Fachinformatiker/in Daten- und Prozessanalyse

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die Träger nennen in den erfassten Zugangsangaben allerdings vergleichsweise hohe Anforderungen: In der Regel wird eine Fachoberschulreife erwartet, dazu Grundkenntnisse im Umgang mit PC und Betriebssystem, sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie englischer Grundwortschatz. Mehrere Angebote setzen Deutsch auf Niveau B2 und Englisch auf Niveau B1 voraus und führen eine Eignungsfeststellung durch. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Fachinformatiker/in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse (IHK)

IT & Digital

Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. In den erfassten Zugangsangaben verlangen die Träger übereinstimmend Deutschkenntnisse auf Niveau B2, Englischkenntnisse auf Niveau B1 sowie EDV-Grundkenntnisse; mehrere Anbieter bieten ein persönliches Gespräch zur Abklärung der individuellen Teilnahmevoraussetzungen an. Einzelne Angebote enthalten eine integrierte Sprachförderung und richten sich damit ausdrücklich an Menschen, deren Deutschkenntnisse noch ausgebaut werden. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement (IHK)

IT & Digital

Fachinformatiker/in Digitale Vernetzung

Ein Berufsabschluss ist für die Aufnahme nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die Träger prüfen jedoch die Eignung: In den hinterlegten Zugangstexten werden Deutschkenntnisse auf Niveau B2, englische Grundkenntnisse auf Niveau B1 und EDV-Grundkenntnisse verlangt, dazu ein persönliches Beratungsgespräch und je nach Anbieter ein Eignungstest. Bei geförderten Plätzen entscheidet über die Aufnahme zusätzlich die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Fachinformatiker/-in Fachrichtung Digitale Vernetzung (IHK). Daneben sind die Schreibweisen „Fachinformatiker:in für Digitale Vernetzung“ und „Fachinformatiker*in Digitale Vernetzung IHK“ verbreitet – gemeint ist in allen Fällen derselbe staatlich anerkannte Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.

IT & Digital

Mediengestalter/in Digital und Print (Digitalmedien)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich; die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die hinterlegten Zugangstexte nennen Deutschkenntnisse auf Niveau B2, englische Grundkenntnisse auf Niveau B1 und EDV-Grundkenntnisse. Mehrere Träger bieten vorab ein persönliches Gespräch zur Abklärung der individuellen Teilnahmevoraussetzungen an. Gestalterisches Vorwissen wird nicht vorausgesetzt, wohl aber ein Interesse an Gestaltung und die Bereitschaft, eigene Arbeiten kritisieren zu lassen.

Mediengestalter/-in Digital und Print, Fachrichtung Digitalmedien (IHK). Daneben sind Varianten wie „Mediengestalter:in Digital und Print – Fachrichtung Digitalmedien (IHK)“ und die verkürzte Form „Mediengestalter/in Digital und Print (IHK)“ verbreitet; die Fachrichtung wird im Prüfungszeugnis ausgewiesen.

IT & Digital

Mediengestalter/in Bild und Ton

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich; die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die hinterlegten Zugangstexte nennen einen guten Schulabschluss oder mehrjährige Berufserfahrung als wünschenswert, dazu gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, solide Englischkenntnisse und ausgeprägte Medienaffinität. Mehrere Träger setzen die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungstest voraus. Bei geförderten Plätzen entscheidet über die Aufnahme zusätzlich die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Mediengestalter/-in Bild und Ton (IHK). Achten Sie darauf, dass das gewählte Angebot tatsächlich zur Kammerprüfung führt und nicht nur zu einem Trägerzertifikat mit ähnlichem Namen.

IT & Digital

Kaufmann für Büromanagement

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Kaufmann/-frau für Büromanagement

Kaufmännisch & Verwaltung

Steuerfachangestellte/r

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Fachangestelltenbrief der Steuerberaterkammer MV

Kaufmännisch & Verwaltung

Fachwirt/in Gesundheits- & Sozialwesen

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen

Kaufmännisch & Verwaltung

Geprüfte/r Betriebswirt/in (IHK)

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfte/-r Betriebswirt/-in (IHK)

Kaufmännisch & Verwaltung

Bilanzbuchhalter (IHK)

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in

Kaufmännisch & Verwaltung

Wirtschaftsfachwirt (IHK)

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK)

Kaufmännisch & Verwaltung

Fachwirt Büro- & Projektorganisation

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfte/r Fachwirt/in für Büro- und Projektorganisation

Kaufmännisch & Verwaltung

Handelsfachwirt (IHK)

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Der erfolgreiche Abschluss des Fernlehrgangs wird mit einem Abschlusszeugnis des Lehrgangsanbieters bestätigt. Nach der erfolgreich abgelegten IHK-Prüfung dürfen Sie die Berufsbezeichnung "Geprüfte/r Handelsfachwirt/in (IHK)" führen auf Bachelor-Niveau nach DQR 6.

Kaufmännisch & Verwaltung

Immobilienfachwirt (IHK)

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in

Kaufmännisch & Verwaltung

Industriefachwirt (IHK)

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfte/r Industriefachwirt/in

Kaufmännisch & Verwaltung

Fachwirt für Marketing (IHK)

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing

Kaufmännisch & Verwaltung

Personalfachkaufmann (IHK)

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfter Personalfachkaufmann / geprüfte Personalfachkauffrau

Kaufmännisch & Verwaltung

Industriekaufmann/-frau

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Durchgängig verlangt werden Deutschkenntnisse auf Niveau B2 und EDV-Grundkenntnisse, dazu ein Grundverständnis für Zahlen und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge.

Industriekaufmann/Industriekauffrau (IHK) – anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG. Daneben sind die Schreibweisen „Industriekaufmann, Industriekauffrau (IHK)“, „Industriekaufmann/-frau“ und „Industriekaufmann/Industriekauffrau“ verbreitet; gemeint ist jeweils derselbe Abschluss.

Kaufmännisch & Verwaltung

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Verlangt werden Deutschkenntnisse auf Niveau B2 sowie Word- und Excel-Grundkenntnisse; ein Teil der Anbieter erwartet zusätzlich mindestens einen erweiterten Hauptschul- oder Realschulabschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel (IHK) – anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG. Die Schreibweise variiert je nach Anbieter: „Kaufmann - Kauffrau im Einzelhandel (IHK)“, „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ oder „Kaufmann/-frau im Einzelhandel (IHK)“; gemeint ist derselbe Abschluss.

Kaufmännisch & Verwaltung

Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Verlangt werden angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC; kaufmännische Vorkenntnisse, etwa aus praktischer Berufserfahrung, sind hilfreich, aber keine Bedingung. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement (IHK), Fachrichtung Großhandel – anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG. Die Schreibweise variiert je nach Anbieter: „Kaufmann / Kauffrau im Groß- und Außenhandelsmanagement (IHK)“, „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandelsmanagment“ oder „Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement“; die Fachrichtung Großhandel wird nicht immer ausdrücklich genannt.

Kaufmännisch & Verwaltung

Personaldienstleistungskaufmann/-frau

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Verlangt werden Deutschkenntnisse auf Niveau B2 sowie EDV-Grundkenntnisse; mehrere Anbieter bieten ausdrücklich ein persönliches Gespräch zur Klärung der individuellen Teilnahmevoraussetzungen an. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Personaldienstleistungskaufmann/Personaldienstleistungskauffrau (IHK) – anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG. Die Schreibweise variiert je nach Anbieter: „Personaldienstleistungskaufmann/-frau“, „Personaldienstleistungskaufmann(-frau)“ oder „Personaldienstleistungskaufmann/frau (IHK)“; gemeint ist jeweils derselbe Abschluss.

Kaufmännisch & Verwaltung

Berater/-in für Immobilienfinanzierung

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Verlangt werden Deutschkenntnisse auf Niveau B2 und EDV-Grundkenntnisse; bei geförderten Plätzen ist der Antrag auf einen Bildungsgutschein der übliche Zugangsweg. Weil ausschließlich in Vollzeit unterrichtet wird, ist zeitliche Verfügbarkeit an fünf Tagen pro Woche eine praktische Voraussetzung.

Achtung, Abweichung: „Berater/Beraterin für Immobilienfinanzierung“ ist eine Tätigkeitsbezeichnung, kein geschützter Abschluss. Alle in unserer Datenbank zu dieser Suchrichtung erfassten Umschulungen führen zum anerkannten Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau (IHK); in den Angeboten stehen die Schreibweisen „Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau“, „Immobilienkaufmann/-frau“ und „Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (IHK)“. Auf dem Zeugnis steht also Immobilienkaufmann beziehungsweise Immobilienkauffrau, nicht Finanzierungsberater.

Kaufmännisch & Verwaltung

E-Commerce-Manager/-in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Verlangt werden Deutschkenntnisse auf Niveau B2 und EDV-Grundkenntnisse; ein Anbieter setzt in der Regel die Fachoberschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus und erkennt vergleichbare Qualifikationen im Einzelfall an. Erwartet wird durchgängig ein echtes Interesse am Onlinehandel.

Achtung, Abweichung: „E-Commerce-Manager/E-Commerce-Managerin“ ist eine Stellenbezeichnung, kein geschützter Abschluss. Alle in unserer Datenbank zu dieser Suchrichtung erfassten Umschulungen führen zum anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce (IHK); ein Anbieter formuliert das in seinen Daten ausdrücklich so, dass nach der Teilnahme die Abschlussbezeichnung Kauffrau beziehungsweise Kaufmann E-Commerce vergeben wird, zusammen mit Zertifikat und Zeugnis der IHK. Auf dem Zeugnis steht also Kaufmann beziehungsweise Kauffrau im E-Commerce, nicht E-Commerce-Manager.

Kaufmännisch & Verwaltung

Kaufmann/-frau für Büromanagement (IHK)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. In den erfassten Zugangstexten tauchen durchgehend zwei Anforderungen auf: ausreichende Deutschkenntnisse und sichere Grundrechenarten. Mehrere Träger führen dazu Eignungs- und Deutschtests durch, teilweise verbunden mit einem verbindlichen Beratungsgespräch.

Kaufmann/-frau für Büromanagement (IHK). Einzelne Anbieter führen stattdessen zum Abschluss Kauffrau im Gesundheitswesen / Kaufmann im Gesundheitswesen – die Abschlussbezeichnung hängt also vom konkreten Angebot ab und ist vor der Anmeldung zu klären.

Kaufmännisch & Verwaltung

Betriebsleitung kaufmännisch

Für die erfassten Umschulungen ist kein Berufsabschluss erforderlich – sie führen selbst zu einem. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Aus den Zugangstexten der Anbieter gehen zwei wiederkehrende Anforderungen hervor: Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 und EDV-Grundkenntnisse. Ein Teil der Angebote richtet sich ausdrücklich an Personen im Bezug von Arbeitslosengeld. Für die spätere Leitungsfunktion selbst gelten andere Maßstäbe: dort zählen Berufserfahrung und in der Regel eine Aufstiegsfortbildung.

Die Umschulungen führen nicht zu einem Abschluss namens „Betriebsleiter/in“, sondern zu einem kaufmännischen Ausbildungsabschluss: Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (IHK) oder Kaufmann/-frau im Einzelhandel (IHK). Betriebsleitung ist keine Prüfungsbezeichnung, sondern eine Funktion, die man nach Abschluss und Berufserfahrung erreicht.

Kaufmännisch & Verwaltung

Groß- und Außenhandelsmanagement (IHK), FR Außenhandel

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Aus den erfassten Zugangstexten gehen ein Schulabschluss und Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau als Anforderung hervor; mehrere Anbieter klären das in einem persönlichen Beratungsgespräch. Inhaltlich genannt werden außerdem Interesse an verwaltend-organisatorischen Tätigkeiten, Kommunikationsstärke sowie sorgfältiges, kunden- und serviceorientiertes Arbeiten.

Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement, Fachrichtung Außenhandel (IHK). Manche Anbieter führen stattdessen die Fachrichtung Großhandel oder nennen gar keine Fachrichtung – sie wird in der Regel im Verlauf der Maßnahme festgelegt und ist vor der Anmeldung zu klären.

Kaufmännisch & Verwaltung

Verwaltung – Umschulung mit Abschluss

Ein Berufsabschluss ist für die erfassten Umschulungen nicht erforderlich – sie führen selbst zu einem Abschluss. Die Zugangstexte der Anbieter sind hier allerdings anspruchsvoller als in anderen kaufmännischen Feldern: Genannt werden mittlere Reife oder ein gleichwertiger Abschluss, ein bestandener Zugangstest, gute Deutschnoten sowie mindestens befriedigende Noten in Englisch und Mathematik. Ein Anbieter verlangt ausdrücklich Deutschkenntnisse auf Niveau C1, weil vom ersten Tag an Gesetzestexte gelesen und ausgelegt werden müssen; EDV-Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.

Die Umschulungen führen nicht zum Fachschulabschluss „Betriebswirt/in für Verwaltung“, sondern überwiegend zum Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r, meist in der Fachrichtung Kommunalverwaltung; einzelne Angebote führen zum Abschluss Steuerfachangestellte/r. Der Betriebswirt (Fachschule) ist eine darauf aufbauende Qualifikation und nicht Teil dieser Umschulung.

Kaufmännisch & Verwaltung

Steuerfachangestellte/r (Kammerprüfung)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zum anerkannten Abschluss. Die erfassten Zugangstexte sind vergleichsweise offen: Genannt werden mindestens ein Hauptschulabschluss oder ein im In- oder Ausland erworbener gleichwertiger Abschluss beziehungsweise ein Abschluss der Sekundarstufe I. Faktisch entscheidend sind darüber hinaus zwei Dinge, die in jeder Kanzlei zählen: Sicherheit im Umgang mit Zahlen und die Bereitschaft, Rechtstexte genau zu lesen. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Steuerfachangestellte/r. Die Umschulungen führen sämtlich zu diesem Ausbildungsabschluss und nicht zur Fortbildung „Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling“ – letztere setzt die abgeschlossene Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sowie Berufspraxis voraus und wird erst danach vor der Steuerberaterkammer abgelegt.

Kaufmännisch & Verwaltung

Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit (IHK)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Aus den erfassten Zugangstexten gehen als Anforderungen hervor: idealerweise ein mittlerer Schulabschluss oder mehrjährige Berufserfahrung, gute Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B2, EDV-Grundkenntnisse sowie Lernbereitschaft und echtes Interesse am Berufsfeld. Mehrere Anbieter setzen die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungstest voraus und klären die individuellen Voraussetzungen in einem persönlichen Gespräch.

Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit (IHK). Einzelne Anbieter führen den Abschluss verkürzt als Tourismuskaufmann/-frau (IHK) – das ist eine Sammelbezeichnung und nicht identisch mit dem eigenständigen Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen.

Kaufmännisch & Verwaltung

Tourismuskaufmann/-frau (IHK)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die Träger stellen aber eigene Zugangsbedingungen: gute Allgemeinbildung, mindestens acht bis neun Jahre Schulbildung oder eine vergleichbare Schulbildung, wobei die mittlere Reife ausdrücklich erwünscht ist. Verlangt werden außerdem Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 und EDV-Grundkenntnisse. Fehlen Nachweise, führen Träger einen Berufseignungs- und Sprachtest durch. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Tourismuskaufmann/Tourismuskauffrau (IHK).

Kaufmännisch & Verwaltung

Sport- und Fitnesskaufmann/-frau (IHK)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zum anerkannten Abschluss. Als schulische Untergrenze gilt ein Hauptschulabschluss oder, ersatzweise, das Bestehen eines Eignungstests beim Träger. Verlangt werden außerdem Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 und EDV-Grundkenntnisse, weil Mitgliederverwaltung, Abrechnung und Kursplanung softwaregestützt ablaufen. Sinnvoll, aber nicht formal gefordert, ist ein eigener Bezug zu Sport und Bewegung: Wer die Trainingsfläche nie von innen gesehen hat, tut sich in der Beratung schwer. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau (IHK)

Kaufmännisch & Verwaltung

Verkaufsberater/-in (Abschluss: Verkäufer/-in IHK)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Als Untergrenze gilt mindestens ein Hauptschulabschluss, teils ausdrücklich ein guter Hauptschulabschluss; alternativ werden ein bereits vorhandener Berufsabschluss, mehrjährige Berufserfahrung im Verkauf oder ein abgebrochenes Studium akzeptiert. Erwartet werden außerdem ein sicherer Umgang mit der deutschen Sprache, ein gepflegtes Auftreten sowie erkennbares Interesse an einer Tätigkeit im Verkauf. Mehrere Träger verlangen zusätzlich die gesundheitliche Eignung, weil die Arbeit überwiegend im Stehen und mit Warenbewegung verbunden ist. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Verkäufer/Verkäuferin (IHK). Die Tätigkeitsbezeichnung Verkaufsberater/Verkaufsberaterin ist eine Stellenbezeichnung des Handels, kein eigener Prüfungsabschluss – die dokumentierten Umschulungen führen zum anerkannten Berufsabschluss Verkäufer/-in.

Kaufmännisch & Verwaltung

Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation (IHK)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zum anerkannten Abschluss. Als Mindestvoraussetzung gilt ein mittlerer Schulabschluss, teils formuliert als „guter Schulabschluss und/oder mehrjährige Berufserfahrung“. Erwartet werden außerdem Sprachgefühl, gute Deutschkenntnisse, Arbeitsorganisation und Stressresistenz – Anforderungen, die den Alltag im Berufsfeld gut beschreiben, weil Texte, Termine und Etats gleichzeitig zu führen sind. Mehrere Träger verlangen die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungstest. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Kaufmann/Kauffrau für Marketingkommunikation (IHK)

Kaufmännisch & Verwaltung

Fachkraft Küche

Nach dem Berufsbildungsgesetz ist für diesen Beruf keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben; die Träger nennen das ausdrücklich. Entscheidend sind stattdessen gesundheitliche Anforderungen: Verlangt werden eine ärztliche Bescheinigung sowie die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Mehrere Träger halten außerdem fest, dass Teilnehmende frei von ansteckenden Krankheiten sein müssen und keine körperlichen Einschränkungen beim Heben von Lasten haben sollten. Damit ist der formale Zugang niedrigschwellig, die körperliche Eignung dafür aber ein echtes Kriterium. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Fachkraft Küche – je nach Anbieter ein Kammerabschluss oder eine Weiterbildung mit Zertifikat: Ein Teil der Anbieter weist ausdrücklich einen Abschluss der Industrie- und Handelskammer aus, ein anderer Teil nur ein eigenes Zertifikat.

Kaufmännisch & Verwaltung

Verkäufer/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich, denn die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die Träger verlangen überwiegend gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, gesundheitliche Eignung für eine überwiegend stehende Tätigkeit und ein erkennbares Interesse an Kundenkontakt. Ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss wird häufig erwartet, Ausnahmen sind in Abstimmung mit dem Kostenträger möglich. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Verkäufer / Verkäuferin (IHK)

Kaufmännisch & Verwaltung

Digital-Sales-Manager/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich — die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Mehrere Angebote sind ausdrücklich auf Menschen zugeschnitten, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und entweder keinen Berufsabschluss haben oder als wieder ungelernt gelten, weil sie seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet haben. Als schulische Erwartung nennen die Träger überwiegend einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Kaufmann / Kauffrau für Digitalisierungsmanagement (IHK)

Kaufmännisch & Verwaltung

Lager- und Transportarbeiter/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich — die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die Träger nennen überwiegend einen Hauptschulabschluss, eine gute körperliche Konstitution und teilweise eine vorgeschaltete Eignungsfeststellung. Praktische Vorerfahrung in der Lagerwirtschaft wird gern gesehen, ist aber keine Bedingung. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Fachlagerist / Fachlageristin (IHK)

Kaufmännisch & Verwaltung

Verwaltungsfachangestellte/r Kommunalverwaltung

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich — die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die Träger nennen ein Mindestalter von 18 Jahren und formulieren die schulische Erwartung unterschiedlich: Ein Anbieter führt den Zugang ausdrücklich unabhängig von der vorausgegangenen Schulbildung, ein Schulabschluss ist demnach wünschenswert, aber nicht zwingend. Deutlich strenger sind die sprachlichen Anforderungen: Ein Träger verlangt Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1, weil vom ersten Tag an Gesetzestexte gelesen und verstanden werden müssen. EDV-Grundkenntnisse werden ebenfalls vorausgesetzt. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Verwaltungsfachangestellte/-r – Fachrichtung Kommunalverwaltung

Kaufmännisch & Verwaltung

Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich — die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Der Zugang ist allerdings anspruchsvoller als bei vielen anderen kaufmännischen Umschulungen: Verlangt werden ein Schulabschluss und beziehungsweise oder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, teilweise mit Eignungsüberprüfung vor Ort. Ein Träger erwartet in der Regel einen mittleren Bildungsabschluss und beziffert die sprachliche Anforderung mit Deutschkenntnissen auf Niveau B2; hinzu kommen PC-Grundlagen und der sichere Umgang mit Standard-Bürosoftware. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Kaufmann / Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen (IHK)

Kaufmännisch & Verwaltung

Automobilkaufmann/-frau

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich — die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Verlangt werden ein Schulabschluss und beziehungsweise oder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, teilweise mit Eignungsüberprüfung vor Ort. Ein Träger formuliert konkreter: mindestens Hauptschulabschluss, ein durchschnittliches rechnerisches und sprachliches Leistungsvermögen, Deutschkenntnisse auf Niveau B1 sowie ein Führerschein der Klasse B. Der Führerschein ist keine Formalie, weil Probefahrten, Fahrzeugüberführungen und Auslieferungen zum Berufsalltag gehören. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Automobilkaufmann / Automobilkauffrau (IHK bzw. HWK)

Kaufmännisch & Verwaltung

Pflegefachmann / Pflegefachfrau

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Pflegefachmann/Pflegefachfrau

Gesundheit & Pflege

Physiotherapeut:in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Staatlich anerkannte:r Physiotherapeut:in

Gesundheit & Pflege

Sozialassistent*in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Staatlich anerkannte*r Sozialassistent*in

Gesundheit & Pflege

Heilerziehungspfleger/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Heilerziehungspfleger/in

Gesundheit & Pflege

Ergotherapie

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Ergotherapeut/Ergotherapeutin

Gesundheit & Pflege

PTA

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Staatlich anerkannte/r Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in

Gesundheit & Pflege

Pflegehelfer

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Pflegehelfer/in

Gesundheit & Pflege

Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in

Ein Berufsabschluss ist für diese Qualifizierung nicht erforderlich, auch keine pflegerische Vorerfahrung. Entscheidend sind persönliche Eignung und Belastbarkeit – die Anbieter formulieren das in ihren Zugangstexten ausdrücklich so. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Geführt werden diese Bezeichnungen: Betreuungskraft, Zusätzliche Betreuungskraft nach § 53c SGB XI, qualifizierte Betreuungskraft nach § 53b SGB XI sowie Fachkraft Alltagsassistenz. Welche Formulierung auf Ihrem Zertifikat steht, hängt vom Träger ab und sollte vor der Anmeldung schriftlich geklärt werden.

Gesundheit & Pflege

Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen

Als Umschulung führt dieser Weg selbst zu einem anerkannten Berufsabschluss; ein vorhandener Berufsabschluss ist dafür keine Zugangsvoraussetzung. Die Anbieter formulieren allerdings eigene Anforderungen, und die sind hier ungewöhnlich konkret dokumentiert: Deutschkenntnisse auf B2-Niveau und EDV-Grundkenntnisse werden ausdrücklich verlangt, teilweise zusätzlich ein kaufmännisches Grundverständnis oder mindestens ein Jahr Berufspraxis. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen. Verbreitet sind die Schreibweisen Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen, Kaufmann*frau im Gesundheitswesen, Kauffrau/-mann im Gesundheitswesen sowie Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen (IHK). Gemeint ist in allen Fällen derselbe anerkannte Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.

Gesundheit & Pflege

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in

Anders als bei einer Umschulung zu einem dualen Ausbildungsberuf gibt es hier eine echte formale Hürde: Die Berufsfachschulen verlangen laut Zugangstexten einen Hauptschulabschluss beziehungsweise einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss. Dazu kommen gesundheitliche Eignung und Impfnachweise. Über die Aufnahme entscheidet die Schule beziehungsweise der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Die Bezeichnung unterscheidet sich je nach Bundesland. Geführt werden unter anderem: Staatlich geprüfte/-r Krankenpflegehelfer/-in, Staatlich anerkannte/-r Kranken- und Altenpflegehelfer/-in sowie Gesundheits- und Pflegeassistenz. Welche Bezeichnung Ihr Zeugnis trägt und wie sie in anderen Bundesländern anerkannt wird, sollten Sie vor der Anmeldung schriftlich klären.

Gesundheit & Pflege

Ernährungs- und Fitnessberater/in

Als Umschulung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf setzt dieser Weg keinen vorhandenen Berufsabschluss voraus. Die Anbieter formulieren eigene Anforderungen, in unseren Zugangstexten genannt sind Deutschkenntnisse auf B2-Niveau und EDV-Grundkenntnisse; ein Angebot nennt den Bildungsgutschein als Zugangsweg, was auf ein überwiegend gefördertes Teilnehmerfeld hindeutet. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Sport- und Fitnesskaufmann/-frau (IHK). Verbreitet sind die Schreibweisen Sport- und Fitnesskaufmann/-frau, Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau, Sport- und Fitnesskaufmann/frau (IHK) sowie Sportfachmann/-frau. Einzelne Angebote koppeln den Kammerabschluss zusätzlich an eine Trainerlizenz, ausgewiesen als Fitnesstrainer-B-Lizenz.

Gesundheit & Pflege

Altenpflegehelfer/in / Persönliche Assistenz

Anders als bei einer Umschulung zu einem dualen Ausbildungsberuf besteht hier eine formale Zugangshürde: Die Pflegeschulen verlangen laut Zugangstexten einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss, teilweise zusätzlich ein Mindestalter von 17 Jahren. Dazu kommen gesundheitliche Eignung und die für Pflegeeinrichtungen vorgeschriebenen Nachweise. Über die Aufnahme entscheidet die Schule beziehungsweise der Träger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Die Bezeichnung hängt vom Bundesland ab. Üblich sind: Altenpflegehelfer/-in, Staatlich anerkannter Pflegefachhelfer beziehungsweise staatlich anerkannte Pflegefachhelferin (Altenpflege) sowie staatlich anerkannte generalistische Pflegehelferin beziehungsweise staatlich anerkannter generalistischer Pflegehelfer. Die generalistische Variante ist breiter angelegt und nicht auf die Altenpflege beschränkt – welche Fassung Ihr Zeugnis trägt, sollten Sie vor der Anmeldung klären.

Gesundheit & Pflege

Sozialpädagogische/r Assistent/in (SPA)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Maßnahme führt selbst zu einem staatlich anerkannten Abschluss. Verlangt wird in den belegten Zugangstexten ein Schulabschluss: teils mittlerer Schulabschluss, teils Hauptschulabschluss beziehungsweise eine gleichwertige Vorbildung. Da es sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung handelt, hängt die genaue Zugangsregel vom Bundesland ab. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Für denselben Weg gibt es zwei Bezeichnungen: „Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in" und „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in". Welche davon auf Ihrem Zeugnis steht, entscheidet nicht der Bildungsträger, sondern das Landesrecht des Ausbildungsortes.

Gesundheit & Pflege

Medizinische/r Fachangestellte/r

Ein Berufsabschluss ist für eine Umschulung nicht grundsätzlich erforderlich – sie führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die belegten Zugangstexte der Anbieter zeigen aber, dass die Träger eigene Bedingungen setzen: Genannt werden unter anderem ein Praxisplatz in einer kassenärztlich zugelassenen Einrichtung, ein Mindestalter von 21 Jahren sowie mindestens ein Hauptschulabschluss und eine bereits abgeschlossene einjährige Berufsausbildung. Da die Zulassung zur Prüfung über die Landesärztekammer läuft, gelten zusätzlich deren Regeln. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA) – ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Den Abschluss vergibt die Landesärztekammer.

Gesundheit & Pflege

Medizinische Assistenz

Ein Berufsabschluss ist für eine Umschulung nicht grundsätzlich erforderlich. Die belegten Zugangstexte der Anbieter zeigen jedoch unterschiedliche Anforderungen: Genannt werden ein Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand, eine ärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Eignung, in einem Fall zusätzlich eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung, in einem anderen ein Mindestalter von 21 Jahren sowie ein Bildungsgutschein. Da die Zulassung zur Prüfung über die zuständige Landesärztekammer läuft, gelten deren Regeln zusätzlich. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Achtung, hier weichen Suchbegriff und Abschluss voneinander ab: Dieser Weg führt zum Abschluss Medizinische/r Fachangestellte/r. „Medizinische Assistenz" ist die übergeordnete Bezeichnung des Berufsfeldes, nicht der Titel auf Ihrem Zeugnis.

Gesundheit & Pflege

Sozialtherapeut/in

Die Zugangsregeln unterscheiden sich je nach Zielabschluss erheblich, und das ist bei diesem Eintrag der wichtigste Punkt überhaupt. Für den heilerziehungspflegerischen Weg nennt der belegte Zugangstext einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen beziehungsweise höheren Abschluss zusammen mit einer mindestens zweijährigen förderlichen Berufsausbildung sowie eine mindestens zwölfjährige schulische und berufliche Vorbildung. Für einen anderen erfassten Weg wird die Eignung im Beratungsgespräch gemeinsam von Jobcenter oder Agentur für Arbeit und Bildungsstätte geprüft; verlangt werden dort Interesse am Berufsfeld, zeitliche Verfügbarkeit in Teilzeit, Deutschkenntnisse auf Niveau B1 und keine gesundheitlichen Einschränkungen für die Tätigkeit. Klären Sie deshalb zuerst, welchen Abschluss Sie anstreben – danach richten sich die Voraussetzungen.

Hier weichen Suchbegriff und Abschluss deutlich voneinander ab: Kein Angebot unter dieser Bezeichnung führt zu einem Abschluss namens „Sozialtherapeut/in". Möglich sind stattdessen: Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in (Bachelor Professional in Sozialwesen), Staatlich anerkannte/r Erzieher/in (Bachelor Professional in Sozialwesen), Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen sowie Friseur/Friseurin. „Sozialtherapeut/in" ist kein bundeseinheitlich geregelter Ausbildungsberuf mit eigener Ausbildungsordnung, sondern eine Sammelbezeichnung für therapeutisch-begleitende Tätigkeiten im Sozialwesen.

Gesundheit & Pflege

Pflegeassistent/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – dieser Weg führt selbst zu einem staatlich anerkannten Abschluss. Die belegten Zugangstexte nennen einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, alternativ eine abgeschlossene Berufsausbildung. Bemerkenswert ist eine ausdrückliche Öffnungsklausel in den Daten: In Einzelfällen kann eine Pflegeschule auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Schulabschluss zulassen, wenn sie eine positive Prognose stellt. Verlangt werden außerdem durchgehend die persönliche und gesundheitliche Eignung, ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie ein Beratungs- und Eignungsgespräch an der Pflegeschule.

Belegt sind mehrere Bezeichnungen für dieselbe Qualifikationsebene: „Pflegefachassistent/in", „Pflegefachassistenz" sowie „Staatlich anerkannte/r Gesundheits- und Pflegeassistent/in". Der Unterschied ist landesrechtlich bedingt, nicht inhaltlich. Eine bundeseinheitliche Regelung der Pflegefachassistenz ist auf den Weg gebracht – welcher Rechtsstand und welche Bezeichnung für Ihren Ausbildungsbeginn maßgeblich sind, sollten Sie beim Bildungsträger ausdrücklich erfragen.

Gesundheit & Pflege

Masseur/in und med. Bademeister/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich. Die belegten Zugangstexte nennen als schulische Voraussetzung die Berufsreife beziehungsweise den Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, alternativ eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung. Hinzu kommen gesundheitliche Anforderungen: In den Daten ausdrücklich genannt sind die gesundheitliche Eignung und ein Masernschutznachweis. Ungewöhnlich deutlich benennen die Anbieter außerdem persönliche Anforderungen – Kontakt- und Kommunikationsbereitschaft, Einfühlungsvermögen, Freude an Bewegung und ausdrücklich keine Scheu vor engem körperlichen Kontakt mit kranken und gesunden Menschen. Nehmen Sie diesen letzten Punkt ernst: Er beschreibt den Kern der täglichen Arbeit.

Staatlich anerkannte/r beziehungsweise staatlich geprüfte/r Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in. Mit der staatlichen Prüfung und der anschließenden Erlaubnis dürfen Sie diese Berufsbezeichnung führen – sie ist gesetzlich geschützt.

Gesundheit & Pflege

Erzieher/in (staatlich anerkannt)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

staatlich anerkannte/r Erzieher/in

Pädagogik & Sozial

Arbeitserzieher/in (staatl. anerk.)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Arbeitserzieher/in (staatlich anerkannt)

Pädagogik & Sozial

Fachkraft Arbeits- und Berufsförderung

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Pädagogik & Sozial

Berufspädagoge (IHK)

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfte/r Berufspädagoge/in

Pädagogik & Sozial

Heilpädagoge/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/ Heilpädagogin

Pädagogik & Sozial

Staatlich geprüfter Techniker

Diese Technikerqualifikation ist eine landesrechtlich geregelte Fortbildung an einer Fachschule. Für die Aufnahme werden in der Regel eine zur Fachrichtung passende abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis verlangt. Je nach Landesregelung sind andere Zugangswege möglich. Welche schulischen Voraussetzungen, Praxisnachweise und Ausnahmen gelten, ist vor der Anmeldung mit der zuständigen Fachschule zu klären.

Staatlich gepruefte/r Techniker/in

Handwerk & Technik

Techniker Bautechnik

Diese Technikerqualifikation ist eine landesrechtlich geregelte Fortbildung an einer Fachschule. Für die Aufnahme werden in der Regel eine zur Fachrichtung passende abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis verlangt. Je nach Landesregelung sind andere Zugangswege möglich. Welche schulischen Voraussetzungen, Praxisnachweise und Ausnahmen gelten, ist vor der Anmeldung mit der zuständigen Fachschule zu klären.

Staatlich gepruefte/r Techniker/in Bautechnik

Handwerk & Technik

Tischler / Schreiner

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Tischler/in

Handwerk & Technik

Techniker Holztechnik

Diese Technikerqualifikation ist eine landesrechtlich geregelte Fortbildung an einer Fachschule. Für die Aufnahme werden in der Regel eine zur Fachrichtung passende abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis verlangt. Je nach Landesregelung sind andere Zugangswege möglich. Welche schulischen Voraussetzungen, Praxisnachweise und Ausnahmen gelten, ist vor der Anmeldung mit der zuständigen Fachschule zu klären.

Staatlich gepruefte/r Techniker/in Holztechnik

Handwerk & Technik

Bauzeichner/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Bauzeichner/in

Handwerk & Technik

Fachkraft fuer Metalltechnik

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Fachkraft fuer Metalltechnik

Handwerk & Technik

Konstrukteur/in Bautechnik

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin

Handwerk & Technik

Anlagenmechaniker SHK

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Anlagenmechaniker/in fuer Sanitaer-, Heizungs- und Klimatechnik

Handwerk & Technik

Gebäudereiniger

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Gebäudereiniger/-in

Handwerk & Technik

Elektroniker Betriebstechnik

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d)

Handwerk & Technik

Techniker Heizung/Sanitär/Klima

Diese Technikerqualifikation ist eine landesrechtlich geregelte Fortbildung an einer Fachschule. Für die Aufnahme werden in der Regel eine zur Fachrichtung passende abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis verlangt. Je nach Landesregelung sind andere Zugangswege möglich. Welche schulischen Voraussetzungen, Praxisnachweise und Ausnahmen gelten, ist vor der Anmeldung mit der zuständigen Fachschule zu klären.

Staatlich geprüfte(r) Heizungs-, Sanitär- und Klimatechniker(in)

Handwerk & Technik

Industriemeister/in Elektrotechnik

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfte:r Industriemeister:in Elektrotechnik (IHK)

Handwerk & Technik

Industriemeister Mechatronik (IHK)

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfte:r Industriemeister:in – Mechatronik (IHK)

Handwerk & Technik

Industriemeister Metall (IHK)

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfte/r Industriemeister/in Metall IHK

Handwerk & Technik

Industriemechaniker/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich, denn die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Verlangt werden durchgehend ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie ein Bewerbungs- und Beratungsgespräch, teilweise ergänzt um einen Einstellungstest. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Industriemechaniker / Industriemechanikerin (IHK)

Handwerk & Technik

Maschinen- und Anlagenführer/in (Metall- und Kunststofftechnik)

Ein Berufsabschluss ist für die Umschulung nicht erforderlich. Verlangt werden häufig ein Hauptschulabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss, Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1, technisches Grundverständnis sowie ein Beratungsgespräch. Achtung bei den kurzen Angeboten: Wer nur einen Vorbereitungskurs auf die Kammerprüfung belegt, muss zur Prüfungsanmeldung eine mehrjährige einschlägige Tätigkeit nachweisen – das ist ein anderer Weg als die vollständige Umschulung.

Maschinen- und Anlagenführer / Maschinen- und Anlagenführerin (IHK)

Handwerk & Technik

Zerspanungsmechaniker/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich, denn die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Als Mindestvoraussetzung gilt überwiegend ein Hauptschulabschluss; eine abgeschlossene Ausbildung in einem Metallberuf ist ausdrücklich von Vorteil, aber keine Bedingung. Weitere Zugangsbedingungen klären die Träger individuell, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Zerspanungsmechaniker / Zerspanungsmechanikerin (IHK)

Handwerk & Technik

Industrieelektriker/in Betriebstechnik

Ein Berufsabschluss ist nicht zwingend erforderlich, denn die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Verlangt werden technisches Grundverständnis, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie ein Berufsabschluss oder mindestens einjährige Berufspraxis; hinzu kommen ein Beratungsgespräch und häufig ein Eignungstest. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Industrieelektriker / Industrieelektrikerin – Fachrichtung Betriebstechnik (IHK)

Handwerk & Technik

Technische/r Produktdesigner/in (Maschinen- und Anlagenkonstruktion)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich, denn die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Verlangt werden Deutschkenntnisse auf Niveau B2 sowie EDV-Grundkenntnisse; ein Hauptschulabschluss ist ratsam, aber nicht zwingend, wenn stattdessen mehrjährige Berufserfahrung in der Metallbearbeitung oder handwerkliches Geschick vorliegt. Mehrere Träger setzen zudem einen passenden Bildungsgutschein voraus.

Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin – Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion (Kammerabschluss)

Handwerk & Technik

Mechatroniker/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich, denn die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Verlangt werden ein Schulabschluss, eine – auch abgebrochene – Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung sowie gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift; ein deutscher Schul- oder Berufsabschluss gilt dabei als Sprachnachweis. Mehrere Träger setzen zudem einen Bildungsgutschein voraus.

Mechatroniker / Mechatronikerin (IHK)

Handwerk & Technik

Elektroniker/in Energie- und Gebäudetechnik

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die Anbieter setzen in ihren Zugangstexten überwiegend auf ein Beratungs- oder Eignungsgespräch, einen Schulabschluss auf Hauptschulniveau oder gleichwertig, tragfähige Deutschkenntnisse sowie mathematische Grundlagen. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Elektroniker/-in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik; einzelne Angebote führen die Bezeichnung Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme.

Handwerk & Technik

Maler/in und Lackierer/in (Gestaltung und Instandhaltung)

Ein Berufsabschluss ist für eine Umschulung nicht erforderlich – sie führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Auffällig ist allerdings, dass mehrere Anbieter in ihren Zugangstexten eine abgeschlossene Berufsausbildung, einen mittleren Schulabschluss oder einen Abschluss im gewerblich-technischen Bereich als Wunschvoraussetzung nennen. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung; daneben sind die Schreibweise „Gestaltung und Instandsetzung“ sowie die verkürzte Form „Maler und Lackierer/in“ ohne Fachrichtungszusatz gebräuchlich.

Handwerk & Technik

Fachkraft für Metalltechnik (Zerspanungstechnik)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die Zugangstexte der Anbieter sind hier vergleichsweise offen: Genannt werden angemessene Deutschkenntnisse und eine Einschätzung des Wissensstands durch eine fachkundige Person im Erstgespräch; ein Anbieter nennt schlicht Interesse an einer beruflichen Umschulung. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Fachkraft für Metalltechnik der Fachrichtung Zerspanungstechnik; auch als „Fachkraft Metalltechnik – Zerspanungstechnik“ und „Fachkraft für Metalltechnik / Fachrichtung Zerspanung IHK“ geführt.

Handwerk & Technik

Fachkraft für Metalltechnik (Konstruktionstechnik)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die Zugangstexte der Anbieter sind hier bemerkenswert niedrigschwellig: Ein Anbieter verlangt lediglich ein Beratungsgespräch und Deutschkenntnisse auf A2-Niveau, ein anderer hält einen Hauptschulabschluss für ratsam, aber nicht für zwingend, wenn mehrjährige Berufserfahrung im metallverarbeitenden Bereich oder handwerkliches Geschick vorliegen. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Fachkraft für Metalltechnik der Fachrichtung Konstruktionstechnik; auch als „Fachkraft für Metalltechnik – Konstruktionstechnik“ und „Fachkraft für Metalltechnik IHK Fachrichtung Konstruktionstechnik“ geführt.

Handwerk & Technik

Fachkraft für Metalltechnik (Montagetechnik)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die Zugangstexte der Anbieter nennen Interesse an einem technischen Beruf, einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss, grundlegende Deutschkenntnisse, ein Beratungsgespräch sowie – bei einem Anbieter – den Nachweis von Berufserfahrung. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Fachkraft für Metalltechnik der Fachrichtung Montagetechnik; ein Teil der Angebote führt im Abschluss nur die Kurzform „Fachkraft für Metalltechnik“ ohne Fachrichtungszusatz.

Handwerk & Technik

Friseurgewerbe (Umschulung zum Friseurberuf)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zum Gesellenabschluss. Die Zugangstexte der Anbieter nennen möglichst einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Schulabschluss, eine Neigung zu handwerklicher Tätigkeit und handwerkliches Geschick; Berufserfahrung im angestrebten Bereich wird als Vorteil, nicht als Bedingung genannt. Ein Anbieter fordert zusätzlich ein Sprachniveau B2, eine gesundheitliche Eignung und die Bewilligung einer Umschulung. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Friseur/Friseurin – die Umschulung führt zum Gesellenbrief, nicht zu einer Helferqualifikation. Gebräuchlich sind die Bezeichnungen „Friseur/Friseurin“, „Friseur/in“ und „Geselle“.

Handwerk & Technik

Konstruktionsmechaniker/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich, denn die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Verlangt werden vor allem gesundheitliche Eignung, Volljährigkeit, technisches Verständnis und ausreichende Deutschkenntnisse. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Konstruktionsmechaniker/in mit Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Einzelne Angebote führen den Abschluss als Gesellenprüfung, ein Angebot als Anlagenmechaniker/in in der Fachrichtung Schweißtechnik – die genaue Bezeichnung steht im Angebot des jeweiligen Trägers.

Handwerk & Technik

Kfz-Mechatroniker/in (Pkw-Technik)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich; die Umschulung führt selbst zum Kammerabschluss. Die erfassten Zugangstexte nennen ein Mindestalter von 18 Jahren, Deutsch in Wort und Schrift, eine gute Allgemeinbildung, handwerkliches Geschick und Farbtauglichkeit – letztere, weil in der Fahrzeugelektrik Leitungen nach Farbcodes unterschieden werden. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Kraftfahrzeugmechatroniker/in mit Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik. Manche Träger führen die Bezeichnung verkürzt als Kfz-Mechatroniker/in für Pkw-Technik oder als Mechatroniker/in (IHK); maßgeblich ist die Angabe im Angebot des Trägers.

Handwerk & Technik

Zweiradmechatroniker/in (Fahrradtechnik)

Ein Berufsabschluss wird nicht vorausgesetzt. Die erfassten Zugangstexte nennen als Kriterien ein ernsthaftes Interesse am Beruf, teils einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss, ein Sprachniveau von mindestens B1 und ein vorgeschaltetes Beratungsgespräch beim Bildungsträger. Über die Aufnahme entscheidet der Träger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Zweiradmechatroniker/in der Fachrichtung Fahrradtechnik mit Kammerprüfung. Manche Lehrgänge führen zum zweijährigen Abschluss Fahrradmonteur/in – das ist ein eigener, kürzerer Ausbildungsberuf und nicht dasselbe Ergebnis. Welche der beiden Qualifikationen ein Angebot vergibt, steht in der Ausschreibung des Trägers.

Handwerk & Technik

Metallbauer/in (Konstruktionstechnik)

Ein Berufs- oder Schulabschluss ist nach den erfassten Zugangstexten nicht zwingend erforderlich – ein Angebot nennt ausdrücklich keine besonderen schulischen oder beruflichen Voraussetzungen, verlangt aber einen bestandenen Eignungsfeststellungstest. Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis werden als wünschenswert genannt. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit dem Kostenträger.

Metallbauer/in der Fachrichtung Konstruktionstechnik mit Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer. Träger führen die Bezeichnung teils als Metallbauer:in – Konstruktionstechnik, teils verkürzt als Metallbauer/in; maßgeblich ist die Angabe im Angebot des Trägers.

Handwerk & Technik

Elektroniker/in für Geräte und Systeme

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich; die Umschulung führt selbst zum Kammerabschluss. Die erfassten Zugangstexte nennen ein Mindestalter von 18 Jahren und halten ausdrücklich fest, dass rechtlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben ist. Verlangt werden dagegen die Fähigkeit zu klarem, abstraktem und logischem Denken sowie Aufgeschlossenheit für mathematische, technische und physikalische Zusammenhänge; einzelne Angebote nennen einen Hauptschulabschluss, eine anderweitige Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung.

Elektroniker/in für Geräte und Systeme mit Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Die Bezeichnung ist einheitlich, teils mit dem Zusatz Umschulung; maßgeblich ist die Angabe im Angebot des Trägers.

Handwerk & Technik

Industrieelektriker/in Geräte und Systeme

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Die erfassten Anbieter setzen in ihren Zugangstexten überwiegend ein Beratungsgespräch, einen Schulabschluss auf Hauptschul- oder Realschulniveau und ausreichende Deutschkenntnisse an; einzelne Träger nennen ausdrücklich das Sprachniveau B2 und rechnerische Grundlagen.

Industrieelektriker/in Fachrichtung Geräte und Systeme (IHK) – die Träger führen den Abschluss als IHK-Zeugnis nach bestandener Abschlussprüfung gemäß Berufsbildungsgesetz.

Handwerk & Technik

Technische/r Produktdesigner/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz. Die erfassten Anbieter setzen in ihren Zugangstexten mindestens neun Schuljahre und einen qualifizierenden Hauptschulabschluss oder eine höhere Schulbildung an, dazu gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift; ein Träger führt bei Bedarf Deutsch- und Eignungstests durch, ein weiterer nennt ein vorgeschaltetes Beratungsgespräch.

Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin (IHK), Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion – die Träger führen den Abschluss teils mit, teils ohne Nennung der Fachrichtung.

Handwerk & Technik

Werkzeugmechaniker/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die erfassten Anbieter formulieren die Zugangsbedingungen knapp: Deutsch in Wort und Schrift wird vorausgesetzt, ein Träger nennt ausdrücklich ein Beratungsgespräch, einen Einstellungstest und einen Bildungsgutschein als Voraussetzung für die Teilnahme. Über die Aufnahme entscheidet damit der Träger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Werkzeugmechaniker/in (IHK) – die erfassten Träger führen den Abschluss als IHK-Facharbeiterprüfung, ohne die Fachrichtung durchgängig zu benennen.

Handwerk & Technik

Feinwerkmechaniker/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zum Gesellenabschluss. Die erfassten Anbieter beschreiben den Zugang über ein Beratungsgespräch und einen Eignungstest, mit dem die schulischen Voraussetzungen ermittelt werden; ein Hauptschulabschluss ist erwünscht, aber nicht durchgängig zwingend. Genannt werden außerdem Deutschkenntnisse ab Niveau B1, technisches Interesse, handwerkliches Geschick und Lernbereitschaft. Auffällig ist, dass ein Träger als Zugangsweg neben Agentur für Arbeit und Jobcenter ausdrücklich auch Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger nennt – ein Hinweis darauf, dass diese Umschulung häufig im Rahmen beruflicher Rehabilitation stattfindet.

Feinwerkmechaniker/in, überwiegend mit dem Schwerpunkt Zerspanungstechnik – erworben über die Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer. Einzelne Träger stellen zusätzlich ein eigenes Zertifikat aus; maßgeblich ist der Gesellenbrief.

Handwerk & Technik

Elektroniker/in Automatisierungs- und Systemtechnik

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Die erfassten Anbieter formulieren als Zugang Interesse an einem technischen Beruf und einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss; ein Träger bezeichnet den Hauptschulabschluss ausdrücklich als Empfehlung und verweist auf die Einzelfallentscheidung der Vermittlungsfachkraft. Über die Aufnahme entscheidet damit der Träger gemeinsam mit dem Kostenträger.

Elektroniker/in für Automatisierungstechnik (IHK) – so führen die erfassten Träger den Abschluss überwiegend. Die Bezeichnung weicht damit vom Titel dieser Seite ab; die Erläuterung dazu finden Sie in den häufigen Fragen.

Handwerk & Technik

Konstruktionszeichner/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Ein erfasster Anbieter formuliert ausdrücklich, dass keine fachlichen Vorkenntnisse vorausgesetzt werden, ein Hauptschulabschluss oder Berufspraxis aber wünschenswert sind. Ein weiterer nennt als Zugang schlicht den Antrag auf einen Bildungsgutschein. Über die Aufnahme entscheidet damit der Träger gemeinsam mit dem Kostenträger.

Bauzeichner/in (IHK), überwiegend mit dem Schwerpunkt Architektur, in mehreren Angeboten kombiniert mit einer CAD-Qualifikation. Die Bezeichnung Konstruktionszeichner erscheint in den Abschlussangaben der Träger nicht – siehe dazu die erste der häufigen Fragen.

Handwerk & Technik

Fahrzeuglackierer/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Die Träger nennen möglichst einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Schulabschluss, handwerkliches Geschick und Neigung zu handwerklicher Tätigkeit; ein Träger verlangt zusätzlich ein Beratungsgespräch und ein Sprachniveau von mindestens B2.

Fahrzeuglackierer/in.

Handwerk & Technik

Fachkraft Schutz & Sicherheit

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Logistik & Schutz

Logistikmeister (IHK)

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfter Logistikmeister

Logistik & Schutz

Fahrlehrer (Klasse BE)

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Fahrlehrer Klasse BE

Logistik & Schutz

Fachkraft Lagerlogistik

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zum anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. In den erfassten Zugangstexten werden ein Beratungsgespräch, technisches Grundverständnis, sichere Grundrechenarten und gute Deutschkenntnisse genannt, teilweise ausdrücklich auf Niveau B2.

Fachkraft für Lagerlogistik (IHK)

Logistik & Sicherheit

Fachlagerist/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zum anerkannten Abschluss. In den erfassten Zugangstexten nennen Anbieter einen Hauptschulabschluss oder vergleichbare Kenntnisse, technisches Grundverständnis, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie ein Beratungsgespräch, bei Bedarf mit Eignungstest. Einzelne Träger verlangen alternativ einen Berufsabschluss oder mindestens dreijährige berufliche Praxis, weil die Förderfähigkeit einer Umschulung daran anknüpfen kann.

Fachlagerist/in (IHK)

Logistik & Sicherheit

Kaufmann/-frau Spedition und Logistikdienstleistung

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zum anerkannten Abschluss. Die Anbieter formulieren jedoch eigene Anforderungen, und die sind hier klar dokumentiert: Deutschkenntnisse auf Niveau B2 sowie EDV-Grundkenntnisse werden ausdrücklich verlangt. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger nach einem persönlichen Gespräch, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen (IHK). Anbieter schreiben die Bezeichnung unterschiedlich – mit und ohne Plural-s, mit und ohne IHK-Zusatz –, gemeint ist jeweils derselbe anerkannte Ausbildungsberuf.

Logistik & Sicherheit

Fachpraktiker/in für Lagerlogistik

Die Ausbildung nach § 66 BBiG beziehungsweise § 42r HwO richtet sich an Menschen mit Behinderung, für die eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht oder noch nicht in Betracht kommt. Ob dieser Weg der richtige ist, entscheidet sich deshalb nicht allein beim Bildungsträger, sondern gemeinsam mit der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit. In den erfassten Zugangstexten werden ein Mindestalter von 18 Jahren, physische Eignung, ausreichende kognitive Fähigkeiten, Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 – besser B2 – sowie ein nachgewiesener Förderanspruch nach dem SGB III genannt; teilweise wird ein Bildungsgutschein ausdrücklich vorausgesetzt.

Fachpraktiker/in für Lagerlogistik nach der Ausbildungsregelung der zuständigen Kammer. Achtung: Die sechs Anbieter führen als Abschluss überwiegend die regulären Bezeichnungen Fachkraft für Lagerlogistik (IHK) und Fachlagerist/in, teilweise mit Zusatzqualifikationen wie einem Nachweis zum Führen von Flurförderzeugen. Ob im konkreten Fall die Fachpraktiker-Regelung oder der reguläre Ausbildungsberuf angestrebt wird, ist vor der Anmeldung schriftlich zu klären – der Unterschied ist für die spätere Anerkennung erheblich.

Logistik & Sicherheit

Industriemeister Chemie (IHK)

Diese Aufstiegsfortbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, in der Regel zusätzlich Berufspraxis. Sie ist keine Umschulung und kein Einstieg für Quereinsteiger ohne Abschluss – die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer beziehungsweise das Landesrecht.

Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall (IHK)

Umwelt & Agrar

Gärtner/in Garten- und Landschaftsbau

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Ausbildungsabschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Als Mindestvoraussetzung verlangen die Anbieter einen Hauptschulabschluss oder eine vergleichbare Schulausbildung, dazu ausdrücklich gesundheitliche Eignung: Ein Anbieter formuliert „keine Rückenbeschwerden“ als Bedingung und erwartet Interesse am Umgang mit Pflanzen sowie an der Gestaltung von Garten- und Grünanlagen, Spielplätzen und Biotopen.

Gärtner/Gärtnerin der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau – teils auch geführt als „Gärtner/Gärtnerin im Garten- und Landschaftsbau (LWK)“ und „Gärtner/in FR Garten- und Landschaftsbau“.

Umwelt & Agrar

Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – es handelt sich um Umschulungen, die selbst zu einem Abschluss führen. Verlangt werden ein Schulabschluss sowie ausdrücklich „angemessene Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B2)“, weil der Unterricht kaufmännisches Fachdeutsch, Rechtstexte und Prüfungsaufgaben umfasst. Ein Anbieter klärt die Eignung ausdrücklich in einem persönlichen Beratungsgespräch. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Ausgewiesen wird Industriekaufmann/Industriekauffrau (IHK), daneben schlicht als IHK-Abschluss beziehungsweise IHK-Zertifikat. Wenn Sie einen ausdrücklich land- und forstwirtschaftlichen Abschlusstitel anstreben, lassen Sie sich vor der Anmeldung schriftlich bestätigen, welche Bezeichnung Ihr Zeugnis am Ende trägt.

Umwelt & Agrar

Koch / Köchin

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Koch / Köchin

Gastronomie & Service

Kaufmann für Hotelmanagement

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement

Gastronomie & Service

Hauswirtschafter

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Hauswirtschafter / Hauswirtschafterin

Gastronomie & Service

Betriebsleiter/in Hotel und Gaststätten (Ernährung)

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Die Träger verlangen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 und EDV-Grundkenntnisse; ein Hauptschulabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss wird empfohlen, ebenso ein ausdrückliches Interesse an Tätigkeiten in der Gastronomie. Für den darauf aufbauenden Betriebsleiter-Titel gelten andere, strengere Zugangsregeln: Er verlangt eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis nach der jeweiligen Fortbildungsordnung.

Als Abschluss möglich sind: Koch/Köchin, Koch*Köchin IHK, Fachkraft Küche sowie Veranstaltungskaufmann/-frau. Der Fortbildungsabschluss Staatlich geprüfte/r Betriebsleiter/in Fachrichtung Hotel und Gaststätten – Bachelor Professional in Ernährungs- und Versorgungsmanagement schließt daran an und wird nach einer solchen Ausbildung plus Berufspraxis erworben.

Gastronomie & Ernährung

Betriebsleiter/in Hotel und Gaststätten (Hauswirtschaft)

Ein Berufsabschluss ist nicht nötig – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen zusammen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Die Träger verlangen durchgehend Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2, teils ergänzt um EDV-Grundkenntnisse; beides ist im Hotelalltag praktisch relevant, weil Reservierungs- und Kassensysteme bedient und Gästeanliegen schriftlich dokumentiert werden. Für die darauf aufbauende Aufstiegsfortbildung zum Betriebsleiter gelten die strengeren Zugangsregeln der jeweiligen Fortbildungsordnung, in der Regel Berufsabschluss plus einschlägige Praxis.

Als Abschluss möglich sind: Hotelfachmann/-frau beziehungsweise Hotelfachmann(-frau) sowie Veranstaltungskaufmann/-frau. Auf einem dieser Abschlüsse setzt der Fortbildungsabschluss Staatlich geprüfte/r Betriebsleiter/in Fachrichtung Hotel und Gaststätten – Bachelor Professional in Hauswirtschaft auf.

Gastronomie & Ernährung

Kiosk-/Imbissverkäufer/in

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich – die Umschulung führt selbst zu einem anerkannten Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Bildungsträger, bei geförderten Plätzen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Die Träger verlangen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 und EDV-Grundkenntnisse; ein Teil verweist zusätzlich auf einen Schulabschluss und/oder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung und behält sich eine Eignungsüberprüfung vor Ort vor. Mehrfach ausdrücklich erwähnt wird das Angebot eines persönlichen Gesprächs zur Abklärung der individuellen Teilnahmevoraussetzungen – nutzen Sie das, statt sich von einer Formulierung abschrecken zu lassen.

Als Abschluss möglich sind: Verkäufer/Verkäuferin beziehungsweise Verkäufer*in IHK sowie Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel. Der Verkäuferabschluss ist zweijährig und passt zur Laufzeit; der Einzelhandelskaufmann baut mit einem dritten Jahr darauf auf.

Gastronomie & Ernährung

Unsicher, welcher Beruf passt?

Ordne deine Interessen, Vorkenntnisse und zeitlichen Möglichkeiten und vergleiche anschließend passende Bildungswege.

Häufige Fragen zur Berufswahl

Wie sind die Berufsbezeichnungen auf dieser Seite sortiert?

Die erste Liste ist nach der Anzahl veröffentlichter Kursprofile absteigend sortiert, denen die jeweilige Zielberufs-Bezeichnung zugeordnet ist. Sie zeigt bis zu 30 Bezeichnungen mit jeweils mindestens zehn Kursprofilen. Das bildet die Zuordnungen in unserem Katalog ab und misst weder offene Stellen noch Suchvolumen oder persönliche Berufschancen.

Ist jeder gelistete Beruf ein anerkannter Ausbildungsberuf?

Nein. Zielberufs-Bezeichnungen in Kursdaten können anerkannte Ausbildungsberufe, Tätigkeitsrollen und Spezialisierungen enthalten. Prüfe den genauen Abschluss und die zuständige Prüfungsstelle. Das BIBB führt das Verzeichnis anerkannter Ausbildungsberufe nach BBiG und HwO; für andere Berufe können eigene bundes- oder landesrechtliche Regelungen gelten.

Brauche ich eine Umschulung, Fortbildung oder Weiterbildung?

Kläre zuerst das Ziel: Eine Umschulung kann zu einem neuen Berufsabschluss führen. Eine Fortbildung vertieft berufliche Fähigkeiten oder bereitet auf einen beruflichen Aufstieg vor. Eine Weiterbildung kann einzelne Kompetenzen ergänzen. Welche Voraussetzungen, Prüfung und Anerkennung gelten, hängt vom konkreten Bildungsweg ab.

Sind die zugeordneten Kurse automatisch mit Bildungsgutschein förderbar?

Nein. Die persönliche Förderentscheidung trifft die Agentur für Arbeit, seit 2025 auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Für einen Bildungsgutschein müssen zudem der konkrete Lehrgang und der Bildungsträger zugelassen sein und das Angebot zu den Bedingungen des Gutscheins passen. Kläre das vor dem Beginn.

Wie prüfe ich, ob ein Beruf zu mir passt?

Vergleiche typische Aufgaben, Arbeitszeiten, Arbeitsumgebung und erforderliche Qualifikationen mit deinen Interessen und Erfahrungen. Lies aktuelle Stellenanzeigen in deiner Region und prüfe, welche Abschlüsse verlangt werden. Ein Gespräch mit Berufstätigen oder ein vereinbarter Praxiseinblick kann offene Fragen klären.

Zeigt eine hohe Kurszahl gute Verdienst- oder Beschäftigungschancen?

Aus der Kurszahl lassen sich diese Chancen nicht ableiten. Prüfe Gehaltsangaben anhand von Quelle, Erhebungszeitraum, Region, Arbeitszeit und Erfahrungsniveau. Für die Berufswahl sind außerdem die konkreten Anforderungen von Arbeitgebern und deine Zugangsvoraussetzungen entscheidend.

Quellen und Einordnung

Die Katalogzahlen stammen aus veröffentlichten Kursprofilen. Die folgenden Primärquellen erläutern Abschlussarten und Fördervoraussetzungen.

Kursweg Redaktion

Redaktion

Kursweg Redaktion · Redaktion

Kursweg verbindet strukturierte Kursbeschreibungen mit laufend aggregierten Angebots-, Förder- und Arbeitsmarktdaten. Datenbasis und redaktionelle Inhalte werden dabei getrennt ausgewiesen.

Zuordnungen aus 7.949 veröffentlichten Kursprofilen · Redaktionell aktualisiert am